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Frau trennt sich nach 14 Jahren, bin am Boden zerstört!

Gorch_Fock
Ist sie denn bereit auf denn Kindesunterhalt zu verzichten (was gesetzlich nicht geht, es ist immer ein gewisser Betrag zu zahlen). Bei wem soll das Kind gemeldet sein? Dort geht ja weiter das Kindergeld ein.

18.12.2024 22:51 • #76


M
Ist tatsächlich alles noch nicht geklärt, soweit sind wir noch nicht

Gestern 06:22 • #77


A


Frau trennt sich nach 14 Jahren, bin am Boden zerstört!

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matten1976
Zitat von Gorch_Fock:
Ist sie denn bereit auf denn Kindesunterhalt zu verzichten (was gesetzlich nicht geht, es ist immer ein gewisser Betrag zu zahlen). Bei wem soll das Kind gemeldet sein? Dort geht ja weiter das Kindergeld ein.

In der 50/50 Regelung ist Kindesunterhalt i.d.R. nicht zu zahlen, dann müssen eigentlich max. die Spitzen in der Gehaltsdifferenz ausgeglichen werden. Und wenn man sich einigt, ist erstmal egal, was gesetzlich geregelt ist. Aber das wird ein Anwalt im Familienrecht viel besser wissen - ich bin auch nur Laie und gebe das wieder, was unsere Anwältin uns erklärt hat...

Mein Rat: Falls noch nicht geschehen, lass Dich anwaltlich beraten. Eine Erstberatung ist super sinnvoll und schafft Klarheit für Dich.

Gestern 10:02 • #78


HerrZ
Zitat von matten1976:

In der 50/50 Regelung ist Kindesunterhalt i.d.R. nicht zu zahlen, dann müssen eigentlich max. die Spitzen in der Gehaltsdifferenz ausgeglichen werden.

Nope. Bitte keine unsauberen Ratschläge in Rechtsdingen.
Richtig ist: Der Kindesunterhalt wird durch die zusammengelegten Einkommen bestimmt und ist dadurch generell höher als beim klassischen einer betreut, einer zahlt.
Beide zahlen anteilig nach Einkommensanteil der Gesamtsumme an den anderen - und ab Volljährigkeit an Kind.
Beispiel: A verdient 5.000.-, B verdient 2.500.-
Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für 7.500.- (Gerichte schlagen gerne noch eine Stufe drauf).
Fiktiv: 1.200.- Kindesunterhalt

A zahlt B 2/3 = 800.-
B zahlt an A 1/3 = 400.-
Beide zahlen bei Volljährigkeit an Kind.

Zitat von matten1976:
Und wenn man sich einigt, ist erstmal egal, was gesetzlich geregelt ist

Und damit anfechtbar. Kein guter Anwalt wird eine Schlechterstellung akzeptieren. Und das sollte man selbst auch nicht. Dem Finanzamt ist auch nicht egal, worauf man sich einigt, sondern die rechnen ggf. mit den Standardsätzen.

Zitat von matten1976:
gebe das wieder, was unsere Anwältin uns erklärt hat

Eigenen Anwalt suchen und nehmen. Was Du da wiedergibst ist einfach unsauber, sofern Du deutsches Recht meinst. In CH und Ö ist alles anders.

Zitat von matten1976:

Mein Rat: Falls noch nicht geschehen, lass Dich anwaltlich beraten. Eine Erstberatung ist super sinnvoll und schafft Klarheit für Dich.

Jepp.


Unterhaltsberechnungen kann man auch durch das Jugendamt machen lassen. Kostet nix. Gilt als unvoreingenommen. Und den passenden Titel machen die gleich mit.

Gestern 10:11 • x 2 #79


M
Danke für eure Nachrichten, das mit dem Anwalt werde ich angehen (müssen). Ich weiß momentan auch Ihren genauen Plan nicht (ausser dass Sie nach den Feiertagen sich kümmern will) Ich kann momentan nur schwierig mit der ganzen Situation umgehen. Bin nur am überleben und funktionieren. Wenn ich Sie nicht jetzt schon soo sehr vermissen würde.

Gestern 15:57 • #80


unbel-Leberwurst
Zitat von Mannonym:
Ich weiß momentan auch Ihren genauen Plan nicht (ausser dass Sie nach den Feiertagen sich kümmern will)

Aber Du musst doch auch darauf vorbereitet sein und darfst eine Meinung vertreten.

Mann, komm aus Deinem Jammertal, wenn Du auch nur ansatzweise irgendwas retten willst...

Gestern 16:24 • #81


P
Ich finde die Geschichte von dir wirklich schlimm. Wirklich traurig. Sammel deine Kraft und geh zum Anwalt.

Gestern 16:39 • x 1 #82


Gorch_Fock
@Mann, deshalb hilft Dir ja das Forum weiter, weil wir ähnliche Konstellationen aus der Forenerfahrung kennen. Ungewöhnlich ist z.B., dass Deine NF sich aktiv um Bankgespräche kümmert. Diese sehr rationalen Themen gehen meist im Trennungsstress unter. Du kannst daran sehen, dass ein Ziel von ihr, def. darauf gerichtet ist, finanziell ohne größere Schäden aus der Sache herauszugehen. Dafür holt sie sich ein Lagebild ein.

Weder scheint sie die Trennung stark zu belasten, noch ist sie in der Passivität. Deshalb selbst aktiv werden und zum 01.01. selbst die Trennung erklären und mit allen notwendigen Schritten beginnen.

Wohnungssuche (mind. 3 Zimmer), Anwalt für Erstberatung, Umgangsplan erstellen, Arbeitgeber kontaktieren, Bankgespräche (Vorfälligkeitsentgeld) und Steuerberater (Spekulationsgewinne durch Verkauf in der 10 Jahresfrist) müssen geklärt werden.

Verabschiede Dich von dem alten Paarbild, es gibt jetzt nur noch die Elternebene und Deine Zukunft, die Du gestalten kannst.

Stell mal einen Plan auf, wann Du was angehst in 2025 und stell ihn hier ein.

Vor 10 Minuten • #83


Wollie
kann mich dem nur anschließen....aktiv werden, aus der Opferrolle rauskommen und dann wirst du aus dem Tränental Schritt für Schritt herauskommen. Nein, einfach ist es nicht und wird es auch nicht. Aber besser......du musst nur anfangen.

Gerade eben • #84


A


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