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Freund infiziert Freundin mit HIV und Tripper

D
Zitat von Tin_:
Ich? GUT? Nein Nein Nein, keine Sorge, ich bin kein Gutmensch. Ich gehe, wie so oft bei Themen mit dem Kopf ran, nicht mit den Emotionen. Warum? Weil ...

Es gibt Fälle, die sind anders als andere und man kommt nicht drumrum sich rein emotional, also subjektiv zu werden.
Jo, alle haben verloren.
Aber grundsätzlich haben nur 2 mit dem Feuer gespielt und trotzdem wurde eine 3te Person verbrannt.


Das macht es für mich schwierig objektiv zu bleiben und würde ich die Betroffene kennen, dürfte ich mit ihr in absehbarer Zeit keinen sau fen gehen, da ich mich aus Solidarität zu ihr wohl so reinsteigern würde, dass ich wenigstens dazu raten würde einen riesigen Ka ckhaufen vor seine Tür zu setzen.

26.01.2023 13:33 • x 1 #61


G
Zitat von clumsy:
Ob hier eine strafrechtliche Brisanz vorliegt, hängt doch aber davon ab, ob der Gute zum Zeitpunkt des GV mit seiner Freundin von seiner eigenen Infektion gewusst hat.

Glaubst Du, das gibt irgendein Mann freiwillig zu?

Hier einen Vorsatz nachzuweisen ist ähnlich schwierig wie bei Trunkenheitsfahrten. Erst bei unwiderlegbaren Beweisen, dass der Betroffene um seine Fahruntüchtigkeit gewusst hat, kann auf Vorsatz mit allen rechtlichen Konsequenzen erkannt werden. Ansonsten bleibt es bei Fahrlässigkeit im weitaus größten Fall der entsprechenden Delikte.

Das wäre das Einzige, das hier in Betracht kommen würden - fahrlässige Körperverletzung.
Die entsprechenden Strafen sind lächerlich, falls nicht vorher das Verfahren wegen fehlendem öffentlichem Interesse oder gegen Auflagen schon eingestellt wird.

26.01.2023 13:37 • x 3 #62


A


Freund infiziert Freundin mit HIV und Tripper

x 3


H
Zitat von clumsy:
Das herauszufinden und zu beurteilen, könnte man der StA überlassen.

Das tun wir doch @clumsy . Um dieses nachzuweisen bedarf es zuvor eine Diagnose. Also vor der Ansteckung der Frau. Dann kann man eine bewusste Ansteckung nachweisen.
Wir alle schreiben ja hier nur unsere Vermutungen und Meinungen.

Zitat von clumsy:
Eine Anzeige wäre in jedem Fall überdenkenswert.

Würde ich persönlich auch tun wenn ich selbst betroffen wäre. Aber meine Vermutung und Bedenken habe ich ja schon geäußert bezüglich des Wissens seiner eigenen Ansteckung.

26.01.2023 13:37 • x 1 #63


CocosPool
Diese Menge an Geschlechtskrankheiten lässt für mich auch darauf schließen, daß es sich nicht um eine einmalige Sache mit ner Partybekanntschaft handelte.
Anstecken ist teils nicht sooo leicht, aber die Frau von der Disko hat ihn beim Quicki direkt mit allen drei Krankheiten angesteckt?!
Niemals. Es spricht eher dafür das er schon öfter durch die Gegend *beep* hat, sich alles nach und nach eingefangen hat, und es nach und nach an die Freundin weiter gegeben hat, bis die Symptome nicht mehr übersehbar waren.
Wiederholungstäter ungeschützt fremd gehen.
Dem war es Wurst ob er seine Freundin ansteckt.
Und ob er sich ansteckt war ihm offensichtlich auch egal.
Das war nicht nur einmal, mit Sicherheit nicht.

26.01.2023 13:40 • x 9 #64


C
Zitat von gabehcuod:
Glaubst Du, das gibt irgendein Mann freiwillig zu?

Es gibt mehrere mögliche Szenarien:

- Menschen mit Gewissen, die dann eben doch aufrichtig sind.

- Anzeichen dafür, dass er wenigstens um einige andere Geschlechtskrankheiten wusste (wir reden hier nicht nur von der HIV-Übertragung), weil es entsprechende Anzeichen gab, sodass ihm immerhin nachweisbar ist, dass er billigend in Kauf nahm, seine Freundin mit einer anderen Geschlechtskrankheit anzustecken. Auch das stellt den Straftatbestand der Körperverletzung dar.

- Zudem werden in solchen Fällen gern Gutachten erstellt. Letztlich ist dann das Zugeben der Tat durch den Schädiger gar nicht das Entscheidende.

Es kann auch durchaus zivilrechtliche Ansprüche geben, die hier verfolgt werden können.

Für mich geht es weniger um den Aspekt, dass der Verursacher bestraft wird, sondern eher um die weitergehenden Folgen für die Geschädigte. Wenn sie aufgrund fehlender Anzeige Ansprüche gegenüber anderen Leistungsgebern verwirkt, wäre das richtig bedauerlich. Möglicherweise wäre eine Anzeigeerstattung für sie allein wichtig, um ihre Rechte zu sichern.

Das würde ich prüfen lassen. Mehr wollte ich damit nicht sagen.

26.01.2023 13:40 • x 4 #65


P
Zitat von clumsy:
Für mich geht es auch weniger um den Aspekt, dass der Verursacher bestraft wird, sondern eher um die weitergehenden Folgen für die Geschädigte. Wenn sie aufgrund fehlender Anzeige Ansprüche gegenüber anderen Leistungsgebern verwirkt, wäre das richtig bedauerlich. Möglicherweise wäre eine Anzeigeerstattung für sie allein wichtig, um ihre Rechte zu sichern.

Das würde ich prüfen lassen. Mehr wollte ich damit nicht sagen.

Genau so!

26.01.2023 13:42 • #66


G
Zitat von Herakles:
Um dieses nachzuweisen bedarf es zuvor eine Diagnose. Also vor der Ansteckung der Frau. Dann kann man eine bewusste Ansteckung nachweisen.

Und aus medizinischer Sicht kann ich Dir sagen, dass es sehr schwierig ist, das gerichtsverwertbar zweifelsfrei zu beweisen.

Zitat von clumsy:
Menschen mit Gewissen, die dann eben doch aufrichtig sind.

Auch angesichts empfindlicher Geldstrafen oder sogar Bewährung sowie ggf. dem Verlust von Versicherungsschutz bei Vorsatz? - Für meinen Geschmack recht dünnes Eis ...

Zitat von clumsy:
sodass ihm immerhin nachweisbar ist, dass er billigend in Kauf nahm, seine Freundin mit einer anderen Geschlechtskrankheit anzustecken. Auch das stellt den Straftatbestand der Körperverletzung dar.

Das sind wir wieder bei Fahrlässigkeit.

Zitat von clumsy:
Zudem werden in solchen Fällen gern Gutachten erstellt. Letztlich ist dann das Zugeben der Tat durch den Schädiger gar nicht das Entscheidende.

Sicher - bei Nachtrunk-Behauptung entscheidet ja auch der Toxikolge z.B. anhand der Begleitstoffanalyse, wie wahrscheinlich die Behauptung ist. Aber in diesen Fällen gibt es zumindest eine Blutprobe aus dem unmittelbaren zeitlichen Umfeld des Vorfalls. War der Pönitent nur bei einem anonymen HIV-Test z.B. beim Gesundheitsamt, bricht die Beweiskette an dieser Stelle.

Zitat von clumsy:
Wenn sie aufgrund fehlender Anzeige Ansprüche gegenüber anderen Leistungsgebern verwirkt, wäre das richtig bedauerlich.

Die Anzeige kann sie ja formhalber stellen - es geht um die Erfolgsaussichten.

26.01.2023 13:45 • x 2 #67


C
Zitat von Herakles:
Das tun wir doch . Um dieses nachzuweisen bedarf es zuvor eine Diagnose, . Also vor der Ansteckung der Frau. Dann kann man eine bewusste Ansteckung nachweisen.
Wir alle schreiben ja hier nur unsere Vermutungen und Meinungen.

Das ist schon ok, Herakles.

Ich bezog mich auf gabehcuods Aussage, dass dies kein Fall für die StA sei. Das kann die StA selbst beurteilen, meinte ich lediglich. Nur, weil wir als Außenstehende, die von Dritten über Dritte erfahren, meinen, dass es kein Fall für die StA sei, bedeutet das noch lange nicht, dass wir mit dieser Einschätzung richtig liegen.

Dass hier jeder seine Meinung mitteilen darf und auch soll, ist selbstverständlich und ich wollte das auch mit keiner Silbe beschneiden.

26.01.2023 13:46 • x 3 #68


G
Zitat von clumsy:
dass wir mit dieser Einschätzung richtig liegen.

In diesem Fall beruht die Einschätzung auf ein bisschen forensicher Erfahrung als Notarzt.

26.01.2023 13:47 • #69


P
Und ich wiederhole mich, für den Mann wird es auch extrem hart sein.

Fremdgeher oder nicht.
Beide, wenn nicht mehr Menschen, haben darunter genug zu leiden. Und dann soll man das ganze noch vor Gericht austragen? Auch noch das S.?
Finde ich schon heftig. Für alle.

26.01.2023 13:48 • x 4 #70


P
Etwas zu diskutieren, heisst, etwas besprechend zu untersuchen oder zu erörtern. Und dazu ist das Forum da.

26.01.2023 13:48 • x 1 #71


C
Zitat von gabehcuod:
In diesem Fall beruht die Einschätzung auf ein bisschen forensicher Erfahrung als Notarzt.

Aber eben nur aus ärztlicher Sicht und nicht aus juristischer, n'est-ce pas?

26.01.2023 13:49 • #72


P
Zitat von clumsy:
Fall für die StA sei, bedeutet das noch lange nicht, dass wir mit dieser Einschätzung richtig liegen.


Naja aber wir haben Juristen und Mediziner im forum. Ich halte es schon für gut und nachvollziehbar was die beiden schreiben.

26.01.2023 13:50 • x 1 #73


G
Zitat von clumsy:
Aber eben nur aus ärztlicher Sicht und nicht aus juristischer, n'est-ce pas?

Wenn Du gelegentlich als Zeuge vor Gericht aussagen darfst (was im Notarzt-Bereich aus verschiedenen Gründen nicht so unüblich ist), hast Du - ob wollen oder nicht - auch mit den juristischen Gegenheiten zu tun. Insbesondere, wenn man dazu noch einen fähigen Strafrechtler im Hintergrund hat.

Zitat von PuMa:
Und ich wiederhole mich, für den Mann wird es auch extrem hart sein.

Wenn sich beide mit HIV infiziert haben, wird eine juristische Auseinandersetzung das kleinste Übel sein.

26.01.2023 13:52 • x 2 #74


H
Zitat von gabehcuod:
Und aus medizinischer Sicht kann ich Dir sagen, dass es sehr schwierig ist, das gerichtsverwertbar zweifelsfrei zu beweisen.

Ok, dann wurde ich Missverstanden.

Gäbe es vor dem S. mit seiner Partnerin eine Diagnose, also festgestellt, dann weiß der Mann über seine Krankheit bescheid. Das wäre eine wissentliche Übertragung der Krankheit, und somit Körperverletzung. Das bezweifle ich aber hier, wissen tue ich es natürlich nicht.

Zitat von gabehcuod:
Die Anzeige kann sie ja formhalber stellen - es geht um die Erfolgsaussichten.

Ich persönlich würde unabhängig von den Erfolgsaussichten (die ich als sehr gering schätze) versuchen, definitiv. Die Frau tut mir leid, wirklich.

26.01.2023 13:53 • x 2 #75


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