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Frau schreibt mit anderem Mann

I
Zitat von paulaner:
Ich denke ja auch, dass das am Ende die einzig sinnvolle Variante ist.
Aber alles schriftlich festhalten.
Also quasi ein Vertrag, in dem festgehalten ist, dass sie sich um eine Wohnung kümmert (für nach dem Trennungsjahr), und du dann wieder in dein Haus zurückkehrst.
Dann hat sie ein Jahr Zeit für geregelte Verhältnisse zu sorgen. Das dürfte ausreichend sein.
Besprich das mal mit deinem Anwalt, ob so was geht.



Werde ich besprechen, werde aber das Haus sicher nicht verlassen, no way.

12.11.2020 11:42 • x 2 #5026


I
Ich sehe rote und blaue Sektoren , wer kriegt mehr qm...
Rosenkrieg,,,,
Ich hoffe ihr habt keinen Kronleuchter, oder wenigstens ne lange Leiter

12.11.2020 11:44 • x 4 #5027


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


Wurstmopped
Zitat von Ichgeheim:
Beim guten Freund haben die kinder halt kein platz für Spielzeug und so, müssten in einem bett schlafen.

Welche Rolle spielt der gute Freund denn in ihrem Leben?

12.11.2020 11:50 • #5028


I
Zitat von Wurstmopped:
Welche Rolle spielt der gute Freund denn in ihrem Leben?


Offiziell nur als Freund bei dem sie übernachtet

12.11.2020 11:59 • #5029


G
Zitat von Sorgild:
Also.. Fakten

Die Frau will nicht mehr mit dir unter einem Dach leben. Ausziehen ist da der einzig logische Weg. Nun will sie aber zum Ausziehen aber die Kinder mitnehmen. Für die Kinder hat sie aber keinen Platz. Platz besorgen ist ihr zu teuer, kann sie sich nicht leisten.Die Frau hat ein Problem. Und jetzt kommst du ins Spiel.



Was gibs da zu diskutieren? Die Frau will gehen, soll sie gehen. Kinder kann sie mitnehmen, sobald sie ordentliche Verhältnisse für sie geschaffen hat, bis dahin geht sie allein und sieht die Kinder nur noch im Sinne von Umgangsregel.
Sollte sie dir mit gerichtlicher Zuweisung der Wohnung kommen, hältst du dagegen und machst selbst den Härtefall geltend. Du warst doch nach deinem Zusammenbruch beim Arzt oder? Lass dir ein Attest ausstellen. Krankheit gilt nämlich auch als Härtefall.

Vorsicht, gerade in dem Bereich lauern viele Fallstricke. Wenn er das Haus frei macht - also auszieht -
gibt es die gesetzliche Regelung, er darf nach 6 Monaten (ab Auszugstag) noch nicht einmal mehr in
sein eigenes Haus zurück und selbst in dem halben Jahr kann es schwierig werden wieder selbst in
sein Haus einzuziehen. Zwar reicht es dem im Haus noch lebenen EP das rechtzeitig schriftlich mit-
zuteilen, doch auch hier lauern Fallstricke und er müßte u.U. selbst klagen, und das kann dauern.

Nur 1 Kind, seine 5 jährige Tochter, ist von ihm und nur dafür müßte er eine Lösung finden. Ganztägige
Kindertagesstätte und später ganztägige Schule mit Betreuung wäre eine Lösung. Aber auch eine
Tagesmutter zu den noch abzudeckenden Betreuungszeiten wäre eine Lösung. Also, es gibt einige
Lösungsmöglichkeiten.

Warum soll der TE aus seinem eigenen Haus ausziehen? Sie will die Ehe und Familie so wie sie ist
nicht mehr und hat sich getrennt. Das kann er nicht ändern und muß das akzeptieren. Aber ihre sich
selbst geschaffenen Probleme zu eigen machen und ihr auch noch das Haus überlassen damit sie
die Komfortzone und alle Annehmlichkeite behalten und ihre Freiheit genießen kann, ihr mieses
Verhalten auch noch belohnen, käme mir nicht in den Sinn und sehr wahrscheinlich ein fataler Fehler.

12.11.2020 12:02 • x 5 #5030


A
Zitat von Ichgeheim:
Offiziell nur als Freund bei dem sie übernachtet


Genau, ihr seht das zu eng:

12.11.2020 12:04 • #5031


S
Zitat von Ichgeheim:
Da kommt aber eben auch ins Spiel, dass 2 Kinder nicht von mir sind und ich wahrscheinlich den Zutritt zum Haus nicht so einfach versagen kann.

Naja das du IHRE Kinder kostenlos bei dir wohnen lässt und dich sogar um Betreuung kümmerst, weil man die Kinder ja schlecht vor die Tür setzen kann. wäre ein Zugeständnis an sie. Nichts weiter.
In Prinzip sehe ich eine Mutter, die nicht in der Lage ist, angemessen ihre eigenen Kinder unterzubringen und für sie zu sorgen.
Du entschuldige mal, die Frau ist erwachsen und hat Kinder in die Welt gesetzt. Verantwortung und so. Ja?
Wo sie IHRE Kinder unterbringt, ist ihr Problem und ihre Baustelle. Zur Not muss sie mit ihnen ins Frauenhaus.
Ja, sie könnte während des Trennungsjahres auch in dein Haus, mir persönlich würde da mein Stolz im Wege stehen, aber andere ticken da anders. Aber dann ist aber Schluss mit kostenlos. Sie wird dir wohl hoffentlich eine Nutzungsentschädigung zahlen, da es ja wie gesagt dein Haus ist und die Kredite laufen ja trotzdem weiter.
Nur eines muss klar sein: Ihre Kinder, ihre Sorgen.
Natürlich kann sie gern ihre Kinder auch gleich mit zu ihrem Freund nehmen, ihre Entscheidung, auch auch ihre Konsequenz, wenn alle man da demnächst auch gleich wieder rausfliegen. Doch das ist ehrlich gesagt, nicht deine Baustelle. Du hast ein Kind. Das hat dich vorrangig zu kümmern. Sicherlich kann man da Vereinbarungen treffen, aber rechtlich gesehen gehen dich ihre beiden großen Kinder absolut nichts mehr an.

12.11.2020 12:04 • x 3 #5032


S
Btw: weiß sie eigentlich, dass sie momentan für drei Kinder unterhaltspflichtig ist, solange sie ihren Lebensmittelpunkt bei dir haben?

12.11.2020 12:18 • x 2 #5033


U
wielange möchtest du das hin und her , ruf dein anwalt an bespreche das wie das mit den 2 kindern ist. im offizellen sind bist du schon nicht mal berechtigt bei ihnen was zu entscheiden und jede fehltat kann dir zur last gelegt werden. bitte sie ihre 2 jungs mitzunehmen da es sie die fürsorge hat , der freund soll wird wissen was auf sie zu kommt. das nächste ist lass sie von jedem konto streichen nicht das sie dir noch für ihre zwecke entfremdet.
desweiteren wenn sie jeden tag kommt ist das kein ausziehen vom haus wohnung sie bracut druck , solange du es duldest macht sie weiter. hol dir ein Attest das du es nervlich nicht packst.

12.11.2020 12:21 • #5034


U
sei dir sicher sie nimmt alle kinder mit da sie da sie das geld braucht.vorallen wenn sie für beide das pflegegeld bekommt.
geldhan zu. auch würde ich das schlafzimmer nicht räumen sie ist gast geworden und soll auf der couch schlafen

12.11.2020 12:23 • #5035


unbel-Leberwurst
Zitat von Ichgeheim:
Werde ich besprechen, werde aber das Haus sicher nicht verlassen, no way.


Warum denn nicht wenigstens vorübergehend?

Die Situation ist doch bizarr:
Du hattest frisch einen Zusammenbruch, bräuchtest dringend Erholung und einen klaren Kopf, kümmerst Dich aber trotzdem um IHRE Kinder, während sie weg ist.

Und als Dankeschön, dass sie Dir das Fell über die Ohren ziehen wird, nimmst Du ihr noch dauerhaft ein Problemkind ab.

12.11.2020 12:27 • #5036


I
So sie hat mit eben gesteckt, dass ihr Anwalt eine stufenmahnung rausschickt

12.11.2020 12:34 • #5037


U
dann gebe ihr die kinder sofort mit. ruf dein anwalt an und gehe dagegen vor

12.11.2020 12:37 • x 1 #5038


I
Immer von einer Abhängigkeit mit erneutem Kind , zur nächsten.

Da kommt sicher noch ein 4. Kind.

Wie lange die für Anträge ausfüllen braucht.
Jedes Kind ein anderer Vater.
Wieviele Namen die auf ihrer Klingel stehen hat.
Und sie hat noch nicht genug , von dem ganzen Chaos.
Kinder in einem Bett beim Fremden Mann, Mutter wohnt dort, oder treibt sich rum.

Das hat schon alles einen leicht primitiven Touch...

Ich würde das alles mit rein nehmen, auch beim Anwalt, was sie den Kindern so zumutet.

12.11.2020 12:38 • #5039


A
Ich denke nach Ihrer Beratung wird sie folgendes Wissen:

Wer die Tochter hat, schuldet dem anderen Kindesunterhalt.
Wenn die zwei ältern Kinder beim TE bleiben schuldet sie Kindesunterhalt.
An Stelle von Kindesunterhalt gibt es Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhaltsschuldner nicht leistungsfähig, d.h. sein Einkommen zu gering ist. Selbstbehalt ist 1.160 Euro.
Alle drei Kinde zu nehmen bringt Vorteile bezüglich der Entscheidung wer im Haus bleibt.
Die Zuweisung des Hauses an die NF könnte schwierig werden, weil es ihm alleine gehört.
Sie hat Anspruch auf Trennungsunterhalt, ob ihr Einkommen angerechnet wird ist fraglich, weil sie wegen Kinderbetreuung evtl. gar nicht arbeiten muss. Dann handelt es sich um überobligatorisches Einkommen und wird ihr nicht angerechnet. So blöd wird ihre Anwältin nicht sein, dass sie nicht versuchen wird diese Karte zu ziehen.

12.11.2020 12:38 • x 1 #5040


A


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