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Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

G
Zitat von Perzet:
Muß ich alles akzeptieren, nur weil ich so geschwächt bin?

Zitat:
Wer kann mir Tipps oder Hinweise geben, auf was ich achten sollte bzw müsste?

Der Makler soll morgen Nachmittag seine Ergebnisse mitteilen.


Liebe Perzet!
Kannst Du Dich kurzfristig ein paar Tage krankschreiben lassen um das hier
Zitat von Perzet:
ohne jede Absprache oder Vorwarnung:
- der Vorgarten wurde platt gemacht, inklusive Sträucher
- der Keller wurde ordentlich geleert, in Tonnen ausgemistet und als Sperrmüll entsorgt
- ein Makler hat hunderte Fotos gemacht
- ein Vertreter einer Bank war da (Termin wurde so gelegt, daß ich nicht konnte)
- Beerdigung wird anders geregelt als seit 20 Jahren geklärt (soll nicht zu Mutti ins Grab)

..teilweise rückgängig machen zu lassen?
Ekelhaft, diese Geier!

09.11.2022 17:35 • x 3 #16


tina1955
@Perzet, solange Dein Vater Herr seiner Sinne ist, tritt keine Vollmacht in Kraft.
Solange er als Allein Eigentümer im Grundbuch steht, kann das Haus gegen seinen Willen gar nicht verkauft werden.
Bitte wende Dich umgehend an einen Anwalt.

09.11.2022 17:36 • x 4 #17


A


Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

x 3


P
Zitat von Gwenwhyfar:
Das Geld u


hier kommt zum Tragen, daß ich mich die letzten Jahrzehnte gekümmert habe. Dazu gehört, daß ich seine Überweisungen durchgeführt habe. Also der Bereich ist, noch, ok, da Überweisungen, noch, über mich laufen.

Allerdings hat mein Vater mich kurz nach seiner Einlieferung ins Pflegeheim gefragt, ob zu Hause noch alles da sei. Und ich hatte aus dem Brustton der Überzeugung bestätigt, daß alles da sei. Da war entsprechender Bruder noch im Urlaub gewesen oder gerade zurück.
Vatern kennt seine Kinder also weit besser, als ich je dachte oder glauben wollte. Weil für mich zählt mein Wort.

09.11.2022 17:41 • x 1 #18


tina1955
@Perzet, Du kannst einen Anwalt beauftragen, beim Termin mit dem Makler anwesend zu sein, sodass der Makler aufgeklärt wird, dass Deine Brüder keine Eigentümer sind.

Ich kann mir jedoch überhaupt nicht vorstellen, dass ein Makler den Verkauf übernimmt, wenn die Eigentumsfrage nicht geklärt ist.
Der Makler würde sich ja strafbar machen.


Man erbt generell erst nach dem Tode, es sei denn, zuvor wurden Übertragungen des Besitzes notariell beurkundet.

09.11.2022 17:41 • x 2 #19


G
Zitat von Perzet:
Weil für mich zählt mein Wort.

Das ehrt Dich und das glaube ich Dir.
Zitat von Perzet:
Zur Beerdigung habe ich mir gesagt, daß ich den Willen der betroffenen Person an erster Stelle sehe.

09.11.2022 17:44 • x 2 #20


Gwenwhyfar
Wenn der Bruder den Betreuer macht, ist schnell Ende mit Vollmacht von Sinnen und Grundbuch. Außerdem sind Heime nunmal unfassbar teuer. Da kann man den Vater schon mal zum Verkauf bequatschen, weil das nicht bezahlbar sei. Diese Kröten wissen schon wie das geht.

09.11.2022 17:45 • x 2 #21


Hola15
Zitat von Saraaah:
@DieSeherin nein das denke ich nicht,der Vater hat drei Vollmachten unterschrieben,zwei Kinder davon wollen verkaufen,also hat unsere TE einfach Pech ...

Naja aber so wie ich das mitbekomme ist es auch ein ewig langer Weg bis die Zwangsversteigerung über die Bühne geht wenn sich nicht geeinigt werden kann. Dauert doch auch Jahre. So wie ich das verstehe geht es neben den anderen Sachen doch auch darum, dass es nicht mehr zu Vaters Lebzeiten passiert.

09.11.2022 17:45 • x 1 #22


T
@Perzet genau - unbedingt ein Anwalt für Erbrecht!
Ich war damals zuerst bei einem anderen und wurde vollkommen falsch beraten. Er kannte sich einfach nicht gut genug mit diesem Bereich aus.

09.11.2022 17:47 • x 2 #23


C
Sehe ich wie @tina1955. Bitte UMGEHEND zu einem Anwalt (gendern schenk ich mir) für Erbrecht kontaktieren.
Hatte erst kürzlich einen solches Beratungsgespräch gemeinsam mit meiner Mutter, da meine älteren Geschwister ihre Wünsche ignorieren.
Hat gerade mal 150 Euro gekostet und war jeden Cent wert.

09.11.2022 17:48 • x 3 #24


G
Zitat von thegirlnextdoor:
@Perzet genau - unbedingt ein Anwalt für Erbrecht!

Zitat von gabehcuod:
und zwar eher gestern als morgen,

09.11.2022 17:50 • x 3 #25


P
Zitat von Gärtnerin:
Kannst Du Dich kurzfristig ein paar Tage krankschreiben lassen


im Moment bin ich tatsächlich krank geschrieben wegen einer echten Infektion im Knie. Deswegen könnte ich theoretisch morgen Nachmittag auch unerwartet beim Maklertermin dabei sein.
Ursprünglich wollte mein Bruder, daß ich unbedingt dabei bin. Er wollte alle Unterschriften.
Auf meine Nachfrage ist mein Bruder zurück gerudert. Weil der Makler angeblich nur den Wert des Hauses bestimmen solle, ganz kostenfrei.
Ich weiß nur nicht, ob es sinnvoll wäre, dabei zu sein. Für die reinen Infos über den Zustand des Hauses sicher ja.
Aber mit was muß ich bei meinen Brüdern bzw dem Makler noch rechnen?
war bereits zuviel unerwartetes.
Deswegen bin ich unklar, ob ich teilnehmen soll.

Zitat von Gärtnerin:
teilweise rückgängig machen zu lassen?


ich bin ja krank geschrieben und humpele. Aber diese Fakten lassen sich nicht rückgängig machen. Weg ist weg. weggeworfen bzw platt gemacht.
Deswegen dieser Ausdruck Fakten geschaffen.
Zitat von tina1955:
Ich kann mir jedoch überhaupt nicht vorstellen, dass ein Makler den Verkauf übernimmt, wenn die Eigentumsfrage nicht geklärt ist


ich hoffe ich schaffe es jetzt die Papiere wieder zu finden und genauer rein zu schauen. Ich meine, der Hausverkauf bedarf der Zustimmung von allen Drei. Muß ich suchen. War da etwas gelähmt. Besonders da die paar Antworten von Bekannten bisher die Tendenz meiner Brüder bestätigten.

09.11.2022 17:54 • x 1 #26


G
Tina, kannst Du bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt helfen?

Zitat von Perzet:
die Tendenz meiner Brüder

... das Heimplätze immens teuer geworden sind?

09.11.2022 17:56 • x 2 #27


T
Zitat von Perzet:
War da etwas gelähmt. Besonders da die paar Antworten von Bekannten bisher die Tendenz meiner Brüder bestätigten.

Bitte in solchen Dingen niemals auf Laien hören!
Ich habe selbst ein Jura Grundstudium absolviert (bevor ich mich endlich traute, mein echtes Wunschfach zu studieren) und ich kann dir nur versichern: Laien können solche Fälle nicht lösen/solche Fragen beantworten, da fehlt einfach zu viel Hintergrundwissen!

09.11.2022 17:58 • x 3 #28


T
Zitat von Gärtnerin:
Suche nach einem geeigneten Anwalt

Ich empfehle wirklich die Seite Anwalt de mit den vielen ausführlichen Bewertungen!
Ich habe mich ein Weilchen durch alle Bewertungen durch gelesen - und das brachte mich zu einem Top-Anwalt, der genau solche Fälle wie meinen erfolgreich vertreten hatte.

09.11.2022 17:59 • x 1 #29


Gwenwhyfar
Es gibt auch Teilverkäufe und -versteigerungen. Der Wille von Perzet spielt da sowieso keine Rolle.

Rechtlich bekommt der Bruder das nur über Betreuung hin. Wenn das klappt, braucht man ein Gegengutachten. Ein guter Anwalt kennt dann auch entsprechende Ärzte.

EDIT:

Vielleicht ist doch die Frage, was nun GENAU in der Vollmacht steht.

Und ja, geh zum Termin und versuche alles wahrzunehmen.

09.11.2022 18:01 • x 2 #30


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