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Frau schreibt mit anderem Mann

B
Zitat von Ichgeheim:
Boah ich war grad mit dem großen beim schulgespräch, Noten alle zwischen 5 und 6, sieht nichts ein, tut nichts für die Schule.
Jetzt muss ich mir grad mal wieder die Frage stellen ob ich mir das antun will
Ist doch ihr Kind eigentlich.
Ich will doch nur meins behalten wenns ginge.


Dann mach ihm keine falschen Hoffnungen. Auch dein Verhalten hat negativen Einfluss auf ihn.Und egal,von wem er ist, Kinder haben ein Recht darauf nicht zwischen die Fronten zu geraten

19.11.2020 17:00 • x 8 #5371


U
Irgendwie tut mir der Große leid, keiner möchte ihn wirklich haben

19.11.2020 17:02 • x 6 #5372


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


S
Ich sehe nur die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:

Entweder du bleibst im Haus, behältst alle drei, bekommst externe Hilfe und sie zahlt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kinderunterhalt.

Oder sie nimmt alle drei mit und du siehst deine Tochter alle 14 Tage am Wochenende.
Bei der Version ist die Chance groß, dass sie vorerst im Haus bleibt.

19.11.2020 17:06 • x 1 #5373


G
Zitat von Sohnemann:
Ein Richter kann ihr die Wohnung zuweisen.
Und dann wohnt sie so lange drin bis die Scheidung durch ist.
Das kann natürlich über einige Jahre hingezogen werden.
Danach müsstest du sie inklusive ihrer Kinder und deine Tochter aus dem Haus klagen.

Klingt auch nicht gerade prickelnd.

Ganz zu schweigen davon, wie die Hütte dann nach fünf Jahren aussieht


Zitat recht-finanzen.de:
Voraussetzung für eine solche Nutzungsüberlassung an einen Ehegatten ist, dass dadurch ein unbilliger
Härtefall vermieden wird. Beispiel für einen solchen Härtefall sind schwere körperliche Misshandlungen
durch einen Ehegatten in der gemeinsamen Wohnung, Bedrohungen durch einen Ehegatten, Gewalt
anwendung gegen die Kinder oder psychische Schäden der Kinder, die die heftigen Streitigkeiten zwischen
ihren Eltern mitansehen müssen.

Ist die Wohnung Alleineigentum des Ehegatten, der durch die gerichtliche Entscheidung die Wohnung nicht
mehr nutzen darf, oder ist sie Eigentum dieses Ehegatten und eines Dritten, kann dieser in der Regel von
dem anderen Ehegatten, dem die Wohnung gerichtlich zur Alleinnutzung überlassen wurde, eine Nutzungs-vergütung fordern.

Daher ist es ganz ganz wichtig, dass der TE in seinem eigenen Verhalten eine solche Situation völlig ver-
meidet bzw. auch rechtzeitig aus dem Weg geht. Wichtig ist, alles zu dokumentieren, WhatsUp zu sichern
bzw. auszudrucken, beim JA vorstellig werden und die Situation schildern und um Rat nachsuchen, Zeugen
zu haben und selbst keine gravierenden Fehler zu machen. Nicht blinder Aktionismus, sondern kluges und
besonnenes Handeln, in Rechtsfragen stets mit Rücksprache beim RA, ist jetzt angezeigt.

19.11.2020 17:07 • x 2 #5374


I
Zitat von unfassbar:
Irgendwie tut mir der Große leid, keiner möchte ihn wirklich haben


Mir doch auch, aber kann und soll ich mir das antun?
Es ist doch ihr leibliches kind worum sie sich nicht kümmern will. Das ist doch eigentlich nicht meine Aufgabe.

19.11.2020 17:13 • #5375


I
Zitat von Sohnemann:
Ich sehe nur die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:

Entweder du bleibst im Haus, behältst alle drei, bekommst externe Hilfe und sie zahlt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kinderunterhalt.

Oder sie nimmt alle drei mit und du siehst deine Tochter alle 14 Tage am Wochenende.
Bei der Version ist die Chance groß, dass sie vorerst im Haus bleibt.


Ich kann die 2 großen rechtlich gar nicht behalten.
Und eigentlich möchte ich doch nur meine Tochter bei mir haben.
Aber da sehe ich so geringe chancen.
Ich bezweifle, dass mir da ein Gericht das zusprechen würde. Nur weil die 2 großen adhs haben und sie vor Jahren mal in Behandlung wegen ihrer Störung war, wirddoch kein Gericht ihr die Tochter wegnehmen.

19.11.2020 17:16 • #5376


U
Zitat von Ichgeheim:
Mir doch auch, aber kann und soll ich mir das antun?


Nein, das wollte ich dir damit auch nicht sagen. Aber schon traurig und tragisch, vor allem, dass die Mutter ihn liebend gern zu dir abschieben würde, damit sie das Problem vom Hals hat.

19.11.2020 17:16 • #5377


S
Gast2000
Im KindsWohl wird das ganz locker für einen von beiden entschieden.
(Hier geht es um dreifaches Kindswohl)

Und wir beide wissen, dass das in diesem hier vorliegenden Fall im Zweifel die Mutter sein wird.

Wenn der Richter das so entscheidet, kann man natürlich Revision einlegen.
So in 3-4 Jahren ist die Sache dann geregelt ^^

Also: vergiss es

Zitat von Ichgeheim:
Ich kann die 2 großen rechtlich gar nicht behalten.
Und eigentlich möchte ich doch nur meine Tochter bei mir haben.
Aber da sehe ich so geringe chancen.
Ich bezweifle, dass mir da ein Gericht das zusprechen würde. Nur weil die 2 großen adhs haben und sie vor Jahren mal in Behandlung wegen ihrer Störung war, wirddoch kein Gericht ihr die Tochter wegnehmen.



Eben, das wird auch nur passieren, wenn die Mutter dem zustimmt.
Gegen ihren willen ist da nichts zu machen

19.11.2020 17:18 • #5378


I
Verdammte sch..
Es muss doch ne Möglichkeit geben meine Tochter da raus zu holen. Sie hat doch schon 2 Problem Kinder, da kann sie mir meins doch nicht auch noch verziehen oder wie auch immer

19.11.2020 17:29 • x 1 #5379


paulaner
@Ichgeheim
Mittlerweile finde ich das Ganze nur noch spooky. Und zwar euer beider Verhalten.
Ich habe ja jetzt eine ganze Weile nur mitgelesen, aber langsam geht mir die Hutschnur hoch.

Erst willst du den Großen bei dir behalten. Dann, wo auf einmal schulische Probleme auftauchen, willst du ihn am liebsten los sein.
Und auf einmal geht's dir um deine leibliche Tochter, wo du die ganzen Tage Nachfragen von uns geflissentlich überlesen hast und nicht drauf eingegangen bist.

Du und deine NF veranstalten ein riesiges Chaos, ein Hin und Her, ein Tohuwabohu. Da werden die Kinder von A nach B geschleppt, dann wieder zurück.
Da ist überhaupt keine klare Linie.
Ihr seid zwei erwachsene Menschen. Ihr seid Eltern!
Trotz aller Trennungsprobleme muss man es doch schaffen, eine vernünftige Ebene für die Kinder hinzukriegen.

Du bist wirklich ein Vermeider.
Komm mal aus den Puschen!

19.11.2020 17:35 • x 10 #5380


SlevinS
Wie ist denn eigentlich die Beziehung bei den Kids untereinander?

Wird da bei ihnen nicht mehr Schaden angerichtet, wenn sie auf die Elternteile aufgeteilt werden?

19.11.2020 17:35 • x 2 #5381


S
Zitat von paulaner:
Du bist wirklich ein Vermeider.
Komm mal aus den Puschen!


Richtig.
Und deswegen macht er sich auch nicht schlau, erarbeitet keine gangbare Strategie beziehungsweise legt mal fest, was er überhaupt will.

Und er reagiert auch nur auf die Dinge, die ihm gerade gefallen.

19.11.2020 17:39 • x 3 #5382


I
Zitat von SlevinS:
Wie ist denn eigentlich die Beziehung bei den Kids untereinander?

Wird da bei ihnen nicht mehr Schaden angerichtet, wenn sie auf die Elternteile aufgeteilt werden?


Na der große ist da recht losgelöst von den beiden kleinen.
Die zwie kleinen verstehen sich da schon besser, auch wenn das nicht immer so ganz einfach ist.

19.11.2020 17:42 • #5383


I
Zitat von paulaner:
@Ichgeheim
Mittlerweile finde ich das Ganze nur noch spooky. Und zwar euer beider Verhalten.
Ich habe ja jetzt eine ganze Weile nur mitgelesen, aber langsam geht mir die Hutschnur hoch.

Erst willst du den Großen bei dir behalten. Dann, wo auf einmal schulische Probleme auftauchen, willst du ihn am liebsten los sein.
Und auf einmal geht's dir um deine leibliche Tochter, wo du die ganzen Tage Nachfragen von uns geflissentlich überlesen hast und nicht drauf eingegangen bist.

Du und deine NF veranstalten ein riesiges Chaos, ein Hin und Her, ein Tohuwabohu. Da werden die Kinder von A nach B geschleppt, dann wieder zurück.
Da ist überhaupt keine klare Linie.
Ihr seid zwei erwachsene Menschen. Ihr seid Eltern!
Trotz aller Trennungsprobleme muss man es doch schaffen, eine vernünftige Ebene für die Kinder hinzukriegen.

Du bist wirklich ein Vermeider.
Komm mal aus den Puschen!


Es ist ja nicht so das ich den großen nicht mag oder er bei mir bleiben darf, aber das ganze mit Schule und so wäre doch eigentlich ihre Aufgabe gewesen, als Mutter, mittags zuhause. Und ich werde mich um die 2 kleinen ja auch weiterhin kümmern so oft es mir möglich ist. Aber sie interessiert sich für den großen gar nicht, da wird keine Hilfe kommen von ihr oder auch nur irgendwas.
Das wir in der Beziehung zusammen für ihn zuständig waren ist eine Sache, aber das ich das ganz alleine dann mache soll einfach wieder ne andere. Sie will ihn ja loshaben, sie will alten Ballast loswerden.

19.11.2020 17:45 • x 1 #5384


I
Welche nachfragen zu meiner Tochter habe ich nicht beantwortet?

19.11.2020 17:46 • #5385


A


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