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Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

S
Zitat von leroymuc:
Okay, du meinst, bezogen auf die damalige Situation vor Unterzeichnung dieses Ehevertrags, richtig? Deinen Rat vor einigen Wochen hatte ich eher auf die jetzige Situation bezogen, also PTBS etc. ausgelöst durch die Trennung...



Du bist ein Mann mit einer starken Beeinträchtigung.
Das kannst du für alles nutzen.
Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, deine vergangenen Entscheidungen die Frage stellen, etc. etc.

Überleg dir, wer welche Interessen hat:

Deine Ex will die Wohnung.

Der Richter will am liebsten ohne Urteil einen Vergleich und ansonsten ein Urteil mit Rechtsmittelverzicht.

Das Jugendamt will, dass Knete Fließt und kein Unterhaltsvorschuss gezahlt werden muss.

Dein Anwalt will mit wenigen Briefen und Aufwand den Fall erledigen.

Und jetzt überleg dir, was die machen, wenn du jetzt den sterbenden Schwan machst ?

Natürlich nimmt dir deine Ex das nicht ab.
Aber sie wird die einzige sein und schön die Klappe halten.

20.12.2020 20:41 • x 1 #466


darkenrahl
Zitat von Sohnemann:
Ergo: Nach aktuellem Stand müsste dir die Hälfte dieser 300.000 Euro gehören.


sehe ich auch so, der Ehevertrag ist eh sittenwiedrig und könnte dem Anwalt, der diesen ausgestellt mächtig schaden.
Und wie Sohnemann schreibt, die Hälfte gehört sowieso dem TE, was auch immer schriftlich vereinbart wurde

20.12.2020 20:49 • x 5 #467


A


Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

x 3


S
Zitat von leroymuc:
und dabei eine ganz große Grundsatzdebatte über Liebe und Vertrauen aufmachte.


Und genau darauf Nagelst du sie fest, mit dem Anspruch auf nachehelichen Loyalität.

20.12.2020 21:08 • x 2 #468


L
Zitat von Sohnemann:
Und genau darauf Nagelst du sie fest, mit dem Anspruch auf nachehelichen Loyalität.

Meinst du als Argumentation vor irgendeinem Gericht? Weil sie selbst ist gegen solche moralischen "Ansprüche/Verpflichtungen" Immun.

21.12.2020 10:02 • #469


L
Meine Anwältin sagt in etwa Folgendes: Für Sittenwidrigkeit des Ehevertrages müsste die Drucksituation, in der ich mich damals befand, von mir nachgewiesen werden. Ob es Zeugen gibt, die aussagen, meine Frau habe mir gedroht, mich zu verlassen - natürlich nicht. Krankheit an sich sei nicht ausreichend, wenn dann ein Einfluss der Natkose während der OP auf meine Verfassung, dafür ist ein ärztliches Attest nötig. Das Ganze liegt aber 7 Jahre zurück...

Was sie nicht adressiert ist der psychische Druck durch den Verlust meiner Sehkraft unmittelbar vorher und die Angst verlassen zu werden. So wie die schwangere Frau Angst hat, verlassen zu werden und dann alleinerziehend zu bleiben.

Schließlich seien Regelungen bezüglich Zugewinn in Eheverträgen auch am meisten Auslegungssache der Ehepartner, gemäß Rechtssprechung. Sodass dabei Sittenwidrigkeit nochmal schwerer zu zeigen sei, als wenn es z.B. um Unterhalt oder Versorgung gegangen wäre.

22.12.2020 12:29 • #470


nimmermehr
Zitat von leroymuc:
Meine Anwältin sagt in etwa Folgendes: Für Sittenwidrigkeit des Ehevertrages müsste die Drucksituation, in der ich mich damals befand, von mir nachgewiesen werden. Ob es Zeugen gibt, die aussagen, meine Frau habe mir gedroht, mich zu verlassen - natürlich nicht. Krankheit an sich sei nicht ausreichend, wenn dann ein Einfluss der Natkose während der OP auf meine Verfassung, dafür ist ein ärztliches Attest nötig. Das Ganze liegt aber 7 Jahre zurück...

Was sie nicht adressiert ist der psychische Druck durch den Verlust meiner Sehkraft unmittelbar vorher und die Angst verlassen zu werden. So wie die schwangere Frau Angst hat, verlassen zu werden und dann alleinerziehend zu bleiben.

Schließlich seien Regelungen bezüglich Zugewinn in Eheverträgen auch am meisten Auslegungssache der Ehepartner, gemäß Rechtssprechung. Sodass dabei Sittenwidrigkeit nochmal schwerer zu zeigen sei, als wenn es z.B. um Unterhalt oder Versorgung gegangen wäre.



Sowas habe ich mir schon gedacht, wobei noch die 7 Jahre dazu kommen wo du den Vertrag ja schon hättest anfechten können, wenn du da schon der Meinung gewesen wärst du wurdest überrumpelt. Dass dir das erst auffällt, wo sie sich getrennt hat, würde jeder Richter eher gegen dich auslegen als nacheheliche Illoyalität.

22.12.2020 12:50 • x 2 #471


L
Zitat von nimmermehr:
Dass dir das erst auffällt, wo sie sich getrennt hat, würde jeder Richter eher gegen dich auslegen als nacheheliche Illoyalität.

Ja kann gut sein. Wobei - wer würde während einer funktionierenden Ehe anfangen, so einen Vertrag anzufechten?

Aber das zählt ja alles nicht.

22.12.2020 12:59 • #472


V
Ich dachte, die Wohnungsschenkung ist das größte Übel? Die ist doch erst ein paar Monate her, oder? Hat die Anwältin dazu etwas gesagt?

22.12.2020 15:13 • x 1 #473


L
Zitat von vollhorst:
Ich dachte, die Wohnungsschenkung ist das größte Übel? Die ist doch erst ein paar Monate her, oder? Hat die Anwältin dazu etwas gesagt?

Stimmt, ist es. Da erkennt sie bei mir keine verminderte Geschäftsfähigkeit. Drucksituation wäre auch wieder von mir nachzuweisen. Bei der kurzen zeitlichen Folge von Übertragung, Verlängerung Bankdarlehen und Trennung sieht die RAin schon planvolles Handeln meiner NF, aber Anfechtung des Vertrages auch nur bei arglistiger Täuschung. Und - ratet mal - auch die müsste ich nachweisen.

Den Punkt, den ich am ehesten für aussichtsreich gehalten hätte hat sie nicht kommentiert. Und zwar dass die Übertragung meiner Hälfte der Wohnung eigentlich ein beidseitiges Geschäft (ein Deal) mit meiner Frau sein sollte: Sie bekommt die Wohnung ganz, verzichtet dafür aber auf Zugewinnausgleich Ansprüche aus meiner Haushälfte (oder irgendwann dem ganzen Haus). Was ich erst nach der Schenkung erfahren habe ist, dass meine Mutter meine Haushälfte im Fall einer Scheidung automatisch zurück bekommt. Somit gab es eigentlich gar keinen Grund für den Deal. Darüber hat mich der Notar bei der Schenkung nicht aufgeklärt. Meiner Meinung nach ein Fehler des Notars und ein Wegfall der Geschäftsgrundlage!

Für meine bisherigen Gespräche mit der RAin und diesen Schrieb auf 3 Seiten von heute bin ich bestimmt schon 1.000 Euro los...

22.12.2020 15:49 • x 2 #474


V
Das heißt, das Haus bleibt auf jeden Fall bei dir bzw. deinen Eltern? Das wäre ja erstmal eine gute Nachricht.
Geht deine RA auch über eine reine Problembeschreibung hinaus und skizziert mögliche Handlungsoptionen und deren Aussichten bzw. gibt Empfehlungen? Du brauchst doch von ihr eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

22.12.2020 16:11 • x 1 #475


G
Zitat von leroymuc:
hätte hat sie nicht kommentiert.



Warum hast du nicht nachgehakt?

22.12.2020 16:43 • x 1 #476


Wollie
Zitat von leroymuc:
Für meine bisherigen Gespräche mit der RAin und diesen Schrieb auf 3 Seiten von heute bin ich bestimmt schon 1.000 Euro los...


ja so ist dass.....danke im Grunde für nichts.....keine neuen Erkenntnisse.....kann nur für dich hoffen dass dies nicht ein ewiges Hin und Her gibt. Dann kannst du dein Geld gleich auf der grünen Wiese verbrennen.

22.12.2020 16:52 • x 1 #477


L
Zitat von Goldy:


Warum hast du nicht nachgehakt?

Ich hab einen 3-Seiter heute von ihr bekommen als Ergebnis ihrer Analyse. Ich werde im nächsten Termin natürlich nachhaken. Wohl im Januar.

22.12.2020 18:02 • x 1 #478


G
Zitat:
...was ich erst nach der Schenkung erfahren habe ist...dass meine Mutter im Fall der Scheidung meine Hälfte zurück bekommt...


Was heisst das, du hast das erst nach der Schenkung erfahren? Stand das nicht im Vertrag?

22.12.2020 23:28 • x 1 #479


L
Zitat von Gracia:

Was heisst das, du hast das erst nach der Schenkung erfahren? Stand das nicht im Vertrag?

Doch, das steht in dem Vertrag, mit welchem mir im Jahr 2006 von meiner Mutter eine Hälfte des Hauses übertragen wurde, auf der letzten Seite. Ich hatte diese Klausel nicht auf den Schirm, weder 2013 beim Ehevertrag noch 2020 bei meiner Schenkung an meine NF. Erst später in 2020 habe ich den alten Vertrag von 2006 mal rausgeholt und bis zum Ende gelesen. Keiner der Notare wollte diesen Vertrag sehen, sonst hätten sie mich ja auch darauf hingewiesen, dass meine Haushälfte sowieso nie Teil des Zugewinnausgleichs wird...

22.12.2020 23:56 • #480


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