Zitat von Fitnesstyp:@Dude0815 dann haste wohl die ersten Seiten überlesen
Ich finde er trifft es recht sachlich.
Ihr habt beide einen äußerst merkwürdigen Umgang.
Deine (Ex-)Freundin erzählt die Geschichte in ihrem Freundeskreis verdreht um sich besser darzustellen.
Du erzählst uns hier im Forum Deine Version und evtl. ist die auch geschönt und verbogen.
Die letzten Seiten hast Du recht unschön über Deine Freundin geurteilt und auch ein etwas verschrobenes Bild von Dir gezeichnet.
Hast grad die Kacke am Dampfen, kannst aber die Füße nicht stillhalten und versuchst doch irgendwie auf Deine Freundin einzuwirken (Blumen etc.), damit sie wohl doch von einer Anzeige ablässt (außerdem wäre eine Anzeige von ihr ja dumm, weil sie sich dann selbst belastet).
Du schläfst nach dem ganzen Vorfall (obwohl Du Liebeskummer und Vermissen bekundest) aber kurz darauf gleich mal mit einer bekannten Freundin.
Wolltest Du da was provozieren? Da Du ja erwähntest, die beiden Frauen würden sich kennen.
Und nachdem jetzt offenbar Anzeige wider Erwarten doch erstattet wurde, wirkst Du eher gekränkt und willst zurückschlagen mit allem was Dir zur Verfügung steht.
Ja, auch das ist Dein gutes Recht.
Meine persönliche Meinung ist jedoch, dass ihr beide Euch in nichts nachsteht.
12.04.2018 14:16 •
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