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Alleiniges Sorgerecht und einvernehmliche Scheidung?

M
Zitat von unbel Leberwurst:

Gerade WEIL sie gewalttätig ist, solltest Du doch alles in bewegung setzen, dass DEIN KIND wohlbehütet aufwächst.

Mir fehlen langsam die Worte...

Sie ist IHM gegenüber gewalttätig, das heißt nicht das sie das beim Kind auch ist. Und wenn ich den Hahawi richtig lese ticken in Ö die Uhren auch etwas anders.

18.08.2018 10:11 • x 1 #61


unbel-Leberwurst
Zitat von Michael1266:
Sie ist IHM gegenüber gewalttätig, das heißt nicht das sie das beim Kind auch ist. Und wenn ich den Hahawi richtig lese ticken in Ö die Uhren auch etwas anders.


Und Du glaubst also, dass sie ihre Gewalt dann nur auf den TE beschränkt? Das halte ich für naiv.

18.08.2018 10:14 • #62


A


Alleiniges Sorgerecht und einvernehmliche Scheidung?

x 3


hahawi
Es ist aber auch in Österreich so, und das irritiert mich beim TE, dass Gewalt in der Ehe ein Scheidungsgrund ist ( nach §49 Eheg.), der eine Scheidung aus Verschulden darstellt (10% aller Ehen werden bei uns so geschieden, 90% einvernehmlich) und er daraus Ansprüche an seine EF ableiten könnte.
Auch das ist anders als in D.
Eheverfehlungen sind:

Ehebruch oder ehewidriges Verhalten
Schwere Misshandlungen
Wiederholte leichte Misshandlungen
Zanksucht oder Hysterie
Vernachlässigung der Haushaltsführung
Verletzung der Unterhaltspflicht
Böswilliges Verlassen des Ehepartners
Ständige alleinige Freizeitaktivitäten

18.08.2018 10:15 • x 3 #63


P
Nun wie gesagt TE, interessant zu wissen wie eure Rechtslage ist.

Und entschuldige mein harschen Ton. Aber nach wie vor, dieses nichts - tun, stört mich massiv.

Tu was. Irgendwas. Halt es schriftlich fest. Und wenn dein/e Kind/er in 18 Jahren bei dir vor der Tür steht, zeig ihnen was du zumindest versucht hast zu tun.

Alles was du nicht tust, werden deine Kinder dir niemals verzeihen.

18.08.2018 10:17 • x 1 #64


F
Vielleicht könnt ihr mich besser verstehen wie es damals war.zuerst erpresste sie mich wegen alleingen sorgerecht. Ich bekam ihn anfangs nur an 1 tag alle 14 tage. Muss dazu sagen er hat asberger syndrom und war in behandlung. Wie ich ihn dann alle 14 tage ein wochenende hatte sagte sie plötzlich wenn er bei mir war fängt er zum bettnässen an.so also jugenamt die sagten dann darf er nicht bei mir schlafen ich sollte doch einen gutachter hinzuziehen.nach rechtlicher beratung riet man mir ab da sich das über monate ziehen kann und unsummen kostet.gut dann gings weiter sah ihn 2 monate nicht lt. Ihr ständig krank. Ging zum ja und sagte ich würde gerne ein attest vom arzt sehen. Das geht nicht aus datenschutzgründen ich solle doch bitte abwarten. Dann zack sagte sie ich wäre gewalttätig und sie wusste das ich in psychatrischer behandlung war weil mich das hin und her fertig machte.
Ich habe es dann sein gelassen weil ich wusste das ihr wort mehr zählt als meines...glaubt mir in österreich wird auf den vater ......

18.08.2018 10:19 • #65


hahawi
§49 EheG

Ein Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, daß die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Eine schwere Eheverfehlung liegt insbesondere vor, wenn ein Ehegatte die Ehe gebrochen oder dem anderen körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt hat. Wer selbst eine Verfehlung begangen hat, kann die Scheidung nicht begehren, wenn nach der Art seiner Verfehlung, insbesondere wegen des Zusammenhangs der Verfehlung des anderen Ehegatten mit seinem eigenen Verschulden sein Scheidungsbegehren bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt ist.

Zitat von furby10:
Ich habe es dann sein gelassen weil ich wusste das ihr wort mehr zählt als meines. glaubt mir in österreich wird auf den vater . .

Das ist so sicher nicht richtig, wenn Du einen Nachweis erbringen kannst.
Ich nehme an, Du hast Dich nicht juristisch beraten lassen.

18.08.2018 10:21 • x 2 #66


A
Wie kommt es, dass Du zweimal mit einer Frau verheiratet warst/bist, die Dir das Kind dann vorenthält?
Siehst Du da irgendwelche Gründe, warum die Frauen das tun?
Wie waren denn diese Beziehungen? Liefen die auch mal gut?
Wie fand denn die zweite Frau das, als ihr noch zusammen wart, dass Du das Kind aus der ersten Ehe nicht sehen darfst?

18.08.2018 10:22 • #67


M
Zitat von unbel Leberwurst:

Und Du glaubst also, dass sie ihre Gewalt dann nur auf den TE beschränkt? Das halte ich für naiv.

Was ICH glaube ist in diesem Fall un-relevant, wichtig ist, was kann der TE beweisen und den Behörden gegenüber glaubhaft darstellen. Und wie handeln diese dann?
Es ist und bleibt schwierig, für alle Beteiligten, nur offensichtlich für die Kindsmutter nicht.

@furby10 versuchs doch bitte mal zumindest mit Gross- und Kleinschreibung, mich persl. strengt das sehr an.

18.08.2018 10:26 • x 2 #68


F
Nein aus meiner ersten ehe nur das ihr wisst was mich mit der jetztigen frau erwarten könnte. Das problem ich habe die gewalt nie angezeigt ich hatte gehofft es pendelt sich ein und schon weil ich papa sein wollte ertrug ich vieles. Ja ich muss jetzt eh einmal abwarten was passiert. Die schriftliche vereinbarung hab ich ja zur not vielleicht kann das kind es dann nachvollziehen...

18.08.2018 10:28 • #69


E
Zwei Frauen und beide wollen den Kontakt unterbinden? Was ist da los?
Und wenn die Ex das Gleiche mit dem Kind macht wie mit dir, wird es eher kein Verständnis dafür haben.

18.08.2018 10:35 • x 2 #70


F
Nach ca.7 monaten gab sie mir dann meinen sohn damals hatte ich meine 2te frau noch nicht kennen gelernt.

18.08.2018 10:36 • #71


unbel-Leberwurst
Zitat von Michael1266:
Was ICH glaube ist in diesem Fall un-relevant, wichtig ist, was kann der TE beweisen und den Behörden gegenüber glaubhaft darstellen. Und wie handeln diese dann?
Es ist und bleibt schwierig, für alle Beteiligten, nur offensichtlich für die Kindsmutter nicht.


Klar sind recht haben und Recht bekommen bekanntermassen unterschiedliche Dinge.

Für mich wäre es wichtig, ALLES in meiner Macht stehende getan zu haben und genau das tut der TE meiner Meinung nach nicht.

Ich bin wirklich ein sehr ausgeglichener Mensch, aber das hier regt mich einfach nur auf.
Wie kann man nur so schicksalsergeben und lethargisch ein Kind einer gewalttätigen Mutter überlassen?
Ich finde das unverantwortlich.
Aber er hat ja zur Not eine schriftliche Vereinbarung. Das ist echt armselig und ich bin jetzt hier raus, bevor ich gegen die Forenregeln verstosse...

18.08.2018 10:38 • x 4 #72


P
Zitat von furby10:
Die schriftliche vereinbarung hab ich ja zur not vielleicht kann das kind es dann nachvollziehen...


Das ist alles? Mehr willst du nicht eines Tages vorweisen dem Kind? Nur ein Zettel wo das fest gehalten wurde?
Wow.
Deine Bemühungen sind überwältigend.

Btw Anzeigen kannst du sie noch immer.

Warum gab dir Frau nr. 1 das Kind erst nach 7 Monaten?

18.08.2018 10:39 • x 2 #73


S
Du hast die Vereinbarung schon unterschrieben? Damit hast du dann, wenn ich den Ausführungen von @hahawi richtig folge, eh schon auf alles verzichtet.

Dann verstehe ich aber nicht, warum du überhaupt ein eigenes Thema dazu aufgemacht hast. Du hast deine Entscheidung getroffen, da nützen dir jetzt auch hinterher keine Ratschläge mehr, was du hättest tun sollen.

Vor allem wäre wichtig gewesen, dass du bereits auf Seite 1 mal erwähnt hättest, dass ihr in Österreich lebt. Dein Kind wird trotzdem nicht verstehen, warum du diese Vereinbarung geschlossen hast. Du hast dir mit dieser Vereinbarung deine finanzielle Freiheit bezahlen lassen. Du hast deine Vaterschaft verkauft, um keinen Unterhalt leisten zu müssen.

Da mögen die Uhren in Österreich noch anders laufen, aber das bleibt.

Du machst es dir sehr leicht, indem du von Anfang an darauf verzichtest, um irgendwas zu kämpfen. Das wird dein zweites Kind sehen und dein erstes auch.


Und: Noch ein Ratschlag: Bei der nächsten Frau verhütest du bitte konsequent, wenn du dich schon nicht in der Lage siehst, für die von dir gezeugten Kinder finanziell aufzukommen. Da liegt die Verantwortung bei dir, ob noch weitere Kinder gezeugt werden müssen, die tendentiell vaterlos und ohne deine finanzielle Unterstützung aufwachsen sollen.

18.08.2018 10:41 • x 4 #74


hahawi
Gerade die österreichische Rechtslage gäbe hier viele Möglichkeiten der Intervention.
Anscheined hat sich der TE, aus welchen Gründen auch immer, gemütlich in seiner Opferrolle eingerichtet.
Mag sein, dass er hier nicht alles erzählt, mag sein, dass er Probleme anderer Natur hat.

Ich bin hier jedenfalls wieder raus.

18.08.2018 10:43 • x 4 #75


A


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