Willkommen hier, Jenny. Wie wäre es denn, wenn Du ihm mal klare Bilder zeigst? Ihr seid getrennt - also hat er sich auch so verhalten. Du natürlich auch. Sicherlich ein Sonderfall bei einer Trennung in der Schwangerschaft. Denn Eltern werdet ihr weiterhin bleiben. Es liegt hier an Dir, wieviel Du hier zugestehen willst. Du entscheidest, wen Du mit im Kreissaal haben möchtest und niemand sonst. Da Du das alleinige Sorgerecht hast, obliegen auch Themen wie die Namensfindung alleine Dir.
Ansonsten ist wichtig, dass das rechtliche geklärt ist. Wenn Du nur mit ihm geschlafen hast, ist er wohl oder übel der KV des Kindes. Sinnvoll wäre es dann, wenn er schon vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen würde. Damit Du als nächsten Schritt zum Jugendamt gehen kannst (solltest Du eh als nächsten Schritt tun) und dort eine Beistandschaft einrichten. Dein lieber Ex soll mal schön zu einem Titel verpflichtet werden. Denn ich schätze, dass er im Hormonrausch sein Geld doch lieber für den neuen Haushalt mit seiner Next verwenden möchte.
15.10.2019 19:16 •
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