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Ich brauche euren Rat!

Nephilim
Hallo alle da draußen,

ich brauche euren Rat wie ich weiter vorgehen soll. Ich bin mir nicht sicher ob das Thema hier ins Forum gehört aber ich weiß nicht mehr weiter und bin auf 180.

Im Juli, kurz vor unserem Urlaub ist meine Frau mit unserem Junior in der Nachbarstadt ein Eis essen gegangen mit dem Fahrrad. auf dem Rückweg, obwohl eigentlich für Fahrrad gedacht können bis zu einem gewissen Punkt auch Autos fahren. es hat geregnet. meine Frau und mein Junior hatten Mützen auf, damit sie nicht nass werden. auf einmal hat ein Auto hinter ihnen stark gebremst und meine Frau ist zur Seite gefahren um unseren Sohn zu beschützen. der Fahrer war definitiv zu schnell.

Er hat Sie angemault obwohl sich meine Frau entschuldigt hat. dann hat sich das ganze gelegt und obwohl er vorbeifahren konnte hat er in Schrittgeschwindigkeit hinter ihnen her gehalten. meine Frau hatte Angst und zuckte das Handy, damit Sie ein Foto von den Nummernschildern machen konnte. Sie hatte einfach Angst.

Als er es sah, sprang er aus dem Auto, hat meine Frau beschimpft (auch auf nationaler Basis, Sie kommt nicht aus Deutschland und hat einen Akzent) Sie darf ihn nicht fotografieren und hat Sie gepackt und vom Fahrrad geschmissen. danach ging er auf meine Junior los mit den Worten sie wären an allem Schuld.

Sie versuchte mich anzurufen doch er hat ihr das Handy aus der Hand gerissen. meine Frau und mein Junior haben das Bild gelöscht. das schlimmste war, seine Frau saß im Auto und hat dem ganzen zugesehen. meine Frau hat Sie angebettelt etwas zu machen doch Sie hat sich nicht bewegt.

Als sich die Situation etwas beruhigt hat, ist seine Frau raus gekommen und wollte die Situation beschwichtigen. er ist dann mit einem Bündel Geld gekommen und wollte meiner Frau Geld geben damit Sie ruhe gibt. Sie hat alles abgelehnt und hat Sie gebeten weiterzufahren. irgendwie sind die weiter und meine Frau hat mich dann angerufen. habe zu der Zeit gearbeitet und bin gleich hin. habe dann die Polizei gerufen und Anzeige erstattet. meine Frau ist seit da in Psychiatrischer Behandlung. Sie hat sogar Angst wenn ich von hinter komme ohne mich vorher zu melden.

Heute bekamen wir den Brief von der Staatsanwaltschaft, das die Anklage fallen gelassen wurde weil das öffentliche Recht nicht davon betroffen wurde. wir haben in den nächsten Tagen einen Termin bei unserem Anwalt, doch der meint unsere Chancen wären gering. Meine Frau will kein Schmerzensgeld von ihm, bzw. Sie will es für geschädigte Frauen spenden. was denkt ihr wir wir verfahren sollen? Ich kenne mittlerweile seinen Namen und wenn es nach mir ginge, würde ich Selbstjustiz verüben. aber fragt nicht, was ich mit ihm anstellen würde.

Glaubt ihr es hat eine Sinn eine Privatanzeige zu stellen?

Danke fürs lesen und sorry wenn ich etwas ausgelassen habe oder ins falsche Forum Poste. bin gerade alles andere als ruhig.

17.11.2020 20:30 • #1


Snipes
Hey, schwer zu sagen, aber wenn die Staatsanwaltschaft keinen Grund zur weiteren Verfolgung sieht, dann wird eine weitere Anzeige leider keinen Sinn machen. Mein Sohn wurde einmal fast überfahren und ich hatte danach das gleiche Desinteresse gespürt. In Deutschland ist es leider wohl so, dass erst etwas passieren muss, damit auch wirklich etwas passiert

17.11.2020 20:40 • x 2 #2


A


Ich brauche euren Rat!

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E
Die eine Seite ist die rechtliche - da würde ich mich auf die Aussage des Anwalts verlassen. Die andere Seite ist die Reaktion Deiner Frau und Dein Umgang damit. Sie hat einen Schock erlitten und ist Opfer eines Angriffs geworden. Das ist schlimm, Ihr habt die Rechtsmittel ausgeschöpft und Du hast Deine Frau unterstützt.
Jetzt kommt aber die andere Seite: Ja, so ein Erlebnis belastet und macht Angst, aber die Reaktion Deiner Frau macht auf mich den Eindruck, dass da mehr dahinter steckt. Gibt es in der Vergangenheit Deiner Frau Gewalterfahrung oder traumatische Erlebnisse? Kann es sein, dass da gerade eine viel ältere Wunde aufbricht, die sie bearbeiten sollte?
Selbstjustiz bringt gar nix und Du würdest Dich nur strafbar machen. Der Täter scheint ja durch und durch bescheuert zu sein und ich würde da keinen weiteren Konflikt schüren, auch wenn es wirklich ungerecht ist, wenn er mit so einem Verhalten straflos davon kommt.
Bitte kümmere Dich jetzt um Deine Frau und ihren Seelenzustand - eine Bestrafung von ihm wird sie nicht heilen, sondern eine Aufarbeitung ihrer eventuell verdrängten alten Traumata. Sie braucht Dich jetzt - das fiese Ar*loch wird seine gerechte Strafe früher oder später erhalten, denn ich gehe davon aus, dass er sich nicht das erste Mal so verhält.

17.11.2020 20:44 • #3


Nephilim
Zitat von Snipes:
Mein Sohn wurde einmal fast überfahren und ich hatte danach das gleiche Desinteresse gespürt. In Deutschland ist es leider wohl so, dass erst etwas passieren muss, damit auch wirklich etwas passiert


Deshalb auch mein Gedanke zur Selbstjustiz... aber das würde meiner Familie nicht helfen... und ich sitze nur hilflos da....

17.11.2020 20:45 • #4


D
Hallo,
was meinst du mit einer
Zitat von Nephilim:
Privatanzeige

Es könnte natürlich der Straftatbestand einer Nötigung bestehen.
So wie ich das lese hast du ja den korrekten Weg über die Polizei und eine Anzeige schon gemacht.
Wenn nun schon euer Anwalt der Meinung ist das eure Chancen gering sind; ich meine was willst du denn tun? Prozessieren bis zum Umfallen?

17.11.2020 20:45 • #5


I
Der Typ ist handgreiflich geworden, so was führt zur Anzeige. Kann eigentlich nicht sein, dass da nix läuft.
Komisch.

17.11.2020 20:46 • #6


Snipes
Zitat von Nephilim:

Deshalb auch mein Gedanke zur Selbstjustiz... aber das würde meiner Familie nicht helfen... und ich sitze nur hilflos da....


Ja, das kenne ich, aber es bringt nichts außer wirklich großen Ärger. IMO werden in D die Täter mehr geschützt als die Opfer, aber das ist auch nur meine Meinung. Hake es ab und kümmere dich um deine Frau, da kannst Du wirklich etwas tun.

17.11.2020 20:49 • x 2 #7


Nephilim
Zitat von Emma75:
Bitte kümmere Dich jetzt um Deine Frau und ihren Seelenzustand - eine Bestrafung von ihm wird sie nicht heilen, sondern eine Aufarbeitung ihrer eventuell verdrängten alten Traumata. Sie braucht Dich jetzt - das fiese Ar*loch wird seine gerechte Strafe früher oder später erhalten, denn ich gehe davon aus, dass er sich nicht das erste Mal so verhält.


Ich kenne meine Frau inn und auswendig.... Sie hatte zwar keine schöne Kindheit aber da war nichts mit gewallt.... Sie war halt immer das schwarze (jüngste) Schaf in der Familie.... Sie wurde weder misshandelt noch hat Sie je Schläge kassiert.. geschweige denn von mir.... ich trage Sie auf den Händen wie eine Königin, obwohl ich manchmal auch nicht leicht bin... ich glaube wirklich wir müssen das aussitzen und ich auf Karma vertrauen, dass es dem Pen.ner genau so in irgend einer Weise ergeht...

17.11.2020 20:50 • x 1 #8


Nephilim
Zitat von Isely:
Der Typ ist handgreiflich geworden, so was führt zur Anzeige. Kann eigentlich nicht sein, dass da nix läuft.
Komisch.


Das dache ich auch...es war zuerst eine Anzeige über die Polizei...heute kam die Antwort von der Staatsanwaltschaft, dass vom Staat die Sache fallen gelassen wird... nun müssen wir privat klagen.... unser Anwalt meinte jedoch, dass seelisch erlittene Schmerzen nicht wirklich aussagekräftig vor Gericht sind...

17.11.2020 20:52 • #9


Gorch_Fock
Hey Neph, allein beim durchlesen kann man mehrere mögliche Straftaten erkennen. Da man hier nicht weiß wie Du die Anzeige formuliert hast, solltest Du ggf. einen Anwalt mit der Wahrung deiner Rechte beauftragen.
Nach Deinem Bericht hat ein Autofahrer relativ grundlos zwei Fahradfahrer belästigt, obwohl er als stärkerer Verkehrsteilnehmer zur Rücksicht verpflichtet ist. Bei der Beschimpfung könnte ggf. eine Beleidigung enthalten gewesen sein. Danach hat er ihr das Handy entrissen und sie am Absetzen eines Anrufs gehindert (Nötigung). Dann hat er sie vom Fahrrad gerissen. Da sie nun in psychatrischer Behandlung ist liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Körperverletzung vor, wenn noch andere Blessuren davon getragen wurden, sind die hoffentlich dokumentiert worden.
Da die Straftaten im Straßenverkehr begangen wurden, ist zudem Zweifelhaft, ob der Mann überhaupt zum Fahren eines Kraffahrzeugs geeignet ist, da er grundlos schwächere Verkehrsteilnehmer (eine Mutter wird vor den Augen des Kindes angegriffen) traktiert. Auch das müsste von der Behörde geprüft werden.
Möglicherweise hat Deine Frau allerdings auch Fehler begangen. Durch das Fotografieren könnte sie gegen das Kunsturheberrecht / Persönlichkeitsrecht verstoßen haben. Und dagegen hätte der Mann sogar Abwehrrechte. Was hier passiert ist geht aber deutlich über jedes Maß hinaus (Auffordern zum Löschen des Bildes).
Möglicherweise ist übrigens auch Euer Kind Geschädigter, da er einer traumatischen Situation (Mutter wurde vor seinen Augen angegriffen und er war hilflos in diesem Moment). Dies sollte ggf. noch geprüft werden. Also das nur als Einschätzung, lass das mal prof. von einem Anwalt prüfen. Dieser kann ggf. auch Akteneinsicht fordern.
P.S. Ich schätze das hier Antragsdelikte vorliegen und die Betroffenen ggf. keinen Strafantrag formuliert haben im Rahmen der Anzeige (hilfsweise erkläre ich Strafantrag soweit dies erforderlich wäre...

17.11.2020 20:52 • x 1 #10


Nephilim
Zitat von Gorch_Fock:
Hey Neph, allein beim durchlesen kann man mehrere mögliche Straftaten erkennen. Da man hier nicht weiß wie Du die Anzeige formuliert hast, solltest Du ggf. einen Anwalt mit der Wahrung deiner Rechte beauftragen.
Nach Deinem Bericht hat ein Autofahrer relativ grundlos zwei Fahradfahrer belästigt, obwohl er als stärkerer Verkehrsteilnehmer zur Rücksicht verpflichtet ist. Bei der Beschimpfung könnte ggf. eine Beleidigung enthalten gewesen sein. Danach hat er ihr das Handy entrissen und sie am Absetzen eines Anrufs gehindert (Nötigung). Dann hat er sie vom Fahrrad gerissen. Da sie nun in psychatrischer Behandlung ist liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Körperverletzung vor, wenn noch andere Blessuren davon getragen wurden, sind die hoffentlich dokumentiert worden.
Da die Straftaten im Straßenverkehr begangen wurden, ist zudem Zweifelhaft, ob der Mann überhaupt zum Fahren eines Kraffahrzeugs geeignet ist, da er grundlos schwächere Verkehrsteilnehmer (eine Mutter wird vor den Augen des Kindes angegriffen) traktiert. Auch das müsste von der Behörde geprüft werden.
Möglicherweise hat Deine Frau allerdings auch Fehler begangen. Durch das Fotografieren könnte sie gegen das Kunsturheberrecht / Persönlichkeitsrecht verstoßen haben. Und dagegen hätte der Mann sogar Abwehrrechte. Was hier passiert ist geht aber deutlich über jedes Maß hinaus (Auffordern zum Löschen des Bildes).
Möglicherweise ist übrigens auch Euer Kind Geschädigter, da er einer traumatischen Situation (Mutter wurde vor seinen Augen angegriffen und er war hilflos in diesem Moment). Dies sollte ggf. noch geprüft werden. Also das nur als Einschätzung, lass das mal prof. von einem Anwalt prüfen. Dieser kann ggf. auch Akteneinsicht fordern.


Genau so wurde das ganze bei der Polizei festgehalten... aber es juckt die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht....

17.11.2020 20:55 • #11


Gorch_Fock
Kann eigentlich nicht sein, da diese nach dem Legalitätsprinzip zu Ermittlungen verpflichtet ist. Zudem hat der Kraftfahrzeugführer ja eindeutige Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt. Auch hier müssten ja Maßnahmen erfolgen. Lass das mal von einem guten Anwalt für Straßenverkehrsrecht / Strafrecht prüfen wenn Dein Anwalt hier nicht weiterkommt.

17.11.2020 21:00 • #12


VictoriaSiempre
Vorab: Ich bin keine Anwältin, hab nur (gefährliches ) Halbwissen durch Job und Familienangehörige.

Zitat von Nephilim:
weil das öffentliche Recht nicht davon betroffen wurde.

Hmm, steht da vielleicht öffentliches Interesse? Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht weiter verfolgt. Würde sie das tun, wäre der Autofahrer der Beklagte und Deine Frau Zeugin.

Euch bleibt der Weg des Zivilrechts. Dann ist Deine Frau die Klägerin und der Autofahrer der Beklagte. Sei froh, wenn Du entweder eine Rechtsschutzversicherung hast oder (im besten Falle und) einen Anwalt, der Dir realistische Erfolgsaussichten mitteilt, statt Geld zu schinden. Lasst Euch beim Anwalt beraten, aber ich würde nicht zu hohe Erwartungen haben.

Wahrscheinlich wird Aussage gegen Aussage stehen, da auf jeder Seite 2 Personen beteiligt sind. Es sei denn, die Frau des Autofahrers sagt zugunsten Deiner Frau aus. Da würde ich nicht mit rechnen.
Und im Zweifel geht die Runde an den Angeklagten. Wenn Ihr Pech habt, entstehen so nur Kosten für Euch.

Auch wenn ich Deine Wut verstehe: Die schlechteste Idee ist Selbstjustiz.

17.11.2020 21:01 • x 1 #13


Nephilim
Zitat von VictoriaSiempre:
Hmm, steht da vielleicht öffentliches Interesse? Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht weiter verfolgt. Würde sie das tun, wäre der Autofahrer der Beklagte und Deine Frau Zeugin.

Euch bleibt der Weg des Zivilrechts. Dann ist Deine Frau die Klägerin und der Autofahrer der Beklagte. Sei froh, wenn Du entweder eine Rechtsschutzversicherung hast oder (im besten Falle und) einen Anwalt, der Dir realistische Erfolgsaussichten mitteilt, statt Geld zu schinden. Lasst Euch beim Anwalt beraten, aber ich würde nicht zu hohe Erwartungen haben.

Wahrscheinlich wird Aussage gegen Aussage stehen, da auf jeder Seite 2 Personen beteiligt sind. Es sei denn, die Frau des Autofahrers sagt zugunsten Deiner Frau aus. Da würde ich nicht mit rechnen.
Und im Zweifel geht die Runde an den Angeklagten. Wenn Ihr Pech habt, entstehen so nur Kosten für Euch.

Auch wenn ich Deine Wut verstehe: Die schlechteste Idee ist Selbstjustiz.


Du triffst den Nagel auf den Kopf... genau das steht im Schreiben des Anwalts und auch das hat uns unser Anwalt gesagt....

Aber was ist das für ein Recht? Eine Frau zusammen mit Ihrem Sohn wird für das ganze Leben traumatisiert... er kommt ohne nichts davon.... und ich weiß das Selbstjustiz keine Lösung ist....aber ich bin gerade so voll.....

Seid dem Schreiben ist meine Frau und mein Junior nur noch am heulen.... ich weiß echt nicht weiter und bin total am Boden...

DANK UNSEREM GESETZ!

17.11.2020 21:07 • #14


VictoriaSiempre
Solche Fälle wie der von Dir geschilderte sind eigentlich immer Sache des Zivilrechts. Das Problem ist halt, dass der Kläger auch die Beweise erbringen muss. Das finde ich auch richtig, weil ja sonst jeder einfach irgendwas behaupten könnte und umgekehrt dann ein zu Unrecht Beschuldigter seine Unschuld nachweisen müsste.

Es gibt nun mal aber in Deiner Geschichte leider keine Zeugen außer jeweils ein Familienmitglied, das noch nicht mal aussagen muss. Falls irgendwo noch andere Leute etwas mitbekommen haben könnten, wäre vielleicht ein Zeugenaufruf eine Idee (sah man früher häufig als Zeitungsinserat; heute wird sowas vermutlich via Facebook Co gemacht). Ohne Zeugen, unbeteiligte Dritte, wird Deine Frau das Geschehen nicht beweisen können.

Ich verstehe, dass Du darüber wütend bist, wäre ich auch. Besprich mit Deinem Anwalt die Möglichkeiten.

17.11.2020 21:49 • x 1 #15


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