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Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

Ayaka
Liebe Perzet

fühl dich mal ganz fest gedrückt - ich wurde beim Tode meines Vaters gefühlt schwer hintergangen (Konten vorab abgeräumt, ...). Daher kann ich etwas nachvollziehen wie es dir wahrscheinlich geht. Vor allem das Verhalten deiner Brüder ist so was von würde- und pietätlos, einfach abstoßend.

ich schließe mich den Vorrednern an - wenn du dagegen angehen willst solltest du dir so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe holen. Edit: was du ja schon hast

ABER - überlege dir gut, ob du jetzt hier für deinen Vater einen Stellvertreterkrieg starten willst. Er hätte Zeit genug gehabt das selbst zu regeln, wenn ihm so viel an den Dingen gelegen wäre: Testament, Beerdigungsverfügung etc. In seinem hohen Alter kamen die Geschäfts Einschränkungen ja nicht überraschend. Gerade, wenn dir ohnehin die Kraft fehlt würde ich mir das gut überlegen.

Bei einem Juristen informieren würde ich mich auf jeden Fall. Unterschriften, die sie für ihr widerwärtiges Treiben brauchen, würde ich auch verweigern - aber ohne klare Rechtsgrundlage würde ich wohl gegen einen Hausverkauf nicht angehen. Vielleicht erreichst du ja auch Kompromisse, dass sie zwar die Immobilie verkaufen können aber zumindest der Wunsch, ihn neben der Mutter zu beerdigen, erfüllt wird.

Leider ist die Welt oft ungerecht

alles Liebe und viel Kraft für die nächste Zeit - Aya

10.11.2022 11:01 • x 1 #91


T
Zitat von Perzet:
Das erste, private, Anwaltsgespräch hatte den Tenor, daß alles, was auf Einigung gehen würde, das Beste wäre. Die Gerichte wären überlastet und wenn bereits Fakten geschaffen würden, hinge ich eh nur hinterher. Seinen persönlichen Frieden finden wäre gut. Fachlich konnte er mir nicht viel sagen, da anderweitig spezialisiert. Das war klar, aber um die Größenordnung einstufen zu können, war das Gespräch gut.

Bitte glaube mir, liebe Perzet... nein, das ist gar nicht gut.

Nur ein Fachanwalt kann dich hier sinnvoll und korrekt beraten!

Wenn du einen fachfremden Anwalt fragst kannst du genausogut einen Biologen befragen!

Für Juristische Laien total unverständlich - mir nach meinen Jura Grundstudium ganz klar!
Fachfremde Juristen wissen einfach zu viele Details und Fakten nicht - so wie Otto Normalo auch nicht!

Ich hätte mit dem anderen Anwalt 50% meines Erbes verloren! !

Bitte mach diesen Fehler nicht.

10.11.2022 11:02 • x 2 #92


A


Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

x 3


P
Danke auch Dir @Ayaka
Du sprichst mir aus der Seele.
Zitat von Ayaka:
ob du jetzt hier für deinen Vater einen Stellvertreterkrieg starten willst. Er hätte Zeit genug gehabt das selbst zu regeln, wenn ihm so viel an den Dingen gelegen wäre: Testament, Beerdigungsverfügung etc.


dies sind die Gedanken, die ich neben den fachlich sachlichen Einschätzungsfragen habe.
Damit hatte ich mich zwischendurch wieder runtergefahren. Vater hatte viele Möglichkeiten, seinen Willen zu bekunden. Wollte er nicht. Ich kam für mich zu dem Schluß, daß ich mich deswegen nicht noch mehr mit meinen Brüdern zerfetzen werde. Alte Wunden aus der Kindheit kommen sowas von zum tragen.
Ich hatte meine Chance genutzt gehabt und den Verletzungen positives entgegen gesetzt durch mein kümmern. Habe da seeehr viel gelernt und überwunden.
Beispiel - vor wenigen Wochen hat sich Vater im Heim übergeben. Sie brachten ihn ins Krankenhaus. Mein ältester Bruder, der jetzt Ansprechpartner ist, drehte durch. Als er mich informierte, schrie er mich zusammen, nur weil ich wissen wollte, was die Ärzte sagen. Sie hätten nach der Patientenverfügung gefragt, das sage doch alles aus.. Aggro und Frust pur. Ich das Ziel.
Durch das inzwischen länger dauernde Training mit diesem Verhalten blieb ich ruhig, fragte nach der Nummer, die ihn informiert hatte und rief im Krankenhaus an. Die Ärztin in der Notaufnahme war froh endlich mit einem Angehörigen ordentlich sprechen zu können. Ich gab ihr diverse Hintergrunfinfos zu seiner Gesundheit.
Hey, wer war mit Vater in all den Jahren immer wieder bei Ärzten oder im Krankenhaus? Wer führte in den letzten Jahren die Gespräche mit den Ärzten, weil Vater schwerhörig?
Ich war entspannt, mein Bruder kein bißchen. Er beschimpfte mich nur - massig viele alte Verletzungen.

Tja, ich bin wohl in den letzten Jahren zu sehr dran gewöhnt, Vaters Wunsch und Willen stellvertretend zu erfüllen.
Das wurde mir schmerzlich bewußt beim Thema Beerdigung.
Ich versuche davon Abstand zu nehmen.

Die andere Ebene ist aber die rechtliche Ebene. Die ist extra zu beachten. Das versuche ich gerade.

10.11.2022 11:26 • x 2 #93


T
Zitat von Perzet:
Vater hatte viele Möglichkeiten, seinen Willen zu bekunden. Wollte er nicht. Ich kam für mich zu dem Schluß, daß ich mich deswegen nicht noch mehr mit meinen Brüdern zerfetzen werde. Alte Wunden aus der Kindheit kommen sowas von zum tragen.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Seinen Wille absichtlich nicht zu bekunden ist auch eine Willensbekundung für sich - ein Anderer sollte dann nicht die Konsequenzen dafür tragen müssen.

Es ist sehr gut, wenn du hier auf dich schaust und acht gibst. Das ist so wichtig!


Zitat von Perzet:
Die andere Ebene ist aber die rechtliche Ebene. Die ist extra zu beachten. Das versuche ich gerade.

Aber bitte mit der richtigen Unterstützung.
Der Rat eines fachfremden Anwalts kann so gut sein wie der Rat von Frau Meier von nebenan.

10.11.2022 11:29 • x 1 #94


DieSeherin
ach du... lass dich mal drücken - es ist irre schwierig, diese beiden ebenen zu trennen, was?

10.11.2022 11:31 • x 1 #95


P
Zitat von thegirlnextdoor:
Fachfremde Juristen wissen einfach zu viele Details und Fakten nicht - so wie Otto Normalo auch nicht!


Zitat von thegirlnextdoor:
Bitte mach diesen Fehler nicht.


Ja, Du hast recht. Ich hätte mich gefreut, wäre dies nicht auch nötig. Ich habe es selber schon erlebt, es liegen Welten zwischen einem guten Anwalt und einem irgendwie Anwalt.

Zumindest hatte mir das Gespräch geholfen gehabt, emotional besser klar zu kommen.
Oh man, eure Antworten zeigen mir, daß ich weit mehr unter Anspannung stehe, als ich es selber noch gemerkt habe.

edit
Zitat von DieSeherin:
ach du... lass dich mal drücken - es ist irre schwierig, diese beiden ebenen zu trennen, was?


Oh ja!
Danke Dir

10.11.2022 11:33 • x 1 #96


CanisaWuff
Zitat von Saraaah:
Leider muss man das hinnehmen,ihr seid drei erben, Vater ist im heim , dadurch verliert man Wohnrecht usw !

Also nur weil ich in ein Pflegeheim gehe, gehört mir ein Haus immer noch.
Da verliert man kein Wohnrecht.

10.11.2022 11:39 • x 6 #97


Ayaka
Zitat von CanisaWuff:
Also nur weil ich in ein Pflegeheim gehe, gehört mir ein Haus immer noch. Da verliert man kein Wohnrecht.

das Problem ist nicht das Pflegeheim sondern die Vollmachten die er erteilt hat

10.11.2022 12:09 • x 1 #98


Hola15
Ich würde heut beim Makler aber auf jeden Fall blöd nachfragen.

Es gibt auch so ne Art Sorgfaltspflicht dem Makler gegenüber. Den einzuspannen ohne Rechtsgrundlage - da würde ich nicht ohne Weiteres meine Unterschrift drunter setzen.
Du weißt ja derzeit nur von Gegebenheiten, nach denen dein Vater sowohl der Eigentümer ist, als auch alleinig darüber bestimmen kann.
Sollten deine Brüder hinter deinem Rücken etwas anderes in die Wege geleitet haben (fraglich ob das überhaupt geht ohne dich zu beteiligen) müssten sie dann die Hosen beim Makler runter lassen. Ich könnte mir vorstellen der ist not amused wenn er für jemanden Arbeit leisten soll ohne Grundlage. Außer der „hilft“ deinen Brüdern bei dem Weg.

10.11.2022 12:12 • x 5 #99


CanisaWuff
Zitat von Saraaah:
nein das denke ich nicht,der Vater hat drei Vollmachten unterschrieben,zwei Kinder davon wollen verkaufen,also hat unsere TE einfach Pech ,sie kann natürlich Einspruch erheben beim Gericht,aber das wird ein langer Weg

ich bin ja fast auch in dieser Situation, allerdings habe ich nur einen Bruder und mein Vater ist geistig noch klar und wir verstehen uns auch besser nach dem Tod meiner Mutter. Mein Vater hat die Option jederzeit aus seinem Haus auszuziehen und entweder in die Nähe zu meinem Bruder oder in meine Nähe zu ziehen und ich habe ihm aber auch gesagt, dass die Ehe meines Bruders schon 2x extrem auf der Kippe stand. Ich finde es nämlich einfach fair, dass er sowas weiß, falls er sich entscheidet.
Zitat von Gwenwhyfar:
Also ab zum Anwalt. FA für Erbrecht.

Genau hier stimme ich auch zu, sofort hin.
Zitat von tina1955:
solange Dein Vater Herr seiner Sinne ist, tritt keine Vollmacht in Kraft.
Solange er als Allein Eigentümer im Grundbuch steht, kann das Haus gegen seinen Willen gar nicht verkauft werden.
Bitte wende Dich umgehend an einen Anwalt.

Genau das.. wobei, wir haben nicht auf den Erbanteil meiner Mutter verzichtet. Mein Vater auch sowas angemerkt, aber da habe ich ihm klipp und klar gesagt, dass ich auf den Erbteil meiner Mutter nicht verzichten werde. Ich will das Geld und den Anteil nicht haben solange mein Vater lebt, aber ich verzichte auch nicht. Damit muss mein Vater leben.
Zitat von Perzet:
Allerdings hat mein Vater mich kurz nach seiner Einlieferung ins Pflegeheim gefragt, ob zu Hause noch alles da sei. Und ich hatte aus dem Brustton der Überzeugung bestätigt, daß alles da sei. Da war entsprechender Bruder noch im Urlaub gewesen oder gerade zurück.
Vatern kennt seine Kinder also weit besser, als ich je dachte oder glauben wollte. Weil für mich zählt mein Wort.

Ganz ehrlich.. ich würde meinen Vater einpacken und ihn zum Haus fahren und ihm zeigen, was seine Söhne hier machen, dann auch sofort eine Verfügung beim Notar angehen, worin sein letzter Wille in Bezug auf die Beerdigung geschrieben wird. Also es geht gar nicht, dass man sich noch zu Lebzeiten über den Willen des Menschen hinwegsetzt.
Zitat von tina1955:
Du kannst einen Anwalt beauftragen, beim Termin mit dem Makler anwesend zu sein, sodass der Makler aufgeklärt wird, dass Deine Brüder keine Eigentümer sind.

Das kannst Du auch selber... oder den Makler anrufen und ihm klar sagen, dass er kommen und schauen kann, aber dass das rein zu seinem Privatvergnügen statt findet.
Zitat von tina1955:
Ich kann mir jedoch überhaupt nicht vorstellen, dass ein Makler den Verkauf übernimmt, wenn die Eigentumsfrage nicht geklärt ist.
Der Makler würde sich ja strafbar machen.

naja. er kommt halt drauf an, wie weit der Makler über das Eigentum aufgeklärt ist
Zitat von Perzet:
Ursprünglich wollte mein Bruder, daß ich unbedingt dabei bin. Er wollte alle Unterschriften.

klar, will er alle Unterschriften, der sichert sich damit den Verkauf ... am besten nix unterschreiben.
Zitat von Saraaah:
Naja der Vater ist bald 100 Jahre alt,ich verstehe das schon das deine Brüder aktiv werden mit dem ausräumen usw auf was sollten sie warten ? Dein Papa kommt nicht mehr zurück ins Haus !

Ähhh, nee... das Haus gehört dem Vater und da hat niemand aktiv zu werden, ausser es ist mit ihm abgesprochen.
Auf was sollen sie warten?... darauf, dass sie Offiziell erben.

Dieses Verhalten geht gar nicht.

Meine Schwägern hat mich auch schon angerufen und meinte, dass wir doch am Haus mal was tun sollten um es besser verkaufen zu können und ob mein Vater nicht in ein Heim sollte.
Ich habe ihr gesagt, dass sie das gerne mit meinem Vater selber klären darf. Solange er jemanden hat der nach ihm sieht und auch klar im Kopf ist, werde ich nichts machen, was gegen seinen Willen ist.

10.11.2022 12:37 • x 4 #100


CanisaWuff
Zitat von Ayaka:
das Problem ist nicht das Pflegeheim sondern die Vollmachten die er erteilt hat

Die Vollmachten treten aber erst in Kraft, wenn er nicht mehr Herr seiner Sinne ist und wie ich es lese, ist er das schon noch. Nur der Körper macht nicht mehr mit.

10.11.2022 12:42 • x 2 #101


Hola15
Davon abgesehen, dass ich mir auf jeden Fall einen Fachanwalt nehmen würde - ich denke bei den Brüdern kommst du nicht drum rum und das Thema ist zu komplex, hier mal „auf die Schnelle“ n Link wer was wann darf.
https://www.immoverkauf24.de/services/e...ertretung/

10.11.2022 12:48 • x 2 #102


T
@Hola15 richtig. Beim Notar muss immer noch der Eigentümer selbst unterschreiben, wenn er im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist. So einfach geht es hierzulande nicht.

Aber ich denke auch - für den richtigen Umgang mit der gierigen Verwandtschaft gibt es keine Alternative zu einem guten Fachanwalt für Erbrecht. Das ist einfach ein sehr heikles, kniffliges Thema.

10.11.2022 12:53 • x 4 #103


P
@CanisaWuff
danke für Deinen differenzierten und hilfreichen Beitrag.
Zitat von CanisaWuff:
wir haben nicht auf den Erbanteil meiner Mutter verzichtet


Obwohl Vater unsere Mutter lange zu Hause gepflegt hatte, war sie die letzten Jahre im Pflegeheim. Und das war sehr teuer. Da ihr die Hälfte des Hauses gehörte, durfte mein Vater alles zahlen.
Im Grunde hat er ihre Hälfte des Hauses ans Heim bezahlt und hatte selber in der Zeit gerade mal 200 DM monatlich zum Leben übrig. Täglich fuhr er mit dem Rad zum Heim um sie zu füttern.
Er hing am Haus. Deswegen haben wir verzichtet, weil er eh schon soviel bezahlt hat.

Man sieht, das Thema Haus zieht sich durch wie ein roter Faden.

10.11.2022 12:58 • x 1 #104


P
Zitat von Hola15:
das Thema ist zu komplex, hier mal „auf die Schnelle“ n Link wer was wann darf.

https://www.immoverkauf24.de/services/e...ertretung/

Danke für den Link. Genau. Mir wurde der Makler (nachträglich) verkauft als jemand tolles, der kostenfrei eine Bewertung erstellen würde.

10.11.2022 13:18 • x 1 #105


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