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Hausfrau ein Leben lang - und jetzt?

B
@Anika41 und @Brightness2, darf ich euch ein Friedenseis anbieten?

14.08.2024 13:25 • #556


E
Zitat von Libellenfrau:
Die vorgeschlagenen Tipps findest du auch bei Tictoc.

Tictoc als Bildungsstätte kann wohl nur von einem Teenie kommen?
Zitat von Carbon:
Gelegentlich braucht man, neben der Routine, Herausforderungen, die sich nicht um KKK drehen

Das mag sein. Es gibt aber Frauen, denen Routine das Maß aller Dinge ist.

14.08.2024 16:00 • #557


A


Hausfrau ein Leben lang - und jetzt?

x 3


alleswirdbesser
Zitat von Admaro:
Das mag sein. Es gibt aber Frauen, denen Routine das Maß aller Dinge ist.

Ich habe das so verstanden, dass es nur um die Tipps ging, die @Carbon vorgeschlagen hat: Verein, Ehrenamt u. ä.

14.08.2024 16:31 • #558


Libellenfrau
@Admaro
Zitat von Admaro:
Tictoc als Bildungsstätte kann wohl nur von einem Teenie kommen

Ich bin mehrfacher Teenager, aber mit Hilfe der vorgeschlagenen Visagistin kriege ich das optisch garantiert hin

14.08.2024 16:31 • x 1 #559


E
Man muss konsequent höflich und sachlich bleiben.
Es gibt gewisse Grundhaltungen, die nicht miteinander harmonieren, dann geht man auf Distanz und gut ist.
Wenig Sinn macht es mit den Augen zu rollen oder genervt aufzustöhnen, das wertet nur ab und führt zu nichts.
Es gibt Menschen, die schnell beleidigt sind und sich jeden Schuh überziehen, obwohl Äußerungen anderer sie gar nicht betreffen.
Jeder kennt soetwas, Distanz und allen ist geholfen.

Alles Gute, das Leben nach deiner Ehe, liebe Te, kann wunderschön werden, du bist jetzt frei niemandem Rechenschaft schuldig und kannst durchziehen.

14.08.2024 16:48 • x 4 #560


F
Guten Morgen
Kennt sich jemand von euch aus mit Mietverträgen und dem Trennungsjahr? Der Ausgezogene ist jetzt so wütend und bitter wenn wir Kontakt haben (warum weiß kein Mensch) und ich habe plötzlich solche Ängste, dass ich z.B. von heute auf Morgen auf die Straße lande.

Deswegen ist meine Frage:
Kann er den Vermieter kontaktieren, rausgehen aus dem Mietvertrag und plötzlich stehe ich da und muss die ganze Miete selber bezahlen, was ich nicht schaffen würde. Das Trennungsjahr hat gerade angefangen und wir stehen beide im Mietvertrag.

Und schreib bitte nicht frag deinen Anwalt. Das verstehe ich auch, aber ich kann ihn nicht jeden Tag anrufen sofort wenn ich wieder Angst bekomme.

Danke im Voraus

15.08.2024 06:42 • x 1 #561


DaisyL
Guten Morgen!
Tut mir total leid mit deinen Ängsten! Erstmal vorweg:
Du wirst nicht von heute auf morgen auf der Straße stehen!

Mietvertrag zusammen unterschrieben - Mietvertrag zusammen kündigen
Einer alleine kann das nicht!

Man stelle sich mal vor, jeder der sich nicht ganz so glücklich trennt, ruft den Vermieter an und sagt: Schmeißen Sie meine EX raus!
Wenn er das versuchen würde (vllt nicht in dem Ton, aber egal wie), hoffe ich, dass euer Vermieter ihn auslacht für diesen Quatsch.

Es würde eine Hürde darstellen, wenn dein NM sich weigert zu kündigen. Aber davon ist ja keine Rede.

Keine Sorge! Wahrscheinlich ist er auch so wütend, weil er weiß, dass es nicht so läuft, wie er es gerne hätte.

15.08.2024 06:51 • x 4 #562


Libellenfrau
Guten Morgen @Fia-Lisa, eine einseitige Kündigung ist nicht möglich, wenn ihr beide den Vertrag unterschrieben habt. Allerdings haften beide gesamtschuldnerisch. D.h. wenn er abgebrüht ist, kann sich der Vermieter an dich wenden. Dir steht allerdings Trennungsunterhalt zu. Das zu regeln, ist schon Sache des Anwaltes. Es geht nicht darum, dass der Anwalt deine Ängste beschwichtigt, und dir eine breite Brust zum Ausweinen bietet, sondern darum, dass er dir deine Rechte nennt, damit sich erst garnicht solche Unsicherheiten auftun. Bitte lasse dich nicht einschüchtern, wenn sich dein NM groß aufbläst; die Luft ist schnell draußen, wenn du dich zu Wehr setzt.

15.08.2024 06:52 • x 5 #563


Rheinländer
Liebe Fia-Lisa,

Dein Ex kann nicht so einfach aus dem Mietvertrag raus. Da musst du dir keine Sorgen machen. Sowohl dein Vermieter als auch Du müssten dem zustimmen.
Ich würde aber an deiner Stelle überlegen, ob fad nicht grundsätzlich das Beste wäre, sollte er aus dem Vertrag raus gehen. Das muss sich natürlich in deinem Trennungsunterhalt widerspiegeln.

15.08.2024 06:52 • x 3 #564


S
@Fia-Lisa

Was ist dazu denn im Mietvertrag angegeben?
Eine Kündigungsfrist wird er ja auf jeden Fall einhalten müssen.

Und wie steht es mit dem Trennungsunterhalt, wenn er den bezahlt würde es dennoch nicht gehen?

15.08.2024 06:53 • #565


Charla
@Fia-Lisa
er hat wie du eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten, je nachdem welche Frist für euch angesetzt wurde.
Du könntest dich vorab mit dem Vermieter beraten ob du erstmal noch allein weiter mieten kannst, z.B. bis deine Finanzen geklärt sind oder bis du eine neue Wohnung hast.

15.08.2024 06:54 • #566


B
Guten Morgen.
Rechtsverbindliche Auskunft kannst du ausschließlich über deinen Anwalt bekommen.
Selbst Juristen hier im Forum können nur eine Meinung vertreten.
Ich bin keiner und mein Wissen lautet:
Stehen mehrere Mieter in einem Mietvertrag kann sich der Vermieter (Außenverhältnis) eine Person aus gucken und sagen: ich will die gesamte Miete von dir.
Im Innenverhältnis kann jeder Mieter von den mit Mietern die anteilige Miete einfordern.
Das bedeutet für dich: dein nm muss die Hälfte der Kosten tragen

Kündigen könnt ihr nur zusammen. Wenn du dich aber weigerst, kann deine Zustimmung auch eingeklagt werden.

Aber natürlich müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden, du sitzt keinesfalls von heute auf morgen auf der Straße. Additiv noch die Laufzeit der klagen etc.

Die Frage ist natürlich auch, möchtest du die Wohnung behalten. Wenn der VM einverstanden ist, könnt ihr alles mögliche verträglich regeln. Zum Beispiel Gründung einer WG du als Hauptmieter und jemand anderes als Untermieter.

Im in

15.08.2024 06:54 • #567


Heffalump
Zitat von Fia-Lisa:
Kann er den Vermieter kontaktieren, rausgehen aus dem Mietvertrag

Wenn ihr beide zu gleichen Teilen im Mietvertrag steht, kann er nicht einseitig kündigen
Zitat von Fia-Lisa:
und muss die ganze Miete selber bezahlen,

das - allerdings kann er schon auf den Weg bringen, wenn es von seinem Konto abgeht, das ist was zwischen Euch und nicht mit dem Vermieter
der holt sich das dann schon, auf Amtswegen mit Ankündigung der Vollstreckung und oder mit Kündigung wegen Mietschulden

15.08.2024 06:59 • x 1 #568


B
@BernhardQXY @Fia-Lisa
Du siehst, es ist nicht soo einfach.
Aber dein Anwalt muss Trennungsunterhalt fördern, den gibt es nämlich nur ab Datum der Förderung nicht rückwirkend

15.08.2024 07:01 • #569


MissLilly
@Fia-Lisa

Ist dein Mann beruflich selbständig tätig oder angestellt?

15.08.2024 07:02 • #570


A


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