elisabeth123
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elisabeth123
Zitat von losgelöst:Ob ein ungeborenes durch so einen Vorfall fahrlässig in Gefahr gebracht wurde bezweifele ich. Es wird gerne behauptet, dass ein ungeborenes durch die Aussetzung von Stress spätere Folgen trägt. Ob das so stimmt..mmmhhh. Bedenkt man. Dass in Kriegszeiten Frauen schwanger werden, Kinder gebähren und in Ländern die permanenten Existenzängsten und Unruhen ausgesetzt sind Kinder gezeugt und entbunden werden, müsste man hier von einer großen Wahrscheinlichkeit von Spätfolgen und Abborts ausgehen. Ist dem so? nein.
Man unterstellt sogar Frauen durch Stress nicht bzw. sehr schwer schwanger zu werden, wenn man auf der anderen Seite überlegt, dass eine Frau durch eine Vergewaltigung - hier ist sie einem extremen Trauma ausgeliefert - schwanger bleiben kann, genügend schwanger blieben.
Zitat von Maus 89:Solche Verzweiflungstaten geschehen, wie es das Wort schon sagt,
aus purer Verzweiflung.
Zitat:Weil es kein Zurück mehr gibt. Dann wenigstens immer wieder Sand
ins Getriebe streuen, damit die Partnerschaft/Ehe auch zerstört wird.
losgelöst
Zitat von Blanca:Um zum Thema zurückzurudern:
Mit welchem Recht soll eine Ehe (!) plötzlich nicht mehr sein dürfen, weil eine Affaire unbedingt meint, jetzt endlich Festbeziehung werden zu müssen?
Da ist also ein(e) Außenstehende(r) nicht nur nicht bereit, die Beendigung der Affaire zu akzeptieren, sondern erträgt auch nicht, daß die Hauptbeziehung doch tatsächlich weiterfunktioniert (und sei es nur äußerlich). Stattdessen tritt er wild um sich. Weder hat das mit Liebe zu tun, noch gelten diese Übergriffigkeiten ausschließlich dem Ex-AM.
Wenn jemand(wie die Alex im Filmclip auf das Grundstück der Hauptbeziehung geht, dort ein Kaninchen aus dem Stall nimmt, es tötet, sich mit dem Kadaver ins Haus schleicht und diesen dort in einem Topf mit kochendem Wasser deponiert, um ihn mit geschlossenem Deckel auf dem weiterlaufenden Herd zurückzulassen, so verfolgt sie mit so einer Aktion doch offensichtlich das Ziel, den Hausfrieden zu zerstören. Nachdem das Haus aber nicht nur vom Ex-AM, sondern auch von seinen Angehörigen bewohnt wird, trifft der Angriff die alle und was Alex betrifft, soll er das auch.
Auch im anderen Beispiel, wo die abservierte AF schreibt, sie habe das Schauspiel nicht mehr ertragen können (trotz ihres theatralischen Auftritts in dessen Hausflur wenige Tage zuvor hatte das betroffene Ehepaar doch tatsächlich gewagt, sich händchenhaltend auf einer öffentlichen Veranstaltung miteinander zu zeigen), richtete der Angriff sich zwar physisch gegen den Ex-AM, erfolgte aber offensichtlich mit dem Ziel, eben diese traute Zweisamkeit zu zerstören.
Anders gesagt: Das Ziel war eindeutig, der Ehe aber auch keinen Millimeter Raum zu lassen, sich wenigstens dahingehend zu konsolidieren, daß sie sich öffentlich als solche gebärden kann. Da die Ehe aber nicht nur vom Ex-AM geführt wird, richtete sich der Angriff also motivatorisch gesehen gegen beide, wobei am Ende sogar noch ein Outing gegenüber der Schwiegermutter hingelegt wurde, um auch ihr und allen anderen umstehenden Angehörigen bloß keine Illusion zu gewähren, was den Innenzustand ihrer Familie betrifft.
Wären im ersten Fall weder das Tier auf der Strecke, noch ein geschocktes Kind zurückgeblieben und wäre im zweiten Beispiel die Gattin nicht schwanger gewesen, so hätten viele der betreffenden AF sogar noch zu ihrer Übergriffigkeit gratuliert.
Deshalb meine Frage: Woher rührt der Glaube, hier sei ein Anspruch gewahrt worden, der rechtens ist?
Und was in drei Kreuzes Namen haben solche Verzweiflungsaktionen mit Mut zu tun?
elisabeth123
Zitat von losgelöst:Was das ungeborene Kind betrifft, ich bin selbst Mutter, glaube ich nicht, dass hier Verantwortungslos gehandelt wurde...
Zitat von losgelöst:Nach Abgabe einer Erklärung, einem Zugeständis, einem Versprechen etc, hat aus meiner Sicht jeder das Recht, die Handlung dahinter zu erwarten.
Zitat:Das Recht eine Erklärung zu erzwingen hat keiner und auch das Recht nicht den Hausfrieden zu stören.
Zitat:Was wäre eigentlich gewesen, wenn das ganze Schauspiel anders herum gewesen wäre. Ehefrau trifft auf Ehemann, der handchenhaltend mit Affäre auf einem Volskfest spazieren geht.
Ehefrau schüttet ein Glas Wasser über seinen Kopf, knallt ihm eine und beschimpft ihn wüst. Hätte sie das Recht dazu?
Zitat:Wir brauchen keine Gesetze um ein Recht einzufordern.
Zitat:Die AF hat das Recht auf eine Antwort gegenüber dem AM der Versprechen und Zugestädnisse gemacht hat.
Zitat:Ja, auch ich habe innerlich kurz geklatscht, auch wenn ich die Situation peinlich fand. Aber einem Mann der seiner schwangeren Frau fremd geht und dann noch so eine Nummer abzieht, der darf auch die Konsequenzen spüren.
Zitat von losgelöst:Was wäre eigentlich gewesen, wenn das ganze Schauspiel anders herum gewesen wäre.
Zitat von Blanca:Mit welchem Recht soll eine Ehe (!) plötzlich nicht mehr sein dürfen, weil eine Affaire unbedingt meint, jetzt endlich Festbeziehung werden zu müssen?
Kann mir das mal jemand erklären? Woher rührt dieser merkwürdige Glaube, letztere sei dazu berechtigt?
Was konkret berechtigt sie denn dazu?
JungeRoemer
Kaetzchen
Zitat von Kaetzchen:Als das Kind dann geboren war, hat sie einen Tag später (!) seiner Frau, die bis dahin nichts von der Affäre wusste, eine sehr lange E-Mail geschrieben.
Zitat:Mit Anhängen - Fotos, Videos, Mails, WA-Chats usw. - die die einjährige Affäre in allen Details belegten.
Zitat:Wenn ich mir vorstelle, dass mir da genau in dem Moment jemand diesen Zauber der ersten Momente mit meinem Kind zerstört ... gruselig!
Zitat:Vielleicht ist so eine schwangere Ehefrau noch mal ein besonderer Dorn im Auge einer Affärenfrau?
Zitat:Irgendwie scheint das ja heftig was zu triggern, wenn ich mir das so überlege ... (Biologie vielleicht?
Kaetzchen
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