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Frau schreibt mit anderem Mann

W
Wie immer zählt eben auch hier, dass nicht die Worte entscheidend sind, sondern die Taten.

18.11.2020 16:38 • x 2 #5311


I
Zitat von waytodawn:
Wie immer zählt eben auch hier, dass nicht die Worte entscheidend sind, sondern die Taten.


Ja ich weiß, nur ist es interessant, dass man so ne sch. erzählen kann und ich mich manchmal echt frage ob das in ihrem Kopf auch so abgeht. Stichwort psychische Störung und so

18.11.2020 16:41 • #5312


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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I
Wenn die Kinder bei mir sind muss ich erstmal vorsichtig fragen ob da wo Mama schläft ein Mann ist.
Ob sie den schon kennengelernt haben würde mich ja interessieren.

18.11.2020 16:44 • #5313


S
Zitat von Ichgeheim:

Also mein Anwalt hat Familienrecht auf der Visitenkarte.
Und ich habe eben noch ein Termin bei profamilia gemacht, leider erst am 30.11. Kostet 50Euro.aber das werde ich mir als 2. Meinung auf jeden Fall nehmen. Mal schauen ob die was anderes sagen als mein Anwalt. Sonst werde ich den doch noch wechseln müssen.


Uhm sicher, das du nur ein normales Beratungsgespräch kriegst? Das hört sich jetzt eher nach einem rechtlichen Beratungsgespräch mit einem Anwalt an. Ich habe dort noch nie für irgendeine Beratung bezahlen müssen.

18.11.2020 17:03 • #5314


I
Zitat von Sorgild:

Uhm sicher, das du nur ein normales Beratungsgespräch kriegst? Das hört sich jetzt eher nach einem rechtlichen Beratungsgespräch mit einem Anwalt an. Ich habe dort noch nie für irgendeine Beratung bezahlen müssen.


Ja das ist ein rechtliches beratungsgesprach.

18.11.2020 17:11 • #5315


S
Zitat von Ichgeheim:

Und wie finde ich bitte die größte sau?

Nun mal ruhig, deine Strategie ist gar nicht sooo verkehrt, finde ich.
Ich hätte mir halt doch noch mal ne zweite Meinung angehört und ja, mir fällt natürlich zuerst Pro Familia ein, weil ich dort wie gesagt immer kostenlos gut beraten wurde. Aber auch der Einwurf von @DoubleHope mag auch richtig sein, ich bin ja eine Frau. Als Mann kann ich das da schlecht beurteilen.

Natürlich werden die Kinder erstmal dort nach Kräften verwöhnt werden. Aber allein die Tatsache, das sich der mittlere Sohn ein Bett mit seiner kleinen Schwester teilen muss, wird ihn wohl auf Dauer nicht so wirklich schmecken. Und spätestens wenn der Brummifahrer das erste Mal den Mund aufmachen wird, weil Kinder einem verständlicherweise immer auf dem Kopf rumtanzen, was er wohl nicht so ganz gewohnt ist, dürfte Schluss mit lustig sein und die Kids werden ganz schnell auf den Trichter kommen, dass es bei dir zu Hause doch um einiges cooler ist, als da.
Ich hätte der Frau gegenüber schon ein paar Takte mehr geflötet .. Ala:
Du ertägst mich nicht länger? Du darfst gehen und du darfst sehr wohl gern deine eigenen Kinder mitnehmen. Über unser Kind reden wir erst, wenn du eine kindgerechte Unterbringung organisiert hast, solange bleibt die Kleine hier. Und bis dahin wirst du dich mit mir arangieren müssen. Ich werde jedenfalls nicht das Haus räumen, damit du hier einen auf liebevolle Mami spielen kannst.

Nur mal so... als Ansatz

18.11.2020 17:23 • x 3 #5316


S
Zitat von Ichgeheim:

Ja das ist ein rechtliches beratungsgesprach.

Naja.. die beraten dich aber auch so aufgrund ihrer jahrelangen Praxis und können dir zumindest sagen, ob das , was da gerade passiert im Sinne des Kindeswohl ist. Aber gut, rechtliches Beratungsgespräch ist ne anwaltlich zweite Meinung. Bisschen teuer find ich ja, aber sieh das mal so. Der Fuffi ist vielleicht ganz gut angelegt. Kannst auch als Spende für den Verein sehen.Auf jeden Fall heb dir die Quittung gut auf. Kannst damit nämlich jederzeit vor Gericht nachweisen, das du , als treusorgender Vater, wirklich alles an Hilfe hast angenommen.. zum Wohle deiner Tochter.

18.11.2020 17:31 • x 1 #5317


S
Ach und nochwas: Du hast ja jetzt den Großen bei dir. Kümmer dich gut um ihn. Du sagst ja selbst, das geht an ihm gerade auch nicht spurlos vorbei. Macht euch beide ruhig einen gemütlichen Männerabend schön vorm Tvau und versuche ihm das Gefühl zu geben, dass er bei dir gut aufgehoben ist. Ich denke aber, das weiß der auch so.

18.11.2020 17:43 • x 2 #5318


I
Zitat von Sorgild:
Ach und nochwas: Du hast ja jetzt den Großen bei dir. Kümmer dich gut um ihn. Du sagst ja selbst, das geht an ihm gerade auch nicht spurlos vorbei. Macht euch beide ruhig einen gemütlichen Männerabend schön vorm Tvau und versuche ihm das Gefühl zu geben, dass er bei dir gut aufgehoben ist. Ich denke aber, das weiß der auch so.


Das weiß er, und ja ich kümmere mich gut um ihn.

18.11.2020 17:51 • x 4 #5319


I
Mal eine Frage, ich habe jetzt von ihrer Anwältin nen Brief bekommen, zwecks Kindes und trennungsunterhalt.
So wenn ich da ja meine Unterlagen einreichen, kommt da eine gewisse Summe dabei raus.
Jetzt ist es aber stand jetzt noch so, dass sie mittags mit den kindern hier ist, denen was zu essen macht, ich denke dann wenn ich wieder arbeite auch Wäsche wäscht usw.
Dafür müsste sie sich ja doch auch weiterhin an den Strom, Öl, Müll, usw. Kosten beteiligen. Oder sehe ich das falsch?

18.11.2020 19:29 • #5320


I
Zitat von Ichgeheim:
So heute mittag schreibe sie sie nimmt die Kinder heute über nacht mit. Und morgen sehen wir weiter, geht sie halt mal nicht arbeiten nachmittags.


?

Zitat von Ichgeheim:
Wenn die Kinder bei mir sind muss ich erstmal vorsichtig fragen ob da wo Mama schläft ein Mann ist.
Ob sie den schon kennengelernt haben würde mich ja interessieren.


Die Kinder haben doch sogar dort geschlafen.

18.11.2020 20:00 • #5321


I
Zitat von Ichgeheim:
Am Sonntag war sie ja bei ihrem Stiefvater und seiner Freundin. Mit denen habe ich guten Kontakt.


Wie was jetzt ?
Sie hat einen Stiefvater der aber eine Freundin hat ? Und ihre Mutter ?

Also hatte sie auch schon einen Stiefvater der sie mit gross zog ?

Na ja , dass merkwürdige Familien Chaos scheint dort normal zu sein.
Liegt wohl in den Genen.

18.11.2020 20:05 • x 1 #5322


U
so jetzt hast du dein krieg. du glaubst es nicht.
damit zum anwalt und den spieß umdrehen.
1 sie hat die wohnung verlassen zu wohnt bei ihren neuen lebenspartner.
2 Unterhalt für die tochter verlangen.
3 sofort und ohne zeitverlust betreuung für die kleine besorgen.
4 sie auffordern ihre sachen zu holen da sie ausgezogen ist und sorgen das sie nicht mehr reinkommt, schlüssel abgeben
5 vorbereiten für eilantrag wo das kind bleibt
6 jede Korrespondenz außer über dein kind abbrechen
7 geld und sonstige sachen zurseite schaffen
8 den anwalt erklären das der kuschelkurs beendet ist
9 anrufen das kind solle bitte sofort kommen oder du holst es ab
10 so leid es mir tut keine mittel mehr für die 2 kinder bezahlen so hart wie es klingt die müssen zu ihr du hast kein handhabe und sie auch nicht da sie sonst alle kinder los wird
das war mir klar die 2 kinder sollen jetzt dauerhaft bei ihr bleiben deswegen geht sie wahrscheinlich nicht zur arbeit, das sagt ein guter anwalt. jetzt gib gas
du hast ihr die zeit gegeben eine Strategie mit ihren anwalt zu machen. jetzt bist dran hoffentlich merkst jetzt mit dein kuschelkurs
kommst du nicht weiter mimimimimi ist sowas nach hinten gegengen

18.11.2020 20:20 • x 1 #5323


U
bitte geh zum arzt und lass dich die nächsten 4 wochen krankschreiben ein arzt hat verständniss

18.11.2020 20:33 • #5324


G
Zitat von Ichgeheim:
Mal eine Frage, ich habe jetzt von ihrer Anwältin nen Brief bekommen, zwecks Kindes und trennungsunterhalt.
So wenn ich da ja meine Unterlagen einreichen, kommt da eine gewisse Summe dabei raus.
Jetzt ist es aber stand jetzt noch so, dass sie mittags mit den kindern hier ist, denen was zu essen macht, ich denke dann wenn ich wieder arbeite auch Wäsche wäscht usw.
Dafür müsste sie sich ja doch auch weiterhin an den Strom, Öl, Müll, usw. Kosten beteiligen. Oder sehe ich das falsch?

@ichgeheim, der Brief war ja angekündigt und dein RA hat dir gesagt, wenn der Brief da ist sollst du mit dem
Brief zu ihm kommen. Alle Einkünfte, Vermögen und Verbindlichkeiten wirst du offen legen müssen (Rechts-
anspruch). Dein RA wird jedoch alles gegen rechnen und selbst Unterhaltsforderungen für die Betreuung
und Versorgung ihrer eigenen Kinder stellen.

Ausserdem wird er vermutlich, in Abstimmung mit dir, für deine Tochter ein Betreuungsmodell von 50/50
fordern, sodaß kein oder nur ein ausgleichender Unterhalt anfällt. Ob für sie Unterhalt gezahlt werden muß
hängt davon ab, ob grobe Unbilligkeit vorliegt und das vom Gericht so entschieden wurde. Es muß also
nachgewiesen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum ein eheähnliches Verhältnis eingegangen ist.
Das ist zumindest mein Kenntnisstand. Kläre das bitte alles mit deinem RA, der jetzt eh beauftragt werden sollte.

Und ja, du hast das ja selbst bereits gut erkannt, keine Eigenmächtigkeiten mehr, keine Gespräche mehr
mit ihr, ausser auf der notwendigen Elternebene, und freundlich bleibend verschlossen sein wie ein Buch
wäre jetzt richtig und wichtig.

18.11.2020 22:25 • x 10 #5325


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