Arnika
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Arnika
Zitat von 6rama9:Exakt. Der Mensch hat den Tieren die Ratio voraus. Und die sollte er statt Bauchgefühlen für seine Entscheidungen nutzen.
Zitat:Stimmt, weil es für egoistische Selbstverwirklung auf dem Rücken unwissender Partner ethisch keine Rechtfertigung gibt. Du siehst und verstehst den Unterschied eines Betrugs im Vergleich Verifizieren/Falsifizieren eines begründeten Verdachtes durch Handy-Einsicht?
Zitat:Auf einer abstrakten Ebene: Ja. Eine funktionierende Beziehung bildet eine Symbiose, aus der beide Partner ein deutliches Nutzen-Plus ziehen. Sobald einer der Partner die Beziehung einseitig parasitär ausnutzt, kippt das Aufwand-/Nutzen-Verhältnis. Der ausgenutzte Partner steckt Energie in die Beziehung und bekommt im besten Fall nichts zurück, im schlimmsten Fall Narben für das weitere Leben.
thinkerbell
Zitat von Arnika:Wir wissen nicht, was sie da genau gegeschrieben hat. Könnte genauso gut sein: Hey, hab an dich gedacht. Wie geht es dir denn?
Zitat von fastcar17:Unterwäschenbilder ihr zu schicken
Zitat von fastcar17:das sie sich verändert hat
Zitat von Urmel_:Aber natürlich gibt es dazu ein Gesetz.
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Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)
1.) Die Aktion fällt unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Und um es ganz konkret zu sagen: es ist sogar gesetzlich verboten, das Handy eines Partners zu durchsuchen.
2.) Darüber hinaus ist es auch moralisch verwerflich, sich über dieses Gesetz auf Basis von Gefühlen hinwegzusetzen.
Ergo: Jeder, der hier allen Ernstes vertritt, dass man sowas darf, handelt gegen moralische und gesetzlich Grundsätze. Immer. Egal ob mit begründetem Verdacht oder nicht.
Völlig irre, wie manche hier auf Basis von Wundschdenken ihre eigenen Verfehlungen schönreden wollen.
Hab ich schon mal in ein Handy geschaut? Ja. Und es war von Gesetz wegen verboten und es war moralisch falsch. War es daher ein Fehler von mir? Ja. Wer sowas leugnet, der will Verantwortung nur tragen, wenn es ihn in einem guten Licht erscheinen lässt.
Zitat von Arnika:Von welchen Verfehlungen schreibt ihr eigentlich, was es rechtfertigt, seiner Partnerin hinterher zu schnüffeln und die Sache Knall auf Fall daraufhin zu beenden? Bis jetzt wissen wir nur, dass er ein Bauchgefühl hatte, er ins Handy eingebrochen ist und sie dem Ex geschrieben hat, dass sie an ihn denkt. Ich denke auch an viele Menschen, begehe aber deswegen noch keine Verfehlungen.
Wir wissen nicht, weder sie da genau geschrieben hat, noch in welchem Kontext. Könnte genauso gut sein: Hey, hab an dich gedacht. Heut ist der Todestag deiner Oma. Wie geht es dir denn?
Alles andere wird bislang hier nur reininterpretiert. Wenn mich daraufhin mein Freund aus der Wohnung schmeißt, und er auch noch in meinem Handy geschnüffelt hat, wäre ich froh, diesen Spinner nach ein paar Monaten los zu sein. Aber wir wissen es nicht. Also bitte mal bei den (spärlichen) Fakten bleiben.
Arnika
thinkerbell
Zitat von Arnika:Von welchen Verfehlungen schreibt ihr eigentlich
Zitat von Arnika:Heut ist der Todestag deiner Oma. Wie geht es dir denn?
Zitat von Gretel:das Persönlichkeitsrecht greift dann, wenn Du mein Tagebuch oder meinen Chatverkehr veröffentlichst.
Das Post-und Fernmeldegesetz hat nichts mit Privatpersonen zu tun.
Dieser Paragraph gilt:
falls https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html
aber nur dann, wenn das Handy gesperrt war, und Du den Code knackst.
Zitat von thinkerbell:Von der unerreicht fatalen Verfehlung, sich bei begründetem Verdacht Gewissheit zu verschaffen.
Zitat:Ja. Sowas würde ich nett beantworten und dann noch ein Unterwäschebild hinterherschicken. Das macht man so.
Wieso sollte man sich denn bei sowas was denken?
thinkerbell
Zitat von Ricky:Definiere mal begründeter Verdacht...
Arnika
thinkerbell
Zitat von thinkerbell:Ich habe selten ein besseres Beispiel für Schuldumkehr gelesen
Zitat von Arnika:Von welchen Verfehlungen schreibt ihr eigentlich, was es rechtfertigt, seiner Partnerin hinterher zu schnüffeln und die Sache Knall auf Fall daraufhin zu beenden? Bis jetzt wissen wir nur, dass er ein Bauchgefühl hatte, er ins Handy eingebrochen ist und sie dem Ex geschrieben hat, dass sie an ihn denkt. Ich denke auch an viele Menschen, begehe aber deswegen noch keine Verfehlungen.
Wir wissen weder, was sie da genau geschrieben hat, noch in welchem Kontext. Könnte genauso gut sein: Hey, hab an dich gedacht. Heut ist der Todestag deiner Oma. Wie geht es dir denn?
Alles andere wird bislang hier nur reininterpretiert. Wenn mich daraufhin mein Freund aus der Wohnung schmeißt, und er auch noch in meinem Handy geschnüffelt hat, wäre ich froh, diesen Spinner nach ein paar Monaten los zu sein. Aber wir wissen es nicht. Also bitte mal bei den (spärlichen) Fakten bleiben.
Zitat von fastcar17:Deswegen hab ich in ihren Handy geschaut und Nachrichten gefunden das sie ihn wieder anschreiben will weil er ihr die ganze Zeit im Kopf hängt.
thinkerbell
Zitat von Luto:Du immer mit Deiner Schuld...
Wir können uns darauf einigen, dass Du wahrscheinlich so wie viele Frauen unsichere und ängstliche Männer meistens nicht dauerhaft so toll finden. Mich interessierte bei dieser Geschichte eigentlich weniger, auf welche Weise die Dame vermutlich fremdgeschrieben hat, und noch weniger, ob er geschnüffelt hat, und ob das ok war ... ich habe ihm auch nie eine Schuld gegeben, sondern wollte nur bedenken, dass seine Haltung in der Anfangszeit der Beziehung nicht so günstig war... und ich glaube auch, dass er in Zukunft mit so einer Haltung eher durchgehend Schiffbruch erleiden wird, nicht mehr, nicht weniger ... Wir haben da einfach einen unterschiedlichen Focus. Peace, please!
Zitat von Gretel:Ich versteh nicht, warum man das Entscheidende geflissentlich überliest?
Wenn ich meinen Freund valide verdächtige, fremdzugehen, dann schau ich in sein Handy, basta.
Paragraph oder Moral sind mir dann aber sowas von wurscht.
Allerdings würde ich ihn dann nicht zack vor die Tür setzen.
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