Gorch_Fock
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Mannonym
Zitat von Gorch_Fock:Ist sie denn bereit auf denn Kindesunterhalt zu verzichten (was gesetzlich nicht geht, es ist immer ein gewisser Betrag zu zahlen). Bei wem soll das Kind gemeldet sein? Dort geht ja weiter das Kindergeld ein.
Zitat von matten1976:
In der 50/50 Regelung ist Kindesunterhalt i.d.R. nicht zu zahlen, dann müssen eigentlich max. die Spitzen in der Gehaltsdifferenz ausgeglichen werden.
Zitat von matten1976:Und wenn man sich einigt, ist erstmal egal, was gesetzlich geregelt ist
Zitat von matten1976:gebe das wieder, was unsere Anwältin uns erklärt hat
Zitat von matten1976:
Mein Rat: Falls noch nicht geschehen, lass Dich anwaltlich beraten. Eine Erstberatung ist super sinnvoll und schafft Klarheit für Dich.
Mannonym
Zitat von Mannonym:Ich weiß momentan auch Ihren genauen Plan nicht (ausser dass Sie nach den Feiertagen sich kümmern will)
pimpomat
James2024
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