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Gescheiterte Ehe und Probleme danach

T
Liebe Leser,

gestern beim Googeln habe hier einige Geschichten durchgelesen, lange überlegt und nun möchte ich um Rat fragen.

Meine Ehe ist gescheitert, mein Mann hat sich neu verliebt und vor 5 Monaten ausgezogen. Zu dem Zeitpunkt war die Affäre der Beiden etwa 1 Jahr alt.
Wir haben 2 Kinder, 18 und 13 Jahre alt.

Letztes Jahr haben wir noch an der Idee gebastelt, dass wir in mein Heimatland ziehen könnten.
Mein Mann hat vor 3 Jahren eine sehr gute Stelle verloren und seit dem ist in seinem neuen Job unglücklich.
Ich habe hier noch nie so wirklich eine Chance gehabt, jobtechnisch gesehen. Habe regelmässig Kolumnen für eine Zeitschrift in meiner Heimat, in meiner Sprache geschrieben und somit nicht schlecht verdient. Aber wenn ich da leben würde, könnte ich ab sofort unterrichten können.

Wohnmöglichkeiten sind da vorhanden, da ich vor Jahren ein schönes Häuschen geerbt habe, das zur Zeit von uns vermietet wird.
Unsere große Tochter plant in meinem Heimatland studieren, sie ist bald mit dem Abi fertig. Für die Kleine wäre jedoch eine Umstellung, aber sie ist der Sprache mächtig und würde gerne Opa und Oma, Tanten, Onkels und Cousinen immer bei sich haben.
Insgesamt hätten wir da durchaus gute Chancen.

Nun kam es nicht zur Verwirklichung unserer Idee, da mein Mann sich verliebt hat und nach einigem hin und her ausgezogen ist.
Meine kleine Welt ist ein wenig zusammengebrochen. Ich fühle mich hier einsamer als je. Habe nur ein paar verheiratete Freundinnen, denen ich schon langsam lästig werde. Ist auch nicht meine nordische Art.
Nach hin und her überlegen, würde ich mit Unterstützung und Einverständnis der Kinder, die Heimreise antreten.
Das Problem ist jetzt mein Mann, der keinesfalls dem zustimmen will.

Ich war noch weder beim Anwalt noch sonstwo diesbezüglich. Im Internet gefunden, dass er das tatsächlich in der Hand hat.
Anfangs bei der Trennung war alles geregelt, wir bräuchten keine Jugendamts oder Anwälte zur Unterstützung.
Alles lief gut unr ruhig ab. Abgesehen von meinem Kummer, den ich kaum einem gezeigt habe.

Nun ist es so, dass meine Mädchen, schon länger Feuer und Flamme für mein Heimatland, dem Vater gegenüber abweisend geworden sind, weil er dagegen ist.
Haben Problem, dass da jetzt die neue Frau präsent ist, wollen ihn nicht besuchen, weil er eh kaum Zeit für sie hat. Ich habe diesbezüglich nie ein Stein im Weg gelegt, sogar aufgemuntert das zu tun und die neue Frau akzeptieren und eine Freundschaft schließen.
Aber ab gewissen Alter haben Kinder den eigenen Kopf.
Nun kommen solche Einwände wie: man kann auch zuhause fernsehen, man hört im Nebenzimmer merkwürdige Geräusche !, was nichts anderes bedeutet wie Leidenschaft der Beiden, während die Mädchen da waren.
Außerdem werden sie öfters gar nicht abgeholt, obwohl er das verspricht. Die Große hat jetzt gar keine Lust mehr und meint, dass sie mit 18 das gar nicht machen muss. Die Kleine wartet schon auf ihren Vater, aber wird immer öfters enttäuscht. Die Verbindung ist nicht mehr so wie sie mal war.

Nun waren wir im Sommerurlaub bei Opa und Oma und der ganzen Verwandschaft.
Es flossen diesmal Tränen beim Abschied und als wir zuhause waren hat die Kleine den Vater angerufen und ihn wohl auch beleidigt. Ich war gar nicht dabei, ich wußte nichts davon!
Aber abends stand der Gute vor meiner Tür und meinte, was ich denn für eine bin und warum ich das Kind manipuliere! Hat gedroht die Kinder wegzunehmen, den Unterhalt nicht mehr bezahlen und ich solle doch abzischen, wenn ich unbedingt will. Es kam noch besser als die neue Frau mich angeschrieben hat!
Ich dachte, ich bin im falschen Film!
Noch sind wir hier, noch bin ich die Mutter, die immer für ihre Kinder da war und das 24 Stunden am Tag.
Die alles ihrerzeits hinter sich gelassen hat, für die Liebe, für die Familie.
Ich begreife nicht, wie man das alles so verdrehen kann! Da fühlt sich an wie eine Hetzjagd.

Jetzt bekomme ich laufend emails von ihm, mit futuristisch unrealistischen Vorschlägen. Dafür wurde diesen Monat der Unterhalt nicht überwiesen. Wahrschenlich weil ich darauf nicht eingehe.
Seit dem Laufe ich neben der Spur, mit ihm in Kontakt zu bleiben fehlt mir schwer. Mir schmerzt der ganze Körper von diesem Verhalten. Ich war doch diejenige, die versucht hat alles zu ertragen, alles friedlich abzuwickeln. Meinen Schmerz in mir getragen. Die Kinder ermutigt, die neue Frau an seiner Seite anzunehmen. Und nun so etwas!

Vielleicht gibt es unter Euch einige, die entsprechende Erfahrungen haben?
Welche Chancen habe ich, mit meinen Kinder in mein Heimatland zu ziehen?
Würde mich gerne austauschen.
Vielen Dank für das Zuhören.

P.S. Verzeiht mir für die möglichen Fehler in meinem Text.

15.09.2016 12:28 • #1


E
Du musst ganz dringend! ! einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen.
Wen ihr nach deutschem Recht verheiratet seid, haben die Dohungen und Forderungen deines Ex weder Hand noch Fuß.
Allerdings kann er einem Rückzug in deine Heimat mit der jüngsten Tochter widersprechen. Ob er damit durchkommt entscheidet das Gericht.
Die Große ist 18 und darf leben wo sie will
Lass dir doch bitte nicht drohen. Auch nicht beschimpfen. Schon gar nicht von der Next
Kämpfe endlich. Wehre dich.

15.09.2016 12:52 • x 2 #2


A


Gescheiterte Ehe und Probleme danach

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G
Als 1. - Anwalt. Sofort. Fachanwalt für Familiengericht
Als 2. - Unterhalt titulieren lassen - macht Anwalt für dich (also bei Gericht beantragen etc.)
Als 3. - Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich übertragen lassen
Als 4. - Liegst du mit deinem Einkommen unter einer gewissen Summe (und das wirst du mit 2 Kindern), bekommst du Prozesskostenbeihilfe.
Als 5. - Geh zum JobCenter - Aufstockung beantragen

Da musst du jetzt die Nette außen vor lassen und ihm echt die Kante zeigen, aber sowas von.

15.09.2016 12:56 • x 1 #3


T
Ganz lieben Dank Grace_99 und frischgeföhnt!

Dass es Gericht eintscheiden könnte, das war mir neu.
Vielleicht ist das die Lösung! Zumal beide Mädchen wollen und beide haben doppelte Staatsbürgerschaft.

Über einen Anwalt denke ich auch nach.
Ich wollte ursprünglich gar keine Fremdeinmischung. Keinen Rosenkrieg oder ähnliches, aber langsam fühle ich mich alleine gelassen und meine Kräfte schwinden.

Kindesunterhalt ist, womit ich noch warten möchte. Als Trumpf im Ärmel möchte ich das vorerst noch nicht ansprechen. Vielleicht würde er zustimmen, wenn ich auf das Kindesunterhalt verzichte.
Mir zahlt er eh nichts, da mein Einkommen ausreichend ist. Wie ich schon erwähnte, ich schreibe für eine Zeitschrft und habe Mieteinnahmen. Und das alles in einem Land, wo die Mieten und Gehälter um einiges höher sind als in Deutschland.

Allerdings will er jetzt, dass ich mich an Kredit für das Haus beteilige, was gar nicht in meinem Sinne ist.
Die Anzahlung beim Kauf, ungefähr die Hälfte der Summe stammen von meinen Eltern und ist auch nachweisbar.
Am liebsten würde ich das Haus schon heute verkaufen, aber auch das ist nicht in seinem Sinne!

Ich habe das Gefühl, nichts ist in seinem Sinne, sobald es das ist, was ich will.
Als er vor 5 Monaten ausgezogen ist, da meinte er, dass er womöglich demnächst nach München ziehen wird.
Wegen einem neuen Job. Aber wäre ja gar nicht so schlimm, sind nur 5 Stunden mit dem Auto und er käme trotzdem die Mädchen besuchen oder sie kämen zu ihm.
Bis jetzt ist mit München nichts geworden. Aber ich hoffe, dass es noch was wird.
Wo wäre dann da ein Unterschied?
Direktflug in meine Heimat dauert 1Stunde und 50 Minuten.

Vielen Dank für das Zuhören!

15.09.2016 13:16 • #4


VerwirrterHeinz
Halli Hallo...

Hab mal ganz frech nen Text ausm netz kopiert...vielleicht hilfts


Sehr geehrter Ratsuchender,



das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge, in diesem Fall der gemeinsamen Sorge beider Elternteile. Die elterliche Sorge ist in § 1626 BGB geregelt und endet erst mit der Volljährigkeit des Kindes, sofern es keine anderen gerichtlichen Entscheidungen (z.B. Betreuung) gibt.


Erst mit 18 Jahren kann ein (nicht unter Betreuung stehendes) Kind daher allein und gegen den Willen der Eltern entscheiden, bei wem es leben will, da dann eben kein Sorgerecht mehr besteht.



Das bedeutet aber nicht, dass das minderjährige Kind bei einem Elternteil leben muss, mit dem das Zusammenleben zum Nachteil des Kindes ist.

Unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls kann der Elternteil, bei dem das Kind zukünftig leben will, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wobei das Gericht dann die elterliche entscheidung durch Beschluss ersetzen wird.

Dabei wird das Gericht allein nach dem Kindeswohl entscheiden, MUSS also nicht die Wünsche der Elternteile oder des Kindes berücksichtigen.


Aber in diesem Verfahren ist das Kind nach § 159 FamFG anzuhören. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres hat die Anhörung nach § 159 FamFG auf jeden Fall zu erfolgen und darf nur in absoluten Ausnahmefällen unterbleiben.

Dem Wunsch des Kindes wird dann in der Regel entsprochen, WENN es dem Kindeswohl entspricht.

Allein bestimmen kann ein Kind zwar nicht, aber ab 14 Jahre hat sein Wort schon erhebliches Gewicht bei der Entscheidungsfindung des Gerichtes.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg




Ist aber leider von 2013...könnte sich geändert haben!

Wenn du mit deiner Großen tochter auswandern möchtest und ein großer teil deiner Familie da leben könnte das schon als grund reichen das die kleine ein Vorrecht hat bei dir zu leben! entscheidet aber ein gericht!

Vielleicht kannst du ja auch was mit deinem EX aushandeln wenn du ihm erklären kannst das du wahrscheinlich sowieso gewinnen würdest!

allerdings wie schon meine Vorgänger schrieben: Musst du Anwalt und richter einschalten um eine Rechtlich gedeckelte Entscheidung zu bekommen... mündliche absprachen könnten im schlimmsten fall nach hinten los gehen (Kindesentführung...)

Ganz liebe Grüße!

15.09.2016 13:19 • #5


T
Vielen Dank Heinz!
Meine Kleine wird im Dezember 14!
Die Frage ist nur, wie es ist, wenn ins Spiel ein anderes Land kommt, was nicht mal in EU ist.

15.09.2016 13:24 • #6


VerwirrterHeinz
das dürfte egal sein, aber ich schau mal ob ich was finde...das beste wäre er verzichtet auf das Sorgerecht...! geht aber nur über gericht! meld mich gleich wieder!

ACHTUNG: es folgt ein langer Text:;)


Bei Bestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge ist ein Umzug mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland nur dann möglich, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils vorliegt. Liegt dieses Einverständnis nicht vor, so stellt dies einen Verstoß im Sinne von Art. 3 HKÜ dar, sofern der andere Elternteil mit dem Kind heimlich ins Ausland umzieht.

Hat ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, so fühlt er sich jedoch häufig dazu berechtigt, mit dem gemeinsamen Kind im Falle der Trennung ohne Einverständnis des anderen Elternteils z.B. ins EU-Ausland zu ziehen.

Es sind somit verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden:

Getrennt lebende Eltern ohne gerichtliche Entscheidung zur elterlichen Sorge

Haben die Eltern sich getrennt und sind sich darüber einig, dass das Kind bei einem Elternteil leben soll, ohne dass sie hierüber eine gerichtliche Entscheidung erwirkt haben, so kann der Elternteil die Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Dazu benötigt er nicht die Zustimmung des anderen Elternteils. Dies betrifft auch Fragen wie Urlaubsreisen, solange sich diese im üblichen Rahmen halten. Somit wäre bei einer Fernreise das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Der betreuende Elternteil hat auch das Recht, in die nähere Umgebung umzuziehen, sofern die normalen sozialen Kontakte des Kindes erhalten bleiben können und hiermit insbesondere kein Schulwechsel verbunden ist.

Ist ein Umzug über die nähere Umgebung hinaus geplant, so ist das Einverständnis beider Eltern erforderlich. Können die Eltern sich nicht einigen, so ist eine Entscheidung des Familiengerichts erforderlich. Die Befugnis über einen Umzug des Kindes an einen anderen Wohnort gerichtlich einzuholen, ist ausreichend.

Kommen weitere Streitpunkte hinzu, so kann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die alleinige elterliche Sorge beantragt werden.

Einem Elternteil ist nach der Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch gerichtliche Entscheidung übertragen worden

Hier ist die Rechtsprechung sich uneinig, ob die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zum Umzug zumindest innerhalb des europäischen Auslands berechtigt. So meint das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 09.08.2007 (9 UF 450/07), die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts übertrage dem Elternteil genauso das Recht, wie von Süd- nach Norddeutschland zu ziehen, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils einzuholen, auch das Recht zum Umzug mit dem gemeinsamen Kind von Deutschland nach England.

Wenn mit einem Umzug eine Umschulung verbunden ist, halten dagegen das OLG Dresden und das OLG München hierfür die Zustimmung des anderen Elternteils für erforderlich. Als Begründung wird angeführt, dass die Befugnis den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, nur einen Teilbereich der Personensorge betrifft. Ein größerer Umzug kann aber auch Auswirkungen auf andere Bereiche der Personensorge haben, so wie etwa die Schule, Gesundheit und Form der Betreuung, die den Eltern noch gemeinsam verblieben sind. Deshalb ist trotz Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts das Einverständnis des anderen Elternteils ausdrücklich notwendig (OLG Dresden vom 15.10.2002 – 10 UF 433/02 sowie OLG München vom 13.07.1998 – 12 WF 96/98)

Einem Elternteil ist nach Trennung die elterliche Sorge insgesamt durch gerichtliche Entscheidung übertragen worden

Bei alleiniger elterlicher Sorge eines Elternteils kann dieser ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind ins Ausland umziehen, wohin er will, auch wenn damit Entscheidungen verbunden sind, die für das weitere Leben des Kindes von erheblicher Bedeutung sind. Einschränkungen gelten nur dann, sofern hier das Kindeswohl durch den Umzug erheblich beeinträchtigt wird.

BGH: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Auswanderung eines Elternteils

Wenn der das Kind betreuende Elternteil beabsichtigt, mit dem Kind in ein entferntes Land (hier: Mexiko) auszuwandern und beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, so ist Maßstab der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vornehmlich das Kindeswohl. Für die Entscheidung sind zudem die beiderseitigen Elternrechte einzubeziehen. Die allgemeine Handlungsfreiheit des auswanderungswilligen Elternteils schließt es aus, dass auch die Möglichkeit des Verbleibs des betreuenden Elternteils im Inland als tatsächliche Alternative in Betracht kommt, selbst wenn diese dem Kindeswohl am besten entspräche. Die Gründe des Elternteils für seinen Auswanderungswunsch sind nur insoweit bedeutsam, als sie sich nachteilig auf das Kindeswohl auswirken (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392). Das Familiengericht hat dem für das Kind bestellten Verfahrenspfleger (nunmehr: Verfahrensbeistand) regelmäßig die Möglichkeit zu geben, an der Kindesanhörung teilzunehmen, damit dieser seine Aufgabe, die Kindesinteressen zu vertreten, sinnvoll erfüllen kann. Anders kann nur verfahren werden, wenn konkrete Gründe dafür sprechen, dass die Sachaufklärung durch die Teilnahme des Verfahrenspflegers beeinträchtigt wird. Wenn es für die Entscheidung auf den persönlichen Eindruck von dem Kind und dessen Willen ankommt, ist die Anhörung in der Beschwerdeinstanz vom gesamten Senat durchzuführen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169). Az XII ZB 81/09, Beschluss vom 28.4.2010


15.09.2016 13:25 • x 1 #7


T
Auf Sorgerecht wird er nicht verzichten, im Gegenteil, er drohte mir es zu erziehen.
Davon habe ich allerdings keine Angst, nur der Stress ist deswegen unangenehm.
Ich habe die Tage was rausgegoogelt, wo eine Mutter nach Südeuropa mit den Kindern wollte.
Und das hat wohl da nicht geklappt. Allerdings waren die Kinder ganz klein.

15.09.2016 13:30 • #8


T
Sorry, entziehen war gemeint, nicht erziehen!
Deutsche Sprache, schwere Sprache!

15.09.2016 13:31 • #9


Herztot
Liebe Tuva,
er ist gegangen, er lässt es zu, dass die Next sich in Dinge einmischt, die sie nichts angehen. Das ist nicht zum Wohle der Kinder.
Ich kann Dir auch nur raten dringend den Rechtsanwalt einzuschalten.
Zieh die Sache durch, denke an dich und die Kinder. Er bemüht sich hier nicht und wird es nicht tun, wenn du im Ausland bist. Das mit dem gemeinsamen Haus ist doof, aber lass ihn doch mit der Neuen rein ziehen, versuche gute Miene zum bösen Spiel zu machen.
Ich drücke dir die Daumen.
LG Silke

15.09.2016 13:32 • x 1 #10


VerwirrterHeinz
hab nochmal was leichter verständliches:

Umzug mit dem Kind ins Ausland


Problem: der betreuende Elternteil will mit dem Kind ins Ausland ziehen!

Immer häufiger gibt es zwischen getrennten Eltern Streit, weil derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ins Ausland umziehen und das Kind mitnehmen will. Verständlicherweise befürchtet der zurückbleibende Elternteil, dadurch den Kontakt zu seinem Kind zu verlieren.

Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, so darf allerdings ein Elternteil nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils das Kind einfach mit ins Ausland nehmen. Stimmt der andere Elternteil dem Umzug nicht zu, so muss der betreuende Elternteil zunächst einmal beim Familiengericht beantragen, dass ihm das alleinige Sorgerecht (oder wenigstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht) übertragen wird.

Ob das Familiengericht dem Elternteil das alleinige Sorgerecht überträgt, hängt davon ab, ob dies dem Kindeswohl dient oder nicht. Einziger Maßstab ist also das Kindeswohl, auf die Absichten und Wünsche der Eltern kommt es nicht an.

Maßgeblich sind u.a. folgende Überlegungen:

1. Dass die praktische Ausübung des Umgangsrechts durch den Umzug behindert wird, ist in der Regel kein Grund, dem Umzug mit dem Kind zu verbieten. Das kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn das Kind ein besonderes emotionales Verhältnis zum anderen Elternteil hat und deshalb davon ausgegangen werden muss, dass das Kind seelische Qualen leidet, wenn der Umgang nur noch seltener durchgeführt werden kann.
2. In der Regel entspricht es dem Kindeswohl, dass es bei demjenigen Elternteil wohnen bleibt, bei dem es schon bisher lebte.
3. Es muss auch berücksichtigt werden, welche Auswirkungen es auf das Kindeswohl hätte, wenn das Kind in den Haushalt des anderen Elternteils wechseln würde bzw. wechseln müsste.
4. Es kann ferner darauf ankommen, in welches Land der betreuende Elternteil mit dem Kind ziehen will. Dass ein Umzug in ein Land, in dem aktuell eine Bürgerkrieg oder andere Katastrophen herrschen, nicht dem Kindeswohl entspricht, ist klar. In allen anderen Fällen kommt es nach der Rechtsprechung u.a. auch darauf an, ob es in dem Zielland bereits irgendwelche sozialen Bindungen gibt oder nicht. Das kann z.B. der Fall sein, wenn es sich um das Heimatland des betreuenden Elternteils handelt und dort weitere Verwandte des Kindes leben. Umgekehrt haben Gerichte z.B. ausnahmsweise dem Umzug einer Mutter mit dem gemeinsamen Kind untersagt, wenn die Mutter in dem Zielland niemanden kennt und auch keinen Arbeitsplatz hat, sondern aus reiner Abenteuerlust oder zur Selbstverwirklichung in ein völlig fremdes Land zieht.
5. Ob die Schulausbildung und der Zustand des Gesundheitswesens im Zielland deutschen Standards entspricht, ist ebenfalls unerheblich, solange dem Kind nicht etwa durch akute Seuchen o.ä. eine konkrete Gesundheitsgefahr droht.
6. Ergibt sich aus den Umständen, dass die Mutter nur deshalb ins Ausland zieht, um den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, kann dies allerdings ein Grund ein, dass alleinige Sorgerecht dem anderen Elternteil zu übertragen (OLG Frankfurt NZFam 14/665).

Diese Überlegungen haben zur Folge, dass die Gerichte in den meisten Fällen nichts gegen den Umzug des betreuenden Elternteils zusammen mit dem Kind einzuwenden haben und daher in den meisten Fällen dem ausreisewilligen Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Nur dann, wenn der Umzug ausnahmsweise dem Kindeswohl widerspricht, fällt die Entscheidung anders aus.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der in Deutschland zurückbleibende Elternteil allerdings das Recht, zu verlangen, dass die Einschränkung seines bisherigen Umgangsrechts anderweitig kompensiert wird. So ist z.B. denkbar, dass er zum Ausgleich das Kind nicht nur zwei Wochen, sondern 4 Wochen in den Schulferien bekommt. Allerdings lassen sich solche Regelungen nur schwer durchsetzen, wenn der im Ausland lebende Elternteil sich nicht freiwillig daran hält.

Das dürfte auch nur ein Gericht...dir das Sorgerecht entziehen! also lass dich nicht einschüchtern!

15.09.2016 13:32 • #11


G
Auf Unterhalt verzichte nicht; da es Kindsunterhalt ist und darauf haben die Kinder einen gesetzlichen Anspruch. Das ist nicht für dich, sondern für deine Mädels.

Unbedingt zum Anwalt, glaubs mir (bin geschieden, habe 2 Kinder, bin daher also mehr oder weniger im Thema).

Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde mir zugesprochen, da gab es keinen Grund zur Diskussion, war nach 10 Minuten entschieden. Lebensmittelpunkt bei der Mutter = Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf mich übertragen.

Lass dich nicht ins Bockshorn jagen; nehm dir nen Anwalt. Der wird dafür bezahlt, dass du deine Nerven schonst.

15.09.2016 13:39 • #12


Ilex
Liebe Tuva,

wie schon vorher alle geschrieben haben,solltest Du Dir tatsächlich umgehend einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht/einer Fachanwältin besorgen...

Spekulieren bringt Dich gerade nicht weiter - Du brauchst für Deine weitere Planung Rechtssicherheit.

Und die Anwälte vor Ort des zuständigen Familiengerichts wissen aus Erfahrung auch oft, welche Linie die jeweiligen Familienrichter fahren (bzw. welche Entscheidungen das zuständige OLG ggf. schon dazu getroffen hat).

Klar, es zählt immer der Einzelfall, aber wenn Du Deine tatsächlichen Rechte kennst, kannst Du besser agieren - und die Beratung bringt Dir mehr Sicherheit, muss aber ja nicht der Beginn eines Rosenkriegs sein - von der Beratung erfährt ER ja nichts!

Wissen zählt - hol Dir einen Vorsprung!

Alles Gute für Dich und Deine Kinder!

15.09.2016 13:42 • #13


VerwirrterHeinz
Hoffe ich habe euch nicht mit zu vielen Infos zugebombt aber vielleicht ist es hilfreich um nen Denkanstoß zu geben und dir zu zeigen das (spätestens nächstes Jahr wenn die kleine 14ist) deine Chancen garnicht schlecht stehen für einen Umzug ins Ausland!

so muss erstmal offline! Wünsch dir schonmal alles gute und das du packst was du vor hast!

15.09.2016 13:44 • #14


T
Lieber Heinz, vielen Dank!
Das sieht doch gar nicht so schlecht aus!
Mein Mann hat mir solche Horrorgeschichten aufgetischt, dass ich daran gar nicht geglaubt habe.
Durchaus kann doch klappen in meinem Fall!
Wenn ich da bin und die Große studiert ab nächstes Jahr, warum dann die Kleine nicht! Wo sie doch selbst will.
Außer vielleicht, dass es kein EU Land ist.
Aber immerhin in Europa, mit gutem Schulsystem und guten Perspektiven.

Beschlossen, ich kämpfe. Weiss nur nicht wo ich anfangen muss. Wohl mit dem Anwalt.

Liebe Silke, das Haus ist natürlich ein Problem. Ihn und die neue da einziehen lassen, das möchte ich nicht, weil ich dann bis ich in die Rente bin auf meinen Anteil warte.

Ich will verkaufen. Vielleicht hilft mir der Anwalt auch dabei?
Zumal mir wird jetzt jeden zweiten Tag erzählt, ich soll die Hälfte des Kredits übernehmen.
Da meinte er noch, ich soll ihm seinen Anteil als Miete bezahlen! Das ist so nach dem Gesetz, meinte er!
Ich verstehe das etwas anders, aber ich bin auch kein Jurist.
Was für Anteil und welche Miete. Mein Anteil ist da scho drinn! Und ich lebe mietfrei auf meinem Anteil.
Seinen hat er freiwillig verlassen, aber bei der Bank unterschrieben.
Oder sehe ich das falsch?

Liebe Grace, ihr habt mir meinen Tag gerettet. Ich fühle mich die letzten Wochen wie gelähmt.
Und ungerecht behandelt und ohne Aussicht auf etwas Ruhe.
Ins Bockshorn jagen! Kannte ich nicht, musste lachen!
Danke dir! Ich lasse mich nicht ins Bockshorn jagen. Ich suche jetzt nach einem Anwalt.
Und du hast recht, Kindesunterhalt gehört den Kindern.
War nur so ein Gedanke, dass er dann zustimmen würde. Vielleicht.

Liebe Ilex, auch die vielen Dank!
Das stimmt, spekulieren hilft nicht, ich muss endlich den Gutmensch ablegen und agieren.

15.09.2016 14:00 • x 2 #15


A


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