natürlich wäre das nicht in ordnung, jedoch hätte er kein anrecht darauf die wohnung bedingt durch diese anmeldung zu betreten, da ihr getrennt seit. das was du tun könntest, wäre in dem fall, wo er mit im mietvertrag steht, dem vermeiter zu erklären, das er nicht mehr dort wohnt. wenn er sich nicht ordnungsgemässig um meldet, macht er sich strafbar. sollte von ihm post weiter an diese adresse kommen, so kannst du diese dem breifboten mit dem vermerk (unbekannt verzogen) zurück geben.
26.03.2012 15:45 •
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