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Hochzeit gecancelt und Betrogen

S
Zitat von Butterblume63:
Saphira ,lasse dich wegen der Vaterschaft beraten. Ich bin mir nicht sicher,aber es könnte sein, daß er eine Vaterschaftanerkennung gerichtlich erwirken kann,wenn du ihn als Vater nicht angibst. Was ich hier gelesen habe über den Herrn wäre dies ihm zuzutrauen nur um dich weiter unter Kontrolle zu haben über das Kind. :-


Ich glaube auch, das da noch einiges kommt von ihm.
Ich bin gespannt, ob er auch nachher kommt und mir meine Sachen und den Schlüssel bringt. Seine Sachen stehen schon im Flur bereit.

23.06.2020 15:57 • x 1 #136


CaveCanem
Zitat von Clara1111:
Du bekommst aber auf jeden Fall das staatliche Kindergeld.


Soweit ich weiß, nur die Hälfte. Die andere Hälfte würde dem Vater zugerechnet.

Irgendwie sowas. Lass Dich beraten.

23.06.2020 15:57 • x 1 #137


A


Hochzeit gecancelt und Betrogen

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Clara1111
Boah, das wird ja echt ne ganz beschissene Situation.

Der Mann trennt sich, lässt sie sitzen und hat noch Rechte am Kind?

23.06.2020 16:00 • #138


L
Zitat von CaveCanem:
Soweit ich weiß, nur die Hälfte. Die andere Hälfte würde dem Vater zugerechnet.

Der Elternteil, der das Kind betreut, bzw wo das Kind gemeldet ist, bekommt das Kindergeld.
(Habe Wechselmodell mit meinem Ex, das raffen die nie, und ich schreibe schön einmal jährlich mit dem Jugendamt. Die letzten 3 Jahre habe ich jedesmal den identischen Brief verschickt.)


Zitat von Clara1111:
Der Mann trennt sich, lässt sie sitzen und hat noch Rechte am Kind?

Klar, das Kind ist seins, da ist das Thema Trennung unerheblich. Aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Deswegen: unbedingt beraten lassen!

23.06.2020 16:11 • x 5 #139


Kroenchen_richten
Zitat von CaveCanem:

Soweit ich weiß, nur die Hälfte. Die andere Hälfte würde dem Vater zugerechnet.

Irgendwie sowas. Lass Dich beraten.


Das Kindergeld bekommt der komplett, bei dem das Kind im Haushalt lebt. Somit die kindsmutter, die auch den Antrag stellt.
Nur wenn der Vater Unterhalt zahlt wird es hälftig rechnerisch vom Zahlbetrag in Abzug gebracht.

23.06.2020 16:19 • x 3 #140


L
Zitat von CaveCanem:

Soweit ich weiß, nur die Hälfte. Die andere Hälfte würde dem Vater zugerechnet.

Irgendwie sowas. Lass Dich beraten.


Hm?
Kindergeld erhält der Elternteil wo das Kind lebt...

23.06.2020 17:06 • #141


Floffymaus
Zitat von LoveForFuture:

Hm?
Kindergeld erhält der Elternteil wo das Kind lebt...


Wenn er Unterhalt zahlt, dann wird die Hälfte angerechnet.

23.06.2020 17:08 • x 1 #142


CaveCanem
Irgendwo wird die Hälfte angerechnet.

Frag mich.... ich hab aufgehört, mich mit den Details zu kloppen als wir damit durch waren.

23.06.2020 17:10 • #143


L
Wichtig:.alleiniges Sorgerecht, das wird dir automatisch zuteil, solange ihr nicht gemeinsam einen Schrieb ausfüllt.

Wichtig: Aufenthaltsbestimmungsrecht!
Wichtiger als alles andere.

Wichtig: das alles musst du erst durchdenken, wenn es soweit ist.

Den Vater nicht anzugeben ist mM nach sehr schwer.
Da lasse dich beraten, denn er mag ein Ars... sein, aber dein Kind mag vielleicht doch irgendwann Kontakt zu ihm haben...

Ich habe den Vater meines Sohnes verabscheut, dennoch angegeben, die beiden haben guten aber sporadischen Kontakt.

Solange du das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kann er dir nix.

Aber da dem Typen alles zuzutrauen ist, informiere dich, Jugendamt, Caritas etc, hol dir Hilfe! Unbedingt!
Es schadet auch nicht, jetzt schonmal einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen, er kann dir viele Fragen beantworten und könnte später evtl hilfreich sein.

23.06.2020 17:12 • x 4 #144


L
Zitat von Floffymaus:

Wenn er Unterhalt zahlt, dann wird die Hälfte angerechnet.


Guck, sowas ist mir neu.
Ich bekomme jedenfalls das volle Kindergeld ausgezahlt, inwiefern das auf seinen Kindesunterhalt angerechnet wird, keine Ahnung.

23.06.2020 17:14 • x 2 #145


Floffymaus
Zitat von LoveForFuture:

Guck, sowas ist mir neu.
Ich bekomme jedenfalls das volle Kindergeld ausgezahlt, inwiefern das auf seinen Kindesunterhalt angerechnet wird, keine Ahnung.


Du bekommst es Komplett, ja.. Aber würde er Unterhalt zahlen, würde es zur hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden.

Sprich: Unterhalt sagen wir mal 350 Euro (was weiss ich)
- 102 Euro (Hälfte des Kindergeldes)
248 Euro = Zahlbetrag des Unterhaltes seitens Kindesvater

23.06.2020 17:16 • x 3 #146


L
OK so lernt man nie aus

23.06.2020 17:19 • x 1 #147


Clara1111
Aber wenn sie sagt, sie weiß nicht, wer der Vater ist, wird doch unbekannt in die Geburtsurkunde eingetragen?

23.06.2020 17:20 • #148


L
Zitat von Clara1111:
Aber wenn sie sagt, sie weiß nicht, wer der Vater ist, wird doch unbekannt in die Geburtsurkunde eingetragen?

Ganz abgesehen von den Streitereien der Eltern, ja, Männer können extremst besch... sein, einen fertig machen, dich beim Jugendamt anschwärzen, dir übel nachreden, dich stalken oder wie mein Partner gerade akut dir ne Fratze zeigen, ABER er ist der Vater.
Das Kind ist ein eigenständiges Wesen, das beide Elternteile haben möchte.
Es könnte doch später immer noch den Kontakt verweigern, so war es hier einige Zeit, aber ihn von vornherein auszuschließen ist mM nach auch nicht richtig.
Dann ticken die Typen gern erst Recht aus..
Und wie gesagt, das Kind hat ein Recht darauf.

23.06.2020 17:25 • x 2 #149


Clara1111
War der Mann denn inzwischen schon da und hat die Sachen samt Schlüssel von der Wohnung gebracht?

23.06.2020 17:35 • #150


A


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