1621

Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

L
Zitat von Sohnemann:
Beide Elternteile schulden den Kindern Unterhalt.
Der betreuende kann das in Naturalien und mit Handlungen ausgleichen.
Der nichtbetreuende zahlt es In Geld.

Das klingt so, als gäbe es da eine anteilige, gegenseitige Verrechnung von Naturalien und Geld zwischen den Elternteilen. Aber so ist es doch nicht! Es gibt nur die Pauschallösung arme Hausfrau macht Kinder, reicher Ex-Mann ist abgehauen und wird zur Kasse gebeten.

10.12.2020 10:35 • #166


L
Zitat von DieSeherin:
hmmmm... datest du als ablenkung? spieltrieb? marktwert testen? pass ein wenig auf, dass du dich da nicht in sachen verrennst, die dir (noch) nicht gut tun

Genau, Ablenkung, Marktwert testen. Und schonmal rechtzeitig anfangen...

10.12.2020 10:37 • #167


A


Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

x 3


EngelohneFlügel
Was ist schon Fair? Ich verstehe dich da schon. Ist ja bei mir nicht anders. Im Grunde sind die Kinder bei uns über den Monat gesehen hälftig bei ihr und mir. Trotzdem zahle ich vollen Unterhalt für beide Kinder. Warum? Weil jede Umstrukturierung der Regeln und sind sie noch so bescheuert und überholt in Streit und Gerichtsverhandlungen enden was wiederum auf den Kindern lastet. Und das will ich einfach nicht.
Ich hoffe das es hier irgendwann mal verbindliche Neuregelungen gibt die deutschlandweit gelten.

10.12.2020 10:48 • x 1 #168


L
Zitat von EngelohneFlügel:
Trotzdem zahle ich vollen Unterhalt für beide Kinder. Warum? Weil jede Umstrukturierung der Regeln und sind sie noch so bescheuert und überholt in Streit und Gerichtsverhandlungen enden was wiederum auf den Kindern lastet. Und das will ich einfach nicht.

Tut mir Leid, aber diese gesetzliche Regelung ist eine Inzentivierung für den Mann, sich weniger an der Kindesbetreuung zu beteiligen. Wir haben vorhin über Gefühle und harte Fakten besprochen. Aus der Gefühlssicht möchte er vielleicht mehr Kontakt zu den Kindern haben - z.B. 3 statt 2 Tage die Woche. Nach den Fakten ist das eine schlechte Idee! Mehrausgaben für Zimmer, Essen, Aktivitäten. Minderausgaben in entpsrechender Höhe bei der Ex-Frau - aber volle Unterhaltszahlung an die Frau. Die wird shoppen gehen!

10.12.2020 10:55 • #169


S
Ich brauche eine zwei Zimmerwohnung.
Und mehr kann ich mir auch nicht leisten beziehungsweise ist auch vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Wenn die Mutter die Kinder bei mir betreut sehen will, hat sie sich an den Mehrkosten für eine größere Wohnung etc. in irgendeiner Art und Weise zu beteiligen.

Eigentlich ist es ganz einfach:

Entweder man macht die Sache komplett nach geltendem Recht oder man verhandelt alles frei.

Nicht wenige Mütter suchen sich immer die jeweils für Sie günstigste Lösung raus.
Jura wenn es ihr nutzt und ansonsten Moral.

Kann ich nur von abraten.
Sobald die Mutter mit der Rechtslage kommt, ist das Ding komplett juristisch.

10.12.2020 11:21 • #170


DieSeherin
ey, das leben ist nicht gerecht, sondern hart und unfair und oft auch so richtig saumistblöd!

ich kann dir echt nur raten, tief einzuatmen und heuwägelchen rückwärts zu buchstabieren, weil ärgern über die geltenden gesetze ist total verschwendete energie

10.12.2020 11:34 • x 3 #171


nimmermehr
Es steht jedem Mann frei, beruflich zurückzustecken, wie es von den Frauen wie selbstverständlich während der Beziehung oft erwartet wird, um sich dann voll und ganz der Kinderbetreuung widmen zu können und dann natürlich den Unterhalt im Wechselmodell aufzuteilen auf beide Parteien, oder sogar die Kinder ganz zu sich zu nehmen und der Frau somit gar nicht erst ermöglichen, die Kinder mitzunehmen.

De Facto haben die Eheleute aber beide vorher meist beschlossen, dass Frau beruflich kürzertritt und nicht Mann, weil Mann kann das ja oft in seinem Job nicht, Frau schon. Wer sich auf dieses altmodische Lebensmodell in der Beziehung eingelassen hat muss sich dann ja nicht wundern, dass auch Gesetze aus der Nachkriegszeit nach der Trennung angewandt werden in diesen Fällen. Das ist nicht unfair sondern konsequent.

Dagegegen ist ja zum Glück aus gutem Grund die Schuldfrage bei Trennungen in Deutschland abgeschafft worden, denn niemand sollte doch wohl heutzutage noch aus rein finanziellen Erwägungen gezwungen (!) sein, eine Beziehung weiterführen zu müssen, die er/sie nicht mehr führen möchte.

10.12.2020 11:41 • x 2 #172


S
Ich würde auch, falls die Mutter nichts anderes will, konsequent nach Gesetzeslage vorgehen.

Dann kann man Paragraphen und BGH Urteile zitieren und muss sich nicht auf moralische Kindeswohl-Diskussion einlassen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Ex neben der Rolle als Mutter ganz schnell emotional nur noch als Kostenfaktor wahrgenommen wird, was die Angelegenheit auch erheblich versachlicht.

Ganz wichtig ist nur:

Entweder .....oder

10.12.2020 11:58 • #173


L
Zitat von nimmermehr:
Wer sich auf dieses altmodische Lebensmodell in der Beziehung eingelassen hat muss sich dann ja nicht wundern, dass auch Gesetze aus der Nachkriegszeit nach der Trennung angewandt werden in diesen Fällen.

Ich "fordere" ja keine Revolution, sondern nur eine flexiblere Gesetzeslage. Ich will/kann die Kinder nur an zwei Wochenenden im Monat betreuen? Okay, voller Unterhaltsanspruch. Ich will/kann die Kinder an drei Tagen jede Woche betreuen? Okay, Unterhaltsanspruch modulo tatsächliche Betreuungsverteilung!

10.12.2020 12:52 • x 1 #174


Familiendaddy
Hey Leroy,
es gibt das sogenannte Rosenheimer Modell welches genau das bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Das wird allerdings von Gerichten bisher so nicht akzeptiert meines Wissens nach - bei uns im erzkatholischen Oberbayern sowieso nicht.
Aber du kannst es grundsätzlich mal zur Berechnung hernehmen, hab da über google mal ein ziemlich gutes Excel-Dokument zur Berechnung gefunden - wenn du es brauchst schreib mir privat deine E-Mail-Adresse.
Hilft aber auch nur, wenn man sich mit NF einigermaßen vernünftig einigen kann.... danach sieht es bei dir aktuell wohl (noch) nicht aus....

10.12.2020 12:56 • x 4 #175


L
@ leyro

Wenn du 3 tage hinbekommst dann schaffst du auch 3,5 Tage. Was spricht also gegen das Wechselmodell?

10.12.2020 12:58 • x 2 #176


L
Zitat von Lilli2:
Wenn du 3 tage hinbekommst dann schaffst du auch 3,5 Tage.

Wie rechnet man da Tage? Übernachtungen? Angebrochene Tage? Ich meine, Do nach dem Kiga, Fr, Sa bis So morgens. Wie viel wäre das? 3,5 Tage? 3?

10.12.2020 13:16 • #177


L
Zitat von Familiendaddy:
es gibt das sogenannte Rosenheimer Modell welches genau das bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Das wird allerdings von Gerichten bisher so nicht akzeptiert meines Wissens nach

OMG, das ist ja exakt das, was ich meine. Danke dir! Die offizielle Website des Rosenheimer Modells (findet man leicht) spricht mir aus der Seele und liest sich wie eine faire Welt. Beide Eltern betreuen, beide zahlen. Inzentivierung von mehr Betreuung und mehr Arbeiten. Ich habe nur einen Knoten im Hals, wenn ich das lese, denn meine Frau wird dazu natürlich nicht zustiimmen. Warum sollte sie? Warum sollte sie _weniger_ Geld akzeptieren, wenn sie _mehr_ haben kann (Vergleich zum Residenzmodell)? Frei zitiert von der Website: Die deutsche Rechtssprechung kennt nur zwei Modelle: Einer betreut, der andere Zahlt Unterhalt (Residenzmodell). Oder beide betreuen genau gleich viel (Wechselmodell).

Das meine ich mit Nachkriegszeit. Was soll das? Warum so unflexibel!?

10.12.2020 14:09 • x 1 #178


Familiendaddy
Mail ist raus

EDIT: Achso im Übrigen leben wir das nicht so, wie es in der von mir geschickten Tabelle berechnet ist. Aber zumindest fließt aktuell außer Kindergeld kein Geld von mir an sie. Nur so als Info, die Tabelle ist mehr so schöner Wohnen, mehr nicht.

10.12.2020 14:28 • x 1 #179


darkenrahl
Zitat von Lilli2:
@ leyro

Wenn du 3 tage hinbekommst dann schaffst du auch 3,5 Tage. Was spricht also gegen das Wechselmodell?


Genau so sehe ich das auch. Wo liegt da dein Problem
Anstatt Sonntag morgens bringst du sie am Nachmittag, kannst dann sogar noch ein tolles Festmahl mit ihnen verbringen

10.12.2020 16:02 • #180


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag