Nephilim
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Emma75
Zitat von Snipes:Mein Sohn wurde einmal fast überfahren und ich hatte danach das gleiche Desinteresse gespürt. In Deutschland ist es leider wohl so, dass erst etwas passieren muss, damit auch wirklich etwas passiert
Dediziert
Zitat von Nephilim:Privatanzeige
Isely
Zitat von Nephilim:
Deshalb auch mein Gedanke zur Selbstjustiz... aber das würde meiner Familie nicht helfen... und ich sitze nur hilflos da....
Zitat von Emma75:Bitte kümmere Dich jetzt um Deine Frau und ihren Seelenzustand - eine Bestrafung von ihm wird sie nicht heilen, sondern eine Aufarbeitung ihrer eventuell verdrängten alten Traumata. Sie braucht Dich jetzt - das fiese Ar*loch wird seine gerechte Strafe früher oder später erhalten, denn ich gehe davon aus, dass er sich nicht das erste Mal so verhält.
Zitat von Isely:Der Typ ist handgreiflich geworden, so was führt zur Anzeige. Kann eigentlich nicht sein, dass da nix läuft.
Komisch.
Zitat von Gorch_Fock:Hey Neph, allein beim durchlesen kann man mehrere mögliche Straftaten erkennen. Da man hier nicht weiß wie Du die Anzeige formuliert hast, solltest Du ggf. einen Anwalt mit der Wahrung deiner Rechte beauftragen.
Nach Deinem Bericht hat ein Autofahrer relativ grundlos zwei Fahradfahrer belästigt, obwohl er als stärkerer Verkehrsteilnehmer zur Rücksicht verpflichtet ist. Bei der Beschimpfung könnte ggf. eine Beleidigung enthalten gewesen sein. Danach hat er ihr das Handy entrissen und sie am Absetzen eines Anrufs gehindert (Nötigung). Dann hat er sie vom Fahrrad gerissen. Da sie nun in psychatrischer Behandlung ist liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Körperverletzung vor, wenn noch andere Blessuren davon getragen wurden, sind die hoffentlich dokumentiert worden.
Da die Straftaten im Straßenverkehr begangen wurden, ist zudem Zweifelhaft, ob der Mann überhaupt zum Fahren eines Kraffahrzeugs geeignet ist, da er grundlos schwächere Verkehrsteilnehmer (eine Mutter wird vor den Augen des Kindes angegriffen) traktiert. Auch das müsste von der Behörde geprüft werden.
Möglicherweise hat Deine Frau allerdings auch Fehler begangen. Durch das Fotografieren könnte sie gegen das Kunsturheberrecht / Persönlichkeitsrecht verstoßen haben. Und dagegen hätte der Mann sogar Abwehrrechte. Was hier passiert ist geht aber deutlich über jedes Maß hinaus (Auffordern zum Löschen des Bildes).
Möglicherweise ist übrigens auch Euer Kind Geschädigter, da er einer traumatischen Situation (Mutter wurde vor seinen Augen angegriffen und er war hilflos in diesem Moment). Dies sollte ggf. noch geprüft werden. Also das nur als Einschätzung, lass das mal prof. von einem Anwalt prüfen. Dieser kann ggf. auch Akteneinsicht fordern.
Zitat von Nephilim:weil das öffentliche Recht nicht davon betroffen wurde.
Zitat von VictoriaSiempre:Hmm, steht da vielleicht öffentliches Interesse? Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht weiter verfolgt. Würde sie das tun, wäre der Autofahrer der Beklagte und Deine Frau Zeugin.
Euch bleibt der Weg des Zivilrechts. Dann ist Deine Frau die Klägerin und der Autofahrer der Beklagte. Sei froh, wenn Du entweder eine Rechtsschutzversicherung hast oder (im besten Falle und) einen Anwalt, der Dir realistische Erfolgsaussichten mitteilt, statt Geld zu schinden. Lasst Euch beim Anwalt beraten, aber ich würde nicht zu hohe Erwartungen haben.
Wahrscheinlich wird Aussage gegen Aussage stehen, da auf jeder Seite 2 Personen beteiligt sind. Es sei denn, die Frau des Autofahrers sagt zugunsten Deiner Frau aus. Da würde ich nicht mit rechnen.
Und im Zweifel geht die Runde an den Angeklagten. Wenn Ihr Pech habt, entstehen so nur Kosten für Euch.
Auch wenn ich Deine Wut verstehe: Die schlechteste Idee ist Selbstjustiz.
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