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Freund will mit Kumpel in den Urlaub

Piper2603
Zitat von XSonneX:
Nein,es ist ihre Wohnung, sie ist die Mieterin,wenn ich das richtig verstanden habe. Er ist Polizei bekannt. Sie fühlt sich bedroht und die Polizei wird ihn ganz sicher nicht wieder in die Wohnung bringen, nur weil er dann obdachlos ist. Unda der zweite Fall,welcher von dir genannt wurde. Dann soll sie erst die ...

die Polizei war es ja, die mit ihm vor der Tür stand und mitgeteilt hat, dass er wieder einziehen darf und auch er war für häusliche Gewalt bekannt

07.07.2022 14:59 • #136


Piper2603
@XSonneX sei froh, dass es bei Dir funktioniert hat, aber das war dann Glück und nicht die Regel

07.07.2022 15:01 • x 2 #137


A


Freund will mit Kumpel in den Urlaub

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Zitat von Piper2603:
die Polizei war es ja, die mit ihm vor der Tür stand und mitgeteilt hat, dass er wieder einziehen darf und auch er war für häusliche Gewalt ...

Jemand der der Mieterin die kniescheibe einschlägt wird wieder zurück in die gemeinsame whg gelassen? Wie lange ist das her,1990? Das ist Panik mache.

07.07.2022 15:06 • x 1 #138


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Zitat von Piper2603:
@XSonneX sei froh, dass es bei Dir funktioniert hat, aber das war dann Glück und nicht die Regel

Wohl wahr. Ändert leider dennoch nichts daran,dass er aus der whg muss.

07.07.2022 15:07 • #139


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@Piper2603


Ist Ihr Ehemann oder Ihr Partner / Ihre Partnerin gewalttätig, kann die Polizei ihn / sie aus der Wohnung verweisen und ihm / ihr die Rückkehr verbieten. Er / Sie muss die Wohnung dann sofort verlassen. Für eine Unterkunft muss er / sie selbst sorgen. Wenn nötig, kann die Polizei ihn / sie auch in Gewahrsam nehmen.

07.07.2022 15:09 • x 1 #140


Piper2603
Zitat von XSonneX:
Jemand der der Mieterin die kniescheibe einschlägt wird wieder zurück in die gemeinsame whg gelassen? Wie lange ist das her,1990? Das ist Panik mache.

wenn Du genau gelesen hättest, dann hättest Du gelesen dass es sich um zwei unterschiedliche Personen handelt, der die Kniescheibe zerschmettert hatte, hatte anschließend (wegen ettlicher Vorstrafen) gesiebte Luft geatmet

07.07.2022 15:10 • #141


B
Zitat von XSonneX:
HAst du eine andere Idee,wie sie sich aus der Co Abhängigkeit lösen kann

Sie hat zumindest das Problem verstanden. Das ist meiner Meinung nach der erste Schritt in die richtige Richtung und deshalb sollte sie sich wieder in psychologische Behandlung begeben, sonst hat sie nach dem bald wieder so einen an der Backe, die riechen sowas aus 10000 km Entfernung, mit wem sie's machen können und mit wem nicht.
Ideen hätte ich genug aber die helfen hier ja nicht weiter. Das muss ein Fachmann ran.

Und
Zitat von Piper2603:
es gibt eben Menschen die nicht erst drohen, sondern sofort handeln

davor habe ich tatsächlich angst, wenn sie ihn rausschmeißt, denn er wird sich in die Ecke gedrängt fühlen und ein Mann der sich solche Sachen wie beschrieben geleistet hat, wird das nicht hinnehmen. Und dann durchdrehen.

Ich habe leider auch in meinem näheren Umfeld schon Dinge mitbekommen und mit solchen Typen dieses Kalibers ist leider nicht zu spaßen. Und Polizei ist eine gute Idee aber wie das dann ausgeht? Weiß keiner. Irgendwann sind die auch wieder weg und sie alleine in der Wohnung....

07.07.2022 15:12 • x 2 #142


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Zitat von Piper2603:
wenn Du genau gelesen hättest, dann hättest Du gelesen dass es sich um zwei unterschiedliche Personen handelt, der die Kniescheibe zerschmettert ...

Das habe ich gelesen. Aber es gibt Regeln. Sie ist Wohnungsmieterin. Die TE kann ihn rausschmeißen lassen und er wird definitiv nicht zurück gelassen in due Wohnung.

‌Grundsätzlich gilt jedoch Folgendes: Der Mitbewohner einer Wohnung, der selbst weder Mieter noch Untermieter ist, hat im Regelfall kein gesetzliches Bleiberecht. Falls ein Mitbewohner trotz Aufforderung die gemeinsame Wohnung nicht freiwillig verlässt, macht er sich unter Umständen wegen Hausfriedensbruch nach §123 StGB strafbar. Grundsätzlich sollte bei einer Weigerung des Partners, die Mietwohnung zu verlassen, zunächst polizeiliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Polizei hat, als Exekutive des Staates, das Recht eine Wohnungsverweisung notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen sowie ein Hausverbot auszusprechen.

07.07.2022 15:12 • x 1 #143


B
Ich würde tatsächlich versuchen still und heimlich zu verduften und alles tun, damit der Typ keinen Kontakt mehr aufnehmen kann. Handynummer ändern. Neues Bankkonto eröffnen, Wohnung kündigen und bei Nacht und Nebel verschwinden... Ich hätte tatsächlich viel zu viel Angst vor der Reaktion so eines Typen. Sie schreibt ja auch, dass er unberechenbar ist wenn er unter Dro. und Alk. steht und das scheint ja nicht die Ausnahme sondern die Regel zu sein,

07.07.2022 15:20 • x 2 #144


B
Und das er zwischendrin mal ganz anders zu sein scheint. liebe TE, ist einfach nur eine Manipulationstaktik! Dieser Mann ist nicht zu einer ehrlichen und tiefen Liebe fähig und wenn euer Kind da ist, würde ich das keine Sekunde alleine mit dem lassen.

07.07.2022 15:21 • x 2 #145


Piper2603
@XSonneX ja in dem Idealfall stimmt das, aber wie will TE beweisen, dass es keinen mündlichen Vertrag zwischen ihr und ihm gibt? Dann müsste sie diesen Vertrag schriftlich kündigen und leider auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, denn soweit ich es verstanden habe, wurde er zwar laut und hat Türen geschmissen, aber verprügelt hat er sie nicht
Und dass der Typ ein A...loch ist, da sind wir uns glaube ich alle einig, der wird alle Register ziehen, unter anderem auch behaupten dass es zwischen ihm und ihr einen mündlichen vertrag gibt und der Gegenbeweis ist da sehr schwer zu erbringen

07.07.2022 15:23 • #146


CanisaWuff
Sie könnte auch ins Frauenhaus. Was mich nur stören würde (also mich selbst, wenn ich in dieser Situation wäre) dass sich der Typ in meiner Wohnung die Eier schaukelt, während ich im Frauenhaus hocke.

Aber ich habe da auch schon mehr durch, daher würde so ein Individuum meine Wohnung erst gar nicht betreten, geschweige denn sich bei mir einniesten.

07.07.2022 15:27 • x 3 #147


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Zitat von Piper2603:
@XSonneX ja in dem Idealfall stimmt das, aber wie will TE beweisen, dass es keinen mündlichen Vertrag zwischen ihr und ihm gibt? Dann müsste sie ...

Sie steht in dem Vertrag alleine drin,das reicht. Er ist Polizei bekannt und ihre Aussage reicht aus ihn aus der Wohnung bringen zu lassen.sie fühlt sich bedroht, er ist aggressiv und das reicht. Sie muss nicht mal ein Grund nennen,außer sie ihn nicht mehr on IHRER Wohnung haben möchte.

07.07.2022 15:27 • x 3 #148


Piper2603
@XSonneX sie können einen mündlichen Untermietvertrag haben

07.07.2022 15:29 • #149


CanisaWuff
Zitat von Bahia84:
Ich würde tatsächlich versuchen still und heimlich zu verduften und alles tun, damit der Typ keinen Kontakt mehr aufnehmen kann. Handynummer ändern. Neues Bankkonto eröffnen, Wohnung kündigen und bei Nacht und Nebel verschwinden... Ich hätte tatsächlich viel zu viel Angst vor der Reaktion so eines Typen. Sie schreibt ja auch, dass er unberechenbar ist wenn er unter Dro. und Alk. steht und das scheint ja nicht die Ausnahme sondern die Regel zu sein,

und wie machst Du es mit der Mietzahlung und Deinen Möbeln und die Miete für die neue Wohnung?
Miete nicht mehr zu zahlen und dann einen Eintrag in der Schufa zu riskieren, dann bekommt sie auf Jahre keinen Kredit mehr.
Aber ich glaube wir machen uns hier schon Gedanken die viel zu weit weg sind. Sie wird gegen ihn machen.
Ich meine, sie hat mit ihm geschlafen und wusste, dass sie nicht verhütet. Sie ist ganz nah an dem Typen dran und hat die Gefahr noch gar nicht realisiert.

07.07.2022 15:30 • x 2 #150


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