Also ich habe mir das durchgelesen - das hört sich total falsch an.
Ich habe das auch noch mal nachgelesen, weil ich gedacht habe, dass das ja wohl das Allerletzte ist, wie du die Situation beschreibst.
Auch wenn ihr keinen schriftlichen Vertrag gemacht hat, reicht es mit verbaler Übereinstimmung in der Wohnung zu leben, halt als Untermieter. In dem Moment bekommst du automatisch auch Rechte, gerade wenn auch du mal die Miete bezahlt hast oder den gemeinsamen Lebensunterhalt mit bestritten hast.
Wenn er dich aus der Wohnung haben wollte, hätte er dir erst mal mündlich eine Frist setzen können. Wenn du darauf nicht eingegangen bist, kann er dir dann auch schriftlich eine Frist setzen - das muss geschehen, sonst kann er dich nicht aus der Wohnung klagen. Die Frist kann nach verbaler Vorankündigung auch sehr kurz sein, so zirka 14 Tage.
Wenn du dann die Wohnung nicht verlässt, kann er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen, dich auch auf Kosten für Miete und Nebenkosten verklagen. Erst nachdem diese Schritte eingeleitet wurden, kann man dann durch eine Räumungsklage auch die Polizei einschalten, bzw. den Mitbewohner polizeilich abmelden und dann 'vor die Tür setzen', z.B. indem man das Schloss auswechselt.
Wenn diese Schritte hier alle nicht durchgeführt wurden, die Polizei sich trotzdem eingeschaltet hat und dir auch noch die Schlüssel aus der Tasche genommen hat (die hätten sie doch wohl von dir fordern müssen), wenn du noch Eigentum in der Wohnung hast, würde ich zumindest einen Anwalt aufsuchen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung ziehen. Wir leben trotz allem immer noch in einem Rechtsstaat und eine Frau bei Nacht und Nebel aus der gemeinsamen Wohnung auf die Strasse zu setzen, fällt da sicher nicht hinein. Ich verstehe auch das Ganze mit der häuslichen Gewalt nicht - haben die darauf gepocht, du wolltest ihm Gewalt antun? Oder hat sich dein Bruder eingeschaltet?
Auf jeden Fall solltest du dir Beistand suchen und darauf bestehen, dein Eigentum so schnell wie möglich zu bekommen. Das du diese Beziehung abschreiben musst, egal wer nun hinter diesen Ereignissen steht, ist, glaube ich, ganz klar. Viel Glück und Kraft.