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Gemeinsames Sorgerecht - wohin darf ich mit dem Kind?

M
Hallo zusammen. Gehört hier wahrscheinlich nicht her aber versuch es mal. Mein ex und ich sind getrennt haben für unseren Sohn das gemeinsame Sorgerecht. Kind wohnt bei mir. Vater redet überhaupt nicht mehr mit mir. Meine Frage darf ich ohne sein Wissen mit unserem Sohn zu meinen Eltern fahren. Habe ihn schon mehrmals angesprochen wegen feste Regelung wann er das kind nehmen möchte kommt aber nix. Bräuchte da mal Rat.

22.08.2022 09:07 • #1


K
Du sprichst nicht das Sorge-, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht an.
Um Deine Frage zu beantworten: Selbstverständlich, solange die Eltern im Inland wohnen, musst Du nichts absprechen und kannst sie besuchen. Anders sieht es aus, wenn sie im Ausland leben. Je nachdem, wie lange der Besuch dauern soll und in welchem Land die Eltern leben, ist das zu handlen wie ein Auslandsurlaub: Da Dein Partner (denke ich) ebenfalls das hälftige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, müsste er eine Einverständnis erteilen.

Die kann er auch nicht mal so einfach verweigern, weil er keine Lust drauf hat, etc. Für eine Verweigerung müsste es gute Gründe geben.

Sofern er sich weiterhin weigert, mit Dir bzgl. des Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrechts wie zwei erwachsene Menschen zu kommunizieren, könntest Du Dir das volle Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen lassen (vielleicht macht er es ja auch freiwillig, um sich weniger kümmern zu müssen).

Ein Anwalt klärt Dich genauer auf.

22.08.2022 09:35 • #2


A


Gemeinsames Sorgerecht - wohin darf ich mit dem Kind?

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M
Er sagt er liebt seinen Sohn. Also kann ich einfach losfahren zu meinen Eltern ohne ihn zu informieren. Er ignoriert eh jegliche Nachricht.

22.08.2022 09:42 • #3


M
Meine Eltern wohnen in Niedersachen also keine Zustimmung notwendig. Richtig.

22.08.2022 09:43 • #4


M
Vorallem was mich noch interessiert da wir geteiltes aufenthaltsbestimmungsrecht haben kind aber bei mir gemeldet ist und er null reagiert auf eine Einigung kann ich es ihm auch untersagen ihn von der Krippe abzuholen. Gab letztens gerade so ein Fall. Ich hatte etwas mit den Kindern geplant und er bestand aber definitiv drauf ihn abzuholen und den Tag mit ihm zu verbringen. Er sagte auch wenn er ihn nicht abholen kann geht er zum Jugendamt. Nun habe ich Angst da er das Kind grundsätzlich einfach abholt wenn ihm danach ist.

22.08.2022 09:58 • #5


DieSeherin
Zitat von Manu82:
Er sagte auch wenn er ihn nicht abholen kann geht er zum Jugendamt.

bei solchen schieflagen, würde ich an deiner stelle sowieso mal zum jegendamt gehen und mich beraten lassen.

da scheint die trennung noch zu schwelen und er kann wohl die ex-liebespaar-ebene und die elternebene nicht trennen!?

22.08.2022 10:10 • x 6 #6


M
Ja hab ich auch schon dran gedacht zum Jugendamt zu gehen. Werd mich da mal schlau machen.

22.08.2022 10:24 • #7


N
Definitiv Beratung beim Jugendamt einholen.
Gibt es einen Grund, warum er nicht mit dir spricht? Um sein Kind scheint er sich ja zu kümmern?

22.08.2022 10:30 • #8


Unhinged
Hallo Manu82,

das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts, ebenso wie die Vermögenssorge z.B.

Rechtliche und fachliche Beratung gibt es beim Fachanwalt für Familienrecht und beim Jugendamt, das auch vermitteln kann, wenn die Eltern gerade nicht miteinander reden können oder wollen. Natürlich mit Blick auf die Interessen des Kindes.

Wer das Gespräch verweigert, kann sich nicht beschweren. Da würde ich dann zunächst per E-Mail Wesentliches mitteilen, um auf der sicheren Seite zu sein.

22.08.2022 10:39 • x 2 #9


K
Zitat von Manu82:
Ich hatte etwas mit den Kindern geplant und er bestand aber definitiv drauf ihn abzuholen und den Tag mit ihm zu verbringen. Er sagte auch wenn er ihn nicht abholen kann geht er zum Jugendamt.

Dann sollte er das tun. Sag ihm das - und zwar genau so. Denn das kann nur gut für Dich enden.

Was jetzt Thema ist, ist das Umgangsrecht. Dein Ex hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Dieser Umgang muss aber, da das Kind hauptsächlich bei Dir lebt, abgesprochen respektive festgelegt sein. Entweder von Euch beiden, oder aber (da das ja eher mal schwierig aussieht) vom Jugendamt. Da gibt es dann die klassische alle 14 Tage am Wochenende-Regel, oder aber, was immer ihr beide Euch da vorstellen könnt. Dazwischen ist ein Umgang mit dem Kind für ihn nur gestattet, wenn ihr Euch absprecht und Du Deine Zustimmung erteilst.

Derjenige, der gerade sein Umgangsrecht ausübt, übt auch das volle Sorgerecht aus. Das bedeutet, niemand kann dem anderen während des Umgangs in seine Erziehung reinreden, oder aber, was an Aktivitäten ansteht. Natürlich mit der Einschränkung, dass das Kindeswohl zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Im Kindergarten kannst Du erstmal bei den Betreuerinnen veranlassen, dass sie Dein Kind nur Dir, oder aber von Dir festgelegten Personen übergeben. Er kann ja mal gerne versuchen, etwas dagegen zu tun.....

Du solltest aber dringend von Dir aus schon beim JA vorstellig werden. Das ist ja so kein Zustand. Das Kind braucht auch klare Regeln, nach denen es sich orientieren kann, ihr beide sowieso.

22.08.2022 10:41 • x 2 #10


M
Vielen Dank für den Rat und die Hilfe.

22.08.2022 10:55 • x 2 #11


tlell
Genau genommen müssen bei gemeinsamen Sorgerecht beide Parteien einem Kurzurlaub/Urlaub zustimmen. Hierbei ist es völlig egal ob im In oder Ausland. Du musst deinen Ex also informieren und seine Zustimmung einholen, wenn du zu deinen Eltern fahren willst. (Wer macht das schon) Aber rein rechtlich kann er dir da einen Strick drauss drehen. Ist ja immer die Frage wie lange willst du fahren usw.

Kindergarten und Krippe regelt der Gesetzgeber widerum anders. Hier darf bestimmen wer das Kind abholt bei dem das Kind seinen Hauptlebensmittelpunkt hat. Also in eurem Fall du liebe Te falls das Kind bei dir lebt und keine Wechselmodell vorliegt..

Wenn Umgangstage festgelegt sind, kannst du sie nicht einfach ändern. Daran muss sich gehalten werden. Es sei denn es gibt wichtige Gründe. Anders rum kann der Vater nicht einfach Montags anrufen und sagen ich will morgen am Dienstag Umgang. Das muss für dich planbar sein. Wenn du an dem Tag etwas vorhast, hast du was vor. Heisst ihr müsst euch beide an Absprachen halten. Ausgemacht Tage sind von beiden Seiten einzuhalten!

Ich finde du solltest dich beraten lassen von einem Anwalt. Ich würde auch zum Jugendamt gehen. Schreib ihm doch einfach eine Mail mit Vorschlägen für die Umgangstage. Schreib drunter, wenn er sich nicht meldet und dir die Tage bestätigt oder ändert, gehst du davon aus er hat kein interesse den Sohn zu sehen und planst für euch. Ich würde ihm die Mail noch per Whats als Foto mit sichtbarem Datum zukommen lassen als Beweis. Dann kann er nicht sagen, habe ich nicht bekommen.

23.08.2022 07:18 • #12


M
Urlaub bei den Eltern hab ich mich beim Anwalt informiert. Zustimmung brauch ich nicht nur kurze Info geben und gut. Abholung hab ich in der Krippe geändert es darf nur jemand ihn abholen wenn ich morgens bescheid sage. Hab ja nix dagegen wenn die Verwandten oder so ihn abholen aber dann mit Rücksprache von mir. Wegen umgang ja derzeit ist es so er meldet sich abends und will ihn nächsten tag haben was nicht einfach so funktioniert das hat der Anwalt auch gesagt. Danke euch für eure Hilfe. Kläre jetzt alles mit Anwalt bzw hab mir eine Termin bei einer Beratungsstelle gemacht.

23.08.2022 07:30 • x 3 #13


A


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