Unglück112233
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Unglück112233
Isely
Ex-Mitglied
Gast2000
Zitat von Gregor2:Vielleicht bin ich zu pragmatisch- aber was wäre so schlimm daran, wenn die NF das Haus benutzt und der TE auszieht? Ist doch völlig wurscht, ob der Brummifahrer der neue Stecher ist oder nicht. Da bin ich völlig emotionslos und versuche die finanziell beste Lösung zu finden. Die Chancen, dass die NF die Wohnung zugewiesen bekommt liegen gar nicht mal sooo schlecht. Alleinerziehend mit mehreren Kindern sind als Mieter nicht soooo beliebt., Er alleine bekommt viel leichter eine Wohnung. Und er braucht alleine keine große Wohnung, weil er ja auch mit den nichtehelichen Kindern ...
Sorgild
Zitat von Gregor2:Das ganze geht ja sowieso nur bis zur Scheidung- danach muss die NF dann Ex eh einen Mietvertrag abschließen- oder aber der Besitzer kann die Frau dann rausklagen um die Hütte zu verkaufen oder was auch immer. (Nagut, der Zugewinnausgleich muss abgeschlossen sein).
Zitat von Unglück112233:Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Isely
Ex-Mitglied
Zitat von Gast2000:Wieder ein doch recht Sinn befreiter Beitrag von dir.
Isely
Zitat von meineMeinung:
wer richtet eigentlich mehr Schaden an, der durch Hobbypsychologen, Möchtegernrechtsanwälte und Amateurhellseher vor sich her getriebene TE, der seit Wochen kaum noch zu einer eigenständigen Handlung fähig ist oder die NF?
Oder am Ende besagte Hobbypsychologen, Möchtegernrechtsanwälte und Amateurhellseher?
Ex-Mitglied
Zitat von Sorgild:Wo lebst du?
Sorgild
Zitat von Gregor2:In Deutschland. Der von Dir zitierte Absatz ist doch genau das, was ich meine. Nach allgemeinem Rechtsverständnis reicht es aus, keine Wohnung zu finden um die unbillige Härte geltend zu machen. Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass die alleinerziehende mit Kindern doch nicht die Wohnung zugesprochen bekommt, muss eine größere Wohnung finanziert werden, dadurch steigen die Kosten. Am Ende des Tages ist das so und wer wird am meisten darunter leiden? Die Kinder.
Isely
Ex-Mitglied
Zitat von Sorgild:Es gibt Möglichkeiten, das ihr das Haus dauerhaft zugesprochen wird.
Gast2000
Zitat von Sorgild:Wo lebst du?
Da eine Wohnungszuweisung nach § 1568a BGB im Gegensatz zu der Wohnungszuweisung im Falle der Trennung endgültig ist und dauerhaft in die Rechtsverhältnisse an der Wohnung eingreift, enthält § 1568a BGB eine Regelung für den Fall, dass ein Ehegatte Eigentum (oder ein anderes dingliches Recht) an der Ehewohnung hat: Hat ein Ehegatte Alleineigentum oder Miteigentum (gemeinsam mit einem Dritten) an dem Grundstück, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so kann wird ihm in der Regel auch die Ehewohnung zugewiesen. Der andere Ehegatte, der kein Eigentum hat, kann die Überlassung dann nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden (vgl. § 1568a Absatz 2 Satz 1 BGB). Haben beide Ehegatten gemeinsames Eigentum an der Ehewohnung wird das Gericht nach den konkreten Umständen des Einzelfalls abwägen und eine Entscheidung über die Alleinzuweisung treffen.
https://www.juraforum.de/lexikon/wohnungszuweisung
Sorgild
Zitat von Gregor2:Jau. In dem ein Mietverhältnis im Gegenzug gegründet wird und zwar mit ortsüblicher Miete. Bei Deiner Mutter würde ich vermuten, dass es eine Scheidung nach DDR Recht ist, deren Regeln heute nicht mehr angewendet werden.
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