Ayaka
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thegirlnextdoor
Zitat von Perzet:Das erste, private, Anwaltsgespräch hatte den Tenor, daß alles, was auf Einigung gehen würde, das Beste wäre. Die Gerichte wären überlastet und wenn bereits Fakten geschaffen würden, hinge ich eh nur hinterher. Seinen persönlichen Frieden finden wäre gut. Fachlich konnte er mir nicht viel sagen, da anderweitig spezialisiert. Das war klar, aber um die Größenordnung einstufen zu können, war das Gespräch gut.
Perzet
Zitat von Ayaka:ob du jetzt hier für deinen Vater einen Stellvertreterkrieg starten willst. Er hätte Zeit genug gehabt das selbst zu regeln, wenn ihm so viel an den Dingen gelegen wäre: Testament, Beerdigungsverfügung etc.
thegirlnextdoor
Zitat von Perzet:Vater hatte viele Möglichkeiten, seinen Willen zu bekunden. Wollte er nicht. Ich kam für mich zu dem Schluß, daß ich mich deswegen nicht noch mehr mit meinen Brüdern zerfetzen werde. Alte Wunden aus der Kindheit kommen sowas von zum tragen.
Zitat von Perzet:Die andere Ebene ist aber die rechtliche Ebene. Die ist extra zu beachten. Das versuche ich gerade.
Perzet
Zitat von thegirlnextdoor:Fachfremde Juristen wissen einfach zu viele Details und Fakten nicht - so wie Otto Normalo auch nicht!
Zitat von thegirlnextdoor:Bitte mach diesen Fehler nicht.
Zitat von DieSeherin:ach du... lass dich mal drücken - es ist irre schwierig, diese beiden ebenen zu trennen, was?
Zitat von Saraaah:Leider muss man das hinnehmen,ihr seid drei erben, Vater ist im heim , dadurch verliert man Wohnrecht usw !
Zitat von CanisaWuff:Also nur weil ich in ein Pflegeheim gehe, gehört mir ein Haus immer noch. Da verliert man kein Wohnrecht.
Zitat von Saraaah:nein das denke ich nicht,der Vater hat drei Vollmachten unterschrieben,zwei Kinder davon wollen verkaufen,also hat unsere TE einfach Pech ,sie kann natürlich Einspruch erheben beim Gericht,aber das wird ein langer Weg
Zitat von Gwenwhyfar:Also ab zum Anwalt. FA für Erbrecht.
Zitat von tina1955:solange Dein Vater Herr seiner Sinne ist, tritt keine Vollmacht in Kraft.
Solange er als Allein Eigentümer im Grundbuch steht, kann das Haus gegen seinen Willen gar nicht verkauft werden.
Bitte wende Dich umgehend an einen Anwalt.
Zitat von Perzet:Allerdings hat mein Vater mich kurz nach seiner Einlieferung ins Pflegeheim gefragt, ob zu Hause noch alles da sei. Und ich hatte aus dem Brustton der Überzeugung bestätigt, daß alles da sei. Da war entsprechender Bruder noch im Urlaub gewesen oder gerade zurück.
Vatern kennt seine Kinder also weit besser, als ich je dachte oder glauben wollte. Weil für mich zählt mein Wort.
Zitat von tina1955:Du kannst einen Anwalt beauftragen, beim Termin mit dem Makler anwesend zu sein, sodass der Makler aufgeklärt wird, dass Deine Brüder keine Eigentümer sind.
Zitat von tina1955:Ich kann mir jedoch überhaupt nicht vorstellen, dass ein Makler den Verkauf übernimmt, wenn die Eigentumsfrage nicht geklärt ist.
Der Makler würde sich ja strafbar machen.
Zitat von Perzet:Ursprünglich wollte mein Bruder, daß ich unbedingt dabei bin. Er wollte alle Unterschriften.
Zitat von Saraaah:Naja der Vater ist bald 100 Jahre alt,ich verstehe das schon das deine Brüder aktiv werden mit dem ausräumen usw auf was sollten sie warten ? Dein Papa kommt nicht mehr zurück ins Haus !
Zitat von Ayaka:das Problem ist nicht das Pflegeheim sondern die Vollmachten die er erteilt hat
thegirlnextdoor
Perzet
Zitat von CanisaWuff:wir haben nicht auf den Erbanteil meiner Mutter verzichtet
Perzet
Zitat von Hola15:das Thema ist zu komplex, hier mal „auf die Schnelle“ n Link wer was wann darf.
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