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Frau schreibt mit anderem Mann

S
Der Große ist 15. In einem Jahr ist die Scheidung, da ist er 16. Da darf der ganz allein entscheiden, ob er bei Mama, Oma, betreuten Wohnen oder bei dem Mann leben will, den er Vater nennt. Wenn die Mutter da zustimmt, will ich den Richter sehen, der da noch Fragen hat.

Und die Mutter wird sich einlassen. Die sagt selbst, sie will den Großen nicht.

20.11.2020 10:10 • #5446


U
wie mein anwalt sagte sie versucht alles ohne schrifliche sachen damit sie auf deutsch ihren ar sch schön sauber behält und die vorteile hat.
er meinte auch warum der te überhaupt auf solche sachen einginge das es rechtlich sehr auf der wagge steht.
er hat keine rechte , jetzt schon nicht. er hat nichts schriftliches , er ist jetzt voll in der haftung wenn was passieren sollte und sie auf ihn rechtliche schritte machen könnte.
5050 muss nicht über richter gehen kann auch über beide anwälte laufen schriflich ist bindend. da sagt auch der richter ihr habt euch geeinigt haltet euch drann.
er soll so sehr wie es schmerzt den großen in die obhut der mutter geben.diekleine 5050 und dafür sorgen das seine tochter es gut geht

20.11.2020 10:13 • #5447


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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U
Zitat von Sorgild:
Der Große ist 15. In einem Jahr ist die Scheidung, da ist er 16. Da darf der ganz allein entscheiden, ob er bei Mama, Oma, betreuten Wohnen oder bei dem Mann leben will, den er Vater nennt. Wenn die Mutter da zustimmt, will ich den Richter sehen, der da noch Fragen hat.

Und die Mutter wird sich einlassen. Die sagt selbst, sie will den Großen nicht.



das ist nicht richtig das läuft übers jugendamt , da werden erst gutachten erstellt sowie ob diese personen überhaupt geeignet sind.

20.11.2020 10:15 • #5448


S
Hör mal, ich bin selbst mit 15 zu Hause ausgezogen. Du musst mir nicht erzählen, was in diesem Land geht und was nicht geht.

Der TE muss auch nicht seine Eignung beweisen. Der Junge wohnt seit Jahren mit ihm unter einem Dach und will das auch in Zukunft tun. Einen Richter interessiert in diesem Alter nur noch, was der Junge will. Alles andere ist zweitranig.
Nur eines ist noch von Belang.Die Mutter muss da ihr OK drunter setzen.

20.11.2020 10:16 • x 1 #5449


U
anderen ton bitte

kann ich ,ich konnte es nicht, nur weil es bei dir funktiomiert hat und schätze es war ein familienmitglied wo du hin bist. was ist er laut gesetz, nichtmal verwandschaft. hast du eine pflegestufe gehabt?

20.11.2020 10:19 • #5450


SlevinS
Zitat von DoubleHope:
Du brauchst einen Plan wie das auch im Alltag klappt, fang an - informiere Dich.


Wurde hier auch schon zig mal angesprochen, aber da dann auch Aktionismus gefragt wäre, hält sich der TE da auch lieber zurück.
Also ob Anwalt oder JA sich um Tagesabläufe innerhalb des Hauses schären würden.

20.11.2020 10:22 • x 1 #5451


S
Zitat von Unglück112233:
anderen ton bitte

kann ich ,ich konnte es nicht, nur weil es bei dir funktiomiert hat und schätze es war ein familienmitglied wo du hin bist. was ist er laut gesetz, nichtmal verwandschaft. hast du eine pflegestufe gehabt?



Nope in bin ein eine WG gezogen. Das ging schon 1989 ohne Probleme. Bekam ne Tante vom Jugendamt, die mich einmal die Woche sehen wollte. Das wars.
Und soll ich dir was sagen? Meine Mutter war dagegen, wurde aber vom JA solange bearbeitet, bis sie am Ende ihr OK gegeben hat. Mit 16 ist nur noch das von Belang, was das Kind will. Das kann ich dir versichern.

20.11.2020 10:24 • #5452


U
dann wirst ziemlich häusliche probleme gehabt haben. wenn das jugenamt eingeschritten ist.
hier ist das nicht der fall. er zieht auch nicht in eine wg mit betreung vom amt sonder rein rechtlich so blöde es sich anhört zu nicht famiienmitglied.

vergleich nicht äpfel mit birnen.

das was er macht ist im rechtlichen eine pflegefamilie ohne famiele und diese müssen von JA gebprüft werden du must voraussetzungen machen und haben. die hat er nicht

bei mir wars 1985, jedes bundesland ist anders. nur musst schon sagen warum biste raus und warum hat sich das ja so eingestzt also muss es bei dir von vorn und hinten nicht gepasst haben das dies funktioniert

20.11.2020 10:36 • #5453


A
Zitat von Unglück112233:
das ist nicht richtig das läuft übers jugendamt , da werden erst gutachten erstellt sowie ob diese personen überhaupt geeignet sind.


Das stimmt so nicht,das passiert nur, wenn vorher keine Einigung stattfindet. Wenn sich alle einig sind, kann alles außergerichtlich vereinbart werden.

20.11.2020 10:43 • x 1 #5454


S
Tut mir leid, nein ich muss dich enttäuschen. Ich wollte schlichtweg nicht mehr bei meiner Mutter wohnen. Da ist niemand eingeschritten. Ich habe meine Sachen gepackt und bin gegangen. Und in Prinzip will der Junge nichts anderes. Der will halt nicht bei seiner Mutter wohnen, sondern bei dem Mann, bei dem er jahrelang auch schon gewohnt hat.

Das allein reicht aus, wenn du 16 bist. Kannst ins betreute Einzelwohnen gehen, in eine Jugendwohngruppe oder auch zu deinem Stiefvater, wenn du das unbedingt möchtest. Und wenn sogar die Mutter dem zustimmt, wird dich niemand aufhalten. Das versichere ich dir.

20.11.2020 10:47 • #5455


U
da diese kind im offizellen sinn pflegebedürftigt ist schon, er bekommt pflegegeld amt und
das heist eine pflege des kindes muss gewährleistet sein. du kannst nicht kinder weil es dir passt sagen du bleibst da.
in deutschland gilt immer noch die oberste berchtigte ist der Staat .


genau da wiedersprichst du dir selbst wohngruppe ist kein thema , sein vater kein thema. betreutes wohnen kein thema

er ist weder verwandt mit ihm noch sonst was. leider auf deutsch bekannt der mann der mutter.
die mutter ist alleinige erziehungsberechtige
, das ist fackt das hieße sie würde es abgeben die läuft über ja und evt gericht. dann wird hinterfragt warum , stellt sich herraus das die mutter nicht geeignet sit könnte es der fall sein das beide söhne in eine pflegefamilie kommen und die tochter zu ihm. wie sich die sachlage und das ist fakt er nicht die nötigen voraussetzungen hat. außer er hört zum arbeiten auf oder holt sich hilfe was finazell nicht möglich ist.


sie hat die verantwortung es ist ihr kind und wenn eine mutter so zu ihren kind ist , das ist meine meinung sollte gar kein kind betreuen

20.11.2020 10:48 • x 1 #5456


I
Zitat von Sorgild:
Nur eines ist noch von Belang.Die Mutter muss da ihr OK drunter setzen.


Ja und damit ist er wieder erpressbar...

Ist doch ne Endlosschleife,,,,

20.11.2020 11:02 • #5457


U
ja das stimmt , das wird sie nicht tun.
es wurde bis jetzt nichts schriftliches gemacht was ihr in die karten spielt.

er soll tun was er für richtig hält,

mir tun alle 3 kinder leid da sie zum spielball einer mutter geworden sind. sie weiß wie sie ihn beschäftigt damit und zum nichts tun damit verdonnert. wenn er bald nicht aufwacht kommt er aus der sache nicht mehr raus und steht mit seiner Existenz am abgrund ohne kinder haus weg und mit sich am abgrund. solange er nicht anfängt das zu änder und auf sich und vorrangig um seine tochter schaut kommt der punkt wo dies eintrifft

20.11.2020 11:08 • x 3 #5458


S
Zitat von Unglück112233:
da diese kind im offizellen sinn pflegebedürftigt ist schon, er bekommt pflegegeld amt und
das heist eine pflege des kindes muss gewährleistet sein. du kannst nicht kinder weil es dir passt sagen du bleibst da.
in deutschland gilt immer noch die oberste berchtigte ist der Staat .

Der TE wird, sollte der Junge bei ihm bleiben wollen, Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt kriegen. Die sind dann verbindlich und das war bei mir auch so. Mein Vater hat ADS, ich habe es, meine Schwestern haben es, mein Sohn hat es. Mal mit mal ohne (H)
Ich habe auch erst mit 16 meinen ersten Therapeuten gehabt, bei dem ich gelernt habe, damit zu leben. Das wird dem Jungen wohl nicht anders ergehen. War damals übrigens ne Auflage, Therapie zu machen. Hilft auch. ADS schleicht sich zwar nach der Pubertät nicht aus, wie lange angenommen wurde, aber man kann gut damit leben, wenn man nur vorher gelernt hat, wie.


Allerdings.. Pflegestufe auf ADS habe ich vorher noch nie gehört. Es gibt sehr viel, was angeboten wird. Therapie, Eingliederungshilfen, Integrationskindergärten und Schulen, Schulhelfer, Sozialbetreuer und und und... Aber Pflegestufe. Davon lese ich hier zum ersten Mal. Und das bei meiner eigenen Familie, durch die sich dieses Syndrom durch sämtliche Generationen zieht.

Trotzdem würde es mich mal interessieren, in wie weit das Pflegegeld denn auch tatsächlich bei dem Jungen angekommen ist. Was wurde von dem Geld beschafft, was dem Kind bei der Bewältigung seiner Defizite geholfen hat. Einfach nur Medis geben, kann ja wohl nicht das letzte Wort gewesen sein. Der Junge hat Probleme in der Schule. Wird ihm Nachhilfe bezahlt? Dafür ist das Geld da. Geht er auf eine normale Schule? Dann hätte er Anspruch auf einen Schulhelfer.

Habe ich den TE aber alles schon mal irgendwo gefragt, aber nie ne Antwort bekommen.

20.11.2020 11:11 • x 1 #5459


S
Zitat von Isely:

Ja und damit ist er wieder erpressbar...

Ist doch ne Endlosschleife,,,,

Eher umgekehrt, würde ich sagen.
Wenn er das auch nur einmal etwas rausstellen würde. Sie will den Jungen nicht. Sie will ihn abschieben. An Stelle des TEs hätte ich nö gesagt. Aber man kann ja drüber reden.

Er könnte den Jungen ja nehmen. Aber dafür kriegt er 50:50 an seine Tochter. Wechselmodell ist btw eh übrigens das, was Gerichte neuerdings bevorzugt ansteuern.

Ihre Wahlt: Sie muss nur ja sagen.
Wenn es es nicht tut, hat sie ihren Großen an der Backe und zwar 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche.
Muss sie halt wissen..

Und ja, es gibt Möglichkeiten, dass der TE das gestemmt kriegt, trotz Vollzeitjob. Aber darüber werde ich mir erst die Pfoten wund schreiben, wenn es dahingehend überhaupt erstmal ne Ansage und einen Plan gibt.

20.11.2020 11:22 • x 1 #5460


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