hab nochmal was leichter verständliches:
Umzug mit dem Kind ins Ausland
Problem: der betreuende Elternteil will mit dem Kind ins Ausland ziehen!
Immer häufiger gibt es zwischen getrennten Eltern Streit, weil derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ins Ausland umziehen und das Kind mitnehmen will. Verständlicherweise befürchtet der zurückbleibende Elternteil, dadurch den Kontakt zu seinem Kind zu verlieren.
Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, so darf allerdings ein Elternteil nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils das Kind einfach mit ins Ausland nehmen. Stimmt der andere Elternteil dem Umzug nicht zu, so muss der betreuende Elternteil zunächst einmal beim Familiengericht beantragen, dass ihm das alleinige Sorgerecht (oder wenigstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht) übertragen wird.
Ob das Familiengericht dem Elternteil das alleinige Sorgerecht überträgt, hängt davon ab, ob dies dem Kindeswohl dient oder nicht. Einziger Maßstab ist also das Kindeswohl, auf die Absichten und Wünsche der Eltern kommt es nicht an.
Maßgeblich sind u.a. folgende Überlegungen:
1. Dass die praktische Ausübung des Umgangsrechts durch den Umzug behindert wird, ist in der Regel kein Grund, dem Umzug mit dem Kind zu verbieten. Das kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn das Kind ein besonderes emotionales Verhältnis zum anderen Elternteil hat und deshalb davon ausgegangen werden muss, dass das Kind seelische Qualen leidet, wenn der Umgang nur noch seltener durchgeführt werden kann.
2. In der Regel entspricht es dem Kindeswohl, dass es bei demjenigen Elternteil wohnen bleibt, bei dem es schon bisher lebte.
3. Es muss auch berücksichtigt werden, welche Auswirkungen es auf das Kindeswohl hätte, wenn das Kind in den Haushalt des anderen Elternteils wechseln würde bzw. wechseln müsste.
4. Es kann ferner darauf ankommen, in welches Land der betreuende Elternteil mit dem Kind ziehen will. Dass ein Umzug in ein Land, in dem aktuell eine Bürgerkrieg oder andere Katastrophen herrschen, nicht dem Kindeswohl entspricht, ist klar. In allen anderen Fällen kommt es nach der Rechtsprechung u.a. auch darauf an, ob es in dem Zielland bereits irgendwelche sozialen Bindungen gibt oder nicht. Das kann z.B. der Fall sein, wenn es sich um das Heimatland des betreuenden Elternteils handelt und dort weitere Verwandte des Kindes leben. Umgekehrt haben Gerichte z.B. ausnahmsweise dem Umzug einer Mutter mit dem gemeinsamen Kind untersagt, wenn die Mutter in dem Zielland niemanden kennt und auch keinen Arbeitsplatz hat, sondern aus reiner Abenteuerlust oder zur Selbstverwirklichung in ein völlig fremdes Land zieht.
5. Ob die Schulausbildung und der Zustand des Gesundheitswesens im Zielland deutschen Standards entspricht, ist ebenfalls unerheblich, solange dem Kind nicht etwa durch akute Seuchen o.ä. eine konkrete Gesundheitsgefahr droht.
6. Ergibt sich aus den Umständen, dass die Mutter nur deshalb ins Ausland zieht, um den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, kann dies allerdings ein Grund ein, dass alleinige Sorgerecht dem anderen Elternteil zu übertragen (OLG Frankfurt NZFam 14/665).
Diese Überlegungen haben zur Folge, dass die Gerichte in den meisten Fällen nichts gegen den Umzug des betreuenden Elternteils zusammen mit dem Kind einzuwenden haben und daher in den meisten Fällen dem ausreisewilligen Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Nur dann, wenn der Umzug ausnahmsweise dem Kindeswohl widerspricht, fällt die Entscheidung anders aus.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der in Deutschland zurückbleibende Elternteil allerdings das Recht, zu verlangen, dass die Einschränkung seines bisherigen Umgangsrechts anderweitig kompensiert wird. So ist z.B. denkbar, dass er zum Ausgleich das Kind nicht nur zwei Wochen, sondern 4 Wochen in den Schulferien bekommt. Allerdings lassen sich solche Regelungen nur schwer durchsetzen, wenn der im Ausland lebende Elternteil sich nicht freiwillig daran hält.
Das dürfte auch nur ein Gericht...dir das Sorgerecht entziehen! also lass dich nicht einschüchtern!