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Freund infiziert Freundin mit HIV und Tripper

P
Naja, auch wenn er auch zu kämpfen hat, Alk. darf einfach keine Entschuldigung sein, sich ungeschützt in ein Abenteuer zu stürzen.

Mag sein, dass es ihm jetzt auch dreckig geht, er hat sich dummerweise auch angesteckt, aber es lag in seiner Verantwortung, sich zu schützen. Denn er ist fremdgegangen, nicht seine Freundin.

26.01.2023 11:41 • x 3 #16


MarilynMonroe
@PuMa nachdem sie die Diagnosen erhalten hatte und er zur Rede gestellt wurde, hat er es zugegeben. Angeblich kann er sich kaum noch daran erinnern, nur dass es auf einem Klo passiert ist mit der anderen Frau. Wer sie war, wie sie heißt usw. weiß er angeblich nicht. Da er nicht vorhatte, S. zu haben, hatte er auch kein Kond. dabei. Meiner Meinung nach alles *beep* und was alles davon wahr ist, werden wir nie erfahren. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

26.01.2023 11:44 • x 5 #17


A


Freund infiziert Freundin mit HIV und Tripper

x 3


Elfe11
Schlimm, das tut mir wirklich sehr leid!
Du bist eine tolle Freundin, weil du dir Sorgen machst und ihr zur Seite stehst. Deine Freundin sollte eine begleitende Kurztherapie machen, sich über Medikamente und Erfahrungen informieren. Begleite sie zu einem guten Rechtsanwalt für Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld.
Ich finde so ein Verhalten des Mannes so abgrundtief ekelhaft, egoistisch und rücksichtslos, verantwortungslos.
Mein Ex hat mich auch mit P. Im S. in Thailand immer wieder betrogen und auch hier in Deutschland. Alles ungeschützt! Ich habe mich dann nach seiner zweiten Asien Rundreise ohne mich aus,Angst vor Ansteckung zurück gezogen. Er macht nicht einmal den Checkup beim Urologen. Ich musste mich mehrfach testen lassen und bin so froh, dass ich Glück hatte und sauber bin. Von einer wilden Partynacht hatte der Freund deiner Freundin das sicher nicht bekommen, da muss er schon über einen längeren Zeitraum mehrfach mit anderen (verschiedenen?) infizierten Frauen S. gehabt gaben. So schnell und leicht ist die Übertragung des Virus nicht. Man kann über Monate S. haben und sich nicht infizieren. Die letzten beiden Ü50 Kennenlernkontakte von mir hatten auch nur ungeschützten S. ohne Kond., ohne Test! Und logen und dateten parallel! Immerhin habe ich einen zum Urologen zum Checkup geschleift! Und wir waren beide gesund. Nie im Leben hätte ich von ihm gedacht, dass er sich parallel weiter datet! Wir hatten Exklusivität vereinbart. Man kann heute niemanden mehr vertrauen. Es ist so gefährlich wie man sieht.

26.01.2023 11:58 • x 4 #18


tina1955
@MarilynMonroe , wer von einer HIV -Infektion weiß und wissentlich andere Personen damit ansteckt ,kann zu bis zu 10 Jahren Haft bekommen.
Man muss beweisen können, von wem man es hat.

26.01.2023 12:03 • x 4 #19


Elfe11
Zitat von tina1955:
@MarilynMonroe , wer von einer HIV -Infektion weiß und wissentlich andere Personen damit ansteckt ,kann zu bis zu 10 Jahren Haft bekommen. Man muss ...


Deshalb lassen sich solche Fremdgeher nicht testen! Sie wollen es nicht wissen. Im Zweifel können sie dann Schuldumkehr betreiben ... Die Freundin sei fremdgegangen, hätte mit dem Ex geschlafen, Affären vor ihm gehabt und hätte ihn angesteckt und so. Oder sie lügen und behaupten, man wäre nie ein Paar gewesen...

Der Urologe, bei dem wir uns checken haben lassen, meinte übrigens, sowas holt man sich nicht einfach so von neuen Partnern... Das muss schon im Rotlichtmilieu und in asozialen Milieus passiert sein. Er fand mich überbesorgt und hat das Thema verharmlost. Ein Test bei uns sei doch gar nicht nötig! Ich stand doof da! Die Ärztin vom Gesundheitsamt war anderer Meinung und viel kritischer. Sie meinte, man solle sich immer beim Kennenlernen testen!

26.01.2023 12:17 • x 4 #20


G
Das macht mich hier tief betroffen. Dieses Ausmaß an Zerstörung ist mir unbegreiflich und nichts kann das wieder gut machen. Am liebsten wäre ich jetzt mit für sie da.

26.01.2023 12:27 • x 8 #21


L
HIV ist kein Todesurteil mehr.

Ich rate zur Therapie, das muss man erstmal verdauen.

Und da er davon wusste (oder verstehe ich das falsch) würde ich mir was Schönes für ihn ausdenken. Das sage ich, die sonst nichts von Rache hält.

26.01.2023 12:36 • x 1 #22


H
@MarilynMonroe Hallo TE.

Es tut mir sehr leid was deiner Freundin passiertist, es ist schrecklich und kaum in Worte zu fassen. Eine derartige Diagnose, ohne eigenes zutun ist wirklich furchtbar. Versuche weiter für sie da zu sein, mehr kannst du da glaube ich nicht machen.

Zu der rechtlichen Sache dieser Angelegenheit.
Auf der Seite des Magazin.hiv steht das Thema HIV und Strafrecht, vier Prinzipien.

1. Bei S. Begegnungen gilt das Prinzip der geteilten Verantwortung.

HIV-Prävention bedeutet in unserem Verständnis, dass alle Beteiligten lernen müssen, sich nicht auf andere zu verlassen, sondern den Schutz vor HIV in die eigene Hand zu nehmen. Daraus folgt für uns zum Beispiel, dass von Menschen mit HIV bei Gelegenheitskontakten oder am Beginn neuer Beziehungen nicht gefordert werden kann, ihre Infektion offenzulegen – wohl aber, dass sie ihre Verantwortung für den Schutz vor einer HIV-Übertragung wahrnehmen wie ihre Partner/innen auch.
Wir gehen dabei vom Prinzip der geteilten Verantwortung aus. Eine einseitige Zuschreibung von Verantwortung an Menschen mit HIV ist nicht nur ethisch unhaltbar, sondern auch kontraproduktiv für die Verhütung von HIV-Übertragungen (siehe Einleitung).
Geteilte Verantwortung heißt für uns, dass wir die Partner/innen in S. Begegnungen – ob HIV-positiv getestet, ungetestet oder HIV-negativ getestet – grundsätzlich „auf gleicher Augenhöhe“ sehen, als freie und gleichberechtigte Menschen, die auf der Grundlage von Informationen und Kommunikation gemeinsame Entscheidungen treffen oder den Schutz vor einer Übertragung in die eigene Hand nehmen können.
Es kann allerdings Fälle geben, wo diese gleiche Augenhöhe nicht gegeben ist, zum Beispiel, wenn ein Partner/eine Partnerin aufgrund von Alk. und Dro. nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist, bei Abhängigkeiten, Zwang oder verminderten kognitiven Fähigkeiten. In solchen Fällen kommt dem Gegenüber in der überlegenen Position eine größere Verantwortung zu. Wir sehen daher die Einzelne/den Einzelnen nie allein mit ihrer/seiner Verantwortung, sondern immer auch die Mitverantwortung der anderen (bzw. für die anderen).


2. Auch HIV-Positive haben das Recht auf Unvoreingenommenheit.

Viele juristische Auseinandersetzungen um (potenzielle) HIV-Übertragungen finden im Kontext enttäuschter Beziehungswünsche statt. Richter sind auch hier gefordert, Menschen mit HIV unvoreingenommen zu begegnen, ihnen also nicht per se weniger Glaubwürdigkeit beizumessen als Nichtinfizierten. Dazu gehört gegebenenfalls auch, sich vom medial gezeichneten Bild der „verantwortungslosen Positiven“ freizumachen. Wichtig ist, dass sich Öffentlichkeit und Justiz nicht vor den Karren von „Beziehungsabrechnungen“ spannen lassen.

3. Im Spannungsfeld zwischen Recht und Prävention ist ein differenziertes und sensibles Vorgehen nötig.

Die DAH beschäftigt sich mit dem Thema Recht und HIV vor allem aus zwei Perspektiven:
• aus der Perspektive der Menschenrechte
• aus der Perspektive der Prävention.

HIV-Prävention im Sinne von „New Public Health“ will Menschen zum selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit HIV und Aids befähigen. Die deutsche Linie der HIV- und Aidsbekämpfung ist gerade deshalb so erfolgreich, weil sie von der Mündigkeit und Verantwortung jedes einzelnen Menschen ausgeht. Und weil sie z. B. dafür sorgt, dass HIV-Positive nicht stigmatisiert werden, sondern ihre schwierige Situation im Umgang mit dem „gesellschaftlichen Makel“ HIV anerkennt.
Wenn (potenzielle) HIV-Übertragungen juristisch aufgearbeitet werden, müssen Justiz und Medien daher differenziert und sensibel vorgehen – und sollten mögliche Folgen für die Prävention beachten. „Mediale Treibjagden“ auf angeblich verantwortungslose HIV-Positive z. B. verschärfen das Stigma HIV und dürften es Menschen mit HIV eher erschweren, ihren HIV-Status offenzulegen und damit ihren Partner(inne)n einen verantwortungsvollen Umgang mit der Infektion zu ermöglichen.

4. Das veränderte Leben mit HIV erfordert eine veränderte Rechtsprechung.

Die bisherige Rechtsprechung orientierte sich an einem Bild von HIV, das mit hohen Übertragungswahrscheinlichkeiten (zum Beispiel beim S. ohne Kond.), schnellem Siechtum und Tod verbunden war. Die HIV-Infektion ist aber inzwischen zu einer behandelbaren chronischen Erkrankung geworden. Wer sich heute mit HIV infiziert, kann bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung mit einer annähernd normalen Lebenserwartung rechnen.
Außerdem kann durch eine antiretrovirale Therapie die Übertragungswahrscheinlichkeit wirksam gesenkt werden. Solche Veränderungen müssen stärker in die Rechtsprechung einfließen. Galt bisher das Einbringen eines Kond. in die S. Kommunikation als ausreichender Beweis, eine HIV-Übertragung verhindern zu wollen, stellt sich die Frage, ob die korrekt angewendete „Viruslastmethode“ heute nicht gleichermaßen bewertet werden müsste, bietet sie doch eine vergleichbare Sicherheit (vgl. hierzu das DAH-Positionspapier „[color=var(--vw-link-color)]HIV-Therapie und Prävention“ vom April 2009).

@MarilynMonroe vielleicht hilft dir dieser Text einwenig, unten stelle ich auch den link zur Webseite.
https://magazin.hiv/magazin/neuigkeiten...rinzipien/

Ich wünsche deiner Freundin alles Gute, und dir natürlich auch.

LG

Herakles [/color]

26.01.2023 12:37 • x 1 #23


T
Zitat von tina1955:
, wer von einer HIV -Infektion weiß und wissentlich andere Personen damit ansteckt ,kann zu bis zu 10 Jahren Haft bekommen.
Man muss beweisen können, von wem man es hat.

Was unglaublich schwer bis fast nicht zu beweisen ist. Und selbst wenn: HIV und Strafrecht sind sehr fallabhängig und eine große Grauzone.

Für mich das absolute Horrorszenario, da ich selbst wirklich Angst vor sowas habe und da leicht hypochondrisch unterwegs bin.

Mir tut es unfassbar leid für deine Freundin und es macht mich unglaublich wütend, dass man ohne eigenes Verschulden in so eine Situation kommt, aus der es keine wirklichen Auswege gibt.

26.01.2023 12:39 • x 3 #24


P
Zitat von Lumba:
HIV ist kein Todesurteil mehr.

Dafür aber ein seelisches Todesurteil. Es ist nicht einfach, mit so einer Krankheit auf Dauer leben zu können. Und man muss einen Partner finden, der das auch toleriert. Die Frau ist für ihr Leben gezeichnet.

26.01.2023 12:40 • x 3 #25


Elfe11
Zitat von Pinkstar:
Dafür aber ein seelisches Todesurteil. Es ist nicht einfach, mit so einer Krankheit auf Dauer leben zu können. Und man muss einen Partner finden, ...


Und Kinder bekommen, ist auch nicht mehr! Mit etwas Hoffnung, Disziplin und Glück kann sie die nächsten 10 Jahre ein gutes Leben führen. Mit erst Ende 20 ist das aber zu wenig.

26.01.2023 12:41 • x 3 #26


C
Zitat von Elfe11:
Und Kinder bekommen, ist auch nicht mehr!

Doch.

Es ist inzwischen möglich, Kinder zu bekommen, an die das Virus nicht weitergegeben wird. Die Behandlung der Mutter macht's möglich.

https://www.aidshilfe.de/kinderwunsch#:...C3%B6glich.

26.01.2023 12:42 • x 8 #27


P
Zitat von clumsy:
Doch.

Es ist inzwischen möglich, Kinder zu bekommen, an die das Virus nicht weitergegeben wird. Die Behandlung der Mutter macht's möglich.

Ganz ohne Risiko?

26.01.2023 12:43 • x 2 #28


C
Zitat von Pinkstar:
Ganz ohne Risiko?

Ich habe einen Link nachgefügt.

26.01.2023 12:44 • x 2 #29


D
Zitat von tina1955:
@MarilynMonroe , wer von einer HIV -Infektion weiß und wissentlich andere Personen damit ansteckt ,kann zu bis zu 10 Jahren Haft bekommen. Man muss ...

Ich will jetzt kein Spielverderber sein, aber unsere Strafen für alles sind viel zu lasch.
Es ist die Mühe nicht wert

26.01.2023 12:45 • x 3 #30


A


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