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Frau schreibt mit anderem Mann

U
grego2 du hilfst ja seiner frau. jo

11.11.2020 17:39 • #4936


I


Es ist sein Haus.

Er steht alleine im Grundbuch.

Eher liesse ich es unterm Hammer gehen.

Vor allem wenn ich solch eine Liste sehen würde.

Es gibt offiziell nur ein Kind.
Wäre mir neu das ich fremden Kindern eine Unterkunft stellen müsste.
Sorry.

Beim Haus soll Knallhart geschachert werden, aber bei den nicht eigenen Kindern, da darf man dann auf emotional gehen...

Ich arme Mutti mit 3 Kinderleins...

11.11.2020 17:47 • x 2 #4937


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


E
Nein, wieso?
Es geht doch nicht um Helfen sondern darum, jetzt möglichst billig aus der Sache herauszukommen.
Tatsache ist, die Frau hat allerbeste Chancen auf Wohnungszuweisung, ob das nun toll gefunden wird, oder nicht. Auf der anderen Seite sind Vereinbahrungen ohne Urteil deutlich billiger als Urteile.
Von daher würde ich meinen, dass es besser ist, sich vernünftig zu einigen und sämtliche Emotionen da heraus nehmen. Es ist in meinen Augen für die Trennung völlig wurscht, wem die Hütte gehört.
Verbleibt die Frau im Haus, muss sie ein Nutzungsentgeld iH der ortsüblichen Miete zahlen. Diese Zahlung kann man mit dem Trennungsunterhalt verrechnen, weil eine gesparte Mietzahlung als Einkommen des verbleibenden Ehepartners gerechnet wird.
Ob die Frau da einen anderen Mann empfängt oder nicht hat keine Relevanz.
Das Ganze ist ja eh auch nur Vorläufig bis zu einer Scheidung.

11.11.2020 17:48 • #4938


G
Zitat von Gregor2:
Vielleicht bin ich zu pragmatisch- aber was wäre so schlimm daran, wenn die NF das Haus benutzt und der TE auszieht? Ist doch völlig wurscht, ob der Brummifahrer der neue Stecher ist oder nicht. Da bin ich völlig emotionslos und versuche die finanziell beste Lösung zu finden. Die Chancen, dass die NF die Wohnung zugewiesen bekommt liegen gar nicht mal sooo schlecht. Alleinerziehend mit mehreren Kindern sind als Mieter nicht soooo beliebt., Er alleine bekommt viel leichter eine Wohnung. Und er braucht alleine keine große Wohnung, weil er ja auch mit den nichtehelichen Kindern ...

Wieder ein doch recht Sinn befreiter Beitrag von dir. Das kannst du alles für dich so sicher machen,
nur ich befürchte genau das - als selbst betroffener - würdest du das ganz anders sehen. Wenn der
TE keinen guten RA hat oder nichts tut, kann alles mögliche passieren. Aber, wenn er jetzt nichts tut
und seinen RA machen lässt, sollte er sich auch nicht beklagen, wenn das beschriebene Szenario
tatsächlich eintritt.

11.11.2020 17:49 • x 4 #4939


S
Wo lebst du?

Zitat von Gregor2:
Das ganze geht ja sowieso nur bis zur Scheidung- danach muss die NF dann Ex eh einen Mietvertrag abschließen- oder aber der Besitzer kann die Frau dann rausklagen um die Hütte zu verkaufen oder was auch immer. (Nagut, der Zugewinnausgleich muss abgeschlossen sein).


Da eine Wohnungszuweisung nach § 1568a BGB im Gegensatz zu der Wohnungszuweisung im Falle der Trennung endgültig ist und dauerhaft in die Rechtsverhältnisse an der Wohnung eingreift, enthält § 1568a BGB eine Regelung für den Fall, dass ein Ehegatte Eigentum (oder ein anderes dingliches Recht) an der Ehewohnung hat: Hat ein Ehegatte Alleineigentum oder Miteigentum (gemeinsam mit einem Dritten) an dem Grundstück, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so kann wird ihm in der Regel auch die Ehewohnung zugewiesen. Der andere Ehegatte, der kein Eigentum hat, kann die Überlassung dann nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden (vgl. § 1568a Absatz 2 Satz 1 BGB). Haben beide Ehegatten gemeinsames Eigentum an der Ehewohnung wird das Gericht nach den konkreten Umständen des Einzelfalls abwägen und eine Entscheidung über die Alleinzuweisung treffen.
https://www.juraforum.de/lexikon/wohnungszuweisung

11.11.2020 17:50 • x 2 #4940


meineMeinung
Zitat von Unglück112233:
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin


wer richtet eigentlich mehr Schaden an, der durch Hobbypsychologen, Möchtegernrechtsanwälte und Amateurhellseher vor sich her getriebene TE, der seit Wochen kaum noch zu einer eigenständigen Handlung fähig ist oder die NF?
Oder am Ende besagte Hobbypsychologen, Möchtegernrechtsanwälte und Amateurhellseher?

11.11.2020 17:51 • x 2 #4941


I
Ohne Anwalt , ohne Urteil.

Oh ja unbedingt.
Man hat dann hoffentlich genügend Zeit den Haussklave zu mimen.
Jede Woche neue Ideen, Forderungen, mach mal hier und mach mal dort... prima!

Eher würde ich das Haus ab Januar zum Verkauf anbieten.
Sie mag das Haus doch gar nicht, jetzt dann schon ?
Komisch.

11.11.2020 17:52 • x 2 #4942


E
Zitat von Gast2000:
Wieder ein doch recht Sinn befreiter Beitrag von dir.

Danke für die Blumen. Die Frage ist doch: Was ist der Sinn?
IOst es der Sinn, möglichst teuer das Ganze für alle zu gestalten oder geht es darum, jetzt kurz und schmerzlos aus der Sache herauszukommen. Bei einer Scheidung gibt es meiner Überzeugung eigentlich nur Verlierer.
Mein Ziel in solch einer Situation ist es, möglichst wenig Kohle zu bezahlen. Von daher finde ich die Lösung, dass der TE auszieht überlegenswert. Mit ein bisschen Recherche findet man in Sekunden heraus, dass auch beim Alleineigentum eine Mutter allerbeste Chancen hat, ein Haus zu behalten. Ja, der TE braucht einen guten Anwalt, aber nein: die beste Lösung muss nicht heißen, dass der TE bleibt und die NF geht.

11.11.2020 17:53 • #4943


I
Zitat von meineMeinung:

wer richtet eigentlich mehr Schaden an, der durch Hobbypsychologen, Möchtegernrechtsanwälte und Amateurhellseher vor sich her getriebene TE, der seit Wochen kaum noch zu einer eigenständigen Handlung fähig ist oder die NF?
Oder am Ende besagte Hobbypsychologen, Möchtegernrechtsanwälte und Amateurhellseher?


Den - ich hab - sonst- nicht-viel - zu Sagen Usern, und den ist-mir-egal , -ich wollts nur mal sagen Schreibern.
Gleich fliegt die Glaskugel

11.11.2020 17:56 • #4944


E
Zitat von Sorgild:
Wo lebst du?

In Deutschland. Der von Dir zitierte Absatz ist doch genau das, was ich meine. Nach allgemeinem Rechtsverständnis reicht es aus, keine Wohnung zu finden um die unbillige Härte geltend zu machen. Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass die Alleinerziehende mit Kindern doch nicht die Wohnung zugesprochen bekommt, muss eine größere Wohnung finanziert werden, dadurch steigen die Kosten. Am Ende des Tages ist das so und wer wird am meisten darunter leiden? Die Kinder.
Mensch Leute, so blöd kann doch keiner sein, rein hier auf emotionaler Ebene über 1000sende von Euros zu sprechen.
Ganz klar braucht der TE einen guten Anwalt.
Von einem guten Anwalt würde ich in diesem Fall aber erwarten, dass er emotionslos, die finanziell beste Lösung findet. Und noch einmal: Das Haus bleibt im Eigentum des TE. Sobald die Scheidung durch ist, wird der Zugewinn ausgerechnet. Und dann kann der TE im Grundsatz die Hütte wieder selber verwerten.

11.11.2020 17:58 • x 1 #4945


S
Zitat von Gregor2:
In Deutschland. Der von Dir zitierte Absatz ist doch genau das, was ich meine. Nach allgemeinem Rechtsverständnis reicht es aus, keine Wohnung zu finden um die unbillige Härte geltend zu machen. Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass die alleinerziehende mit Kindern doch nicht die Wohnung zugesprochen bekommt, muss eine größere Wohnung finanziert werden, dadurch steigen die Kosten. Am Ende des Tages ist das so und wer wird am meisten darunter leiden? Die Kinder.


Lern lesen. In meinem Absatz ist die Klausel vermerkt, die ein guter Anwalt nutzt, wenn es um Zuweisung nach der Scheidung geht.... Es gibt Möglichkeiten, das ihr das Haus dauerhaft zugesprochen wird. Was meinst du, wie meine Mutter an das große Haus auf Rügen gekommen ist, indem sie gerade hockt. Bezahlt hat sie das sicher nicht.

11.11.2020 18:03 • x 2 #4946


I
Erinnert mich an einen früheren Bekannten.

Kind mit in die Ehe gebracht, noch ein weiteres kam, sie lernte noch während des Hauskaufs einen anderen kennen.
Wie alles chic war, durfte er gehen.
Kein Jahr später lebte der neue darin.


Hat glaub 3 Jahre gedauert , bis sie raus musste.
Die hat die Scheidung immer wieder in die Länge gezogen.

So viel zu, ist ja nicht für lange.

11.11.2020 18:08 • x 2 #4947


E
Zitat von Sorgild:
Es gibt Möglichkeiten, das ihr das Haus dauerhaft zugesprochen wird.

Jau. In dem ein Mietverhältnis im Gegenzug gegründet wird und zwar mit ortsüblicher Miete. Bei Deiner Mutter würde ich vermuten, dass es eine Scheidung nach DDR Recht ist, deren Regeln heute nicht mehr angewendet werden.

11.11.2020 18:09 • #4948


G
Zitat von Sorgild:
Wo lebst du?



Da eine Wohnungszuweisung nach § 1568a BGB im Gegensatz zu der Wohnungszuweisung im Falle der Trennung endgültig ist und dauerhaft in die Rechtsverhältnisse an der Wohnung eingreift, enthält § 1568a BGB eine Regelung für den Fall, dass ein Ehegatte Eigentum (oder ein anderes dingliches Recht) an der Ehewohnung hat: Hat ein Ehegatte Alleineigentum oder Miteigentum (gemeinsam mit einem Dritten) an dem Grundstück, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so kann wird ihm in der Regel auch die Ehewohnung zugewiesen. Der andere Ehegatte, der kein Eigentum hat, kann die Überlassung dann nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden (vgl. § 1568a Absatz 2 Satz 1 BGB). Haben beide Ehegatten gemeinsames Eigentum an der Ehewohnung wird das Gericht nach den konkreten Umständen des Einzelfalls abwägen und eine Entscheidung über die Alleinzuweisung treffen.
https://www.juraforum.de/lexikon/wohnungszuweisung

Es ist sein Haus, sein alleiniges Eigentum und nur er steht als Eigentümer im Grundbuch. Der TÉ muß
das bei seinem RA klären. Und sollte in seinem Fall - unbillige Härte für sie würde ich hier nicht sehen - dennoch eine konkrete Gefahr - der RA kennt die Richter und wie die bereits in gleichgearteten Fällen
entschieden haben - bestehen, wäre der zügige Hausverkauf mit dem gleichzeitigen Kauf einer anderen
kleineren aber hochwertigeren, für sie mit 3 Kindern zu kleine Immobilie, möglicherweise eine Option.
Nur so ein Gedankengang.

11.11.2020 18:09 • x 2 #4949


S
Zitat von Gregor2:
Jau. In dem ein Mietverhältnis im Gegenzug gegründet wird und zwar mit ortsüblicher Miete. Bei Deiner Mutter würde ich vermuten, dass es eine Scheidung nach DDR Recht ist, deren Regeln heute nicht mehr angewendet werden.

Nope, tut mir leid. Das ist gar nicht so lange her.


Und btw: natürlich wird in erster Linie dem Grundbucheigentümer zugesprochen. Außer die Gegenseite macht ne Härtefallklausel geltend und der eigene Anwalt pennt.Und hier kommt noch hinzu, dass das Haus während der Ehe gekauft und finanziert wurde, sie dürfte einen 50:50 Zugewinnausgleich erwarten. Der TE hat das Haus nämlich nicht mit in die Ehe gebracht.

11.11.2020 18:13 • #4950


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