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Gefühle für den Nachbarn

MissLilly
Zitat von thegirlnextdoor:
du hast aber schon gelesen, unter welcher Prämisse er bei ihr eingezogen ist..?
Als Freundschaftsdienst zunächst kostenlos und beschränkt auf 6 Wochen..?
Dann für 30% und dann 50% der ortsüblichen Miete - im Endeffekt immer noch als Freundschaftsdienst..?

Spielt keine Rolle, denn niemand hat die TE gezwungen, kostenlos oder zum reduzierten Preis zu vermieten.
Und sicher war die Absprache dabei nicht, dass er nur zu diesen Konditionen einziehen oder bleiben darf, wenn er die TE in absehbarer Zeit flachlegt

29.08.2024 10:02 • x 7 #496


T
Zitat von MissLilly:
Spielt keine Rolle, denn niemand hat die TE gezwungen, kostenlos oder zum reduzierten Preis zu vermieten.

Das ist für die Prämisse 6 Wochen gegen kostenlos zunächst auch egal.
Die Frage ist ja, ob jetzt überhaupt ein gültiger Mietvertrag existiert oder nicht. Man kann jeden kostenlos oder unter der Hand für einen kleinen Unkostenbeitrag privat als Freund ein Weilchen bei sich wohnen lassen. Das macht einen noch nicht zum Vermieter und auch noch kein gültiges Mietverhältnis aus. Hierzu hat sich die TE aber nicht ganz eindeutig geäußert ob aus dieser freundschaftlichen Sache überhaupt ein formal gültiger Mietvertrag geschlossen wurde oder nicht. Oder ich habe es überlesen.

29.08.2024 10:09 • x 1 #497


A


Gefühle für den Nachbarn

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FloraVita
Zitat von Linnea43:
Ja! Asche auf dein Haupt Natürlich könnte ich es wesentlich gewinnbringender vermieten. Und wie bereits geschrieben: 400Euro mehr im Monat täten mir recht gut.

Wie viel würdest du für Gärtner, Klempner und andere Arbeiten ausgeben, die er bisher erledigt?

29.08.2024 10:11 • x 3 #498


MissLilly
Zitat von FloraVita:
Wie viel würdest du für Gärtner, Klempner und andere Arbeiten ausgeben, die er bisher erledigt?

Das wäre meine nächste Frage gewesen ..nämlich ob ihr euch im Gegenzug auf seine Unterstützung bei der Instandhaltung des Hauses geeinigt habt?

29.08.2024 10:14 • x 1 #499


K
Zitat von MissLilly:
Spielt keine Rolle, denn niemand hat die TE gezwungen, kostenlos oder zum reduzierten Preis zu vermieten. Und sicher war die Absprache dabei nicht, ...

Aber auf Zeit.
Und sie aarf entscheiden, dass es für sie unangenehm wurde, weil sie verliebt ist oder auf ihn steht und so keine Entliebung möglich ist.

Und ja, bei einem Mann als Vermieter würde ich das in diesem Fall ( unter diesen Umständen) genauso sehen.
Gefühle gestehen, wenn diese nicht erwidert werden und der Liebeskummer zu groß wäre, um Auszug in absehbarer und genügend Zeit.
bitten

29.08.2024 10:17 • x 1 #500


Islantilla
Zitat von thegirlnextdoor:
Aber über mehrere Jahre hinweg..? Immer nur schmachten und warten..?

Ja, das geht.
Aber da muss man schon irgendwie einen Dachschaden haben - so wie ich auch.

Zitat von lemonlime:
Ich verstehe das ganze Tamtam hier gar nicht wirklich.

Klar... du bist ja auch ein Mann.

Zitat von Heffalump:
Böse Zungen denken - er kann nicht einkaufen fahren

Nee, das war nicht der Hintergrundgedanke. Es geht mir dabei um etwas ganz anderes.
Einkaufen tue ich übrigens sehr gerne selbst.

Zitat von Linnea43:
War immer schon so.

Dann frage ich mich: was um alles in der Welt findest du an diesem Kerl so interessant ?
Es kann doch nicht nur sein Wahnsinns-Oberkörper sein ?

29.08.2024 10:19 • x 1 #501


L
Zitat von FloraVita:
Wie viel würdest du für Gärtner, Klempner und andere Arbeiten ausgeben, die er bisher erledigt?

Weiß ich nicht. Aber sicher keine 4800Euro/Jahr.

29.08.2024 10:24 • #502


Y
Meines Wissens nach braucht es keinen schriftlichen Mietvertrag, wenn seit zwei Jahren unter einer mündlich getroffenen Absprache gelebt und gehandelt wird.

Er hat die gleichen Rechte, wie jeder andere Mieter auch.

Er hat auch als Mensch, ein Recht darauf fair und menschlich behandelt zu werden. Egal wie lange er mietfrei dort leben durfte.

Wir sind mal wieder da, wo es darum geht für die eigenen Entscheidungen und Handlungen Verantwortung zu übernehmen. Es war ihre Entscheidung, welche Miete sie verlangt. Das ist nicht sein Problem, auch nicht seine Verantwortung. Und es ist ihre Entscheidung, dass sie nicht mit ihm redet. Und dass er auf ihr Nicht-Reden eben auch nicht reagiert, ist dann eben die Konsequenz aus ihrer Entscheidung.
Auch wie sie mit sich umgehen und reden lässt ist ihre Entscheidung, ihre Verantwortung.

Aufgrund ihres angeknacksten Egos will sie ihm jetzt aber Schuld und Verantwortung dafür übertragen und damit rechtfertigen, dass sie ihn dafür quasi abstrafen (schlechter behandeln, ggf. kündigen) darf. Um sich selbst aus der Verantwortung zu nehmen.

Nicht unüblich, aber eben auch nicht fair.

29.08.2024 10:56 • x 4 #503


T
@Yoffi du bist wirklich der Ansicht, wenn man z.B. einen Freund oder eine Freundin tatsächlich für eine Weile kostenfrei bei sich wohnen ließe sollte das Gesetz garantieren, dass derjenige dann ein Wohnrecht auf Lebenszeit genießt? Ohne Mietvertrag Co..?
In diesem Land wundert einen langsam wirklich überhaupt nichts mehr - auch warum keiner dem Anderen mehr einen Gefallen tun möchte, bei einem so derart dreisten und absurden Anspruchsdenken.

Wüsste ich, dass ich rechtlich gesehen einen Freund, den ich für ein paar Monate kostenlos bei mir wohnen lasse niemals mehr loswerden kann (da er rechtlich gesehen auch ohne Mietvertrag und ohne Mietzahlung) als mein Mieter gelten würde, würde ich im Leben niemanden länger als für ein paar Stunden bei mir aufhalten lassen.
Das ist ja schon irgendwie absoluter Wahnsinn.
(Allerdings, die Realität ist dann zum Glück doch eine etwas andere - vor Allem wenn es um UNTERMIETE geht. Da gelten wieder ganz andere Regeln und Bestimmungen.)
Aber was mancher hier sich so vorstellt, ist schon krass.

Und ich betone nochmals - ich spreche hier nicht von regulär und offiziell vermietetem Wohnraum für den ein normales Mietverhältnis besteht.
Das klingt hier aber gar nicht danach (es klingt wenn überhaupt nach Untermiete) und die TE hat sich dazu gar nicht eindeutig geäußert.
Nach den Informationen, die hier vorliegen gehe ich immer noch von Freundschaftsdienst/Untermiete aus, nicht von einer regulär gemieteten Wohnung.

29.08.2024 10:59 • x 2 #504


T
Unter Umständen wäre der Titel Gefühle für den Untermieter hier korrekter... aber das weiß allein die TE. Mir klingt es anhand ihrer Schilderungen so.

Und, ja: Untermietveträge können befristet sein. DAS ist rechtlich durchaus zulässig.

29.08.2024 11:06 • x 1 #505


Y
@thegirlnextdoor nein, wenn jemand kostenlos eine Weile bei dir wohnt, ist er kein Mieter. Es muss eine Gegenleistung stattfinden. In diesem Fall eine Miete und Gartenarbeit. Und ja, ab dem Punkt ist das ein rechtsgültiger Mietvertrag, mit entsprechenden Rechten und Pflichten.

Und der Einwand von @VictoriaSiempre ist deshalb auch nicht von der Hand zu weisen. Wie sähe das aus, wenn hier ein Mann so über eine (ukrainische, also geflüchtete) Frau schriebe? Um es mit deinen Worten zu sagen: wo kämen wir in diesem Land hin, wenn Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit mit der Bereitschaft eine (sx) Beziehung einzugehen abgegolten werden müssen? Und wo sind wir bereits in diesem Land, dass es in Ordnung ist eben noch von einem Menschen geschwärmt zu haben, dann nach einer eingebildeten Abfuhr, die genauso wie die vermeintliche Beziehungsanbahnung zuvor nur in ihrem Kopf stattfand, aber im Internet (mit Klarnamen?) über genau diese Person abzulästern und Details aus seinem Leben zu verbreiten?

29.08.2024 11:14 • x 4 #506


T
Zitat von Yoffi:
nein, wenn jemand kostenlos eine Weile bei dir wohnt, ist er kein Mieter. Es muss eine Gegenleistung stattfinden. In diesem Fall eine Miete und Gartenarbeit. Und ja, ab dem Punkt ist das ein rechtsgültiger Mietvertrag, mit entsprechenden Rechten und Pflichten.

Es muss gar nichts stattfinden, und Untermiete ist keine reguläre Miete.
Man kann sich noch so viel wünschen und zusammendichten, das Rechtssystem sieht das dennoch anders.
Ich kann nicht einfach für ein paar Monate zu einer Freundin in die Wohnung ziehen und dann Ansprüche aus einem regulären Mietvertrag, der niemals geschlossen wurde, geltend machen, ink. unbegrenztem Wohnrecht etc.
So sehr sich das manche hier wünschen würden - es ist in diesem Land eben nicht möglich.
Ich diskutiere an diesem Punkt auch ganz sicher nicht weiter, jeder, der meint, dass er auf diese Weise zu einem regulären Mietverhältnis kommen kann, darf das sehr gerne so versuchen und selbst herausfinden ob er damit Erfolg haben wird. Ich will ganz bestimmt niemanden abhalten.

29.08.2024 11:28 • #507


FloraVita
Lasst uns doch abwarten was die TE zum Mietvertrag schreibt. Ob und was für einer geschlossen wurde. Alles andere sind Schüsse in den Nebel.

29.08.2024 11:32 • x 6 #508


T
@FloraVita das stimmt.

29.08.2024 11:34 • x 2 #509


Y
Er hat doch eine eigene Wohnung.

29.08.2024 11:44 • #510


A


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