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Frau schreibt mit anderem Mann

I
Zitat von Ichgeheim:
Jetzt muss ich doch schnell wieder den Anwalt kontaktieren obwohl ich grad ziemlich fertig bin.


Das war doch einfach nur klar.
Warum in Gottes Namen, bist du nicht zum Anwalt am Montag ?

Sie ist und bleibt dir immer einen Schritt voraus, und wenn du mal helle Momente hast, dann teilst du ihr das auch noch immer schön mit.
Nur weil sie etwas mitfühlend ist und dich fragt wie es dir geht, wird sie auf gar nichts verzichten.
Die verhält sich jetzt noch human, da alles hinter deinem Rücken.

Ich versichere dir, ohne das ich dir jetzt Angst machen will, wenn die erstmal ausgezogen ist, geht das richtig zur Sache, weil sie dann offen agieren kann, ohne jedesmal dein schmerzverzerrtes Gesicht zu sehen.

Es mag dir schlecht gehen, es ist gut wenn du dir Hilfe holst, aber doch nicht bei ihr.
Sorry.
Da ändern jetzt auch keine normalen Gespräche über Kaution ( übrigens gibt es Mietkautions Bürgschaften) oder wer nimmt welche Möbel.

Gut möglich das sie ausser der Kindermöbel nix mitnimmt, die will Cash haben und sich dann überwiegend neu einrichten.

Die meisten Frauen wollen das bei einer Trennung, die sind nicht scharf auf das alte Ehebett oder den miefenden Schuhschrank.

Neues Outfit, neue Frisur, neuer Mann und neue Wohnung samt Einrichtung...
excusi viel mal....

11.11.2020 15:42 • x 7 #4921


B
Ich verstehe deibe Überraschung nicht. Was hast du denn gedacht was sie tut? Nichts?
Sie war beim anwalt und wird jetzt alle wichtigen Punkte klären und abarbeiten. Sie handelt.

11.11.2020 15:45 • x 3 #4922


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


I
Zitat von Ichgeheim:

Keine Ahnung, vielleicht hofft sie dann immer das ich sage oh nein bleib hier.
Hat vorhin auch gefragt ob ich dann die Scheidung will. Hab gemeint ja, das geht ja erst nach einem Jahr Trennung, aber klar wieso nicht.
Sie meinte dann nur ja wegen finanziellem oder so.

Ich glaub sie wurmt es etwas dass ich die Trennung langsam so locker nehme und akzeptiert habe.
Aber egal.


Sie hält dich nicht warm, sondern kann ihr wahres , neues Gesicht noch nicht so zeigen.
Würde sie die Affäre zugeben, könntest du unbequem werden, finanziell und als Babysitter.
Das ist auch schon alles.

11.11.2020 15:49 • x 10 #4923


paulaner
Zitat von Isely:
Würde sie die Affäre zugeben, könntest du unbequem werden, finanziell und als Babysitter.

Ich hab das Gefühl damit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen.

11.11.2020 15:54 • x 3 #4924


I
Zitat von paulaner:
Ich hab das Gefühl damit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen.


Glaub ich ehrlich gesagt auch.
Das mit babysitter fällt aber bald weg, hoffentlich hat sie bald die Wohnung.

Ja diese Schlange, das mit gutem Freund ist einfach Quatsch.

Da ich ja zuhause bin, Räume ich grad ziemlich viele auf.
Da hat sie sich vorhin aufgeregt, warum jetzt auf einmal, dass sagte ich doch schon lange.
Meinte nur, muss man ja eh jetzt machen.

11.11.2020 15:57 • x 1 #4925


I
Ja du entrümpelst , nur an der falschen Stelle.

Hat sie eigentlich einen Versicherungspflichtigen Job ? Und wieviel Prozent geht sie arbeiten ?

Ist nicht unerheblich für den Trennungsunterhalt, weisst.

11.11.2020 16:03 • #4926


A
Zitat von unfassbar:
Sie hat keine Probleme mit der Trennung von dir, ihr einziges Problem ist, wie sie es finanziell auf die Reihe bekommt.


So hart es ist, aber genau so ist es. deswegen macht es auch keinen Sinn mit eigenen Schritten zu warten.

11.11.2020 16:12 • x 3 #4927


S
Besonders nicht, wenn man diese eigenen Schritte offen auf den Tisch legt, sobald sie mal nur kurz mit den Augen klimpert.
Irgendwie ist bei dem TE wohl noch immer der Beschützerinstinkt für sein armes Mädchen (nen nicht die Tochter) vorhanden.
Sie krault ihm einmal über den Rücken und er schnurrt.
Dabei merkt er nicht, dass sie ihm hinten rum die Socken auszieht.

Nimm diesen verdammten Zettel und hau ihm deinen Anwalt auf den Tisch. Oder besorge dir einen Pitbull als Anwalt, Wenn du hinterher nicht *beep* vor deiner eigenen Tür stehen willst. Zuweisung Der Ehe Wohnung! Eingerahmt
Man, die will dein Haus! Und wenn du jetzt nichts tust und dich nicht sofort ins Zeug legst, kriegt sie das sogar, das kann dir passieren und wenn es richtig böse läuft, darfst du dann ihr Haus schön hübsch abbezahlen. Vergiss das mit gütlicher Trennung.Du wirst deine Ex bald von einer Seite kennen lernen, die du niemals für möglich gehalten hast.

Du bist verdammt noch mal nicht der erste Ehemann, der von seiner Ex Frau übelst über den Tisch gezogen wird. Da waren vor dir noch ganz andere da! Meine Mutter hatte das auch verdammt gut drauf. Ich sage dir das heute zum letzen Mal weil ich dir das schon zig MaL vorher gesagt habe. Du hast noch nie ne richtige Trennung mit Kindern etc durch. SIE SCHON. Wappne dich, bereite dich vor! Oder steh am Ende mit nix da.

11.11.2020 16:48 • x 9 #4928


U
das mit babysitten fällt nicht bald weg sonder sofort. gehts noch die war schon längst beim anwalt du kapierst es nicht.
aus und vorbei bitte sie das haus sofort zu verlassen morgen die größte dreck........ aus anwalt kontacktieren.
dir gehts dreckig und sie macht sich noch ein lenz bei dir

11.11.2020 17:09 • x 2 #4929


I
Ich wusste das es ein Fehler war nicht zum Anwalt zu gehen, hat sie bei dir aber auch erfolgreich verhindert.

Himmel hilf...

11.11.2020 17:19 • x 3 #4930


U
lass bitte jetzt deine dunkelste seite aufstehen, brummifahrer zieht sonst in dein haus

11.11.2020 17:21 • x 1 #4931


S
Trennung, stufenmahnung
Unterhalt, Zugewinnausgleich, vermögenswehrung.
Ausziehen (Haus)
Zuweisung Der Ehe Wohnung! Eingerahmt
465 trennungsunterhalt
Verzug gesetzt
Abischerung
Folgen der trennung

Meine Fresse, das ist der Schlachtplan von dem Anwalt dieser Frau. Genau so wird das laufen. Punkt für Punkt. Man kann jeden einzelnen Punkt bei Google eingeben und schon kommen die ganzen Seiten von den Scheidungsanwälten. Richtig in sich haben es dabei die letzen beiden Punkte. Das Ding ist ne Kriegserklärung.

11.11.2020 17:23 • x 2 #4932


G
Zitat von Sorgild:
Besonders nicht, wenn man diese eigenen Schritte offen auf den Tisch legt, sobald sie mal nur kurz mit den Augen klimpert.
Irgendwie ist bei dem TE wohl noch immer der Beschützerinstinkt für sein armes Mädchen (nen nicht die Tochter) vorhanden.
Sie krault ihm einmal über den Rücken und er schnurrt.
Dabei merkt er nicht, dass sie ihm hinten rum die Socken auszieht.

Nimm diesen verdammten Zettel und hau ihm deinen Anwalt auf den Tisch. Oder besorge dir einen Pitbull als Anwalt, Wenn du hinterher nicht *beep* vor deiner eigenen Tür stehen willst. Zuweisung Der Ehe Wohnung! Eingerahmt
Man, die will dein Haus! Und wenn du jetzt nichts tust und dich nicht sofort ins Zeug legst, kriegt sie das sogar, das kann dir passieren und wenn es richtig böse läuft, darfst du dann ihr Haus schön hübsch abbezahlen. Vergiss das mit gütlicher Trennung.Du wirst deine Ex bald von einer Seite kennen lernen, die du niemals für möglich gehalten hast.

Du bist verdammt noch mal nicht der erste Ehemann, der von seiner Ex Frau übelst über den Tisch gezogen wird. Da waren vor dir noch ganz andere da! Meine Mutter hatte das auch verdammt gut drauf. Ich sage dir das heute zum letzen Mal weil ich dir das schon zig MaL vorher gesagt habe. Du hast noch nie ne richtige Trennung mit Kindern etc durch. SIE SCHON. Wappne dich, bereite dich vor! Oder steh am Ende mit nix da.

@sorgild, harte Worte die zutreffend sind. Auf dem Zettel steht was und wohin sie will. Wenn der TE
nicht schnellstens einen fähigen Anwalt mit Biss aufsuchst, wirt er vermutlich vertrieben aus dem
eigenen Haus und vollem Unterhalt für sie und für dein Kind da stehen. Wenn sie dir auch noch
häusliche Gewalt unterstellt, kannst du dir dein eigenes Haus von weitem, außerhalb der Bannmeile,
ansehen und ihr Freund geht - nicht offiziell dort wohnen - bei ihr ein und aus.

Ich hoffe sehr, wir können den TE noch rechtzeitig wach rütteln. Der Zettel könnte noch als Nachweis
wichtig - falls er den kopiert oder ein Foto gemacht hat - werden.

@ichgeheim, bitte höre sofort auf für sie ein offenes Buch zu sein. Gebe nichts, absolut nichts mehr
von dir preis. Null und nichts. Sie darf nichts davon wissen was du machst, was du planst und wohin
du gehst. Es wird immer mehr deutlich, du hast dir da eine Frau angelacht hast, die mit allen Wassern
gewaschen ist und ihr Ding nicht zum ersten Mal durchzieht. Also, so schnell wie möglich zum Anwalt.

11.11.2020 17:29 • x 3 #4933


U
Herrn

_________________________

Sehr geehrter Herr _________________________,

wie Sie anliegender Vollmacht entnehmen können, hat uns Ihre Ehefrau mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Unsere Mandantin hat uns mitgeteilt, dass Sie am 17. August 2017 aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung ausgezogen sind und erklärt haben, nicht mehr mit Ihrer Ehefrau und den gemeinsamen Kindern zusammenleben zu wollen.

Wie Ihnen bekannt ist, verfügt Ihre Ehefrau über keinerlei eigene Einkünfte, weil sie die beiden minderjährigen schulpflichtigen Kinder versorgt und den Haushalt führt. Sie sind daher verpflichtet, für Ihre Ehefrau und die Kinder Unterhalt zu zahlen.

Da Ihre Ehefrau sich während der Ehe um finanzielle Angelegenheiten nicht gekümmert hat und Ihnen, sehr geehrter Herr _________________________, die Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens überlassen hat, ist ihr nicht bekannt, über welche Einkünfte Sie verfügen.

Zur konkreten Berechnung des zu zahlenden Trennungs- und Kindesunterhalts fordern wir Sie daher hiermit auf, Auskunft über das gesamte Einkommen zu erteilen, welches Sie

[Unterhaltsverpflichteter ist selbstständig tätig:] in den letzten drei Jahren erzielt haben. Die Auskunft ist zu belegen durch Vorlage der letzten drei Bilanzen, sowie der letzten drei Gewinn- und Verlustrechnungen und der letzten drei Steuererklärungen und Steuerbescheide.
[Unterhaltsverpflichteter ist als Angestellter tätig:] in den letzten zwölf Monaten erzielt haben. Die Auskunft ist zu belegen durch Vorlage der letzten zwölf Verdienstabrechnungen sowie der letzten Einkommensteuererklärung und des letzten Einkommensteuerbescheides.
Werden darüber hinaus weitere Einkünfte erzielt (z.B. aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), so sind auch diese anzugeben und durch Vorlage geeigneter Belege nachzuweisen. Sofern Sie meinen, dass Sie Belastungen tragen, die bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sind, so müssen Sie diese ebenfalls durch Vorlage geeigneter Belege nachweisen. Die genannten Auskünfte und Unterlagen müssen hier bis zum _________________________ eingehen, anderenfalls werden wir ohne weitere Aufforderung das Antragsverfahren gegen Sie einleiten.

Gleichzeitig fordern wir Sie hiermit auf, den sich aus der Auskunft ergebenden Kindes- und Ehegattenunterhalt ab dem _________________________ zu zahlen. Wir werden den Unterhalt beziffern, sobald uns Ihre Auskünfte vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

Anlage: Vollmacht



das wird deine post die nächsten tage sein

11.11.2020 17:35 • x 1 #4934


E
Vielleicht bin ich zu pragmatisch- aber was wäre so schlimm daran, wenn die NF das Haus benutzt und der TE auszieht? Ist doch völlig wurscht, ob der Brummifahrer der neue Stecher ist oder nicht. Da bin ich völlig emotionslos und versuche die finanziell beste Lösung zu finden.
Die Chancen, dass die NF die Wohnung zugewiesen bekommt liegen gar nicht mal sooo schlecht. Alleinerziehend mit mehreren Kindern sind als Mieter nicht soooo beliebt.,
Er alleine bekommt viel leichter eine Wohnung. Und er braucht alleine keine große Wohnung, weil er ja auch mit den nichtehelichen Kindern rechtlich nichts zu tun hat.
Der Punkt ist doch der- die Hausraten müssen bezahlt werden und Miete auch. Auch im Falle eines Auszugs von ihm bleibt es sein Haus. Später nach der Scheidung wird das erst auseinanderklabüstert.
Bleibt die NF wohnen kann man das bei den Unterhaltszahlungen berücksichtigen. Deswegen ist ein Anwalt weiterhin sicherlich gut.
Das ganze geht ja sowieso nur bis zur Scheidung- danach muss die NF dann Ex eh einen Mietvertrag abschließen- oder aber der Besitzer kann die Frau dann rausklagen um die Hütte zu verkaufen oder was auch immer. (Nagut, der Zugewinnausgleich muss abgeschlossen sein).

11.11.2020 17:36 • #4935


A


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