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Tara_neu
- 89627
Tara_neu
Zitat von DonaAmiga:Aber nur nach solchen, die der TE genehm sind, weil sie sie in ihrem Rachewahn und ihrer Geldgier bestätigen und bestärken.
gabehcuod
Zitat von Warsdas:Wie wäre es, wenn derjenige, der aus einer Ehe ausbricht (nur aus einer Ehe, denn diese ist ja quasi ein Vertrag, den man zusammen schliesst), dem anderen Schmerzensgeld zahlen müsste für zugefügte seelische Schmerzen? Unabhängig von Trennungsgeld und Unterhaltskosten. Am besten nach einer fixen Formel, dann müssten auch keine Anwälte engagiert werden.
Die Formel könnte etwa lauten Jahrseinkommen*Ehejahre/Faktor x. Es müsste richtig weh tun. Denn der zugefügte Schmerz tut ja auch richtig weh.
DonaAmiga
Zitat von gabehcuod:Ansonsten noch die Anmerkung, dass die juristische Beweiskette bei psychischem Schmerz aufgrund der sehr schwierigen bis unmöglichen gerichtsverwertbaren Nachweisbarkeit sehr brüchig ist.
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