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Frau schreibt mit anderem Mann

I
Ich finde du könntest ihr auch noch die Winterstiefel putzen und da liegen sicher noch ein paar hübsche Blusen im Wäschekorb, zum bügeln.

Deine EF kommt auf Kurzbesuch bei euch, seit Wochen.

Sorry, hab ich hier von sich trennenden Frauen so noch nie gelesen.
Ich denke dein Anwalt auch nicht.

13.11.2020 20:40 • x 3 #5161


B
Hab doch gesagt er sitzt es aus

13.11.2020 20:45 • #5162


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


U
sorrry ich geh heim . mir fehlen die worte brummifahrer kann bestimmt besser wecheln lass es. du kapierst es immer noch nicht sie hat ihren mist selber zu regeln. sage geht nicht er wechselt nur meine reifen er weis bescheid und sollst dir einen anderen such aus basta

13.11.2020 21:02 • x 3 #5163


I
Also ich wusste ja es kommen solche Kommentare.
Der Termin steht schon länger und bevor sie dort irgendwelche Infos verteilt geh ich selber.
Das ist bei meiner Cousine Und ihrem Mann.
Ich glaube aber umso länger sie nicht hier schläft, die Kinder aber da sind, ich umso bessere Chancen habe meine Tochter zu bekommen, sie ist ja quasi schon die besuchsmami. Und umso länger sie nicht hier schläft sondern bei brummi, umso geringer werden ihre chnancen hier im Haus zu sein.
Und mein Anwalt meinte da können wir ja schon Unterhalt verrechnen wenn die Kids bei mir sind und sie woanders schläft.

13.11.2020 21:04 • #5164


Nephilim
Zitat von Ichgeheim:
Also ich wusste ja es kommen solche Kommentare.
Ich glaube aber umso länger sie nicht hier schläft, die Kinder aber da sind, ich umso bessere Chancen habe meine Tochter zu bekommen, sie ist ja quasi schon die besuchsmami. Und umso länger sie nicht hier schläft sondern bei brummi, umso geringer werden ihre chnancen hier im Haus zu sein.
Und mein Anwalt meinte da können wir ja schon Unterhalt verrechnen wenn die Kids bei mir sind und sie woanders schläft.


Wie willst du das beweisen... dein Wort wird vor Gericht nicht wirklich viel zählen....

13.11.2020 21:06 • x 2 #5165


T
Zitat von Ichgeheim:
Also ich wusste ja es kommen solche Kommentare.
Der Termin steht schon länger und bevor sie dort irgendwelche Infos verteilt geh ich selber.
Das ist bei meiner Cousine Und ihrem Mann.
Ich glaube aber umso länger sie nicht hier schläft, die Kinder aber da sind, ich umso bessere Chancen habe meine Tochter zu bekommen, sie ist ja quasi schon die besuchsmami. Und umso länger sie nicht hier schläft sondern bei brummi, umso geringer werden ihre chnancen hier im Haus zu sein.
Und mein Anwalt meinte da können wir ja schon Unterhalt verrechnen wenn die Kids bei mir sind und sie woanders schläft.


Führst du eine excel Tabelle wann sie wo schläft wie ich es dir empfohlen habe?

13.11.2020 21:14 • #5166


I
Zitat von Nephilim:
Wie willst du das beweisen... dein Wort wird vor Gericht nicht wirklich viel zählen....


In dem man den ältesten als Zeugen nennt, Nachbarn, - die Einfahrt ohne ihr Auto in der Nacht. Dafür wo anders geparkt, fotografieren.

Man kann es auch kompliziert machen.

Ihre ständige Abwesenheit würde ich mir bestätigen lassen egal durch welche Mittel.

Wenn die den anderen nach 3 Jahren satt hat, macht sie das genauso , nur gucken dann vermutlich 4 Kinder aus der Wäsche , wenn Mami abends wieder auf Pirsch ist.

13.11.2020 21:21 • x 1 #5167


I
Zitat von Toretto:

Führst du eine excel Tabelle wann sie wo schläft wie ich es dir empfohlen habe?


Ja ich schreibe mir eben paar Dinge auf, wenn sie nur ganz kurz da war, die Kinder extra früh ins Bett mussten, das sie nicht mit den kindern am Wochenende Frühstückt, solche Dinge notiere ich mir alle.
Das kann nur helfen.

13.11.2020 21:26 • x 3 #5168


Nephilim
Zitat von Isely:
In dem man den ältesten als Zeugen nennt, Nachbarn, - die Einfahrt ohne ihr Auto in der Nacht. Dafür wo anders geparkt, fotografieren.

Man kann es auch kompliziert machen.

Ihre ständige Abwesenheit würde ich mir bestätigen lassen egal durch welche Mittel.

Wenn die den anderen nach 3 Jahren satt hat, macht sie das genauso , nur gucken dann vermutlich 4 Kinder aus der Wäsche , wenn Mami abends wieder auf Pirsch ist.


Und du glaubst wirklich vor Gericht hätte das Relevanz?

13.11.2020 21:28 • #5169


I
Zitat von Isely:

In dem man den ältesten als Zeugen nennt, Nachbarn, - die Einfahrt ohne ihr Auto in der Nacht. Dafür wo anders geparkt, fotografieren.

Man kann es auch kompliziert machen.

Ihre ständige Abwesenheit würde ich mir bestätigen lassen egal durch welche Mittel.

Wenn die den anderen nach 3 Jahren satt hat, macht sie das genauso , nur gucken dann vermutlich 4 Kinder aus der Wäsche , wenn Mami abends wieder auf Pirsch ist.



Selbst die kleinen wissen doch das Mami nicht da schläft.
Das ich sie nicht rausgeschmissen habe und sie freiwillig woanders schläft habe ich per WhatsApp Screenshots. Genauso Nachrichten wie letzten Sonntag, sie kann erst auf 12 Uhr kommen muss erstmal ihr Auto holen.
Solche Sachen, notiere ich und mache immer gleich Screenshots die in der cloud Gesichtert sind.

13.11.2020 21:28 • x 2 #5170


I
Zitat von Nephilim:

Wie willst du das beweisen... dein Wort wird vor Gericht nicht wirklich viel zählen....


Was oll ich beweisen? Die Kinder wissen alle das mamj nicht mehr zuhause schläft. Wo ist ja quasi egal, aber Mami ist nicht mehr immer zuhause.

13.11.2020 21:30 • x 2 #5171


Nephilim
Zitat von Ichgeheim:
Was oll ich beweisen? Die Kinder wissen alle das mamj nicht mehr zuhause schläft. Wo ist ja quasi egal, aber Mami ist nicht mehr immer zuhause.


Ich glaube nicht dass das vor Gericht Relevanz hat... nicht hier in Deutschland...

13.11.2020 21:33 • #5172


I
Zitat von Nephilim:

Ich glaube nicht dass das vor Gericht Relevanz hat... nicht hier in Deutschland...


Doch, Anwalt meinte erstens können wir da Unterhalt verrechnen, da sie in der Zeit wo sie freiwillig ging und die kinder hauptsächlich bei mir sind, dazu zählt auch nachts, eben unterhaltpflichtig wird.
Zweitens vernachlässigt sie ihre Fürsorgepflicht.
Drittens je länger das geht umso mehr kann ihr vorgeworfen werden, sich nicht voll um das Wohl der Kinder zu kümmern.
Da das zusammen wohnen nur in härte Fällen, quasi mit Gewalt, nicht zugemutet werden kann und ich angeboten habe, sie darf im Schlafzimmer schlafen ich auf der Couch, habe ich ihr nicht die Gelegenheit genommen sich um die Kinder zu kümmern. Sondern sie hat es freiwillig abgetreten.

13.11.2020 21:38 • x 4 #5173


Nephilim
Zitat von Ichgeheim:
Doch, Anwalt meinte erstens können wir da Unterhalt verrechnen, da sie in der Zeit wo sie freiwillig ging und die kinder hauptsächlich bei mir sind, dazu zählt auch nachts, eben unterhaltpflichtig wird.
Zweitens vernachlässigt sie ihre Fürsorgepflicht.
Drittens je länger das geht umso mehr kann ihr vorgeworfen werden, sich nicht voll um das Wohl der Kinder zu kümmern.
Da das zusammen wohnen nur in härte Fällen, quasi mit Gewalt, nicht zugemutet werden kann und ich angeboten habe, sie darf im Schlafzimmer schlafen ich auf der Couch, habe ich ihr nicht die Gelegenheit genommen sich um die Kinder zu kümmern. Sondern sie hat es freiwillig abgetreten.


Hast du das auch schriftlich oder via WA?

13.11.2020 21:41 • #5174


I
Zitat von Nephilim:

Ich glaube nicht dass das vor Gericht Relevanz hat... nicht hier in Deutschland...


Das denke ich schon.

13.11.2020 21:47 • x 1 #5175


A


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