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Frau schreibt mit anderem Mann

B
Frage: wieso klärt ihr das und nicht sein Anwalt. ?

12.11.2020 17:46 • #5101


E
Deshalb ja vorhin auch mein Rat...

Wenns ne Lusche ist austauschen....

Es gibt durchaus RA die der Gegenpartei (hier der NF) alles auf dem Silbertablett servieren....um den Streitwert zu erhöhen und dann dementsprechend zu kassieren...leider

Aber das kann nur ichgeheim selbst entscheiden...hoffe er macht das richtig und kommt da gut raus..

LG Tom

12.11.2020 18:16 • #5102


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


G
@ichgeheim, ich glaube es ist für dich nur bedingt hilfreich wenn die juristische Seite hier eingehend
beleuchtet wird. Gerade in dem Bereich gibt es viele Fallstricke und auch unterschiedliche Urteile
in vergleichbaren Fällen. Wir hier können, es sei denn es wäre ein RA mit dem Fachgebiet im Thread,
keine Rechtsberatung leisten, sondern nur Anhaltspunkte benennen. Und selbst die können, müssen
aber so nicht stimmen.

Was du brauchst ist einen sehr guten Fachanwalt, oder je nach Gericht besser noch Anwältin,
der/die deine Interessen hoch professional und mit dem notwendigen Biss vertritt.

Lasse dich nicht im Vorfeld verrückt machen mit all dem was passieren könnte. Für dich ist es gerade
zu sein Segen, dass du als Eigentümer allein im Grundbuch stehst. Das kann dir also niemand nehmen.
Auch das du ihr das Haus während des Trennungsjahres überlassen mußt, ist nicht wahrscheinlich.
Wenn überhaupt für vielleicht 3 Monaten damit sie ausreichend Zeit hat sich eine Wohnung zu suchen.
Dazu muß sie jedoch, seit die Trennung nachweislich offiziell ist und sie nicht mehr im Hause lebt,
nachweisen sie hat sich intensiv und ständig um eine eigene Wohnung bemüht.

Klar ist, in DE gibt es kein Schuld- sondern Zerrüttungsprinzip. Aber es gibt, da hat sich in den letzten
Jahren doch einiges getan, die Unbilligkeit bei grobem Fehlverhalten in der Ehe. Zwar gehört Ehebruch
alleine nicht dazu, in Verbindung mit z.B. bei einem 3. einziehen in einem eheähnlichen Verhältnis, kann
eine Unterhaltsforderung (Kinder ausgenommen) unbillig sein. Ob etwas unbillig ist oder nicht, da gehen
Urteile in ähnlichen Fällen nicht immer konform. Dein RA kennt die Richter und wie die was bewerten
und entscheiden. Also ist auch seine Erfahrung sehr wichtig.

Ich sehe da nicht so schwarz. Nur eines der 3 Kinder ist sein eigenes. Das Haus gehört ihm alleine
und mit einem sehr guten RA könnte das alles einermaßen glimpflich für ihn ausgehen. Nur jetzt
nicht die Nerven verlieren, höflich aber nun sehr distanziert sein und nichts, nichts, nichts mehr von
sich preis geben. Für sie also unberechenbar und nicht mehr einschätzbar sein.

Wichtig ist für den TE jetzt, er muß sich klar werden was er will, was für ihn noch denkbar/zumutbar
ist und was nicht.

12.11.2020 18:22 • x 5 #5103


darkenrahl
Zitat von Gast2000:
Ich sehe da nicht so schwarz. Nur eines der 3 Kinder ist sein eigenes. Das Haus gehört ihm alleine
und mit einem sehr guten RA könnte das alles einermaßen glimpflich für ihn ausgehen. Nur jetzt
nicht die Nerven verlieren, höflich aber nun sehr distanziert sein und nichts, nichts, nichts mehr von
sich preis geben. Für sie also unberechenbar und nicht mehr einschätzbar sein.


Sehe ich auch so. Aber der TE sollte endlich mal eine/n Anwalt/in suchen, der/die wirklich seine Interessen vertritt und die richtigen Schritte vorzeigt. Denn, wenn er endlich mal auch an sich denkt, wird er merken, dass er von NF an der Leine mit Nasenring rumgezerrt wird.
Das mit den beiden Kindern der NF lässt sich auch im Nachhinein regeln, wenn alle wirklich an deren Wohl Interesse zeigen.

12.11.2020 18:37 • x 5 #5104


B
Ich bin zwar kein Anwalt aber nochmal:...
Du kannst dich in aller Ruhe zurücklehnen. Die Frau wird sich von selbst eine wgh suchen. Einfach weil sie dich nicht mehr sehen kann. Sie hält es nicht mehr aus. Und mal ehrlich..wenn sie es nicht geschafft hat was zu sparen für küche und Kaution wie soll sie bitte ein ganzes Haus zahlen....bedenke mal müll Versicherung Strom...das ist viel mehr als ein Mieter hätte.
Sie wird also bald freiwillig gehen. Sie versucht nur noch zu handeln dass du ihr ne Küche und alles zahlst. Also: zurück lehnen und abwarten.
Kinder ..ja die 2 großen gehen mit ihr, es sind nicht deine. Akzeptiere das.
Du darfst aber den Wunsch durchsetzten dass dein Kind bei dir wohnt . Natürlich darf sie ihr sorgerecht weiter behalten.
Du klärst das mit dem Arbeitgeber und Kinderbetreuungszeiten damit das passt. Das ist
das a und o. Und dann wird dein Anwalt versuchen das durchzusetzten. Bitte nichts von ängsten oder Nervenzusammenbruch erzählen. Nicht dem JAoder Richter. Die ist mit ihren beiden genug gefordert. Das ist heute immer mehr dass Väter ein Kind haben Zuhause. Man muss sich nur trauen das zu verlangen.
Thema Geld. Evtl kannst du was beantragen. Warte ab. Treffe keine falschen Entscheidungen aus angst vor kosten.
Also zurück lehnen.

12.11.2020 18:45 • #5105


I
Ich spreche am Dienstag mitm Anwalt und dann sieht man weiter.
Eigentlich wäre mir ja lieb wenn meine Tochter bei mir bleiben würde, aber da sind die Chancen glaube ich viel zu gering

12.11.2020 19:13 • x 1 #5106


Nephilim
Ich würde ja gerne mitreden, aber ich kann mich da nur auf Logik und den gesunden Menschenverstand stützen, nur leider ist das deutsche Gesetz nicht so konzipiert... vielleicht sollten die sich ein Stück von den Nachbarn abschneiden... was das Recht angeht kenne ich mich leider null aus....

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass der TE das Opfer ist... das er eigentlich den den Fall ohne irgendwelche Hintergedanken gewinnen muss... aber was ich hier bisher gelesen haben sträubt mir die Nackenhaare hoch... das ist doch alles so ungerecht im Recht...

12.11.2020 19:38 • x 2 #5107


A
Zitat von Ichgeheim:
Ich spreche am Dienstag mitm Anwalt und dann sieht man weiter.
Eigentlich wäre mir ja lieb wenn meine Tochter bei mir bleiben würde, aber da sind die Chancen glaube ich viel zu gering


Nein, sehe ich nicht gering. Wenn Du es willst, brauchst Du eine Anwältin die das mit Dir durchzieht. Du musst Dich natürlich entsprechend vorbereiten. Aber Du schrämkst es ja schon wieder ein, wenn Du es möchtest sage es Deinem Anwalt, wenn er zuckt ist er der falsche. Nochmal: ruf beim lokalen Vafk an, schildere Deine Situation, Du willst Deine Tochter behalten, sie sollen Dir einen Anwalt empfehlen.

Die können Dir auch eine Einschätzung zu Deinem Familiengericht geben und wie das zuständige OLG tickt.

12.11.2020 19:38 • x 3 #5108


paulaner
Zitat von Ichgeheim:
Ich spreche am Dienstag mitm Anwalt und dann sieht man weiter.

Gut.
Bereite dich vor.
Mach dir Notizen.
Schreib Fragen auf.
Zeig ihm die Liste deiner Frau.

12.11.2020 19:55 • x 1 #5109


B
Zitat von Ichgeheim:
Ich spreche am Dienstag mitm Anwalt und dann sieht man weiter.
Eigentlich wäre mir ja lieb wenn meine Tochter bei mir bleiben würde, aber da sind die Chancen glaube ich viel zu gering

Das ist nicht wahr! Heute nicht mehr!
Heute dürfen auch Männer das kind behalten aber sie müssen das auch sagen dass sie das wollen sonst geht das kind zur Mutter

12.11.2020 20:55 • #5110


S
Zitat von Ichgeheim:
Ich spreche am Dienstag mitm Anwalt und dann sieht man weiter.
Eigentlich wäre mir ja lieb wenn meine Tochter bei mir bleiben würde, aber da sind die Chancen glaube ich viel zu gering

Ich finde, so schlecht sehen deine Chancen gar nicht aus.
Ist eben so, das in so einer Sache eben immer im Sinne des Kindeswohl entschieden wird.

Und wenn ich mir das bei dir so angucke. Deine Frau sagt selbst, sie ist mit der Erziehung überfordert. Der älteste Sohn will freiwillig bei dir bleiben. Geschwisterkinder sollten nach Möglichkeit nicht getrennt werden. Kinder sollten nicht aus ihrem Umfeld rausgerissen werden. Du hast ein Haus und einen Job und du kümmerst dich, wie du selbst immer wieder gesagt hast.

Was hat deine Frau anzubieten im Sinne des Kindeswohl? Das sie die Mutter ist? Das reicht heutzutage allein nicht mehr aus. Ihre Corona Partys, das sie die Kinder sich selbst überlässt und zu ihrem Lover fährt, weil du einmal nicht da bist.
Ich denke ein guter Anwalt wird schon die richtigen Argumente bereit haben und dem Richter (nur er entscheidet das) erklären, dass man durchaus Bauchschmerzen haben darf, ein so kleines Mädchen in die alleinige Obhut dieser Frau zu geben.
Ihre Vorgeschichte wird denke ich mal auch nicht allzusehr für sie sprechen.Nicht zu vergessen, sie hat ne diagnostiziere psychische Störung und hat in den ganzen Ehejahren genau was dagegen unternommen?
Glaube mir, für einen guten Anwalt ist das ne Steilvorlage.

12.11.2020 23:44 • #5111


S
Zitat von Gast2000:
Was du brauchst ist einen sehr guten Fachanwalt, oder je nach Gericht besser noch Anwältin,
der/die deine Interessen hoch professional und mit dem


Das sehe ich ein klein wenig anders.

Streitwert erhöhen wird in aller Regel die Gegenseite.

Ich sehe die erste Instanz/Amtsgericht nur als erste Instanz. Hier reicht ein RA der nach Streiwert abrechnet und nicht nach Vergütungsvereinbarung.

Danach ist es zwingend nötig einen sehr guten Anwalt zu haben.
Den bekommst du aber bei einem niedrigen Streitwert kaum.

Bei einem Vergleich vor dem Urteil der 1.Instanz wäre ich sehr sehr vorsichtig.
Weil, das erste was die meisten Anwälte sofort wissen ist, was sie an dem Fall verdienen.

13.11.2020 07:08 • #5112


B
Wieso rät ihr zu einem anderen Anwalt?
Dieser hier hatte einen Mann vor sich der nicht weiss was er will, nicht weg von der Frau will, nicht das macht was der Anwalt sagt. Und überhaupt kein Trennungsjahr eingereicht hat.
Das war also ein Beratungsgespräch, mit jemand der nicht weiss was er will.
Der Anwalt ksnn nicht hellsehen. Man muss ihm schon sagen was man will. Sonst kann er nichts tun.
Wenn du also im Haus und mit Kind bkeiben willst- dann musst duvdas klar und deutlich nach aussen kommunizieren. Hier im geheimen im internet reicht das nicht
Die Frau kommuniziert bereits ihre Wünsche klar.
Du hast 2 Möglichkeiten. .1 du fügst dich ihr wieder
2. Du kommunizierst deinen Wunsch und ziehst ihn durch. Wenn es nicht klappt dann klappt es eben nicht aber ich wüsste nicht wieso es nicht klappen sollte. .du bist ein top papa , ich sehe keinen Grund wieso du das nicht hinkriegen solltest

13.11.2020 08:02 • #5113


I
Ja, im moment beschäftige ich mich klar mit der frage ob ich meine Tochter bei mir behalten will und die anderen beiden mehr oder weniger fallen lasse.
Ich werde mit meinem Anwalt am Dienstag darüber sprechen.
Erstens, ist sie borderliner in, 2. Habe beide Jungs von ihr adhs. 3.sie möchte ihr Leben frei leben, lässt dafür Kinder alleine zuhause, und kümmert sich nicht um die Hausaufgaben vom mittleren sondern macht lieber Mädelsmittage. 4. Den großen würde sie ja am liebsten eh bei mir lassen, also hätte ich ein Geschwisterchen eh bei mir.
5.die sorge das meine Tochter genau so Probleme bekommt, wenn meine Frau ja schon mit dem mittleren alleine nicht klarkommt.

Ich werde das mit dem Anwalt besprechen, schauen ob er eine Chance dafür sieht. Momentan wäre mein Wunsch, Tochter bei mir, großer bei mir, mittlerer bei ihr.
Alle 3 sind nicht machbar.
Wahrscheinlich wird sie dann aber den großen mitnehmen wollen, dann kann das Gericht wieder sagen alle Geschwister sollen zusammen bleiben. Aber mal schauen was der Anwalt sagt.

13.11.2020 08:27 • x 3 #5114


B
Lieber Te!
Von der gesetzlichen Seite her besteht keine Möglichkeit auf das älteste Kind da ihr nicht verwandt seid.
Nur kannst du mit dem Anwalt bzw. mit dem Jugendamt besprechen ob der Junge ein Mitspracherecht hat wo er wohnen will. Ab einem gewissen Alter werden die Wünsche der Kinder vom Gericht berücksichtigt gerade,wenn das Jugendamt diesen Wunsch unterstützt. Gerade die langjährige Bezug zwischen euch könnte sich wohlwollend auswirken.
Viel Glück!

13.11.2020 08:38 • x 2 #5115


A


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