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Geistig behinderte Schwester hat Kinderwunsch

K
Nabend,

meine geistig behinderte Schwester (29) hat seit langen Jahren einen Kinderwunsch. Sie weigert sich, weiter zu verhüten (Spirale). Durch einen gerichtlichen Beschluss ist vor 5 Jahren eine Zwangseinsetzung der Spirale erfolgt. Diese muss nun rausgeholt werden, es verliert ihre Wirkung. Wir möchten Ihr die Zwangseinsetzung ersparen. Ihr Partner ist ebenfalls behindert und wäre auch nicht in der Lage für das Kind zu sorgen. Meine Frage ist , ob sich jemand von euch hier auskennt, ob die Lebenshilfe oder eine andere Einrichtung eine Elternassistenz anbieten, damit sowohl das Kind als auch meine Schwester ordnungsgemäß betreut werden? Unsere große Sorge ist, dass das Jugendamt ihr das Kind weg nehmen werden, da sie selbst nich in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern. Einer Freundin von ihr - auch behindert - ist dies passiert. Sie leidet sehr unter ihrem unerfüllten Kinderwunsch und wir möchten versuchen heraus zu finden, ob es eine Möglichkeit gibt, dass sie doch noch Mutter werden kann, aber auch nur, wenn bestmöglich gesorgt wird für Kind und Mutter.

Ich weiß nciht, was ich machen soll. Habe mich immer um sie gekümmert als große Schwester, habe selbnst keine Kinder und will auch keine. Bin 30. Bin Sozialarbeiterin von Beruf und weiß nciht, ob ich ihr da helfen soll das Kind groß zu ziehen - natürlich nur in Verbindung mit staatlicher Hilfe - alleine schaff ich das nciht.

Mein Partner findet, dass es nicht meine Sorge sein sollte, und er findet das - zu recht - gar nicht gut, wenn ich das machen würde.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

23.06.2018 00:16 • x 1 #1


K
Natürlich hat das Auswirkungen auf unsere Paarbezeihung aber wenn es sowas wie betreutes wohnen gibt für eltern mit Behinderung und Kind dann kann ich meine Schwester nicht leiden lassen weiterhin und würde auf 30 Stunden gehn was die Arbeit angeht und sie regelmäßig in der Woche besuchen und am Wochenede z. B. Ausflüge mit ihr machen. Die Eltern meines Partners finden das nicht ok, wenn ich das machen würde. Ich weiß auch nciht wie es weiter laufen soll. Meine Schwester weint so oft deswegen.

Unsere mutter ist 55, ist gesundheitlich nciht die Fitteste und wir können ihr auch nicht abverlangen dass sie die Erziehung für das Kind übernimmt nach 4 eigenen Kindern.

Kennt sich jemand in sowas aus? Habe bereits die Lebenshilfe und andere Einrichtungen kontaktiert, wollt aber auch mal hier fragen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfharungen .

23.06.2018 00:23 • #2


A


Geistig behinderte Schwester hat Kinderwunsch

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BrokenHeart
Das ist in der Tat eine sehr schwierige Situation.

Ich empfinde es allerdings als wenig verantwortungsvoll, wenn vorher schon klar ist, dass die beiden nicht in der Lage sind, sich in vollem Umfang um das Kind zu kümmern.

Du hast ja auch Dein Leben. Ich verstehe auch, das Du Dich um sie kümmern möchtest, aber so, wie es beschreibst, würde sich Leben auch um 180 Grad verändern, wenn mehr.
Dein Partner ist nicht dafür ....

Ich denke nicht, das diese Konstellation auf Dauer gut geht.

23.06.2018 00:37 • x 1 #3


VictoriaSiempre
Ich habe keine Erfahrung und bin mir auch grade nicht sicher, wie ich den Kinderwunsch Deiner Schwester finde (und das meine ich wirklich so, weil mir sofort sowohl Pro- als auch Contra-Argumente einfallen). Dass Du Deine Schwester unterstützen möchtest, finde ich super. Aber ich habe auch vollstes Verständnis für Deinen Partner, wenn er sich seine Beziehung mit Dir (die Du selber keine Kinder willst) nicht einschränken lassen möchte, weil Du Zusatzmama spielen willst.

Mich wundert, dass Dir die Lebenshilfe nicht weiterhelfen konnte. Google doch mal nach dem Bundesteilhabegesetz; da findest Du etwas zum Thema Elternassistenz. Vielleicht ist Aktion Mensch der richtige Ansprechpartner für Dich?

23.06.2018 00:42 • x 1 #4


E
Mein Gedanke dazu:
Ist es verantwortungsvoll ein Kind in die Welt zu setzen, das, wenn beide Elternteile behindert sind, evtl auch behindert sein könnte, bzw die Chancen dazu u.U. sehr hoch sind? Gibt es da eine rechtliche Regelung?

23.06.2018 00:43 • x 1 #5


VictoriaSiempre
Nein, dazu gibt es keine rechtliche Regelung. Das ist auch gut so - die gab es nämlich in D schon mal.

Meine Frage wäre aber auch, um welche Behinderung es sich in welcher Form handelt und ob sie vererbbar ist.

23.06.2018 00:46 • #6


N
Hallo,

Also vorweg mal glaube ich, dass du mir deinen Anliegen in einem Trennungsforum falsch bist.

Danach: du hast dich aus bestimmten Gründen gegen eigene Kinder mit deinem Partner entschieden (zumindest bis jetzt).
Warum sind diese Gründe hinfällig , wenn es um das Kind deiner Schwester geht?

Der Schweregrad der Behinderung muss dann ja ernstzunehmend sein.
Versteht sie selbst, dass man ihr ein Baby wieder wegnehmen wird, da sie sich nicht drum kümmern kann?

Elternassistenz in der Situation kannst du vermutlich vergessen.
Die Anordnung einer Zwangsverhütung erfolgt nur in schweren Fällen und absoluten Ausnahmen.
Wenn man vorher zu dieser Entscheidung gekommen ist, dass die Person GAR keine Kinder haben soll, auch gegen den eigenen Willen nicht, dann steht das andere ja auch nicht mehr auf dem Papier, oder?
Sonst hätte man diese Option sicherlich ins Spiel gebracht.

Aus Erfahrungen im und mit dem Jugendamt kann ich dir sagen: das Baby ist weg.
Es müsste ja 24/7 jemand da sein zum Aufpassen für mehrere Jahre.

23.06.2018 00:53 • x 1 #7


VictoriaSiempre
Spontan hatte ich auch gleich gedacht Nee, bloß kein Kind!

Andererseits dürfen alk.kranke Eltern völlig ungeprüft Kinder in die Welt setzen, die gleich nach der Geburt einen Entzug erleben müssen, desinteressierte Eltern können ihre Kinder lieblos verwahrlosen lassen - bis das Jugendamt da eingreift, dauert es oft ewig. Vor allem, wenn es keine Hinweise gibt oder nach außen hin alles super aussieht.

Warum sollte ein behindertes Paar - z. B. mit Downsyndrom - kein Kind haben dürfen? Mit Unterstützung kann es durchaus sein, dass sie sich besser um ihr Kind kümmern als ein Durchschnitts-Assi im Großstadtsghetto.

Ich finde es echt schwierig, dazu was zu sagen, weil ich wirklich selber nicht weiß, wie ich das finde.

23.06.2018 01:08 • #8


Nachtlicht
Jedes Kind, das in eine Familie geboren wird, in der es nicht ausreichend versorgt wird - aus welchen Gründen auch immer - ist eines zu viel. Selbst die beste Unterstützung von außen verwaltet nur den Mangel, insbesondere eine Fremdunterbringung, wenn notwendig, ist ein Bruch in der Biographie, der oft großes und lang anhaltendes Leid für alle Beteiligten nach sich zieht. Von möglichen Schäden und Behinderungen für das Kind durch Vererbung, unzureichende Betreuung oder sonstiges kindswohlgefährdendes Verhalten geistig behinderter Eltern mal gar nicht zu reden.

Nicht zu vernachlässigen ist mMn auch der Aspekt, dass deiner Ansicht nach die Solidargemeinschaft für diese vorhersehbare menschliche Tragödie aufkommen soll - Hilfe zur Erziehung kann sehr schnell SEHR teuer für den Steuerzahler werden. Hier kommen dann im schlimmsten Fall knapp zwei Jahrzehnte lang immense Kosten zusammen. Findest du es fair, dass alle anderen für den privaten persönlichen Wunsch einer Einzelperson aufkommen sollen, der zudem noch auf dem Rücken des betroffenen Kindes ausgetragen wird? Denn es ist ja im Vorfeld eine Kindswohlgefährdung sowie eine hochbelastete persönliche Biographie des Kindes absehbar.

Es ist großherzig von dir, deiner Schwester ihren Wunsch erfüllen zu wollen, und ein wenig emotionaler Abstand und ein etwas realistischerer Blick auf die Situation täte dir gut. Deine Schwester leidet jetzt unter ihrem unerfüllten Kinderwunsch, aber das tun tausende andere ungewollt Kinderlose auch. Ich würde dringend dazu raten, mit der Schwester am Thema zu arbeiten und ihr zu helfen, ihre Behinderung und deren Konsequenzen auch im Hinblick auf Mutterschaft zu verarbeiten. Dir würde ich raten, etwas Abstand zu gewinnen und die Situation auch aus anderen Perspektiven als aus der deiner Schwester zu sehen. Du scheinst dich sehr mit deiner Schwester zu identifizieren bzw. dich für sie verantwortlich zu fühlen.

23.06.2018 02:16 • x 5 #9


BrokenHeart
ich sage ja, sachlich, emotional und objektiv zu handeln ist sehr schwierig.

Ich denke aber, alle Entscheidungen, die gefällt werden, sollten im Hinblick auf das Wohl des Kindes gerichtet sein.

Manchmal muss man auch verzichten können

23.06.2018 02:25 • x 1 #10


B
Die Gretchenfrage ist: versteht deine Schwester dass das Kind dann weg ist? Ausser du nimmst es in Pflege? Wenn eine Zwangsverhütung erfolgt ist befürchte ich nicht dass sie es versteht. Es wundert mich aber dass es in D Verfügungen zur Zwangsverhütung gibt. Denn in dem Fall wo Bruder und Schwester. Beide zurückgeblieben. .Ein Paar waren . (Dazu gibt es ein Urteil des BGH) da gab es keine Zwangsverhütung. Deshalb haben die mehrere Kinder geboren. sondern er kam immer wieder ins Gefängnis. .und dann kam das nächste Kind. Wer hat die Zwangsverhütung verfügt. Eigentlich ist das ein Skandal. Aber ich habe es gerade nachgelesen. Der Vormund entscheidet das.

23.06.2018 03:21 • #11


A
Zitat von knorke:
Durch einen gerichtlichen Beschluss ist vor 5 Jahren eine Zwangseinsetzung der Spirale erfolgt.

Diese muss nun rausgeholt werden, es verliert ihre Wirkung.

Wir möchten Ihr die Zwangseinsetzung ersparen.

Sofern beide geistig behindert sind ist es unverantwortlich ein Kind in die Welt zu setzen zumal sich jetzt speziell deine Schwester nicht über das Ausmass der Verantwortung bewusst ist und sie sich nicht wirklich um das Kind und die Erziehung und Versorgung kümmern kann.

Sie wird einen Vormund haben, der wahrscheinlich über das Gericht eine erneute Zwangseinsetzung beantragen wird, die alte Spirale wird entfernt, die neue eingesetzt, sofern es gut läuft wird sie den Wechsel kaum spüren.

Es gibt Babypuppen, die wie echte Säuglinge reagieren, schreien, gewickelt, getröstet werden wollen usw. vielleicht kann sie daran üben und wird feststellen wie schnell sie überfordert ist damit ?

Das du deine Schwester bei ihrem Kinderwunsch unterstützen willst, ehrt dich, dennoch ist sie aufgrund geistiger Entwicklung nicht mal in der Lage sich selber eigenständig zu versorgen, deshalb hat sie einen Vormund und es wäre unverantwortlich ein Kind in die Welt zusetzen, das wahrscheinlich auch behindert geboren werden könnte, um es dann in fremde Obhut zu geben.
Sie wird wahrscheinlich auch wegen ihrer Erkrankung Neuroleptika bekommen ?

Säuglinge/Kinder sind kein Spielzeug, welches nach Bedarf mal hervorgeholt werden kann, sie erfordern 24/7 Aufmerksamkeit, Liebe, Zuwendung, Pflege und Erziehung und Geld, damit dürfte deine Schwester überfordert sein, auch weil sie evtl. Krankheiten/Gefahren nicht rechtzeitig erkennen und einschätzen kann.

Selbst wenn du ihr zum Teil helfen willst, du gehst wahrscheinlich arbeiten, hast bald vielleicht selbst Familie und dein Partner will mir dir auch seine Freizeit verbringen, sofern das Kind dann auch behindert geboren wird, ist das ein Fulltimejob, den du kaum leisten kannst.

23.06.2018 05:23 • x 2 #12


E
Zitat von Loulou:
Wer hat die Zwangsverhütung verfügt. Eigentlich ist das ein Skandal.


Ich finde, unter gewissen Umständen (geistige Behinderung) ist eine auferlegte Zwangsverhütung kein Skandal, wenn die wahrscheinlichen körperlichen und geistigen Folgen das Kind von Anfang an ein lebenlang belasten und nachweislich die Eltern gar nicht in der Lage sind sich entsprechend um das Kind zu kümmern.
Was ist dann daran Skandalös sowas zu verfügen? Es entspricht imho doch dem normalen Menschenverstand.
Und wenn ich von Victoria Siempre lese, [. ] sowas hatten wir in Deutschland schonmal[. ], auf was soll das anspielen? Darf ich hier etwa eine versteckte N.a.z.i.keule vermuten? Falls dem so wäre, hier wird und wurde nirgends über lebensunwertes Leben geschrieben. Aber - Jede normaldenkende Familie wägt doch schon den Schritt des Nachwuchses ab, wenn die hohe Möglichkeit aufgrund bestimmter gesundheitlicher Problematiken eines oder beider Partner besteht, dass das Kind schwerbehindert sein könnte. Ein geistig behinderter Mensch, der diese Gedankengänge nicht haben kann, ist da aussen vor und soll lustig auf Kosten der Allgemeinheit und der Kinder selber diese in die Welt setzen können?

Es gibt Regelungen, die imho schon Sinn machen, und, wenn ich nochmal auf dies alles negierende, das hatten wir schon mal ansetzen darf - etwas OT, sorry dafür - . aber - Ich habe seltsamerweise noch nie gehört,das jemand sagt, wir sollten keine Autobahnen bauen, das hatten wir schon mal!

23.06.2018 08:43 • x 2 #13


Sabine
ich habe es jedoch in einer Reportage im Fernsehen gesehen, dass ein behindertes Paar ein Kind bekamen. Allerdings unterstützten die Eltern beider Eltern bei der Erziehung.

23.06.2018 08:53 • #14


bifi07
@te
Als ich deinen Eingangspost gelesen habe, stellte sich mir gleich die Frage, ob denn das Kind auch behindert wäre, sollte deine Schwester schwanger werden, was ja niemand sagen kann, auch bei gesunden Frauen nicht.
Ich glaube auch nicht, dass sich deine Schwester bewusst machen *kann*, was mit einer Schwangerschaft und Geburt auf sie zukommt. Wenn sie nach der Entbindung das Kind auch noch hergeben muss, weil sie und ihr Partner nicht dafür sorgen können, wie würde es ihr *dann* erst gehen?
Mal angenommen, du könntest für das Kleine sorgen, wo würdest du wohnen? Wäre deine Schwester damit einverstanden, dass ihr Kind bei dir leben würde (und voraussichtlich nur bei dir, da deine Partnerschaft wahrscheinlich daran zerbrechen würde)? Oder würdest du zu deiner Schwester ziehen? Dann wäre deine Partnerschaft mit Sicherheit vorbei. Und wie würden es dann deine Schwester und ihr Partner finden, wenn du dauerhaft bei ihnen wohnen würdest? Sind sich deine Schwester und ihr Partner *wirklich* bewusst, dass sie nicht für ihr Kind sorgen können, oder könnte es sogar sein, dass es dadurch Streit gibt?
Ich glaube dir, dass du deiner Schwester ihren Wunsch erfüllen willst, möchte man doch den geliebten Menschen helfen, aber ich finde auch, dass dies der falsche Weg ist.

23.06.2018 09:10 • x 1 #15


A


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