Saphira13
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Saphira13
Zitat von Butterblume63:Saphira ,lasse dich wegen der Vaterschaft beraten. Ich bin mir nicht sicher,aber es könnte sein, daß er eine Vaterschaftanerkennung gerichtlich erwirken kann,wenn du ihn als Vater nicht angibst. Was ich hier gelesen habe über den Herrn wäre dies ihm zuzutrauen nur um dich weiter unter Kontrolle zu haben über das Kind. :-
Zitat von Clara1111:Du bekommst aber auf jeden Fall das staatliche Kindergeld.
LostGirl1
Zitat von CaveCanem:Soweit ich weiß, nur die Hälfte. Die andere Hälfte würde dem Vater zugerechnet.
Zitat von Clara1111:Der Mann trennt sich, lässt sie sitzen und hat noch Rechte am Kind?
Zitat von CaveCanem:
Soweit ich weiß, nur die Hälfte. Die andere Hälfte würde dem Vater zugerechnet.
Irgendwie sowas. Lass Dich beraten.
LoveForFuture
Zitat von CaveCanem:
Soweit ich weiß, nur die Hälfte. Die andere Hälfte würde dem Vater zugerechnet.
Irgendwie sowas. Lass Dich beraten.
Zitat von LoveForFuture:
Hm?
Kindergeld erhält der Elternteil wo das Kind lebt...
LoveForFuture
LoveForFuture
Zitat von Floffymaus:
Wenn er Unterhalt zahlt, dann wird die Hälfte angerechnet.
Zitat von LoveForFuture:
Guck, sowas ist mir neu.
Ich bekomme jedenfalls das volle Kindergeld ausgezahlt, inwiefern das auf seinen Kindesunterhalt angerechnet wird, keine Ahnung.
LoveForFuture
LoveForFuture
Zitat von Clara1111:Aber wenn sie sagt, sie weiß nicht, wer der Vater ist, wird doch unbekannt in die Geburtsurkunde eingetragen?
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