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Frau schreibt mit anderem Mann

S
Urmel, die Dame ist fertig mit dem TE. Die hat ihn längst satt und über. Konkurrenz kann er anschleppen, soviel er will. Emotional wird sie das nicht interessieren, es sei denn, eine Neue Frau grätscht ihr ordentlich dazwischen und drückt ihr die Kinder in die Hand mit den Worten: Hier, deine. Hast du vergessen.

19.11.2020 23:52 • x 3 #5416


I
Zitat von Sorgild:
Urmel, die Dame ist fertig mit dem TE. Die hat ihn längst satt und über. Konkurrenz kann er anschleppen, soviel er will. Emotional wird sie das nicht interessieren, es sei denn, eine Neue Frau grätscht ihr ordentlich dazwischen und drückt ihr die Kinder in die Hand mit den Worten: Hier, deine. Hast du vergessen.


haste vergessen.... herrlich...

19.11.2020 23:57 • x 1 #5417


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


G
Zitat von paulaner:
Ich habe leider auch mittlerweile das Gefühl, dass dir nicht mehr zu helfen ist.
Das mitzulesen ist ja schon grausam.

Ich formuliere das mal anders: Der TE ist ihr vermutlich so etwas wie hörig, denn nur sie allein bestimmt
was gemacht wird, er darf noch abnicken und unterwürfig den Blick nach unten senken. Diesen Eindruck kann
man zumindest haben.

Ohne sich emotional von ihr zu lösen und mit klarem Blick die tatsächliche Situation zu sehen, endlich
in der Realität ankommen, den Kopf zu heben und sich fragen was mache ich hier eigentlich und warum
lasse ich das alles so zu, wird sich auch in den nächsten Tagen und Wochen nichts ändern.

20.11.2020 00:39 • x 2 #5418


I
Zitat von DoubleHope:

Wieso bist Du da so pessimistisch ? Dokumentiere wie Deine NF agiert, wenn Dein Anwalt da nichts draus macht, dann ist er falsch. Was heißt eigentlich Tochter bekommen ? Residenzmodell und sie lebt bei Dir ? Ex-Frau hat dann Umgang oder Wechselmodell mit 50/50 ?


Am liebsten wäre mir Tochter bei mir, das wird aber wohl schwer.
50 50 wechselmodell wäre da wahrscheinlich die beste Lösung.
Aber geht das einfach so? Man trennt ja dann die Geschwister Kinder wieder teilweise auf.

20.11.2020 07:04 • #5419


I
So, eben nochmal mit einem bekannten zufällig gequatscht, der hat da auch schon was mitbekommen.
Der hat mir eben auch nochmal den Rücken gestärkt und meinte nix großen behalten, nur um meine kleine kämpfen.werde nachher nochmal mit dem Anwalt sprechen.
Jetzt muss ich den Spieß wohl wirklich umdrehen. Ihr sagen, so mit dem großen geht es nicht, dass er hierbleibt und sie danach schauen MUSS. Bei den zwei kleinen bleib ich mal noch zurückhaltend, dann muss sie erst mal schauen wie sie das anstellen will, dass der große auch mit kann. Und mitm Anwalt nochmal nen Plan machen, wieviel bei meiner kleinen möglich ist.

20.11.2020 08:43 • x 2 #5420


I
Du quatscht immer und immer das gleiche, wenn sie nicht da ist.

So, jetzt mach ich dies und jenes....

Bla,bla, bla,,,,
Gleich kommt deine Holde zur Tür rein und diktiert dir wie immer was Sache ist....

Ob Kumpel, Anwalt,die Schwiegermama , der Ex Stiefvater, dein halbes Dorf , samt Pfarrer, noch mehr Kumpel und das halbe Forum....
egal, am Ende jeden Tages , verwirfst du alles, so bald deine Frau die Bühne betritt.

Du bist ihr hörig, mach einfach genau das was sie will.
Alles andere schaffst du nicht.

Nicht auszuziehen , war schon deine grösste Aktion, und mehr passiert jetzt auch nicht.

20.11.2020 09:04 • x 1 #5421


I
Zitat von Isely:
Du quatscht immer und immer das gleiche, wenn sie nicht da ist.

So, jetzt mach ich dies und jenes....

Bla,bla, bla,,,,
Gleich kommt deine Holde zur Tür rein und diktiert dir wie immer was Sache ist....

Ob Kumpel, Anwalt,die Schwiegermama , der Ex Stiefvater, dein halbes Dorf , samt Pfarrer, noch mehr Kumpel und das halbe Forum....
egal, am Ende jeden Tages , verwirfst du alles, so bald deine Frau die Bühne betritt.

Du bist ihr hörig, mach einfach genau das was sie will.
Alles andere schaffst du nicht.

Nicht auszuziehen , war schon deine grösste Aktion, und mehr passiert jetzt auch nicht.


Werde ihr heute sagen, dass es mit dem großen bei mir nicht geht, das es rechtlich nicht geht und ich das Risiko nicht eingehen werde. Dann wird sie ihn mitnehmen müssen.
Und wenn sie meint sie muss dann mit den 2 kleinen gehen wieder für Paar Tage, muss ich ihr klarmachen, da oben ist der große, da musst du rechtlich danach schauen, ihn verpflegen usw.
Leider gehe ich davon aus, daß sie mir Dann mit den kleinen, bzw. Vor allem mit meiner kleinen nicht mehr entgegen kommen wird, aber gut bleibt nichts übrig.

20.11.2020 09:12 • #5422


A
Zitat von Ichgeheim:
Man trennt ja dann die Geschwister Kinder wieder teilweise auf.


1. Sie sind Halbgeschwister, Stell Dir vor bekommst weitere eigene Kinder mit neuer Partnerin ? Die sollten ja auch möglichst viel zusammen sein.

2. Schulische Leistungen und ADHS sprechen nicht gerade für die Mutter. Du bist auch im Leben der beiden anderen eine konstante Größe - das musst Du im Kampf um die Kleine in die Waagschale werfen.

3. Ich gehe davon aus, dass Deine NF wegen Kinderbetreuung aufhören wird zu arbeiten. Es lohnt sich für sie nicht, Wohngeld und Stütze sind halt viel zu lukrativ gegenüber Erwerbsarbeit. Vater Staat wird aber schauen was er bei Dir holen kann. Ein Billigkeitsgrund für nachehelichen Unterhalt ist Kinderbetreuung.

4. Deine leibliche Tochter ist der Weg zu Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Lebt sie bei Deiner NF zahlst Du, ab 50/50 keinen oder weniger Kindesunterhalt. Lebt sie überwiegend bei Dir, muss Deine NF zahlen, bei ihrem Einkommen läuft es wahrscheinlich darauf hinaus, dass Du Kindergeld und Unterhaltsvorschuss bekämst.

5. Wenn es Dir gelingt, das Deine NF schriftlich formuliert, dass der Große bei Dir bleiben soll, hat sie ihre Mängel an Erziehungsfähigkeit quasi dokumentiert. Das musst Du dann nutzen, auch wenn es schwer fällt gegenüber dem Großen. Du kennst ihn besser, aber das was Du über den Schultermin schreibst beinhaltet das Risiko, dass seine Probleme auf Dich zurück fallen wenn er bei Dir bleibt. Machbar wäre das, wenn Du und Deine NF die gemeinsame Sorge für den Großen habt. Habt ihr das nicht, kann er sowieso nicht bei Dir bleiben.

20.11.2020 09:17 • #5423


I
Zitat von DoubleHope:

1. Sie sind Halbgeschwister, Stell Dir vor bekommst weitere eigene Kinder mit neuer Partnerin ? Die sollten ja auch möglichst viel zusammen sein.

2. Schulische Leistungen und ADHS sprechen nicht gerade für die Mutter. Du bist auch im Leben der beiden anderen eine konstante Größe - das musst Du im Kampf um die Kleine in die Waagschale werfen.

3. Ich gehe davon aus, dass Deine NF wegen Kinderbetreuung aufhören wird zu arbeiten. Es lohnt sich für sie nicht, Wohngeld und Stütze sind halt viel zu lukrativ gegenüber Erwerbsarbeit. Vater Staat wird aber schauen was er bei Dir holen kann. Ein Billigkeitsgrund für nachehelichen Unterhalt ist Kinderbetreuung.

4. Deine leibliche Tochter ist der Weg zu Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Lebt sie bei Deiner NF zahlst Du, ab 50/50 keinen oder weniger Kindesunterhalt, lebt sie überwiegend bei Dir, muss Deine NF zahlen, bei ihrem Einkommen läuft es wahrscheinlich darauf hinaus, dass Du Kindergeld und Unterhaltsvorschuss bekämst.

5. Wenn es Dir gelingt, das Deine NF schriftlich formuliert, dass der Große bei Dir bleiben soll, hat sie ihre Mängel an Erziehungsfähigkeit quasi dokumentiert. Das musst Du dann nutzen, auch wenn es schwer fällt gegenüber dem Großen. Du kennst ihn besser, aber das was Du über den Schultermin schreibst beinhaltet das Risiko, dass seine Probleme auf Dich zurück fallen wenn er bei Dir bleibt. Machbar wäre das, wenn Du und Deine NF die gemeinsame Sorge für den Großen habt. Habt ihr das nicht, kann er sowieso nicht bei Dir bleiben.



Wechselmodell sollte gehen


Aber auch bei dem wechselmodell bin ich dann auf tagesmutter oder so angewiesen, sieht das ein Gericht dann nicht kritisch, weil bei der Mutter, müsste das dann eben nicht mit externer Hilfe passieren, da sie nur halbtags arbeitet.
Das wechselmodell ist doch auch nur möglich wenn sie zustimmt, sowas ist ja rechtlich nicht direkt durchsetzbar so wie ich gelesen habe.

20.11.2020 09:22 • #5424


I
Zitat von Ichgeheim:

Werde ihr heute sagen, dass es mit dem großen bei mir nicht geht, das es rechtlich nicht geht und ich das Risiko nicht eingehen werde. Dann wird sie ihn mitnehmen müssen.
Und wenn sie meint sie muss dann mit den 2 kleinen gehen wieder für Paar Tage, muss ich ihr klarmachen, da oben ist der große, da musst du rechtlich danach schauen, ihn verpflegen usw.
Leider gehe ich davon aus, daß sie mir Dann mit den kleinen, bzw. Vor allem mit meiner kleinen nicht mehr entgegen kommen wird, aber gut bleibt nichts übrig.


Ja , du schreibst hier immer so schön ...,

Dein Problem sind Worte vs Taten.

Nichts wirst du machen, was sie nicht will.

Wann fängst du an eigenständig zu denken ?
Wann fängst du an dich aus ihren Fängen zu befreien ?
Grenzen zu setzen ?
Niemals, ich weiss.

Hier schreibst du , wie du es gern hättest, aber Holde sagt dir schon was du tun musst, und du machst. .

Ehrlich , ich rate dir ganz, ganz dringend zur Therapie, am besten Stationär , denn die sorgen wenigstens dafür , dass dir dieser Rotweiler vom Hals bleibt.
Und vielleicht schaffen die es sogar aus dir einen Selbstständig denkenden Menschen zu machen, so wie in früher Vorzeit.

20.11.2020 09:26 • x 2 #5425


U
dann pack es an ruf heute noch dein anwalt an, du sagst ihr . das eine regelnung nur über den anwalt geht wie ihr die 50,,50
regelzng macht und dies auch so bleiben wird. desweiteren nimmt sie den großen auch mit.
es ist rein rechtlic ein schwieriges feld
du bist nicht der erziehungsberechtigte, keine rechte
du kannst von ihrer seite schnell zu verantwortung gezogen werden , heist wenn ihr irgendwas nicht passt geht sie zu polizei und du hast ärger.
hab gestern mit mein anwaltt geredet über den fall hier

er meinte

du brauchst überhaupt eine vollmacht das du rechtlich was für die kinder tun kannst.
der große wird nicht bei dir bleiben dürfen da sie sonst äger bekommt und infrage gestellt wird ob sie mit den kindern überhaupt zurecht kommt und da wird sie sofort den großen nehmen. desweiteren wird dir der große nicht zur pflege gegeben da deine vorraussetzungen gleich 0 sind berufstätig alleine.
zu deiner tochter. 5050 ist kein problem wenn es abgesprochen wird schriftlich über anwälte läufz , wenn nichts schrifliches gemacht wurde hat sie den vorteil die tochter zu bekommen.
da sollst du aber schauen das wenn du arbeitetest die betreung lückenlos funktoniert.
du sollst auch die unterlagen schicken dies ist kein problem aber mit deinen anwalt auch sofort eine gegenrechnung machen.
das heist die kinder von ihr wohnen auch bei dir sowie die tochter dies wird angerechnet , auch muss sie offenlegen was sie monatlich für ihre beiden söhne sowie verdienst offen legen.
mein anwalt sagt auch du sollst keine sachen abmachen beschlie0en ohne rechtlichen beistand, da zu emotional bist und dich beeinflussen lässt und auf keinen nenner kkommst.
desweiteren sagt mein aw.
du sollst fordern wo sie jetzt wohnt egal ob sie die wohnung kriegt oder nicht,
du sollst das haus nicht verlassen dies ihr auch sagen und sagen das du zuhause bist wenn sie da ist ob ihr das recht ist oder nicht.
wenn sie sagt sie kommt nur zu besuch der kinder kannst du dies wenn es schriftlich das sie beim brummi ist, ihr den zugang verweigern und ihr eine frist setzen die söhne bei ihr aufzunehmen. desweiteren sollte ihr endlich mal anfangen eine entgültige trennung sofort auszusprechen da es sonst nur ihr vorteil ist. du solltest die trennung auf oktober zurück setzen lassen

20.11.2020 09:27 • x 2 #5426


SlevinS
Zitat von Urmel_:
Ist jetzt nicht so schwer. Dafür muss man halt die Moral und den Glauben an das Christkind an den Nagel hängen.


Du meinst also ein schwarzer Ritter reicht da alleine nicht aus?

20.11.2020 09:27 • #5427


I
Zitat von Ichgeheim:
Das wechselmodell ist doch auch nur möglich wenn sie zustimmt, sowas ist ja rechtlich nicht direkt durchsetzbar so wie ich gelesen habe.


Ihr habt doch schon lange das Wechselmodell, sie kommt nur zum Wäsche wechseln nach Hause.

20.11.2020 09:29 • x 1 #5428


I
Zitat von Isely:

Ja , du schreibst hier immer so schön ...,

Dein Problem sind Worte vs Taten.

Nichts wirst du machen, was sie nicht will.

Wann fängst du an eigenständig zu denken ?
Wann fängst du an dich aus ihren Fängen zu befreien ?
Grenzen zu setzen ?
Niemals, ich weiss.

Hier schreibst du , wie du es gern hättest, aber Holde sagt dir schon was du tun musst, und du machst. .

Ehrlich , ich rate dir ganz, ganz dringend zur Therapie, am besten Stationär , denn die sorgen wenigstens dafür , dass dir dieser Rotweiler vom Hals bleibt.
Und vielleicht schaffen die es sogar aus dir einen Selbstständig denkenden Menschen zu machen, so wie in früher Vorzeit.


Nein, das werde ich ihr heute klip und klar sagen, das es mit dem großen nicht geht aus rechtlicher Sicht, Punkt aus. Und mit dem Anwalt werde ich nachher noch klären was da nun zu tuen ist, wenn sie ihn die Tage quasi wieder hier zurucklasst. Ob ich unter Umständen das Jugendamt informieren soll.

20.11.2020 09:31 • x 1 #5429


A
Zitat von Ichgeheim:
Aber auch bei dem wechselmodell bin ich dann auf tagesmutter oder so angewiesen, sieht das ein Gericht dann nicht kritisch, weil bei der Mutter, müsste das dann eben nicht mit externer Hilfe passieren, da sie nur halbtags arbeitet.
Das wechselmodell ist doch auch nur möglich wenn sie zustimmt, sowas ist ja rechtlich nicht direkt durchsetzbar so wie ich gelesen habe.


Das Wechselmodell kann auch gerichtlich gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Es kommt halt auf die Umstände an und hier musst Du fies werden. Betreuung musst Du organisieren, Kita, Tagesmutter, Nachmittagsbetreuung in der Schule. Du musst loslegen, Dich informieren und ein schlüssiges Konzept vorlegen, dann klappt das schon. Ohne das Du Deine Arbeitszeit an den Betreuungstagen flexibilisierst wird es nicht gehen, sprich mit Deinem AG, Frauen tuen das auch ganz selbstverständlich bis in höchste Positionen hinein.

Nimm diese Informationsbroschüre des BMFSFJ und beruf Dich darauf, Gleichstellung und Gleichberechtigung können doch kleine Einbahnstraße sein.

https://www.bmfsfj.de/blob/93738/eb0e3b...n-data.pdf

20.11.2020 09:31 • x 3 #5430


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