15224

Frau schreibt mit anderem Mann

I
Zitat von Nephilim:

Hast du das auch schriftlich oder via WA?


Was genau?

13.11.2020 21:49 • #5176


Nephilim
Zitat von Ichgeheim:
Was genau?

Na das Sie nicht da war...

Also wenn du vor Gericht sagen solltest, Sie hat Ihre Pflicht vernachlässigt, will das Gericht einen Beweis.... dein Wort oder deinen Aufzeichnungen sind nicht viel wert... wenn Sie dann sagt, nein das stimmt nicht, ich war jeden Abend da und habe mich um meine Kinder gekümmert wie willst du das entkräften?

13.11.2020 21:53 • x 1 #5177


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


I
Zitat von Nephilim:
Na das Sie nicht da war...

Also wenn du vor Gericht sagen solltest, Sie hat Ihre Pflicht vernachlässigt, will das Gericht einen Beweis.... dein Wort oder deinen Aufzeichnungen sind nicht viel wert... wenn Sie dann sagt, nein das stimmt nicht, ich war jeden Abend da und habe mich um meine Kinder gekümmert wie willst du das entkräften?


Na weil die Kinder es bestätigen können und weil ich whatsapp Nachrichten habe wo sie geschriebene hat sie ist ab sofort weg.
Doppelt gesichert

13.11.2020 22:09 • x 1 #5178


Nephilim
Zitat von Ichgeheim:
Na weil die Kinder es bestätigen können und weil ich whatsapp Nachrichten habe wo sie geschriebene hat sie ist ab sofort weg.
Doppelt gesichert


Ich habe nur Angst, dass Sie die Geschichte nicht umdreht, nach dem Motto, du hast Sie aus dem Haus geschmissen ohne Grund....(den Brummi lässt Sie natürlich aus).... und das du dann als Depp dastehst....

13.11.2020 22:12 • x 1 #5179


I
Zitat von Nephilim:

Ich habe nur Angst, dass Sie die Geschichte nicht umdreht, nach dem Motto, du hast Sie aus dem Haus geschmissen ohne Grund....(den Brummi lässt Sie natürlich aus).... und das du dann als Depp dastehst....


Ne da habe ich whatsapp Nachrichten, dass ich sie nicht rausgeschmissen habe und sie beschlossen hat woanders zu sein.

13.11.2020 22:13 • x 1 #5180


U
du brauchst fackten schriftliche sachem die nachrichten können oft nicht verwertet werden das sie auch oft nicht den zusammenhang sehen und datenschutzmäßig an der grenze sind und einen richter nicht interessieren. des weiteren wenn du nicht mal die wahrheit sprichst was bei euch wirklich los ist wird dir keiner deine geschichte glauben obwohl sie wahr ist da du für jeden immer noch heile welt spielst was sie schon gemacht hat bei freundinen ect
ales was passiert ausgemacht wird muss schrichftlich gemacht werden sonst wirst du bei gericht abgeschmettert wie nichts.
merke dir aus gericht darf gelogen werden bis sich die balgen biegen

13.11.2020 22:13 • #5181


I
Zitat von Unglück112233:
du brauchst fackten schriftliche sachem die nachrichten können oft nicht verwertet werden das sie auch oft nicht den zusammenhang sehen und datenschutzmäßig an der grenze sind und einen richter nicht interessieren. des weiteren wenn du nicht mal die wahrheit sprichst was bei euch wirklich los ist wird dir keiner deine geschichte glauben obwohl sie wahr ist da du für jeden immer noch heile welt spielst was sie schon gemacht hat bei freundinen ect
ales was passiert ausgemacht wird muss schrichftlich gemacht werden sonst wirst du bei gericht abgeschmettert wie nichts.
merke dir aus gericht darf gelogen werden bis sich die balgen biegen


Ja klar what's app nachrichten sind nicht ganz einfach zu verwerten, aber das hat mir schonmal bei einem betrügerischen Autokäufer, ex meiner Frau, geholfen, weil mein Anwalt, gleicher wie jetzt, dann der gege partei die eindeutigen Nachrichten vorgelegt hat, worauf das dann. Plötzlich mit einem Vergleich ohne Gericht endete.

Also ganz uninteressant sind auch diese what's app Unterhaltungen nicht.

13.11.2020 22:21 • #5182


U
ok das kann ich dir aktuell sagen von freund sagen interssiert den richter nicht. n
außerdem wird in der 1 verhandlung darauf nichts bezogen , beim freund wars so sagte wenn sie sich nicht einig sind sie sind eltern finden sie eine lösung gehen sie beratung dies kommt dan zur gericht und dann kommen zeugen und sowas

13.11.2020 22:28 • #5183


U
ichgeheim wenn du bei ein strafrechtler bist und nicht bei einen fachanwalt für Familienrecht fürchte ich das schlimmste der wird auseinander genommen von einer guten Anwältin für scheidungen.
glaub mir ich war schon zu oft auf gericht

13.11.2020 22:35 • x 2 #5184


Nephilim
Zitat von Ichgeheim:
Na weil die Kinder es bestätigen können


Wollen die Kinder gegen die eigene Mutter aussagen?

13.11.2020 23:00 • #5185


S
Zitat von Nephilim:
Wollen die Kinder gegen die eigene Mutter aussagen?

Das wird kein Richter der Welt zulassen Doch selbst wenn sie sagt, sie war jeden Abend da und hat sich um die Kinder gekümmert. Seine Kinder lediglich zu besuchen, ist etwas anders, als sie direkt bei sich zu haben und für sie rund um die Uhr da zu sein.Was definitiv vor Gericht zählt, ist eine akribisch geführte Anwesenheitsliste. Heute war sie also von 17 bis 20 Uhr da. Das sind drei Stunden.Der Tag hat aber 24 Stunden. Du kannst abends nicht weg, musst ja auf dein und ihre Kinder aufpassen.
Silvester das gleiche. Damit ist sie unterhaltsverpflichtet.

Zitat von Nephilim:
So dann war sie noch kurz sauer, weil ich die zahnzusatzversicherung, die ich bisher zählte, auf sie umschreiben ließ. Könne sie sich nicht leisten, meinte nur ihr Problem kündigen geht nicht so schnell. Meinte noch sie müsse noch Geld überweisen wie jeden Monat, schließlich sind ihre Kinder noch hier. Sie meintesauer, ja wird sie machen, sie hat aber grad kein Geld.


Da würde ich mal anmerken, das du, sobald die Stufenmahnung bei dir eingegangen ist, deinen Anwalt beauftragen wirst, den Unterhalt einzufordern. Wenn sie kein Geld hat, ist das nicht weiter schlimm. In solchen Fällen zahlt das Jugendamt Vorschuss und die holen sich das dann wieder von ihr zurück, sobald sie Geld hat. Wenn sie den Unterhalt für ihre eigenen Kinder nicht bezahlen kann, muss sie kommen und die Kinder holen. Man kann sich einen Fremdbetreuer für die eigenen Kinder eben nicht leisten, wenn man kein Geld hat. Das sie die Wohnung nicht genommen hat, war ein schwerer Fehler. Aber ist in erster Linie ihr Problem, wo sie ihre Kinder unterbringt. Notfalls beim Brummifahrer. Deine Tochter ist da außen vor, solche Verhältnisse musst du ihr nicht zumuten.

Das mit den Reifen musst du wirklich noch lernen. Ihr seid getrennt, jeder kümmert sich um seins. Ihr Auto, ihre Reifen, ihr Problem. Genauso wie du es mit ihrer Zahnarztversicherung gemacht hast. Geht für sie halt nur, wenn sie sich das auch leisten kann. Läuft jetzt auf ihren Namen? Haste gut gemacht .

Ansonsten biste fein raus. Sie ist gegangen und hat euer Kind und ihre eigenen Kinder einfach in deiner Obhut gelassen. Drei Stunden am Tag kommen und dann wieder verschwinden, zählt da nicht viel. Damit dürfte sie auch wenig Chancen haben, die Tochter nach der Trennung von dir wegzukriegen. Mach diese verdammte Anwesenheitsliste und wenn du so abgebrüht wärst, das auch noch von ihr im wöchentlichen Modus gegenzeichnen zu lassen, biste auf der ganz sichern Seite. Sollte sie sich weigern, kann sie ihre Kinder gleich mitnehmen. Wird sicher ein tolles Silvester bei Mr. Brummi..

14.11.2020 04:34 • x 3 #5186


B
Zitat von Ichgeheim:

Na weil die Kinder es bestätigen können und weil ich whatsapp Nachrichten habe wo sie geschriebene hat sie ist ab sofort weg.
Doppelt gesichert


Bin mir ziemlich sicher dass das keinen interessiert. Sie hat das recht zusein wo sie will solange du das mitmachst. Gemeldet ist sie aber bei dir und das zählt. Es ist völlig in Ordnung sich eine Auszeit zu nehmen und woanders zu sein. Nur leider ist sie bei ihrem lover, aber ist nicht verboten. Du hättest dir ja auch eine Auszeit nehmen können und hast aber nicht . Stattdessen sitzt du immer noch da und beobachtest was sie machtund kümmerst dich nicht um dich. Obwohl dein Körper schon gestreikt hat.
Das einzige was dir hilft ist zuvseinem Anwalt zu gehen und ihm deine Wünsche zu formulieren und bitten durchzusetzten. Deine Wünsche sind Haus und Kind für dich( natürlich darf sie das sorgerecht behalten und das kind jederzeit sehen aber es wohnt bei dir).
So und der Rest wird. .

14.11.2020 08:10 • #5187


G
Der TE sollte jetzt erst einmal den Eingang der Stufenmahnung ihres RA abwarten. Eine Stufenmahnung ist ganz
normal und Mittel der Wahl um Unterhaltsansprüche von diesem Tag an geltend zu machen, deren Höhe dann
nach den vom TE angeforderten Steuererklärungen, Verdienstbescheinigen, sonstige Einkommen und Verbind-
lichkeiten etc. vom RA berechnet und konkret geltend gemacht werden. Damit verbunden sind Fristsetzungen
zur Einreichung der Unterlagen. Sobald die Stufenmahnung eingegangen ist sollte/muß dann sein RA ent-
sprechend, unter Fristenbeachtung, aktiv werden.

Manches was hier geschrieben wird trägt leider eher dazu bei den TE zu verunsichern. Wir alle hier können
wohl keine prof. Rechtsberatung bieten. Ich halte es für wichtig, dass der TE seine Kraft und Zeit - der Nerven-
zusammenbruch sollte dazu eine Warnung sein - ausschließlich den Dingen widmen die für ihn selber in der
Situation sehr wichtig und unabdingbar sind.

Selbstverständlich können Familienrichter Kinder befragen.
Gesetzliche Grundlage ist § 159 FamFG:

(1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat. Betrifft das
Verfahren ausschließlich das Vermögen des Kindes, kann von einer persönlichen Anhörung abgesehen werden,
wenn eine solche nach der Art der Angelegenheit nicht angezeigt ist.

(2) Hat das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist es persönlich anzuhören, wenn die Neigungen,
Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche
Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist.

BGH XII ZB 419/15, Beschluss vom 15.6.2016:
Auch das betroffene Kind muss angehört werden. Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertre-
tenen Auffassung kann auf die Anhörung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
grundsätzlich nicht verzichtet werden.

14.11.2020 11:05 • x 3 #5188


I
Zitat von Baumo:
Es ist völlig in Ordnung sich eine Auszeit zu nehmen und woanders zu sein. Nur leider ist sie bei ihrem lover, aber ist nicht verboten.


Nein das wohl nicht.
Aber wir haben nun mal strenge Kontaktbeschränkungen, dass wäre ein wertvoller Ansatz.
Habe ich ihm aber schon 5 mal geschrieben.

Zitat von Baumo:
Stattdessen sitzt du immer noch da und beobachtest was sie machtund kümmerst dich nicht um dich. Obwohl dein Körper schon gestreikt hat.


Tja. Das ist wohl so.

14.11.2020 11:10 • x 1 #5189


SlevinS
Zitat von Baumo:
Stattdessen sitzt du immer noch da und beobachtest was sie machtund kümmerst dich nicht um dich. Obwohl dein Körper schon gestreikt hat.


Ich verstehe auch nicht, wie man in so einer Situation noch darüber streiten kann, warum die Küche nicht geputzt ist oder wer mit Einkäufen an der Reihe ist. Der Dame würde ich mal mitteilen, dass sie nur noch im Haus ist, damit sie ihre Aufsichtspflicht wenigstens ein bisschen wahrnehmen kann. Alles andere wie Einkaufen, Putzen usw. hat sie nichts mehr zu interessieren.

16.11.2020 10:04 • #5190


A


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