unbel-Leberwurs.
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Zitat von Ichgeheim:Hat vorhin auch gefragt ob ich dann die Scheidung will. Hab gemeint ja, das geht ja erst nach einem Jahr Trennung, aber klar wieso nicht.
Sie meinte dann nur ja wegen finanziellem oder so.
Ichgeheim
Ichgeheim
Likos24
Zitat von Ichgeheim:Oh nein, sie hat grad angerufen, ganz freundlich und will nachher sprechen, ihr liegen noch 2,3 dinge im Nacken.
Hat sogar gefragt wie es mit den kindern gestern abend und heut morgen geklappt hat.
Um halb 12 hat sie telefontermin mit ihrer Anwältin.
unfassbar
Likos24
Zitat von unfassbar:DU interessierst sie nicht. Aber sie weiß, wenn sie Interesse heuchelt, hat sie dich da, wo sie dich haben will.
Zitat von Ichgeheim:Das mit dem Zugewinnausgleich wird glaube ich die spannendste aller Fragen. Wegen meinem Haus.da bin ich ja sehr gespannt was die Anwälte sagen
Zitat von Ichgeheim:Oh nein, sie hat grad angerufen, ganz freundlich und will nachher sprechen, ihr liegen noch 2,3 dinge im Nacken.
Hat sogar gefragt wie es mit den kindern gestern abend und heut morgen geklappt hat.
Um halb 12 hat sie telefontermin mit ihrer Anwältin.
Isely
Zitat von unbel Leberwurst:
Das steht und fällt mit der Bewertung des Hauses.
Beauftrage 3 Gutachter und Du hast 3 Meinungen...
Andy61
Zitat von Isely:Das sind die sogenannten Baufinanzierungs - Scheidungen.
Sohnemann
Zitat von Ichgeheim:Das mit dem Zugewinnausgleich wird glaube ich die spannendste aller Fragen. Wegen meinem Haus.da bin ich ja sehr gespannt was die Anwälte sagen
Andy61
Zitat von Sohnemann:Im Trennungsjahr kannst du noch die Zinsen plus Tilgung berücksichtigen.
Danach nur noch die Zinsen.
Ichgeheim
Zitat von unbel Leberwurst:
Das steht und fällt mit der Bewertung des Hauses.
Beauftrage 3 Gutachter und Du hast 3 Meinungen...
Ichgeheim
Zitat von DoubleHope:
Stimmt nicht, Zinsen und Tilgung können dem Wohnwert gegenüber gestellt werden. Die neue Rechtsprechung des BGH lautet: ohne Tilgung kein Wohnwert, also muss dieser auch berücksichtigt werden. Diese neue Rechtsprechung gilt übrigens auch bei vermieteten Objekten.
https://www.vonderwehl.de/Unterhalt/Der...ohnvorteil
Oder auch hier, besonders gut die Kommentierung:
https://www.isuv.de/informationen/urtei...1406-2019/
Andy61
Zitat von Ichgeheim:Na super das heisst mein Umbau und die Renovierung die ich bezahlen darf steigert den Wert meines Hauses und davon muss ich ihr noch Geld geben.
Völlig beknackt.
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