Puppenmama5269
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Puppenmama5269
Zitat von Bienchen74:Die Wochenenden laden immer etwas zum grübeln ein,
Konstanze
Zitat von Gracia:
Das ist sehr großzügig von dir. Ich hatte eigentlich eher sowas gemeint wie die Blumen bei seiner Schwester solange zu parken. Naja.
Nett von dir..
Warum sollte er auch, ist grad so bequem.
Jau mach mal das passt dann zumindest zu deiner Aussage er habe sich eh nimmer um iwas gekümmert.
Ok, falls er das nicht tut, könntest duvielleichtseine Schwester fragen ob sie das bei sich iwo unterbringen kann.
Oh, damit wird er wohl nicht rechnen und von deiner Vermieterin ist das sehr zuvorkommend. Von deinem Bruder finde ich das auch, er macht extra deswegen den weiten Weg zu dir.
Er wird schon wieder wach und sicher Theater machen. So weit ich weiß, hast du aus rechtlicher Sicht gar kein Recht ihn raus zu werfen solange er im Mietvertrag steht. Besprich das bei Bedarf mal mit deinem Anwalt falls noch nicht geschehen
Gracia
Zitat von Konstanze:
Ab morgen steht er nicht mehr im Mietvertrag. Darüber würde er auch informiert und hat dem zugestimmt. Mein Bruder wohnt zum Glück nicht ganz so weit weg wie der Rest der Familie.
mcteapot
Konstanze
Zitat von Gracia:
Huch. Achso. Echt jetzt? Muss sowas nicht schriftlich erfolgen? Danke für die Info.
Gracia
Konstanze
mcteapot
Zitat von Gracia:So schnell geht das mit der Post nicht, dafür benötigt man einen Nachsendeantrag.
Was hat sein Auszug mit Steuerhinterziehung zu tun. Die Eheleute werden in 2018 noch zusammen veranlagt. Da hat Konstanze Glück, wären sie erst getrennt in 2019 läuft das Jahr noch durch.
Konstanze
Zitat von mcteapot:Man muss es dem Finanzamt melden, das man nicht mehr zusammen wohnt, weil das Steuerhinterziehung ist - weiß ich auch nur, weil man mich darauf aufmerksam machte - was es damit zu tun hat - keine Ahnung! Und das es erst 2019 beginnt, ist für das Finanzamt keine Ausrede
Gracia
Zitat von Konstanze:
Bekomme ich morgen oder übermorgen schriftlich. Die Vermieterinhat es erst prüfen lassen.
Konstanze
Zitat von Gracia:
Na dann ist ja morgen Stichtag. Die Ruhe weg scheint er ja zu haben, keine Reaktion auf das zugestellte Gästezimmer.
Konstanze
Zitat von Mischka:Nur die Schriftform ist rechtsverbindlich. Und alle 3 Parteien (Frau, Mann, Vermieterin) müssen dieser Entlassung aus dem Mietverhältnis mit ihrer Unterschrift zustimmen. Einseitig oder nur zweiseitig geht das nicht!
Er hätte ansonsten jederzeit das Recht, per einstweiliger Verfügung wieder in die Wohnung zu gelangen. Ist alles schon vorgekommen. Ich spreche aus über 16 Jahren beruflicher Erfahrung. Ich hoffe, ihr habt das genau so geregelt - ansonsten empfehle ich dir einen Termin beim örtlichen Mieterverein.
Zitat von Puppenmama5269:
Ich weiss. Ging mir auch anfangs so. Das hört aber auf. Versprochen.
Das mit dem Park und dem lesen ist eine perfekte Idee. Den Sommer dies Wochenende muss man nutzen.
Konstanze
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