LeRoY
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LeRoY
Zitat von Wolli66:Kein Familienrichter wird im Nachhinein entscheiden, dass die bei Dir zur Schule gehen sollen...
Zitat von leroymuc:Das werden wir sehen. Immerhin bin ich schwerbehindert.
LeRoY
Zitat von vollhorst:Sie muss die Steuerklasse beantragen, automatisch sollte da nix passieren.
Der Nebenwohnsitz bringt dir die Option auf die Steuerklasse 2.
Zitat von leroymuc:Seid mir nicht böse, ich habs immer noch nicht verstanden. Wie bekomme ich Steuerklasse 2 hin, wenn ich die Kinder im Zweitwohnsitz bei mir melde? Nur über echtes Wechselmodell, oder?
vollhorst
Zitat von Wolli66:Du wirst keine Steuerklasse 2 erhalten, wenn beide Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort/Haupwohnsitz bei Deiner NF haben.
Frollo
vollhorst
Zitat von Frollo:Wie hätte leroy denn verhindern können, dass seine Frau mit den Kids gemeinsam auszieht? Klagen?
Gracia
Zitat von leroymuc:Das werden wir sehen. Immerhin bin ich schwerbehindert.
Gracia
Zitat von Wolli66:
Der Richter wird im Streitfall rein formal argumentieren, dass die Kinder dort zu Schule gehen, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Deine Behinderung wird den Richter nicht interessieren.
Zitat:Wenn Du grosses Glück hast, wird er sie zumindest zum Anlass nehmen, dass Deine NF die Kinder zu den Umgängen zu Dir btingen und holen muss, da Du nicht Auto fahren kannst.
LeRoY
Zitat von vollhorst:Richtig ist, dass die Kindsmutter mit Hauptwohnsitz und Kindergeld das Erstrecht hat.
Zitat von Frollo:Wie hätte leroy denn verhindern können, dass seine Frau mit den Kids gemeinsam auszieht? Klagen?
Zitat von nimmermehr:Wo er zustimmen muss, was sie nicht einfach ohne seine Zustimmung machen kann ist die Kinderauch an ihrem anderen Wohnsitz anmelden oder an einer anderen Schule.
Zitat von Gracia:Wieviel % hast du denn
Frollo
LeRoY
Zitat von Frollo:Das mit der Kassenzulassung ist super. Mann muss auch mal Glück haben im Leben.
LeRoY
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