Ichgeheim
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Ichgeheim
Zitat von paulaner:Ich denke ja auch, dass das am Ende die einzig sinnvolle Variante ist.
Aber alles schriftlich festhalten.
Also quasi ein Vertrag, in dem festgehalten ist, dass sie sich um eine Wohnung kümmert (für nach dem Trennungsjahr), und du dann wieder in dein Haus zurückkehrst.
Dann hat sie ein Jahr Zeit für geregelte Verhältnisse zu sorgen. Das dürfte ausreichend sein.
Besprich das mal mit deinem Anwalt, ob so was geht.
Isely
Zitat von Ichgeheim:Beim guten Freund haben die kinder halt kein platz für Spielzeug und so, müssten in einem bett schlafen.
Ichgeheim
Zitat von Wurstmopped:Welche Rolle spielt der gute Freund denn in ihrem Leben?
Gast2000
Zitat von Sorgild:Also.. Fakten
Die Frau will nicht mehr mit dir unter einem Dach leben. Ausziehen ist da der einzig logische Weg. Nun will sie aber zum Ausziehen aber die Kinder mitnehmen. Für die Kinder hat sie aber keinen Platz. Platz besorgen ist ihr zu teuer, kann sie sich nicht leisten.Die Frau hat ein Problem. Und jetzt kommst du ins Spiel.
Was gibs da zu diskutieren? Die Frau will gehen, soll sie gehen. Kinder kann sie mitnehmen, sobald sie ordentliche Verhältnisse für sie geschaffen hat, bis dahin geht sie allein und sieht die Kinder nur noch im Sinne von Umgangsregel.
Sollte sie dir mit gerichtlicher Zuweisung der Wohnung kommen, hältst du dagegen und machst selbst den Härtefall geltend. Du warst doch nach deinem Zusammenbruch beim Arzt oder? Lass dir ein Attest ausstellen. Krankheit gilt nämlich auch als Härtefall.
Andy61
Zitat von Ichgeheim:Offiziell nur als Freund bei dem sie übernachtet
Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Da kommt aber eben auch ins Spiel, dass 2 Kinder nicht von mir sind und ich wahrscheinlich den Zutritt zum Haus nicht so einfach versagen kann.
Sorgild
Unglück112233
Unglück112233
Zitat von Ichgeheim:Werde ich besprechen, werde aber das Haus sicher nicht verlassen, no way.
Ichgeheim
Unglück112233
Isely
Andy61
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