15224

Frau schreibt mit anderem Mann

I
Wichtig ist doch , dass man dem eh schon gebeutelten 14 jährigen noch Wasser und Strom in Rechnung stellt.

Von nix , kommt schliesslich nix.
Das hat man hier ja gelernt.

06.12.2020 22:03 • x 2 #6586


I
Zitat von Auchhier:

Wow, jetzt auch noch Sozialbetrug auf ganzer Linie, klasse. D.h. unter dem Deckmäntelchen Wechselmodell für deine Tochter wird alles so gedreht, dass deine Frau noch eine schöne Sozialleistung abgreifen kann und du gibst ihr inoffiziell den Unterhalt drauf. Das ist zum kotzen.

Und diese ganze Rumeierei, dass du keine Ahnung hast, was sie mit dem Pflegegeld gemacht hat, ist Müll. Wem willst du erzählen, dass du in den ganzen Jahren nicht mitbekommen hast, was mit dem Geld passiert ist? Hast du nicht gefragt, woher sie die Kohle für die Brust-OP hatte?


Alter, da fällt mir nichts mehr zu ein...


Ich muss ihr ja den Unterhalt gar nicht inoffiziell geben, den bekommt sie gar nicht weil ich für die Kinder ja die Hälfte der Zeit für alles aufkomme.
Das ist kein sozialbetrug, dass ist die offizielle Regelung beim wechselmodell.

Und das mit dem pflegegeld lauft seit bißchen mehr als einem Jahr glaube ich, nicht jahrelang.
Und es ist so dass ich da nicht genau involviert war und bin.

06.12.2020 22:13 • x 1 #6587


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


I
Zitat von Isely:
Wichtig ist doch , dass man dem eh schon gebeutelten 14 jährigen noch Wasser und Strom in Rechnung stellt.

Von nix , kommt schliesslich nix.
Das hat man hier ja gelernt.


Häh? Das würde hier oft genug gefordert, dass ich den Unterhalt damit verrechnen soll, dass sie ihren großen die ganze Zeit bei mir lässt und ich dafür aufkommen soll.
Wieso soll ich für ihn das wochenlang bezahlen und sie fordert gleichzeitig Unterhalt für meine Tochter die ja die Hälfte der Zeit ja sowieso bei mir ist.

06.12.2020 22:16 • x 4 #6588


G
Zitat von Auchhier:

Wow, jetzt auch noch Sozialbetrug auf ganzer Linie, klasse. D.h. unter dem Deckmäntelchen Wechselmodell für deine Tochter wird alles so gedreht, dass deine Frau noch eine schöne Sozialleistung abgreifen kann und du gibst ihr inoffiziell den Unterhalt drauf. Das ist zum kotzen.

Und diese ganze Rumeierei, dass du keine Ahnung hast, was sie mit dem Pflegegeld gemacht hat, ist Müll. Wem willst du erzählen, dass du in den ganzen Jahren nicht mitbekommen hast, was mit dem Geld passiert ist? Hast du nicht gefragt, woher sie die Kohle für die Brust-OP hatte?

Alter, da fällt mir nichts mehr zu ein...

Ich finde, man sollte in einem öffentlichen Forum vorsichtig sein jemanden (TE) Sozialbetrug auf ganzer
Linie zu unterstellen. Sozialbetrug ist strafbar. Solche Unterstellungen gehen einfach zu weit.

Kennst du den TE, seine Frau, die Kinder und das ganze Umfeld und warst bei allem dabei? Sicher nicht.
Ich empfinde es als anmaßend mit Unterstellungen zu arbeiten und das als Fakten darzustellen.

06.12.2020 23:00 • x 6 #6589


MissLilly
Vor ein paar Seiten noch hast du geschrieben das deine Frau die Anträge für das Pflegegeld bei KK ausgefüllt hat und dich ebenfalls als Pflegeperson eingetragen hat und dir demnach eigentlich die Hälfte der Kohle zustehen würde !
Ich frage mich wen du hier eigentlich noch ver*Ar. willst mir deiner ewigen Leier vom stets treu sorgenden Ehemann und Familienvater der doch für alle nur das beste wollte, sich stets aufgeopfert hat und leider zu gutgläubig war ...

06.12.2020 23:19 • x 1 #6590


HerrZ
Zitat von Ichgeheim:
Ich muss ihr ja den Unterhalt gar nicht inoffiziell geben, den bekommt sie gar nicht weil ich für die Kinder ja die Hälfte der Zeit für alles aufkomme.

Leider falsch. Und so langsam zweifle ich, zumindest mal an Deinem Anwalt.
Im Wechselmodell wird das Einkommen beider zusammengelegt, dann wird anteilig an den anderen bezahlt. Und wenn Kind volljährig ist, dann an's Kind.
Bespielrechnung mit fiktiven Zahlen
Bereinigtes Einkommen A: 3000 Euro
Bereinigtes Einkommen B: 1500 Euro
Gesamteinkommen: 4500 Euro
Anteil A: 3000/4500 = 66%
Anteil B: 1500/4500 = 33%

Düsseldorfer Tabelle für Einkommen 4500Euro: 750 Euro (fiktiv)
A an B (oder volljähriges Kind): 500 Euro
B an A (oder volljähriges Kind): 250 Euro
Eine Verrechnung empfiehlt sich aus Gründen der steuerlichen Nachweisbarkeit (Kosten/Einnahmen) nicht.
Anmerkung: Gerichte legen auf die Altersstufe der D'dorfer Tabelle im Wechselmodell gerne noch 1-2 Stufen drauf, da erhöhter Bedarf und die D'dorfer Tabelle für das klassische einer betreut, einer zahlt gemacht ist.

06.12.2020 23:47 • x 2 #6591


U
ganz einfach du machst sie drauf aufmersam das sie dir in der zeit von 1 jahr noch eine nachzahlung für die betreung geben muss.
desweiteren sagst du ihr das du die krankenkassen informierst das du das ausfällst für die betreung . so bist du draußen.
so wecheselmodel setzt du um und dies machst du mit deinen anwalt.

1 dein anwalt fragen kosten der unterhaltes für sie und kind und kindergeld
2 bitte hol dir eine 2 meinung kosten der unterhaltes für sie und kind und kindergeld
3 jugendamt dann das ansprechen was du mit deinen anwalt besprochen hast. zickt sie rum. gebe beim jugendamt an was sie und wie sch. sie sich um die kinder gekümmert hat und das die nachzahlung und die laufenden zahlungen verwendet wurden für möppse statt kinder. möppse kosten zwischen 2500 und 6000 euro das du mal weist was sie verballert hat. deswegen evtl das sie mit den wohnungsgegenständen so schnell einverstanden war. das du nicht erfährst was es gekostet hat. oder weißt du das?
entweder gibst gas und lass dich nicht wieder mit irgendein schmarrn einlullen

so info nochmals.

sozialbetrug ist mit öffentlichen mitteln dazu gehört auch die krankenkasse, zweckentfremdet wir. dies ist geschehen da sie sich möppse partys kleider und schöne bh und strings für brummi besorgt hat. die hat oft die folge das eine anzeige und je nach art zur staatsanwalt geht und zur verhandlung geht. dies bedeutet das eine geldstrafe in gewisser höhe bis 5000 euro oder glaube 90 tagessätze schon reicht das du vorbestraft bist. dies wirkt sich auch darauf das ihr da ihr euch an geld bedient habt ihr den kindeswohl als gefährdend eingeschätzt werden könntet. die könnte im schlimmsten fall , pflegeeltern bedeuten .
deswegen reden wir das du richtig handeln sollst damit du nicht als verlierer hervorgehst.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
die 2 Söhne.
in erster linie geht es darum das du das wechselmodel für deine tochter haben willst.
leider hast du keinerlei ansprüche auf die 2 söhne . sie können mit dir in kontakt bleiben und besuchen würde aber von einer regelmäßigen sache absehen. in erster linie geht es um deine Tochter
1 sieht sie dich als kindermädchen
2 brauchst du es schrifltlich das du in dieser zeit die beaufsichtigte person bist.
3 so wie deine frau drauf ist könnte sie dir was vorwerfen und zu last legen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

thema geld . du drehst sachen die wirklich schon ein irrsin ist lass es dein anwalt machen , fordere alles was dir zusteht und sei endlich mal ehrlich was sich für ein mist macht mit krankenkasse.
es kann dir egal sein , oder vielleicht endlich mal ihren p o zu bewegen und auch nicht nur zucker in den ars ch kriegt.
wenn du dich auf illegalen sachen einlässt bist deine tochter schneller weg wie du denkst da du nicht das vertrauen kriegts

07.12.2020 00:35 • #6592


B
Ihr zwei habt einfach zu jung Kinder bekommen. Ich finde ihr 2 seid selbst noch nicht erwachsen. Du klammerst dich an diese Frau wie eine Mama..sie aber verzehrt sich nach Freiheit und Autonomie..dann klammerst du dich an diese Kinder...und gibst dein gesamtes Freizeitleben auf.
Die Trennung wird euch beiden guttun. Einfach damit jeder wieder zu sich findet und der ganze stress von einem abfällt. Du bist echt noch jung ..es wird Zeit dass du anfängst das leben zu geniessen

07.12.2020 07:30 • #6593


unbel-Leberwurst
Zitat von Ichgeheim:
Unterhalt würde ich ihr also inoffiziell trotzdem geben..


Dünnes Eis.
Dann kann sie es offiziell irgendwann nachfordern und Du hast keinen Beweis, es ihr gegeben zu haben.

Davon abgesehen halte ich das auch für Sozialbetrug oder in Deinem Fall Beihilfe dazu.
Warum eigentlich machst Du Dir Gedanken dazu, was ihr Wohngeld betrifft?
Das ist ihre Baustelle, nicht Deine.

Ich würde Dir ans Herz legen, alles hochoffiziell laufen zu lassen und schriftlich über den Anwalt zu vereinbaren.

07.12.2020 08:05 • x 2 #6594


eM-Pi
Hallo TE...
Ich denke, du solltest hier keine Zahlen veröffentlichen... Nimm die Beiträge raus. Das geht niemand hier was an.
Du selbst entscheidest, was du mit deinem Gewissen vereinbaren kannst. Mach dir nicht noch mehr Baustellen, die du 'eh schon hast.
Für rechtliches ist dein RA zuständig. Der kennt sich aus und ist dazu da, dich vor evtl. Schäden zu schützen.

07.12.2020 09:04 • x 5 #6595


S
Zitat von Unglück112233:
möppse kosten zwischen 2500 und 6000 euro das du mal weist was sie verballert hat.


Wo? Bei einem Quaksalber im tiefsten Osteuropa vielleicht. Hier in D biste im 5 Stelligen Bereich mit dabei.
Ach da fällt mir ein.
TE hast eigentlich ne Kopie von der Rechnung? Fall nicht, fordere die mal an.
Die Dinger wurden doch während der Ehe ehmmm... angeschafft.
Dürfte in die Zugewinnmasse mit einfließen...
Spielt dabei echt keine Rolle, von welchem Geld die bezahlt wurden.

07.12.2020 10:07 • x 2 #6596


G
Zitat von HerrZ:
Leider falsch. Und so langsam zweifle ich, zumindest mal an Deinem Anwalt.
Im Wechselmodell wird das Einkommen beider zusammengelegt, dann wird anteilig an den anderen bezahlt. Und wenn Kind volljährig ist, dann an's Kind.
Bespielrechnung mit fiktiven Zahlen
Bereinigtes Einkommen A: 3000 Euro
Bereinigtes Einkommen B: 1500 Euro
Gesamteinkommen: 4500 Euro
Anteil A: 3000/4500 = 66%
Anteil B: 1500/4500 = 33%

Düsseldorfer Tabelle für Einkommen 4500Euro: 750 Euro (fiktiv)
A an B (oder volljähriges Kind): 500 Euro
B an A (oder volljähriges Kind): 250 Euro
Eine Verrechnung empfiehlt sich aus Gründen der steuerlichen Nachweisbarkeit (Kosten/Einnahmen) nicht.
Anmerkung: Gerichte legen auf die Altersstufe der D'dorfer Tabelle im Wechselmodell gerne noch 1-2 Stufen drauf, da erhöhter Bedarf und die D'dorfer Tabelle für das klassische einer betreut, einer zahlt gemacht ist.

Das ist nach meinem Kenntnisstand exakt so wie du das aufgeführt hast. Allerdings ist das im Falle
des TE´s dann doch umfassender zu betrachten, da von den 3 Kindern nur 1 Kind sein eigenes ist.
Nach ihrer offiziellen Trennung vom TE mit quasi Auszug aus dem gemeinsamen Haus, ist sie selbst
im vollem Umfang für ihre eigenen Kinder zuständig. Sein RA will hier eine Kostenverrechnung beim
Unterhalt, die natürlich endet wenn ihre eigenen 2 Kinder nicht mehr beim TE wohnen und betreut
werden, vornehmen. Das hat mit steuerlichen Nachweisbarkeit (Kosten/Einnahmen) in dem von dir aufgeführten Sinne, in diesem speziellen Fall, eher weniger zu tun.

Der TE hat sich hier nicht korrekt ausgedrückt, weil genau der o.g. wichtige Teil fehlt um das überhaupt
beurteilen zu können. Wenn man den Thread jedoch in den letzten Wochen verfolgt hat, hatte er das be-
reits deutlich mit den Angaben seines RA gemacht. Die Angaben seines RA halte ich für sachlich und
fachlich richtig. Die von dir genannten Zweifel an seinem RA halte ich daher für sachlich nicht richtig.

Man muß allerdings sehr genau und vollständig lesen und nicht nur (teilweise) überfliegen um sich ein,
wenn auch dennoch unvollständiges, Bild machen zu können.

Der TE ist in einer emotionalen totalen und schon länger andauernden Ausnahmesituation und das
sollte berücksichtigt werden und bei allen, gut so, unterschiedlichen Meinungen sollte der respektvolle
Umgang miteinander möglich sein. Wie in sehr langen Threads zu beobachten ist, kippt das Niveau
irgendwann. Leider ist das auch hier zunehmend - auch an der Wortwahl - feststellbar und es schau-
kelt sich auf.

Zitat:
Ich denke, du solltest hier keine Zahlen veröffentlichen... Nimm die Beiträge raus. Das geht niemand hier was an. Du selbst entscheidest, was du mit deinem Gewissen vereinbaren kannst. Mach dir nicht noch mehr Baustellen, die du 'eh schon hast. Für rechtliches ist dein RA zuständig. Der kennt sich aus und ist dazu da, dich vor evtl. Schäden zu schütze

Ich schließe mich hier an mit der dringenden Bitte an den TE genau das zu tun.

07.12.2020 11:05 • x 5 #6597


I
Sorry Leute da sind wohl einige Dinge falsch kommuniziert worden von mir aus. Ich habe nicht vor irgend etwas illegales oder unmoralisches zu machen.
Ich überlege nur für meine Tochter möglichst viel da zu sein, sie bei mir zu haben, sie zu unterstützen, sie bei ihrem weiteren Lebensweg zu helfen und ihr gut Chancen für ihre Zukunft zu ermöglichen. Das wechselmodell wäre hier nunmal die beste möglichkeit das auch umzusetzen.
Ich befürchte eben dass meine ex, den kontakt beschränken wird, auch für den mittleren.
Und die 2 kleinen sind momentan einfach zufrieden mit der Situation, dass ich eben auch möglichst viel für sie da bin.

07.12.2020 13:55 • x 5 #6598


G
Zitat von Ichgeheim:
Das wechselmodell wäre hier nunmal die beste möglichkeit das auch umzusetzen.
Ich befürchte eben dass meine ex, den kontakt beschränken wird, auch für den mittleren.


Zunächst mal hat ja deine EF die derzeitige Planung vorgeschlagen. Das ist ja ein Wechselmodell.

Ja kann sein sie will den Kontakt beschränken. Du hast da ja im Fall der Fälle keine Handhabe.

Da wird sicher nochmal eine Beratung notwendig wie hier was überhaupt angerechnet werden kann

07.12.2020 18:41 • #6599


G
Zitat von Ichgeheim:

Genau und beim wechselmodell, kind bleibt bei mir gemeldet und ich beziehe das Kindergeld offiziell, würde ich steuerklasse 2 bekommen.

Und sie wegen ihrer 2 Kinder ja auch.


Habe dein Vorhaben auch so verstanden, wegen eurer Tochter.
Das Kindergeld bekommt immer die Person, bei dem das Kind gemeldet ist, faktisch den ersten Wohnsitz hat. Man könnte ja auch jedem Elternteil 102Euro geben aber das wird nicht gemacht. Das wird sowieso verrechnet und auch wenn ihr ein klares Wechselmodell haben würdet, musst du sowieso wegen deines deutlich höheren Verdienstes Unterhält zahlen.

Welche rechtlichen Mittel da evtl doch noch greifen ist ist bestimmt kompliziert. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass deine Ex dir monatlich 300Euro gibt weil der Mittlere die Hälfte der Zeit bei dir ist.
Der grosse, der dich ja schon selbstständig besuchen könnte, fällt da ja auch komplett hinten rüber.

Bei der Frage nach der Steuerklasse bin ich etwas überfragt.
Dann hätte sie bei den beiden Jungs Stkl. 2 und bei der Tochter 1

Zwei unterschiedliche Steuerklassen für eine Person bei einem Job?

07.12.2020 19:08 • #6600


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag