Konrad
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Zitat von Angi2:Ganz einfach - weil ich nicht jünger werde.
Angi2
Zitat von Konrad:Lese mal von Anfang , sie ist alleinige Erbin hat sie geschrieben. Ich habe von Anfang bis vor etwa 8 Seiten gelesen und dann bis vor zwei Seiten gesprungen .
Angi2 könnte auch wenn aus dem Haus zwei Wohnungen gezogen sind Vermieten und bei gehobenem Mietspiegel bei 6 Zimmer je nach Wohnlage über 1100,- Mtl. ( In Köln 1450,- ) ohne Nebenkosten ziehen ,- bei schwacher Rente ,- so wie Angi schrieb bei zwei Wohnungen 2200,- ,- immerhinn ein mal im Monat die Aida !
Zitat von Hörnchen:Der Sohn ist der Erbe des Hauses.
Angi2
Zitat von Otto_Feige:HÄ?
Noch lebt Angie. Ihr Sohn ist nur dann Erbe, wenn die Mutter verstirbt und ihrem Sohn das Haus testamentarisch vermacht.
Zitat von Angi2:
und wenn ich vorher nicht alles verkaufe und verbrasse.
Angi2
Zitat von Otto_Feige:Hmmm ... Mutter ist Besitzerin, aber wer ist nun Eigentümer? Wenn ihr Sohn Eigentümer ist, kann er grundsätzlich sogar seine Mutter auf die Straße setzen, sofern sie kein Wohnrecht auf Lebenszeit hat.
Zitat von Angi2:
Hä?..ist der Besitzer nicht der Eigentümer? ICH stehe im Grundbuch und das ganz alleine...unverschuldet.
Mein Sohn ist Erbe und nicht Eigentümer, er kann mich nicht auf die Straße setzen, ich ihn grundsätzlich aber.
Ich werde nicht überschreiben..ich weiß, wieviel Macht Frauen über Männer haben können..ich bin zwar seine Mutter und will sein Bestes, ich bin aber nicht dumm....ich kenne Frauen!
Angi2
Zitat von Konrad:Das hat se alles schon geschrieben .Der versorbene hat Ihr alles vermacht .
Zitat von Otto_Feige:Eigentümer einer Sache ist nach deutschem Recht, wer Eigentum daran hat. Besitzer lediglich jemand, der eine Sache besitzt. Beispiel: Der Mieter einer Wohnung ist zwar Besitzer dieser Wohnung, aber der Vermieter dieser Wohnung ist in der Regel der Eigentümer.
Zitat von Otto_Feige:Momentan steht er lediglich als erbberechtigt im Testament, nehme ich an. Bzw. als dein leiblicher Sohn erbt er ohnehin, wenn testamentarisch nichts anderes verfügt ist.
Zitat von Angi2:Eigentümer einer Sache ist nach deutschem Recht, wer Eigentum daran hat. Besitzer lediglich jemand, der eine Sache besitzt. Beispiel: Der Mieter einer Wohnung ist zwar Besitzer dieser Wohnung, aber der Vermieter dieser Wohnung ist in der Regel der Eigentümer.
YsaTyto
Zitat:....ich kenne Frauen!
Zitat von Konrad:Jaa wissen wir , aber im Eifer wird es so gesprochen oft , Es heißt auch nicht die Niete , sondern der Niet ,- Nieten gibts auf dem Rummelplatz und es heißt bei dem Ding das die Hauseingangstüre selbstständig schließt nicht Obertürschließer sondern Obentürschließer im Gegensatz zum Bodentürschließer und wenn hier die Angi 2 ihr Leben ausschüttet muß man auch nicht eine Erbjuristische Diskussion anzetteln , das will hier wohl niemand wissen .
Zitat von Angi2:Nein, ich habe meinen Mann nicht beerbt. Er hat mir vor vielen Jahren - noch bevor er krank wurde - alles überschrieben.
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