Desperate1980
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Desperate1980
Zitat von Tin_:Ich? GUT? Nein Nein Nein, keine Sorge, ich bin kein Gutmensch. Ich gehe, wie so oft bei Themen mit dem Kopf ran, nicht mit den Emotionen. Warum? Weil ...
gabehcuod
Zitat von clumsy:Ob hier eine strafrechtliche Brisanz vorliegt, hängt doch aber davon ab, ob der Gute zum Zeitpunkt des GV mit seiner Freundin von seiner eigenen Infektion gewusst hat.
Herakles
Zitat von clumsy:Das herauszufinden und zu beurteilen, könnte man der StA überlassen.
Zitat von clumsy:Eine Anzeige wäre in jedem Fall überdenkenswert.
clumsy
Zitat von gabehcuod:Glaubst Du, das gibt irgendein Mann freiwillig zu?
Pinkstar
Zitat von clumsy:Für mich geht es auch weniger um den Aspekt, dass der Verursacher bestraft wird, sondern eher um die weitergehenden Folgen für die Geschädigte. Wenn sie aufgrund fehlender Anzeige Ansprüche gegenüber anderen Leistungsgebern verwirkt, wäre das richtig bedauerlich. Möglicherweise wäre eine Anzeigeerstattung für sie allein wichtig, um ihre Rechte zu sichern.
Das würde ich prüfen lassen. Mehr wollte ich damit nicht sagen.
gabehcuod
Zitat von Herakles:Um dieses nachzuweisen bedarf es zuvor eine Diagnose. Also vor der Ansteckung der Frau. Dann kann man eine bewusste Ansteckung nachweisen.
Zitat von clumsy:Menschen mit Gewissen, die dann eben doch aufrichtig sind.
Zitat von clumsy:sodass ihm immerhin nachweisbar ist, dass er billigend in Kauf nahm, seine Freundin mit einer anderen Geschlechtskrankheit anzustecken. Auch das stellt den Straftatbestand der Körperverletzung dar.
Zitat von clumsy:Zudem werden in solchen Fällen gern Gutachten erstellt. Letztlich ist dann das Zugeben der Tat durch den Schädiger gar nicht das Entscheidende.
Zitat von clumsy:Wenn sie aufgrund fehlender Anzeige Ansprüche gegenüber anderen Leistungsgebern verwirkt, wäre das richtig bedauerlich.
clumsy
Zitat von Herakles:Das tun wir doch . Um dieses nachzuweisen bedarf es zuvor eine Diagnose, . Also vor der Ansteckung der Frau. Dann kann man eine bewusste Ansteckung nachweisen.
Wir alle schreiben ja hier nur unsere Vermutungen und Meinungen.
gabehcuod
Zitat von clumsy:dass wir mit dieser Einschätzung richtig liegen.
PuMa
Pinkstar
clumsy
Zitat von gabehcuod:In diesem Fall beruht die Einschätzung auf ein bisschen forensicher Erfahrung als Notarzt.
PuMa
Zitat von clumsy:Fall für die StA sei, bedeutet das noch lange nicht, dass wir mit dieser Einschätzung richtig liegen.
gabehcuod
Zitat von clumsy:Aber eben nur aus ärztlicher Sicht und nicht aus juristischer, n'est-ce pas?
Zitat von PuMa:Und ich wiederhole mich, für den Mann wird es auch extrem hart sein.
Herakles
Zitat von gabehcuod:Und aus medizinischer Sicht kann ich Dir sagen, dass es sehr schwierig ist, das gerichtsverwertbar zweifelsfrei zu beweisen.
Zitat von gabehcuod:Die Anzeige kann sie ja formhalber stellen - es geht um die Erfolgsaussichten.
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