110

Freundin macht Schluß aber schreibt Kündigung nicht

W
Zitat von Sorgild:
Nein er kann den Vertrag einseitig kündigen. Das BGB ist da eindeutig


Wo denn bitteschön? Hat sich die Gesetzeslage geändert und ich habe es nicht mitbekommen? Sei so gut bitte und zitiere das. Ich lass mich gerne korrigieren, falls ich tatsächlich falsch liege.

Ich bleibe dabei, die Kündigung ist der Nebenkriegsschauplatz über den jetzt Trennung ja/nein wer spricht sie aus, geklärt werden soll.

18.12.2019 09:02 • x 1 #136


V
Ich habe die Kündigung geschrieben, ich habe bereits unterschrieben, ich habe sie ihr gegeben für ihre Unterschrift. Von meiner Seite ist also alles klar, wieso sollte das dann noch ein Nebenkriegsschauplatz sein?

18.12.2019 09:39 • #137


A


Freundin macht Schluß aber schreibt Kündigung nicht

x 3


S
Zitat von willan:

Wo denn bitteschön? Hat sich die Gesetzeslage geändert und ich habe es nicht mitbekommen? Sei so gut bitte und zitiere das. Ich lass mich gerne korrigieren, falls ich tatsächlich falsch liege.

Ich bleibe dabei, die Kündigung ist der Nebenkriegsschauplatz über den jetzt Trennung ja/nein wer spricht sie aus, geklärt werden soll.


Verweigert einer der Partner die Zustimmung, so muss der auszugswillige Mieter zunächst förmlich die Mietergemeinschaft gegenüber dem Partner aufkündigen. Ist die Gemeinschaft aufgekündigt, so sind deren ehemalige Mitglieder gesetzlich verpflichtet, eine Kündigung gegenüber dem Vermieter mit zu unterschreiben. Die Kündigung ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Damit endet auch das Mietverhältnis des nichtauszugswilligen Mieters.

https://www.iv-mieterschutz.de/mietrech...einschaft/

Eine Mietergemeinschaft gilt vor Gericht als eine Art Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Alle haften. Bis die Gesellschaft aufgekündigt wird.

18.12.2019 13:19 • x 1 #138


S
Zitat von vaBene21:
.
Was kann ich tun um den Schmerz aus Herz und Kopf zu bekommen? Ich sitze auf der Arbeit und bin zu nichts in der Lage außer an sie und die Situation zu denken


Diesen Schmerz kriegt man nicht von heute auf morgen aus dem Kopf. Gut, du könntest dich ablenken.. Andere Frauen gehen ja immer, doch das ist in etwa so, als würdest du dir jeden Tag einen ansaufen.Der Schmerz wird betäubt, aber das Problem taucht am nächsten Tag incl. fettem Kater wieder auf.
Hier hilft wirklich nur die Zeit und sowas wie Abstand. Zieh dich aus der Situation am besten vollständig raus. Du kennst doch den Spruch: Aus den Augen, aus dem Sinn?

Natürlich könntest du jetzt auch in der Situation verharren und abwarten, doch dann würdest du nur ihr mieses Spiel mitspielen. Die Dame wartet auf den richtigen Zeitpunkt zum Absprung. Kann gut sein, dass es schon jemanden gibt, aber den kann man doch mit Verlaub nicht einfach so mit Tatsachen konfrontieren, indem man mal gleich direkt bei ihm einzieht.
Nein.. der muss erst weich geklopft werden. Wie das geht, hast du am Anfang deiner Beziehung gesehen. Das geht übrigens immer!

Das schlimmste neben dem Ende einer Liebe ist das Gefühl, wenn man ausgetauscht wird. Es wird dich noch viel mehr als ohnehin herunter reißen und dich noch mehr leiden lassen, als ohnehin schon. Ich bitte dich, tu dir das nicht an! Geh einfach!

18.12.2019 14:17 • x 3 #139


W
@Sorgild Er kann einseitig die Gesellschaft aufkündigen. Ändert aber nichts am Vertragsverhältnis zum Vermieter. Notfalls muss er die Auflösung einklagen. Raus aus dem gemeinsam geschlossenen Mietverhältnis ist er doch aufgrund der Kündigung der Gesellschaft erstmal auch nicht.

Zum emotionalen Beitrag von Dir: Vollste Zustimmung!

@vaBene21 Wie geht´s Dir heute morgen? Was gibt´s neues?

19.12.2019 07:55 • x 2 #140


S
Zitat von willan:
Er kann einseitig die Gesellschaft aufkündigen. Ändert aber nichts am Vertragsverhältnis zum Vermieter.


In gewisser Weise doch. Solange die beiden nicht verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben, sind sie faktisch vor Gericht eine GbR. Jeder Gesellschafter darf diese Gesellschaft verlassen. In diesem Fall sind die Gesellschafter gezwungen, alle gemeinsam geschlossenen Verträge aufzulösen. Entweder durch die komplette Übernahme oder durch Kündigung.

In der Praxis würde das so aussehen:
Wenn sie ihre Kündigung verweigert, kündigt er den Mietvertrag einseitig. Der Vermieter wird dann seine Ex anschreiben und sie davon in Kenntnis setzen, dass der Vertragspartner kündigen will und vorschlagen, dass Mietsverhältnis mit ihr allein fortzuführen. Wenn sie nichts tut, ist er raus.

Wenn sie oder der Vermieter auf den Vertrag bestehen, muss er tatsächlich die Partnerschaft schriftlich beenden und ihre Kündigung verlangen. Sie ist dann gesetzlich verpflichtet, den Mietvertrag mit ihm gemeinsam zu kündigen. Notfalls per Anordnung vom Gereicht, aber so kommt er ebenfalls aus dem Vertrag raus.

Ich hatte hier vor kurzem den Fall im Freundeskreis, da ist der Ex vor Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, sie hat weiterhin Miete gezahlt, doch am Schluss hatte der Vermieter nach ihrem Auszug Forderungen, weil sie wohl nicht alles richtig renoviert hat. Der Vermieter ist an den Ex rangetreten und der musste tatsächlich zahlen. Der ist aus allen Wolken gefallen.

Aber er hat Möglichkeiten, er muss sie nur richtig nutzen.

19.12.2019 10:03 • #141


V
Zitat von Sorgild:

In gewisser Weise doch. Solange die beiden nicht verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben, sind sie faktisch vor Gericht eine GbR. Jeder Gesellschafter darf diese Gesellschaft verlassen. In diesem Fall sind die Gesellschafter gezwungen, alle gemeinsam geschlossenen Verträge aufzulösen. Entweder durch die komplette Übernahme oder durch Kündigung.

In der Praxis würde das so aussehen:
Wenn sie ihre Kündigung verweigert, kündigt er den Mietvertrag einseitig. Der Vermieter wird dann seine Ex anschreiben und sie davon in Kenntnis setzen, dass der Vertragspartner kündigen will und vorschlagen, dass Mietsverhältnis mit ihr allein fortzuführen. Wenn sie nichts tut, ist er raus.

Wenn sie oder der Vermieter auf den Vertrag bestehen, muss er tatsächlich die Partnerschaft schriftlich beenden und ihre Kündigung verlangen. Sie ist dann gesetzlich verpflichtet, den Mietvertrag mit ihm gemeinsam zu kündigen. Notfalls per Anordnung vom Gereicht, aber so kommt er ebenfalls aus dem Vertrag raus.

Ich hatte hier vor kurzem den Fall im Freundeskreis, da ist der Ex vor Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, sie hat weiterhin Miete gezahlt, doch am Schluss hatte der Vermieter nach ihrem Auszug Forderungen, weil sie wohl nicht alles richtig renoviert hat. Der Vermieter ist an den Ex rangetreten und der musste tatsächlich zahlen. Der ist aus allen Wolken gefallen.

Aber er hat Möglichkeiten, er muss sie nur richtig nutzen.



So hab ich das bisher auch nachgelesen und verstanden. Aber ich hoffe dass es eine, für alle Beteiligten, einfache Lösung gibt. Zumal sie sicher nicht in der Wohnung bleiben will, da Arbeitsweg für uns beide momentan 1h ist (wohnen jeweils in der Mitte) und die Wohngegend extrem teuer ist.

19.12.2019 11:20 • x 1 #142


V
Zitat von willan:
@Sorgild Er kann einseitig die Gesellschaft aufkündigen. Ändert aber nichts am Vertragsverhältnis zum Vermieter. Notfalls muss er die Auflösung einklagen. Raus aus dem gemeinsam geschlossenen Mietverhältnis ist er doch aufgrund der Kündigung der Gesellschaft erstmal auch nicht.

Zum emotionalen Beitrag von Dir: Vollste Zustimmung!

@vaBene21 Wie geht´s Dir heute morgen? Was gibt´s neues?


Mir geht es immer noch gleich mies, das wird kein schönes Weihnachten...
Gestern nochmal eine Aussprache mit vielen Tränen auf beiden Seiten. Sie (und ich) will diese Beziehung wie sie die letzte Zeit war so nicht weiter führen, will aber nicht unterschreiben weil es dann kein zurück mehr gibt. Da wir uns bis nach Weihnachten kaum sehen können wir beide nochmal drüber nach denken und für uns entscheiden was wir wollen, ob es noch einen Sinn hat. Bis dahin gehen wir uns aus dem Weg. Nach Weihnachten erfolgt dann gegebenenfalls die einvernehmliche Kündigung.

19.12.2019 11:27 • #143


unbel-Leberwurst
[quote=vaBene21]
Gestern nochmal eine Aussprache mit vielen Tränen auf beiden Seiten. Sie (und ich) will diese Beziehung wie sie die letzte Zeit war so nicht weiter führen, will aber nicht unterschreiben weil es dann kein zurück mehr gibt. [/quote]

Wie ist deine Ex denn drauf?
Spricht einfach mal so eine Trennung aus, man das aber gar nicht ernst?
Kann die sich denn überhaupt nicht vorstellen, was sie damit bei dir anrichtet?

Wenn man Probleme mit der Beziehung hat, dann versucht man die zu lösen, beendet sie aber nicht einfach mal leicht fertig.

Und später wundert sie sich dann, dass du sie nicht ernst nimmst.

19.12.2019 12:04 • #144


W
Zitat von vaBene21:
Nach Weihnachten erfolgt dann gegebenenfalls die einvernehmliche Kündigung.


Das wäre rechtlich gut. Dass es Dir so schlecht geht, tut mir natürlich leid

Ich möchte den Thread von Dir vaBene jetzt auch nicht mit rechtlichen Ergüssen vollspamen, aber der Vollständigkeit halber mag ich es auch nicht so stehen lassen. Da hier vielleicht welche mitlesen, die es auch betrifft und dann von Halbwahrheiten auch nichts haben. Also nach bestem Wissen nochmal zusammengetragen.

Fakt ist:
Gemeinsamer Mietvertrag = Gesamtschuldner (siehe § 421 BGB). Sprich: selbst wenn ich ausziehe, kann ich für Forderungen noch belangt werden. Ich bin weder durch Auszug noch durch irgendeine alleinige/einseitige Kündigung einfach so raus aus der Nummer.

Eben genau wie in dem Beispiel aus dem Freundeskreis:

Zitat von Sorgild:
Ich hatte hier vor kurzem den Fall im Freundeskreis, da ist der Ex vor Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, sie hat weiterhin Miete gezahlt, doch am Schluss hatte der Vermieter nach ihrem Auszug Forderungen, weil sie wohl nicht alles richtig renoviert hat. Der Vermieter ist an den Ex rangetreten und der musste tatsächlich zahlen. Der ist aus allen Wolken gefallen.


Klar kann auch er für die offene Forderung vom Vermieter herangezogen werden! (erstmal, inwieweit er sie ggf. wieder belangen kann, würde zu weit führen). Der braucht auch nicht aus allen Wolken zu fallen. Das ist eben genau das Ding, wenn der gemeinsame Mietvertrag nie gekündigt wurde, ist und bleibt er haftbar. Genau das sage ich ja die ganze Zeit.
Sich das im Vorfeld bewusst zu machen, kann viel Ärger ersparen.

Es können erstmal nur alle Mieter zusammen den gemeinsamen Mietvertrag kündigen. Wenn da einer zickt, wirds blöd.

Aus einer Trennung ergibt sich weder ein Sonderkündigungsrecht noch die zwangsläufige Zustimmung zur Kündigung. Auch wenn das im Interesse aller natürlich vernünftiger wäre. Wenn sie nicht unterschreibt, hast du erstmal ein Problem.
.
Zitat von Sorgild:
Der Vermieter wird dann seine Ex anschreiben und sie davon in Kenntnis setzen, dass der Vertragspartner kündigen will und vorschlagen, dass Mietsverhältnis mit ihr allein fortzuführen.


Warum sollte der Vermieter das tun? Das ist doch nicht seine Aufgabe. Und er wäre ja irgendwo auch schön blöd. Siehe das Bespiel in im Freundeskreis. Der hat doch lieber zwei Schuldner als einen. Dass ein Vermieter sich darum kümmert, halte ich in der Praxis für die absolute Ausnahme. Wenn er mit einem Mieter zufrieden ist, wird er vermutlich/hoffentlich zustimmen, das Mietverhältnis mit einer Person fortzusetzen, statt sich neue Mieter zu suchen. Aber rechtlich muss der Vermieter grad mal gar nix.

Zitat von Sorgild:
Notfalls per Anordnung vom Gereicht, aber so kommt er ebenfalls aus dem Vertrag raus.


Wenn die Freiwilligkeit und Vernunft nicht gegeben ist, führt der Weg vor´s Gericht. Und irgendwann kommt man aus der Nummer auch raus. Aber einfach und einseitig was zu lösen ist eben nicht.

19.12.2019 12:06 • #145


V
Zitat von willan:


Das wäre rechtlich gut. Dass es Dir so schlecht geht, tut mir natürlich leid


Dank dir. Und natürlich kannst weiter über das Thema Kündigung diskutieren, gibt viele die das interessieren dürfte, und der Titel des Threads lautet ja auch so

19.12.2019 12:41 • x 1 #146


V
Zitat von unbel Leberwurst:
[quote=vaBene21]
Gestern nochmal eine Aussprache mit vielen Tränen auf beiden Seiten. Sie (und ich) will diese Beziehung wie sie die letzte Zeit war so nicht weiter führen, will aber nicht unterschreiben weil es dann kein zurück mehr gibt. [/quote]

Wie ist deine Ex denn drauf?
Spricht einfach mal so eine Trennung aus, man das aber gar nicht ernst?
Kann die sich denn überhaupt nicht vorstellen, was sie damit bei dir anrichtet?

Wenn man Probleme mit der Beziehung hat, dann versucht man die zu lösen, beendet sie aber nicht einfach mal leicht fertig.

Und später wundert sie sich dann, dass du sie nicht ernst nimmst. [/quote]


Sie hat die Trennung ausgesprochen, aber erst auf mein Drängen/Nachfragen. Aber ich muss ja schließlich wissen was Sache ist, und nicht dauernd in der Luft hängen, war es das oder gibt es Hoffnung. Das hat mich echt fertig gemacht...aber Ernst ist ja schon dabei. Sie will sich trennen aber schafft es offenbar nicht. Sie öffnet sich leider nicht wie es in ihr aussieht sondern sagt mir immer nur wie schlimm die Zeit war und dass es eigentlich keinen Sinn mehr macht

19.12.2019 12:46 • #147


S
Zitat von vaBene21:
Sie hat die Trennung ausgesprochen, aber erst auf mein Drängen/Nachfragen.


Wie jetzt, hat sie ihren Willie unter deinem Kündigungsschreiben gesetzt oder ist dieses Feld noch frei? Du merkst ja schon aufgrund unserer Debatte hier, das so ein gemeinsamer Mietvertrag eben nicht ohne ist.

19.12.2019 13:27 • #148


K
Ich zitiere Dracary:

Warum ich so sicher bin?
Weil sie hier ein ganz, ganz übles Bild abgibt, deshalb.
Ist Dir das eigentlich völlig egal, dass Du ihr so zahm aus der Hand frisst?
Selbst diese Kündigung dient ja nicht dazu, für klare Verhältnisse zu sorgen, sondern ist ein papiergewordenes Mittel, um miteinander einen endlosen Tanz zu tanzen.

Sie macht Schluss, damit sie live und in Farbe erleben darf, wie verfallen Du ihr doch bist.
Und anstatt sie an die frische Luft zu setzten, wie das jeder vernünftig denkende Mensch täte, lässt Du Dir endlosen Mist erzählen, der eigentlich nur einen Tenor hat:
Du bist echt Sch....Und jetzt knie Dich hin und schwöre, dass Du ab sofort und für immer anders zu mir bist.
Und jetzt heule endlich und bettel mich an, dass Du ohne mich nicht leben kannst.
Bedauerlicherweise bist Du eine harte Nuss und kommst mit den Fakten um die Ecke, anstatt mit Gefühlen...

Damit das Ganze also nicht sofort auffällt, seufzt sie theatralisch und schüttelt den Kopf über ihre Dummheit, überhaupt noch da zu sein.
Sie gibt Dir lediglich Zeit, mehr ist das ist.
Alternativ hat sie vielleicht keine andere Bleibe? Wäre auch eine Möglichkeit, ihr merkwürdiges Verhalten zu erklären.
So oder so, das Ganze ist keine saubere Trennung, aber daraus Liebe abzuleiten ist schon arg blauäugig.

19.12.2019 13:51 • #149


V
Es gibt noch keine Unterschrift, aber ein Ultimatum bis Ende Weihnachten. Und dann wird sie auch unterschreiben. Soweit kann ich sie noch einschätzen, um die Wohnung geht es ihr nicht

19.12.2019 14:07 • #150


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag