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Alleiniges Sorgerecht und einvernehmliche Scheidung?

F
So ich weiss nicht weiter. Meine Frau haute mich vor 3 Wochen mit Gewalt raus. Sie war danals in der 12 ssw.
Jetzt bekam ich von ihrer rechtsanwältin ein schreiben das sie mich nicht als Kindsvater angiebt weil sie alleiniges Sorgerecht will und sie unter keinen umständen will das ich mein Kind sehe.
Sie äussert weiters scheidung in einvernehmen und will keinen unterhalt.

Ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll?
Ich habe in einen anderen tread schon beschrieben das ich keinen bezug zum kind habe war bei keiner untersuchung geburt namensgebung und alle 2 wochen für 2 std neben einen gewaltätigen menschen kann ich auch nicht.
Soll ich zustimmen gibt es rechtliche konseqzenzen?
Ich habe alles schriftlich aber rein rechtlich unjudiziell.
Geht das überhaupt wenn das Kind in der Ehe gezeugt wurde bin ja rein rechtlich schon der Vater.

17.08.2018 21:03 • #1


A
Du kannst doch so eine wichtige Frage nicht in einem Forum diskutieren.

Wenn ich mich recht erinnere, wurde Dir in Deinem anderen thread schon geraten, Dich vernünftig und professionell bei einem Fach-Anwalt beraten zu lassen, außerdem bei ProFamila, Jugendamt und/oder einem Verein für Alleinerziehende/Rechte für Väter.

Also. Auf gehts!

17.08.2018 21:09 • x 7 #2


A


Alleiniges Sorgerecht und einvernehmliche Scheidung?

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F
Wieso nicht es ist anonym. Ich habe dem mal ihrer Rechtsanwältin zugestimmt obwohl mein bedenken gross ist. Ich weiss leider nicht was auf mich zukommt wenn sie sich ändert mache ich Vaterschaftstest. Ich habe aufgrund meiner Kredite und Sohn aus erster Ehe keinen finanziellen Spielrahmen.
Ich habe einen grossen Rechtsschutz nur bei Scheidung springt der ab.

17.08.2018 21:16 • #3


E
Zitat von furby10:
Wieso nicht


Weil es hier auf eine fundierte juristische beratung ankommt. Und sollte Jemand hier Jurist sein,wird er bestimmt keine kostenfreie Beratung im Trennungsforum anbieten

17.08.2018 21:18 • x 2 #4


F
Klar ich habe mich eingelesen bin gerne Vater aber unter diesen Umständen geht es nicht. Wenn es geht dann nur wenn wir das Datum rückdatieren das ich gar nicht der Kindsvater sein kann...
Meine frage wenn sie in 10 Jahren kommt eine Vaterschaftsfestellung anstrebt und ich der Vater bin zahle ich max. 3 Jahre zurück oder?
Ich wollte das ganze nicht ging von ihr aus da sie jakeinen Kontakt möchte und ich angst vor ihr habe...

17.08.2018 21:27 • #5


V
Ja, natürlich gibt es juristische Konsequenzen. Deine Frau kann den Unterhalt für das Kind jederzeit doch einfordern, dein Kind später sowieso. Ihre Aussage hat keinen Wert. Vater bist du rechtlich als Ehemann auch automatisch. Und du hast auch Rechte (und Pflichten) als Vater. Du willst wirklich freiwillig auf das Sorgerecht und auf Umgang verzichten? Ich kann deinen Schmerz verstehen, aber ich würde mein Kind (so es denn meins ist) nicht so ohne weiteres aufgeben.Auf zum Anwalt!

17.08.2018 21:31 • x 2 #6


unbel-Leberwurst
Warum verhält sie sich überhaupt so extrem?

17.08.2018 21:32 • x 2 #7


F
Sorry ich verdiene wie beschrieben nicht so viel. Habe Kredit und zahle für erstes Kind auch 400 Unterhalt.Ich weiss aufgrund meiner ersten Frau es gibt anleitungen im Internet wie man das Kind vom Kindsvater fernhält. Ich hatte das abfangs schon es kostete mehrere tausend Euro und brachte nichts. Ich war Stammgast beim Jugendamt die abstudesten ideen.
Jedes mal wenn er bei mir war fängt er an zum bettnässen so lt. Jugendamt in den Fall Anwalt Gutachter über längere zeit usw. Dann war er immer krank ich wollte Atteste vom Kinderarzt keine Chance ärztliche Schweigepflicht also bitte ich habe damals genug durchgemacht... bitte erzählt mir nichts ohne dicken Portmonai hat man keine rechte....
Und wenn man mit fäusten geschlagen wird wo brille kaputt ist und einen leere flaschen geworfen werden habe ich begründete angst. Sie ging sogar mit messer auf mich los konnte es entreissen..

17.08.2018 21:46 • #8


A
Zitat von furby10:
Und wenn man mit fäusten geschlagen wird wo brille kaputt ist und einen leere flaschen geworfen werden habe ich begründete angst. Sie ging sogar mit messer auf mich los konnte es entreissen..


Hast Du Anzeige erstattet?

17.08.2018 21:50 • #9


F
Nein warum bin 20 kilo schwerer und 15 cm grösser mir wird doch nicht geglaubt.
Ich habe hämatome per Fotos und kaputte Brille aber mir wird sicher nicht geglaubt. Bin halt betrunken Stiege runter gefallen also bitte das hat keinen Sinn. Das hätte nur Verfahren zur folge dieich mir nicht leisten kann.

17.08.2018 22:03 • #10


BrokenHeart
Ich finde es grundsätzlich sehr mühevoll, wenn man sich die Hintergründe und Fakten aus mehreren Threads zusammenlesen muss.
Und wenn man den Eröffnungspost liest ... wie soll man da wissen, dass es schon andere gibt?

Das macht es nicht einfacher .....
nur mal so

17.08.2018 22:12 • x 4 #11


Gwenwhyfar
Dass auch Frauen gegen Männer Gewalt ausüben, ist schon seit Jahren ein bekanntes Thema. Deine Angst ist real, also steh dazu und erstatte Anzeige.
Diese Dinge packst Du natürlich auch im Scheidungsverfahren auf den Tisch. Und dann gibt es eben Umgang mit dem Kind nur in Begleitung anderer Personen.

Überleg Dir gut, was Du da machst. Du verzichtest hier nicht nur für Dich auf Deine Rechte, sondern auch für Dein Kind. Kinder wollen früher oder später wissen, wer die Eltern sind.

Ich habe etwas länger sortiert, was da überhaupt geplant ist. Den Beginn des Trennungsjahres rückdatieren und das Kind ist dann von einem ONS oder hat sie schon einen neuen Fred? Der die Vaterschaft anerkennen will? Fakt ist, wenn Du zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet bist, bist Du Vater. PUNKT. Das kann man natürlich anfechten. Haben die das vor?

17.08.2018 22:28 • x 2 #12


F
Als mann gibt es nur verlierer mann hat kein recht ohne viel Geld es darauf ankommen zu lassen

M







M d

17.08.2018 22:37 • #13


BrokenHeart
@furby10
das stimmt ja soo nicht.
Klingt bei Dir aber nach Resignation und Aufgeben ....

17.08.2018 22:43 • x 2 #14


Gwenwhyfar
Mir platzt hier gleich der Kragen. Willst Du nur jammern oder möchtest Du was unternehmen?

Wenn Du nur noch Deinen Selbstbehalt hast, bekommst Du sowieso Prozesskosten- und Beratungshilfe. Eine Strafanzeige kostet mal gar nichts.

Es gibt Männer, die gewonnen haben, aber bestimmt nicht, indem sie das machten, was der Gegneranwalt wollte. Das kann nur Dein Nachteil sein!


Wenn es Dich überhaupt noch interessiert, wäre es nett, wenn Du zum Thema, wie das gedacht ist von den Gegnern, mal etwas schreibst. Siehe mein letzter Beitrag.

17.08.2018 22:49 • x 8 #15


A


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