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Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

L
Zitat von unbel Leberwurst:
Euro 600.000 Zugewinn in sieben Jahren Ehe kann ich mir im übrigen nicht wirklich vorstellen

Wir haben einen "speziellen" Ehevertrag Außerdem: Anfangskapital von mir plus Immobilienpreise in München.

18.12.2020 08:42 • x 1 #361


G
Zitat von Sohnemann:
Der ist immer falsch


Nicht immer! Der Vater meiner Tochter ist so. Der lebt 20 Jahre nach der Trennung noch in seinem Weißwursthimmel und denkt, es wäre sein Geburtsrecht über mein Privatleben Bescheid zu wissen und Einfluss darauf nehmen zu können.
Der sagte tatsächlich zu mir: Alle wichtigen Entscheidungen in unserem Leben entscheide ich alleine

Ich habe ihn tatsächlich wegen seinem autoritären Verhalten verlassen. Das ist die Hölle, wenn du wie ein Kind und nicht wie eine Frau behandelt wirst. Und der war erst so nachdem unsere Tochter geboren wurde. Da hat es dem eindeutig was während meiner Presswehen im Hirn verschoben.

18.12.2020 08:46 • x 1 #362


A


Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

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F
Zitat von leroymuc:
@Frollo
Verstehe deinen letzten Beitrag nicht. Ich fühle mich als Mann abgewertet, dadurch dass meine Frau mich wie einen wertlosen, eher lästigen Gegenstand hat in meinem eigenen Saft sitzen lassen. Das da brauche ich nicht mehr. Im beruflichen Bereich mangelt es mir nicht an Selbstvertrauen. Das kompensiert aber nicht das aktuell stark belastete Selbstvertrauen als Mann.

Sieh mal, warum abgewertet? Traurig und vor den Kopf gestossen ok, aber warum kann dich eine Göre abwerten, wo du doch klar hier benennen kannst, dass DU vorallem geleistet hast in all den Jahren und sie auch fürstlich hast teilhaben lassen. Doch nur, weil du das alles für sie getan hast, damit sie dich liebt und bewundert. Was sie nicht mehr KANN, da es zwangsläufig heisst, dass sie SICH SELBST immer weniger bewundert. Und das kann ein unerträglicher Zustand werden.
Mann kann jemanden auch künstlich auf der Kind Ebene halten, damit er/sie bleibt. Ob das bei euch so krass war, weiss ich natürlich nicht.

18.12.2020 08:48 • x 1 #363


G
Zitat von leroymuc:


Könnt ihr etwas konkreter werden bitte? Ihr kennt ja meine Situation. Unterhaltsforderungen sind aufgrund Differenz beim Einkommen nicht von der Hand zu weisen. Kommunikation mit der NF habe ich auf das Minimum reduziert. Gemeinsames Weihnachten abgesagt. Was noch?


Fachlich kann ich dir nichts raten, weil ich mich mit Scheidungen und rechtlichen Dingen nicht auskenne. Ich war nie verheiratet, Gott sei Dank.

Ich würde was in meinem Verhalten ihr gegenüber ändern. Ich weiß ja nicht, wie du ihr gegenüber auftrittst. Hängende Schultern, siehst du aus wie ein waidwundes Reh? Lässt du dein Äusseres schleifen? Isst du zu viel Kohlenhydrate? Bist du unsicher ihr gegenüber?

Wenn das der Fall sein sollte, dann änder das bitte.

Wenn sie deine Kinder aus dem Haus schleift, dann schreite ein. Nicht mit Gewalt, aber deutlich mit Worten. Die Kinder werden vorher aus dem Raum geschickt. Sag ihr, dass du das alles protokollierst.

Trete so auf, dass sie es merkt, dass für sie Schluss mit lustig ist. Dass deine Grenze gezogen ist.

18.12.2020 08:52 • x 4 #364


F
Sei wie du immer bist. Es spielt absolut keine Rolle was du tust oder nicht tust, dafür ist sie schon viel zu weit von dir entfernt. Sie entscheidet jetzt nach ihrem eigenen Gutdünken. Deine Kinder musst du natürlich schützen.

18.12.2020 08:54 • #365


L
Zitat von Wegnachvorn:
1. Notarvertrag bzgl.. Hausübertragung sofort widerrufen = hier sehe ich gute Chancen, weil jeder Richter die zeitliche Nähe der Hausübertragung und der anschließenden Trennung durch Deine Ex sehen düfte
2. Scheidung einreichen und nachehelichen Unterhalt ablehnen!

Danke, das war schon sehr konkret! Zu 1: Ist beim Anwalt in Prüfung. Ganz so zuversichtlich, wie du, klang der bei ersten Gesprächen dazu nicht, aber er prüft die Rechtssprechung. Zu 2: Wie erreiche ich, dass tatsächlich möglichst am Ende des Trennungsjahrs die Scheidung durch ist? Damit allein der Trennungsunterhalt wirklich auf die 12 Monate befristet ist? Sprich, Scheidung einreichen kann ich noch vor Ablauf des Trennungsjahres, richtig?

18.12.2020 08:57 • x 1 #366


unbel-Leberwurst
Zitat von leroymuc:
Wir haben einen speziellen Ehevertrag Außerdem: Anfangskapital von mir plus Immobilienpreise in München.


Ja gut, den Ehevertrag hast Du ja selbst mit unterschrieben.
Dann kannst Du Dich jetzt nicht beschweren.

18.12.2020 08:59 • #367


S
@leroymuc
Nach reichlicher Überlegung, Reflektionen und Gesprächen mit den Freunden hat sich bei mir herauskristallisiert, dass mein höchstes, unverhandelbares Ziel ist:

Mindestens ein unter allen Umständen geltendes Machtgleichgewicht herzustellen.

Dem habe ich *alle* weiteren Entscheidungen rigoros untergeordnet.

Das ging soweit, dass ich ohne mit der Wimper zu zucken eine harte Entscheidung getroffen hätte, wenn sie z.B. über die Kinder Macht ausgeübt hätte.

Sie weiß also heute, dass sie jeden Zahn, mit dem sie mich beißen will, gezogen bekommt.
Diesen recht einfachen kausalen Zusammenhang konnte sie auch verstehen, weil sie ihn praktisch *in der Tat* erlebt hat.

Man muss die Sache also einfach, klar und überschaubar gestalten.

18.12.2020 08:59 • x 1 #368


W
Du hast geschrieben:
Zu 2: Wie erreiche ich, dass tatsächlich möglichst am Ende des Trennungsjahrs die Scheidung durch ist? Damit allein der Trennungsunterhalt wirklich auf die 12 Monate befristet ist? Sprich, Scheidung einreichen kann ich noch vor Ablauf des Trennungsjahres, richtig?

Selbstverständlich kannst Du die Scheidung vor Abaluf des Trennungsjahres einreichen!
Genau genommen solltest Du schnellstmöglich die Scheidung einreichen!
Der Beginn des Trennungsjahre datiert auf das Dateum, an dem Deine Ex aus Eurem Haus ausgezogen ist.

Das bedeutet: Scheidung spätestestens Dezember 2021 - wahrscheinlich aber sogar ein paar Monate früher, sofern keine extrem komplizierten Sachverhalte im Scheidungsverbund zu klären sind.

In dem Scheidungsantrag sollte asuf jeden Fall der Prozess des Versogungsausgleiches formal angestoßen werden.
Parallel den Notarvertrag anfechten.

Nochmal:
Du bist ein Mann, der es sich wert ist, seiner Ex - die gerade auf seine Kosten *beep* geht - klar die Grenzen aufzuzeigen!

Hol Dei einen Anwalt, der beißen kann!
Das, was Du bishe rzu Deinem Anwalt geschrieben hast, klingt nciht so toll.

18.12.2020 09:09 • x 2 #369


G
Was mich so nachdenklich macht:

Wie kann deine Anwältin sagen, dass sie, wenn der Gegenanwalt mit den Höchstforderungen kommt, da nichts machen kann?

Ist das normal? Oder ist sie unfähig? Ich hab immer gedacht, dass mein Anwalt für MICH kämpft! Ist das eine Illusion?

18.12.2020 09:13 • x 1 #370


L
@Sohnemann
Ich fühle mich eben mit dem Rücken zur Wand. Zum großen Teil selbstverschuldet, das leugne ich ja gar nicht. Einzige Rechtfertigung, die ich mir selbst zugestehe ist dass ich meiner NF gegenüber in einem starken Abhängigkeitsverhältnis stand. Handicap und so weiter, ich mag mich nicht wiederholen.

Aber deshalb ist was ich will jetzt sehr vieldimensional.

(A) Ich will die kaputte aktuelle Situation, wo ich im Heim, das für die Familie gedacht war und für mich völlig unpraktisch ist wegen Verkehrsanbindung, auflösen. Für mich allein ist nur sinnvoll, vom Stadtrand zurück in die Stadt zu ziehen. In der Stadt würde ich am liebsten in die Eigentumswohnung meiner NF, die ich ja immer noch abbezahle. Da bin ich aber nur bereit drin zu wohnen (und die Raten weiter zu tragen), wenn meine NF mir ein vertragliches uneingeschränktes Nutzungsrecht zusichert. Mit einem Mietvertrag braucht sie mir nicht zu kommen. Hier bin ich also abhängig von NF und meinen Eltern (die dort aktuell noch wohnen). Abhängig = schlecht, kaum eigenständig handlungsfähig.

(B) Wenn ich in die Stadt ziehe, bin ich noch weiter als jetzt weg von meinen Kindern, denn meine NF ist mit ihnen noch weiter aus der Stadt heraus gezogen, als unser Familienheim. Das heißt, die Kinder vom Kiga und später Schule/Hort zu holen und zu bringen wird für mich (nur mit den Öffis) kaum mehr realisierbar. Konkret brauche ich aus der Stadt in unseren Vorort mindestens 45 Minuten Wegezeit je Richtung. Interessenskonflikt (A) und (B) = schlecht, kaum handlungsfähig.

Wenigstens fühle ich mich langsam weniger blockiert im Verhalten gegenüber der NF. Vor ein paar Wochen wollte ich mir noch eine potenzielle Rückkehr nicht komplett verbauen wollte deshalb einige konsequente Schritte nicht gehen.

18.12.2020 09:19 • #371


Charla
Zitat von Wegnachvorn:
Selbstverständlich kannst Du die Scheidung vor Abaluf des Trennungsjahres einreichen!
Genau genommen solltest Du schnellstmöglich die Scheidung einreichen!

Nach deutschem Recht muss das Trennungsjahr eingehalten werden bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Wenn beide sich einig sind kann untereinander die Trennung rückdatiert werden, der Richter fragt nicht nach dem Termin, der ist nur zur eigenen Absicherung empfehlenswert.
Nur in besonderen Härtefällen und unzumutbaren Zuständen (z.B. Misshandlung) kann es eine Ausnahme geben und ein früherer Scheidungsantrag gestellt werden.

18.12.2020 09:24 • #372


S
Gemäß Paragraph 1384 BGB ist der Stichtag für den Zugewinn der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags beim Amtsgericht.

Ich würde mir also erst mal im Klaren darüber werden, was der *Stichtag* bedeutet und welche Handlungen gegebenenfalls im Vorfeld sinnvoll sind.

Da ich deinen Ehe Vertrag nicht kenne, kann ich dazu nichts sagen.

18.12.2020 09:37 • #373


Charla
Zitat von Sohnemann:
Ich würde mir also erst mal im Klaren darüber werden, was der *Stichtag* bedeutet . . .

Beendet nach meiner Erfahrung die Zugewinngemeinschaft, da wird der bisherige Güterstand beendet.

18.12.2020 09:43 • #374


S
Zitat von Charla:
Beendet nach meiner Erfahrung die Zugewinngemeinschaft, da wird der bisherige Güterstand beendet.


Jap,
Mal vorausgesetzt der Ehe Vertrag ist ganz oder teilweise nichtig:

Wenn sie am Anfang der Ehe nichts hatte und er viel. Und nach der Ehe hat sie viel und er nichts. ( )

Dann muss sie ihm von Allem die Hälfte zum Zeitwert in Euro geben.

Für ihn wäre es also durchaus günstig:

zum Stichtag möglichst wenig zu besitzen.
Den Nachweis zu erbringen, dass er am Anfang der Ehe viel hatte.

Keine Ahnung ob du schon 13 Jahre alte Kontoauszüge gesichert hast.

18.12.2020 09:48 • #375


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