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Gemeinsames Konto auflösen?

S
Guten Morgen,
leider habe ich Nase vergessen, die Anwältin zu fragen, wie mit dem gemeinsamen Konto zu verfahren ist.
Für die, die meinen anderen Thread nicht kennen: ich plane, Anfang November auszuziehen, mein Mann weiß das noch nicht, darum gehts im anderen Beitrag.

Wir haben ein gemeinschaftliches Konto, auf das mein Gehalt geht, und auf das er sich einen Teil mtl. auszahlt (Selbständiger).
Mein Gehalt geht zum Ende Okt. dann auf mein eigenes Konto bei einer anderen Bank.
Hier im Dorf muss ich aber ja dafür sorgen, dass ich quasi ab dem Tage des Auszuges nicht mehr für eventuell entstehende Schulden haftbar sein muss, und zwar ohne, dass das schon vorher bekannt wird. Konto ist gedeckt, das ist alles kein Thema, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Habt Ihr eine Idee bzw. aus eigener Erfahrung Tipps, wie das praktisch zu erledigen ist?

30.09.2023 08:47 • x 1 #1


Heffalump
Als Selbstständiger holt er die Kontoauszüge für seine Unterlagen bezüglich auch dem Steuerberater? Es wird also auffallen, wenn dein Gehalt nicht mehr eingeht, aber du kannst sagen, das dein Gehalt ja nichts mit der Firma zu tun hat. Du deswegen dafür ein eigenes Konto möchtest.

30.09.2023 08:55 • x 1 #2


A


Gemeinsames Konto auflösen?

x 3


S
@Heffalump das Firmenkonto ist getrennt davon.

30.09.2023 08:56 • x 2 #3


Heffalump
Also geht dein Geld auf das gemeinsame Privatkonto?

Könntest du nicht ein wenig flunkern, Umstellung des Überweisungsvorganges seitens deines Arbeitgebers?
Bzw. ab dem Tag deines Auszuges, einfach da auch das gemeinsame kappen?

Ich hab zwar auch die BH für meinem Ex erledigt, aber nie ein gemeinsames Konto, weil dann wäre es immer in den miesen gewesen.

30.09.2023 09:15 • x 1 #4


E
Ich würde in deiner Situation die Füße still halten. Es geht doch nur noch um ein Gehalt oder?

Bevor er es zuvor rauskommt und es richtig blöd wird und er merkt was du vor hast würde ich das Risiko eingehen das er von dem Geld noch
mal etwas nimmt. Auf das eine Gehalt kommt es vermutlich jetzt auch nicht mehr an oder?

Im Scheidungsverfahren/Zugewinn wird es um ganz andere Summen gehen

30.09.2023 09:17 • x 3 #5


tina1955
@SunriseRay , was ist das Problem ?
Gehe zur Bank und richte Dir ein eigenes Konto ein.
Arbeitgeber informieren, dass Du ab sofort eine neue Kontoverbindung hast.

Ich habe einen Tag vor meinem Auszug die Hälfte des Geldes von den Konten abgehoben , bzw auszahlen lassen.
Auf Anraten meines Anwalts.
Mein Auszug war auch ohne vorheriges Wissen meines Ex.

30.09.2023 09:22 • x 5 #6


S
Zitat von tina1955:
@SunriseRay , was ist das Problem ? Gehe zur Bank und richte Dir ein eigenes Konto ein. Arbeitgeber informieren, dass Du ab sofort eine neue Kontoverbindung hast. Ich habe einen Tag vor meinem Auszug die Hälfte des Geldes von den Konten abgehoben , bzw auszahlen lassen. Auf Anraten meines Anwalts. Mein Auszug war ...

Das habe ich quasi alles schon.

Meine Sorge ist eher, dass er das verbliebene Geld auf dem gemeinschaftlichen Konto umbuchen lässt bzw vielleicht noch in die Miese geht. Aber das ist dann ja eigentlich sozusagen egal, wenn ich zu dem Zeitpunkt bereits ausgezogen bin, richtig?
Ich drucke einen Kontoauszug von dem Auszugsdatum aus, um den Stand festzuhalten?

30.09.2023 10:23 • x 2 #7


S
@Einfallslos
Zitat von Einfallslos:
Im Scheidungsverfahren/Zugewinn wird es um ganz andere Summen gehen

Wir haben modifizierte Zugewinngemeinschaft. Will nix von ihm und er hoffentlich auch nicht von mir.

30.09.2023 10:27 • x 1 #8


Gorch_Fock
Wie schon gesagt, heb die Hälfte ab und gut soll es sein. Konto dann zeitnah kündigen.
Da es keinen Diebstahl in der Ehe gibt, alles recht unkompliziert.

30.09.2023 10:28 • x 4 #9


S
@Gorch_Fock Danke dir!

30.09.2023 10:30 • x 1 #10


Gorch_Fock
Zur Auflösung des Komtos brauchst Du dann wieder seine Zustimmung. Aber das kann dann auch in Ruhe danach erfolgen.

30.09.2023 10:38 • x 6 #11


tina1955
@SunriseRay , solange Du bei dem gemeinsamen Konto Mitinhaber bist, haftest Du auch.
Du musst aus den Gemeinschaftskonten raus.

30.09.2023 10:45 • x 4 #12


S
@tina1955
Zitat von tina1955:
solange Du bei dem gemeinsamen Konto Mitinhaber bist, haftest Du auch.
Du musst aus den Gemeinschaftskonten raus.

Hm, dann muss ich das gleich am Montag nach Auszug kündigen.

30.09.2023 10:49 • x 1 #13


tina1955
@SunriseRay , Du brauchst nur jetzt schnellstmöglich zur Bank gehen und Dich aus den gemeinsamen Konten austragen lassen.

30.09.2023 10:50 • x 2 #14


Heffalump
Zitat von tina1955:
Konto Mitinhaber

Tina?

Wie ist das, wenn man nur Zugriffsrechte hat? Also der Kontoinhaber er alleine ist?

30.09.2023 10:51 • x 1 #15


A


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