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In den Arzt aus dem Krankenhaus verliebt

Wollie
Zitat von Valeah:
Wir haben uns für Samstag verabredet, um 17:00 Uhr treffen wir uns vor dem Alex,

hab deinen Threat gelesen, voll süss das Ganze. Drück dir einfach mal die Daumen, dass da mehr draus wird als Cappucino und Kaffee

01.09.2022 08:40 • x 5 #286


F
Ganz viel Spaß nicht die freude verderben lassen

01.09.2022 08:42 • x 3 #287


A


In den Arzt aus dem Krankenhaus verliebt

x 3


S
Zitat von Frida3lisa:
Ganz viel Spaß nicht die freude verderben lassen

Nun hör mal auf. Keiner will ihr hier den Spass verderben, aber den Kopf einschalten beim Dating kann nie schaden.

01.09.2022 08:47 • x 1 #288


CocosPool
Wenns wirklich so kommt das eine erneute Behandlung nötig ist, geht sie eben zu einem anderen Arzt.

01.09.2022 08:50 • x 7 #289


L
Zitat von Sumsi62:
Keiner will ihr hier den Spass verderben

Das sehe ich anders, weil zwei hier im Thread den Armen am liebsten gleich bei der Berufsaufsicht der Ärztekammer melden würden.

01.09.2022 08:54 • x 8 #290


S
Zitat von LonelyXmas:
Das sehe ich anders, weil zwei hier im Thread den Armen am liebsten gleich bei der Berufsaufsicht der Ärztekammer melden würden.

Interessant, da weißt du mehr als ich.

01.09.2022 08:56 • #291


Emma14
Die Chance dass er gute Absichten hat versus mal ne hübsche junge Patientin abschleppen
könnte so bei 50:50 liegen. Vorfreude ja, aber gemischt mit Vorsicht.

01.09.2022 08:56 • x 1 #292


G
Zitat von LonelyXmas:
den Armen am liebsten gleich bei der Berufsaufsicht der Ärztekammer melden würden.

Keine Angst, so schnell verliert man/frau keine Approbation.

01.09.2022 08:57 • x 6 #293


L
Zitat von gabehcuod:
Keine Angst, so schnell verliert man/frau keine Approbation.

Gut.
Wir brauchen neben schönen neuen Pärchen auch weiterhin genügend ÄrztInnen.

01.09.2022 08:59 • x 4 #294


B
Zitat von Wollie:
Drück dir einfach mal die Daumen, dass da mehr draus wird als Cappucino und Kaffee


Immer langsam mit den jungen Pferden (sagt die alte Tante). Sie kennt ihn bisher nicht. Es ist nur die Fassade die sie kennt. Aber sie wird ihn besser kennenlernen. Am Samstag. So ist das halt am Anfang - alles unklar, aber aufregend.

Ich freue mich jedenfalls auf die Berichterstattung und wünsche ihr ein schönes, belebendes und interessantes Treffen. Kein Date, denn das ist mit zu hohen Erwartungen verknüpft. Einfach mal ganz entspannt sich beschnuppern.

01.09.2022 09:00 • x 4 #295


S
Zitat von gabehcuod:
Keine Angst, so schnell verliert man/frau keine Approbation.

Vielleicht nicht Approbation, aber es könnte durchaus andere Probleme geben.
Das müsstest du eigentlich wissen.

https://www.praktischarzt.de/magazin/fl...patienten/


Die gesetzliche Lage ist zumindest hinsichtlich S. zwischen Arzt/Ärztin und Patienten eindeutig. Denn S. zwischen PatientIn und MedizinerIn ist nach den Berufsordnungen einiger Landesärztekammern ausdrücklich verboten. Demzufolge dürfen ÄrztInnen mit ihren PatientInnen "keine S. Kontakte aufnehmen oder dulden".

Nur selten existieren Fälle, in welchen sich Ärzte angesichts einer Affäre oder eines Flirts tatsächlich rechtfertigen müssen. Doch ÄrztInnen sollten trotzdem auf der Hut sein: beendet man das Verhältnis, kam es bereits vor, dass PatientInnen eine Strafanzeige erstatteten, um sich zu rächen. Obwohl sich die Vorwürfe nicht bewahrheiten lassen, muss die Staatsanwaltschaft trotzdem Ermittlungen aufnehmen. Wird der/die betroffene Arzt oder Ärztin freigesprochen, drohen neben Rufschädigung öffentliche Bloßstellung.

01.09.2022 09:03 • #296


D
Zitat von Sumsi62:
Sowohl aus ethischen als auch aus therapeutischen Gründen verbietet es sich für den Arzt, mit einem Patienten eine allzu enge persönliche oder eine S. Beziehung einzugehen. Gesellschaft und Standesvertretung erwarten von einem Arzt, dass er solche Beziehungen nicht zulässt, um ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis des Patienten nicht auszunutzen. Wenn der Arzt registriert, dass von Patientenseite oder von ihm aus die Beziehung einen ero. Anteil bekommt, muss er dies dem Patienten gegenüber ansprechen und im Gespräch als Übertragung therapeutisch zu bearbeiten versuchen. Gegebenenfalls ist dem Patienten ein Arztwechsel zu empfehlen.

Ich verstehe schon deine Sorge oder bedenken, @Sumsi62 . Er ist schon über diese Kriterien drüber gegangen.
Sowas wird auch nicht umsonst verfasst.

01.09.2022 09:10 • x 1 #297


D
Zitat von Emma14:
Die Chance dass er gute Absichten hat versus mal ne hübsche junge Patientin abschleppen
könnte so bei 50:50 liegen. Vorfreude ja, aber gemischt mit Vorsicht.

Sehe ich auch so !

01.09.2022 09:12 • x 1 #298


G
Zitat von Sumsi62:
aber es könnte durchaus andere Probleme geben.

Selbstverständlich - der Beschwerdeausschuss der Ärztekammer muss ja schließlich auch beschäftigt werden.
Vielleicht solltest Du zur Abwechslung mal recherchieren, wie hoch die Quote von Beschwerden ist, die bereits diese Eskalationsstufe nicht schaffen.

Ich sehe da durchaus schon Tendenzen zu den Verhältnissen in den USA, wo z.B. in Krankenhäusern Anwälte bereits regelrecht auf der Lauer liegen, um sich eine goldene Nase daran zu verdienen, wenn sie Patienten/innen dazu bringen können, Ärzte/innen für den kleinsten Anflug von Fehlverhalten zu verklagen.

Zitat von Sumsi62:
Die gesetzliche Lage

Die Berufsordnung ist kein Gesetz - das wollen wir mal klar feststellen.
Und im StGB findet sich keine gesetzliche Grundlage für das hier angeblich vorliegende Fehlverhalten.
Es geht, wenn überhaupt, um den schwammigen Begriff des Standesrechts oder des standeswidrigen Verhaltens. Das betrifft dann übrigens auch die im vorigen Absatz genannten Anwälte ...

Zitat von Sumsi62:
beendet man das Verhältnis, kam es bereits vor, dass PatientInnen eine Strafanzeige erstatteten, um sich zu rächen.

Und wieder einmal: Man unterschätze nie die Macht der Kränkung.
Eine Anzeige führt zunächst mal nur zu einem Ermittlungsverfahren. Dieses kann aus bestimmten Gründen wieder eingestellt werden und außerdem gilt der Beschuldigte bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig. Im Zweifelsfall steht es Aussage gegen Aussage.

Zitat von Sumsi62:
Wird der/die betroffene Arzt oder Ärztin freigesprochen, drohen neben Rufschädigung öffentliche Bloßstellung.

Ist halt der selbe Käse, der auch in anderen Bereichen passiert: Mama ist mit der Sorgerechtsregelung nicht zufrieden und zeigt Papa wegen angeblicher Straftaten gegen die S. Selbstbestimmung an. Es folgt ein mehr oder weniger aufwendiges Strafverfahren. Papa wird zwar freigesprochen, kriegt aber privat und beruflich kein Bein mehr auf den Boden. Motto: Es bleibt trotzdem immer was hängen ...

01.09.2022 09:26 • x 5 #299


S
Zitat von gabehcuod:
Selbstverständlich - der Beschwerdeausschuss der Ärztekammer muss ja schließlich auch beschäftigt werden.

Ich recherchiere für dich gar nichts.
Aber du solltest vielleicht, als Arzt, der du ja bist, soweit ich weiß, darüber nachdenken, ob derlei Regelungen nicht auch
ihren Sinn haben und selber mal recherchieren, wie oft es zu Missbrauchsfällen kommt, alleine schon wegen dem Machtgefälle.
Du weißt es selber ganz genau.
Ich werde aber meinen Schwiegersohn der Oberarzt an einer Klinik ist, (er ist immer noch im Urlaub) darüber mal interviewen sobald sich die Gelegenheit ergiebt.

Der Text, den zu zitiert hast, ist nicht von mir, sondern aus einem Link, der für mich vertrauenswürdig erscheint.
Also erzähl hier keinen Unsinn Herr Doktor, ihr Ärzte steht grundsätzlich immer mit einem Bein im Knast.

01.09.2022 09:34 • #300


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