Ichgeheim
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Ichgeheim
Ex-Mitglied
Zitat von Gast2000:ist sein Haus, sein alleiniges Eigentum und nur er steht als Eigentümer im Grundbuch. Der TÉ muß
das bei seinem RA klären. Und sollte in seinem Fall - unbillige Härte für sie würde ich hier nicht sehen - dennoch eine konkrete Gefahr - der RA kennt die Richter und wie die bereits in gleichgearteten Fällen
entschieden haben - wäre der zügige Hausverkauf mit dem gleichzeitigen Kauf einer anderen kleineren
aber hochwertigeren, für sie mit 3 Kindern zu kleine Immobilie, möglicherweise eine Option. Nur so ein
Gedankengang.
Ex-Mitglied
Zitat von Ichgeheim:Also am Telefon heute mein Anwalt, da brauche ich mir keine Sorgen machen, das mit der wohnungszuweisung geht nicht.
Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Er meinte solange nichts schriftliches vorliegt brauch ich mir keine Sorgen machen
Ex-Mitglied
Zitat von Sorgild:Nope, tut mir leid. Das ist gar nicht so lange her.
Zitat von Sorgild:nd btw: natürlich wird in erster Linie dem Grundbucheigentümer zugesprochen. Außer die Gegenseite macht ne Härtefallklausel geltend und der eigene Anwalt pennt.Und hier kommt noch hinzu, dass das Haus während der Ehe gekauft und finanziert wurde, sie dürfte einen 50:50 Zugewinnausgleich erwarten. Der TE hat das Haus nämlich nicht mit in die Ehe gebracht.
Ex-Mitglied
Zitat von Sorgild:Du solltest dir wohl auch eher Sorgen darum machen, ob dein Anwalt es mit deine Frau aufnehmen kann.
Sorgild
Zitat von Gregor2:Mit so pauschalen Antworten habe ich Sorgen- ganz ehrlich.
Zitat von Gregor2:Wenn es eine Zusprechung gibt, muss es einen Mietvertrag geben. Oder der Anwalt hat wirklich gepennt, denn es gibt da auch ne Verjährungsklausel in dem zitierten §
Ex-Mitglied
Zitat von Sorgild:Meine Mutter hat lebenslanges alleiniges Wohnrecht und sie W muss nur die Betriebskosten zahlen
Sorgild
Zitat von Gregor2:Ist der sagen wir normalfall und berücksichtigt Niesbrauchrechte etc nicht.
So wie ich den TE verstanden habe, war es aber ein normaler Hauskauf, außer dass er es alleine gemacht hat, trotz Ehe. Von daher stehen IMHO die Chancen nicht so schlecht, dass er die Hütte insofern doch verwertet bekommt.
Zu Deiner Mutter- ich habe leise zweifel, dass sie dir die Hütte vererben wird. Allerdings ist unser Hobby Jura Zeug nicht davor gefeiht, dass es nicht vertragliche Regelungen gab, die den genzen Kram überschreiben.
Es ist so wie mit einem Ehevertrag. Der sticht die gesetzlichen Regelungen.
Ex-Mitglied
Zitat von Sorgild:dann das man immer einen guten Anwalt kennen sollte.
Ichgeheim
Ex-Mitglied
Zitat von Ichgeheim:Also mein Anwalt meinte nur, wohnungszuweisung geht nicht wenn ich alleine im Grundbuch stehe
Isely
Isely
Zitat von Ichgeheim:Also mein Anwalt meinte nur, wohnungszuweisung geht nicht wenn ich alleine im Grundbuch stehe. Vielleicht auch weil 2 Kinder nicht von mir sind? Keine Ahnung.
Isely
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