Bisher hat keiner nach den Zahlungen gefragt, es war immer nur die Rede von Einkommen aus Erwerbsarbeit, Zinsen, Kapitalerträgen etc. Deshalb bin ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass das als Einkommen zählen könnte. Unterhaltspflicht ist natürlich geklärt, das Amt weiss auch über meine Einkünfte etc Bescheid, habe da immer alles offen gelegt.
Heute kam ein Brief, dass das Amt die Kontoauszüge vom Taschengeldkonto sehen will (wegen Folgeantragsstellung der Grundsicherung). Da ist mir dann erstmal aufgefallen, dass ich dazu vermutlich irgendwann mal irgendwas hätte sagen müssen️
Das mit dem Anwalt ist vermutlich keine schlechte Idee- ich hoffe, dass es auch für die Grundsicherung irgendwelche Freibeträge etc gibt, so wie bei Hartz IV auch.
11.04.2022 23:03 •
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