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Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

I
Verstehe hier überhaupt nicht, dass zu Lebzeiten und das frühzeitig , keine Überschreibung der Immobilie auf alle 3 Kinder erfolgt ist. Üblicherweise macht man das so, erspart einem viel Ärger, dazu entfällt die Erbschaftssteuer, natürlich mit dem Passus eines Niessungsrechts.
Genau das kommt dann dabei raus, wenn es dumm läuft und die Rente nicht so prall ist, wird ggf.. ein Verkauf der Immobilie erzwungen und geht für teure Heimkosten drauf.

10.11.2022 07:57 • x 5 #76


B
Das Haus hätte schon vor über 10 Jahren notariell überschrieben gehört. Alles was unter diesen Zeitrahmen liegt kann zurück gefordert werden.

10.11.2022 08:12 • x 2 #77


A


Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

x 3


T
Zitat von Isely:
Genau das kommt dann dabei raus, wenn es dumm läuft und die Rente nicht so prall ist, wird ggf.. ein Verkauf der Immobilie erzwungen und geht für teure Heimkosten drauf.

Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein, falls ich Perzet richtig verstanden habe..?
Die Bezahlung des Heims ist gesichert..?

Ein Testament wäre auch immer von sehr großem Vorteil - falls man spezielle Pläne hat...

Aber es gibt Menschen, die sich zu Lebzeiten partout nicht damit auseinandersetzen wollen... letzten Endes kann man das nur respektieren.

10.11.2022 08:15 • x 3 #78


T
Zitat von Butterblume63:
Das Haus hätte schon vor über 10 Jahren notariell überschrieben gehört. Alles was unter diesen Zeitrahmen liegt kann zurück gefordert werden.

Du meinst vom Amt?

Ich hatte es so verstanden, dass die Bezahlung des Heims hier nicht das Problem sei?

10.11.2022 08:15 • x 1 #79


G
Zitat von thegirlnextdoor:
Aber es gibt Menschen, die sich zu Lebzeiten partout nicht damit auseinandersetzen wollen.

Das stimmt.


@Perzet Kraft, Durchhaltevermögen und die richtigen Leute an Deiner Seite, das wünsche ich Dir von Herzen. Das wünsche ich jedem, der sich mit vollem Einsatz für seine Lieben einsetzt (aufreibt) und sich kümmert. Nichtsdestotrotz muss man selbst aufpassen, dass man nicht auf der Stecke bleibt. Pflege, Tod, Trauer, Erbschaften... alles sehr nervenaufreibend, wenn es nicht vorher wasserdicht aufgesetzt und bestimmt wurde, wer ..was, wo... wie, wann, ... weshalb genau diese Person.
Bei uns sind mein Sohn und ich gleichberechtigt. Alles vom Notar rechtzeitig beglaubigt worden.
Auch bei uns gab es im Vorfeld Debatten, aber wir kamen schnell auf einen Nenner.

Ich kann jetzt echt besser schlafen.

Passe auf Dich und Deine Gesundheit auf, liebe Perzet.

10.11.2022 08:20 • x 4 #80


B
Zitat von thegirlnextdoor:
Du meinst vom Amt? Ich hatte es so verstanden, dass die Bezahlung des Heims hier nicht das Problem sei?

Ja,vom Amt!Beii uns war es so,dass sämtliche Rücklagen meiner Schwiegermutter aufgebraucht wurden und erst dann ihre Kinder sich am Pflegeheim beteiligen mussten was ihre Rente nicht abdeckte.

10.11.2022 08:21 • x 2 #81


T
@Butterblume63 ja, wenn die Kosten nicht anderweitig gedeckt werden können, ist das natürlich so.

10.11.2022 08:23 • x 1 #82


Cagy
aus dem Netz:

immoeinfach » Verkauf » Haus verkaufen » Elternhaus verkaufen

Wer ist dazu berechtigt, das Elternhaus zu verkaufen?

Wie auch bei dem Verkauf anderer Immobilien, sind allein die Personen berechtigt, die Immobilie zu verkaufen, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind..

Aufgrund von Geschäftsunfähigkeit der Eltern das Haus verkaufen

(..falls es darauf hinausläuft....)

Zu beachten dabei gilt, dass ein Kind im Namen der Eltern den Hausverkauf nur durchführen kann, sofern eine unterschriebene und notariell beurkundete Generalvollmacht der Eltern vorliegt, welche besagt, dass deren Kind für sie handeln darf.

Falls die Generalvollmacht nicht vorliegt, dann muss das Vormundschaftsgericht benachrichtigt und eingeschaltet werden.


Mein Rat: sofort einen Anwalt anrufen.

Alles Gute Dir

10.11.2022 08:32 • x 4 #83


DieSeherin
Zitat von Gwenwhyfar:
Das Gericht stürzt nicht los und verteidigt Menschen. Man muss schon Anträge oder Klagen einreichen. Es gibt zwar Sprechstunden, aber ein fachkundiger Anwalt ist dann die bessere Wahl.


es geht doch gar nicht um eine klage, sondern darum, diese eigenmächtige vorgehensweise des bruders zu stoppen, der ohne irgendeine rechtsgrundlage am eigentum des vaters rummacht!

Zitat von Cagy:
Falls die Generalvollmacht nicht vorliegt, dann muss das Vormundschaftsgericht benachrichtigt und eingeschaltet werden.


und genau darauf wollte ich hinaus! man kann dort melden wenn sowas passiert!

hier mal das amtsgericht münchen:

Zitat:

Neben der tatsächlichen Pflege einer hilfsbedürftigen Person muss auch deren Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies kann durch die Anordnung einer rechtlichen Betreuung geschehen, die von dem für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Amtsgericht eingerichtet werden kann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die betroffene Person ist volljährig.
Die betroffene Person leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.
Die betroffene Person ist nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Für die betroffene Person existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten.


dritte können dabei auch die eigenen kinder sein!

10.11.2022 08:37 • x 1 #84


T
@Cagy genau, es ist tragisch wenn es in Österreich anders ist, aber in D geht so etwas nicht ganz so einfach.

Der Erbrechtsanwalt ist hier die Anlaufstelle Nr. 1.

Der gibt einem auch sofort wertvolle Tipps zum Umgang mit den lieben Verwandten.
Die Fachanwälte kennen diese Geschichten nämlich in- und auswendig.

Und es ist leider wirklich so - als juristischer Laie, der selbst nicht betrügen würde, würde man sich in solchen Situationen den Verwandten gegenüber in der Regel genau falsch verhalten...

10.11.2022 08:37 • x 1 #85


T
Zitat von DieSeherin:
es geht doch gar nicht um eine klage, sondern darum, diese eigenmächtige vorgehensweise des bruders zu stoppen, der ohne irgendeine rechtsgrundlage am eigentum des vaters rummacht!

Der Anwalt gibt einem aber auch sehr sehr wertvolle und gute Tipps wie man sich da als Privatperson gegenüber den betreffenden Angehörigen verhält.
Das Gericht tut das nicht.

Ich würde deswegen beides tun - melden und einen Fachanwalt für Erbrecht kontaktieren.
Mit der Meldung beim Amtsgericht wird der Fall noch nicht erledigt sein und die Brüder nicht Ruhe geben.

10.11.2022 08:39 • x 2 #86


S
@Perzet
Zitat von Perzet:
Wer kann mir Tipps oder Hinweise geben, auf was ich achten sollte bzw müßte?

Vllt kannst du deinen Vater bitten das Handschriftlich nieder zu schreiben.
Du könntest dich Anwaltlich Beraten lassen und auch könntest du im Vorfeld bei einem Bestattungsinstitut nachfragen, das dein Vater zu zusammen zu seiner Frau kommt. vielleicht kannst du auch bitten,den Schlüssel an dich zu nehmen oder eine Vollmacht zu bekommen.
Ja es ist ganz schlimm,wenn so eine Situation herrscht untereinander. Aber noch kann er ja alles Handschriflich hinterlegen.

10.11.2022 09:28 • #87


DieSeherin
Zitat von thegirlnextdoor:
Der Anwalt gibt einem aber auch sehr sehr wertvolle und gute Tipps wie man sich da als Privatperson gegenüber den betreffenden Angehörigen verhält.
Das Gericht tut das nicht.

also, ich bin dort mal sehr gut beraten worden! (und klar kann man zusätzlich einen anwalt konsultioeren, das kostet aber was)

Zitat von thegirlnextdoor:
Mit der Meldung beim Amtsgericht wird der Fall noch nicht erledigt sein und die Brüder nicht Ruhe geben.

man sollte aber nicht unterschätzen, was eine aussage ich habe das jetzt ans vormundschaftsgericht gemeldet, damit die rechtmäßigkeit geprüft wird! alles auslösen kann - da ist schon gestandenen menschen der allerwerteste ganz schön auf grundeis gegangen

10.11.2022 09:45 • x 1 #88


T
Zitat von DieSeherin:
und klar kann man zusätzlich einen anwalt konsultioeren, das kostet aber was)

Bei einem erfahrenen Fachanwalt ist das sehr gut investiertes Geld...



Zitat von DieSeherin:
man sollte aber nicht unterschätzen, was eine aussage ich habe das jetzt ans vormundschaftsgericht gemeldet, damit die rechtmäßigkeit geprüft wird! alles auslösen kann - da ist schon gestandenen menschen der allerwerteste ganz schön auf grundeis gegangen

Das stimmt, aber leider gibt es auch Menschen, die da ziemlich abgebrüht und mit allen Wassern gewaschen sind.
Ich würde daher immer beides machen. Habe das Geld für den Erbrechtsanwalt nie bereut. Das war auch so eine Gegenseite, die mit allen Wassern gewaschen war obwohl sie eindeutig im Unrecht war.
Bei solchen Menschen kommt man auch mit viel Liebe, Logik und noch so manch anderem nicht weiter...
Gerade auch im persönlichen Kontakt. Da sind die Tipps von Anwälten, die schon viel erlebt haben, nicht zu unterschätzen.

10.11.2022 09:52 • x 2 #89


P
Danke für eure vielfältige Teilbahme. Es tut gut die verschienen Reaktionen zu erleben.

Das Heim ist eines, das sich gut um die Patienten kümmert. Ich würde es jedem empfehlen können. Es ist nur weit weg. Die Kosten sind tragbar und durch seine Rente, Firmenrente und ein Rest durch Ersparnisse abgedeckt.
Er wäre vielleicht jetzt erst ins Heim, da sein altersbedingter Abbau dieses Jahr ordentlich Fahrt aufgenommen hat.
Da er sich aber zu Hause übergeben hatte und Hilfe wollte, hatte ich ihn nach Absprache mit seinem Hausarzt ins
Krankenhaus gebracht gehabt. Es war klar, daß er aufgrund seines Alters zur Beobachtung dort bleibt. Dort wurde bei den Standarduntersuchungen festgestellt, daß er positiv sei (ohne Symptome) und kam somit in Quarantäne - oder, wie wir es empfanden, in Isolationshaft.
Diese Woche der Einsamkeit hat ihn zerfleddert. Mein Bruder bekam eine Sondergenehmigung ihn zu besuchen um Vatern mitzuteilen, daß er nach dem Krankenhaus ins Pflegeheim käme. Nach einer Woche bettelte mich mein Vater an, ihn aus dieser Haft rauszuholen. Er könne nicht mehr. Selbst alle Methoden, die er zum Durchhalten im Krieg angewandt hatte, funktionieren nicht mehr. Ich bekam auch eine Sondergenehmigung für Besuch. Dann war der Test gut genug, daß er raus konnte und noch eine Woche auf Normalstation. Die Ärzte wollten ihn nicht mehr alleine zurück ins Haus lassen. Ich hatte mich ja immer gekümmert. Aber das wäre nun zuviel geworden. Der Antrag auf einen Heimplatz hatten wir profilaktisch kurz vor dem unerwartetem Krankenhaus gestellt gehabt, mit dem Gedanken, es dauere eh Monate, bis was käme. Funktionierte alles direkt.
Meine Brüder hatten zu dem Zeitpunkt klipp und klar geäußert, daß sie null mit anfassen werden, sollte Vater nach Hause kommen.

So, kaum aus dem Haus raus, wird ein unglaublicher Aktionismus gestartet mit wegwerfen, teilweise ausräumen, platt machen, wo vorher alle Hilfe verweigert worden ist.
Dieser Umschwung und der Mangel an Absprache oder auch nur an Vorwarnung gibt mir schwer zu denken. Alle Aktionen, trotz anderweitiger Versprechen, zielen auf, ja, auf was genau? Für mich sieht es nach Verkauf aus. Wir reden über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten, in denen plötzlich viel geschehen ist.

Das erste, private, Anwaltsgespräch hatte den Tenor, daß alles, was auf Einigung gehen würde, das Beste wäre. Die Gerichte wären überlastet und wenn bereits Fakten geschaffen würden, hinge ich eh nur hinterher. Seinen persönlichen Frieden finden wäre gut. Fachlich konnte er mir nicht viel sagen, da anderweitig spezialisiert. Das war klar, aber um die Größenordnung einstufen zu können, war das Gespräch gut.

Bisher haben wir kein Testament gefunden. Wegen Heim und dem Haus wurden alle möglichen Ordner gesichtet. Vater hat nichts geregelt obwohl er wußte, was los sein kann. Immerhin hatte er sich viele Jahre um seine Alzheimerkranke Frau, unserer Mutter, gekümmert und lange zu Hause gepflegt.

Und deswegen hatten wir Kinder uns vor einigen Jahren notariell beraten lassen, wie wir unserem Vater am besten beistehen können, wenn was sein sollte. Das war hoch interessant. Nur die jetzige Situation war nicht dabei. Außer, daß Vater der Eigentümer ist und nicht hinter seinem Rücken einfach verkauft werden kann.

Ich werde heute Abend mehr wissen.
Und gleich werde ich weiter in meinen Papierstapeln nach den Vollmachten suchen. Es hat sich so viel angesammelt..

edit
Zitat von DieSeherin:
ich habe das jetzt ans vormundschaftsgericht gemeldet, damit die rechtmäßigkeit geprüft wird!


ein guter Satz, sollte ich mir merken.

Ich weiß aus anderen Situationen, wie gut es ist, fachlich gut (!) beraten zu sein.

10.11.2022 09:58 • x 1 #90


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