Gracia
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Gracia
Zitat von Brightness2:Nein, nicht solange sie die Wohnung nicht selbst bewohnt. Was aktuell nicht der Fall ist.
Zitat:im Gegenzug auf den Zugewinnausgleich von der Haushälfte verzichtet
LeRoY
Winterblume
Zitat von Brightness2:Nein, nicht solange sie die Wohnung nicht selbst bewohnt. Was aktuell nicht der Fall ist.
Sohnemann
LeRoY
Zitat von Winterblume:
Aber gilt es nicht als Mieteinnahmen?
LeRoY
Zitat von Sohnemann:Jetzt ist erst mal Zeit, weil er sich zwölf Monate *Ruhe* erkauft hat.
Brightness2
Zitat von leroymuc:Also mein Verständnis ist: Meine NF wohnt zur Miete in einer dritten Wohnung. Deshalb wird ihr weder ein Wohnvorteil angerechnet,
Zitat von leroymuc:noch ihre Mietausgaben abgezogen.
Zitat von leroymuc:Und mir wird ein Wohnvorteil hinzugerechnet, weil ich kostenlos im Haus meiner Eltern wohne.
LeRoY
Zitat von Brightness2:Wenn du im Haus deiner Eltern wohnst, das Haus also nicht dein Eigentum ist, kann dir kein Wohnvorteil angerechnet werden. Das gilt dann als freiwillige Zuwendung Dritter, die dir nicht zum Nachteil gereichen kann. Wenn das Haus zur Hälfte dir gehört, kann dir auch nur hälftiger Wohnvorteil angerechnet werden.
LeRoY
Zitat von Brightness2:Das gilt dann als freiwillige Zuwendung Dritter, die dir nicht zum Nachteil gereichen kann. Wenn das Haus zur Hälfte dir gehört, kann dir auch nur hälftiger Wohnvorteil angerechnet werden.
Zitat von Brightness2:Ist vertraglich geregelt, dass du die Darlehenraten für die Eigentumswohnung im Falle des Auszugs deiner Eltern nicht mehr zahlst oder ist das Wunschdenken?
Brightness2
Zitat von leroymuc:Dass mir dann auch nur der halbe Wohnvorteil angerechnet wird, hat mir weder meine Anwältin noch der liebe Mediator gesagt.
Zitat von leroymuc:Meine Priorität ist, dass ich da einziehe nach meinen Eltern. Mit vertraglich geregelten Nutzungsrecht bin ich bereit die Raten weiter allein zu tragen. Wenn meine NF dazu nicht bereit ist, wird sie die Wohnung vermieten müssen. Das ist für sie auch kein Beinbruch, die trägt sich locker selbst, die Wohnung.
LeRoY
Zitat von Brightness2:Das ist auch ausschließlich Aufgabe deiner Anwältin. Der Mediator hat lediglich die Aufgabe, das Gespräch zwischen deiner Ex und dir zu moderieren und im Zweifelsfall neutral zu vermitteln. Er darf auch keine Rechtsberatung anbieten, sofern er nicht Jurist ist.
Dann prüfe mit deiner Anwältin, ob es nicht besser ist, dass du dies in Form von Miete bezahlst und deine Ex die Raten an die Bank. Das hat nämlich den Charme, dass diese Mieteinnahmen deiner Ex als Einkommen angerechnet werden. Hier liegen ganz viele Gestaltungsmöglichkeiten für dich, lass dich nicht aus falschem Stolz (will keine Miete an die Ex zahlen o.ä.) auf eine blöde Lösung ein, die dich Geld kostet.
LeRoY
Zitat von leroymuc:Einfach unfassbar, was für ein Egotrip..
LeRoY
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