Andy61
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Andy61
Zitat von Ichgeheim:
Na vielleicht beim Umzug helfen oder so?
Isely
Zitat von Sorgild:
Vorsicht
Grundsätzlich hat jeder der beiden Eheleute das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu wohnen, wie der andere Ehegatte.
Aus diesem Grund darf auch keiner der Eheleute den Anderen einfach rauswerfen. Das gilt auch dann, wenn einer der Eheleute Alleinmieter oder Alleineigentümer der Wohnung ist. Auch in diesem Fall darf er den anderen Ehegatten nicht einfach rauswerfen.
https://www.scheidung-online.de/ehewohn...-trennung/
Er muss aufpassen. Sie muss wirklich gehen. Ausziehen, Schlüssel abgeben. Erst dann ist er auf der sicheren Seite.
Beispiel: Der Ehemann M ist Alleineigentümer der Wohnung, in der er und seine Frau F wohnen. Wenn M sich von F trennen will, darf er seine Frau F nicht einfach aus der Wohnung werfen, obwohl er Alleineigentümer ist. Er kann F nur bitten, auszuziehen. Falls F aber nicht freiwillig auszieht, muss M wohl oder übel selber ausziehen, wenn er sich von ihr trennen will. Durch einen solchen Auszug gibt er aber sein Eigentumsrecht an der Wohnung nicht etwa auf. Vielmehr bleibt er Eigentümer. Deshalb darf F auch nur noch vorübergehend in der Wohnung bleiben, längstens bis zum Ablauf des Trennungsjahres.
Zitat von Ichgeheim:Ja dann kann ich mit ihm wahrscheinlich auch mal en B. trinken gehen und sagen, na sind wir beide blöd genug gewesen auf die reinzufallen.
Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Ja dann kann ich mit ihm wahrscheinlich auch mal en B. trinken gehen und sagen, na sind wir beide blöd genug gewesen auf die reinzufallen.
Zitat:Was ist eigentlich mit Tinder?
Ichgeheim
Zitat von Baumo:Mich wundert dass du noch nicht bei ihm warst.
Zitat von Isely:Wenn das Trennungsjahr um ist. Gilt das alles aber nicht mehr.
Darum plädiere ich ja für Trennung einreichen. Am besten Rückdatiert auf letzten Monat.
Ichgeheim
Zitat von Nephilim:
Für die kein Problem, sucht gleich nach dem nächsten....wäre nur blöd wenn Sie auch von dem Typ schwanger wird...
Zitat von Sorgild:Das soll er mal schön bleiben lassen. Der TE hat eine Ehe zu verarbeiten. Ablenkungen dieser Art sind in Sachen Verarbeiten und Selbstreflektion nicht hilfreich. Sonst endet er da, wo seine Ex gerade ist.
Ichgeheim
Zitat von Nephilim:
In dem Fall würde ich Ihn herein bitten und Ihm ein kühles Blondes anbieten.... je schneller Sie raus ist desto eher hast du deine Ruhe....
Was ist eigentlich mit Tinder?
Isely
Zitat von Sorgild:
Das meine ich auch. Es ist völlig egal, wie sie geht. Hauptsache sie geht und zwar freiwillig. Dann beginnt ganz offiziell das Trennungsjahr. Der TE könnte jetzt auch richtig einen auf dicke Hose machen und sich selbst ne Ferienwohnung zulegen. (kostet echt nicht die Welt) Für den Fall, das sie ihren Schlüssel nicht abgeben wird. Und daran würde ich es ausmachen. Wann liegt dieser verdammte Schlüssel auf deinem Tisch?
Weil, ich komme, morgens, mittags, abends.. das ist alles, aber kein Trennungsjahr.
Zitat von Ichgeheim:Stimmt auch ne gute idee, aber so ruhig kann ich nicht bleiben
Noch nichts.
Isely
Zitat von Ichgeheim:Ruft die mir grad an und fragt freundlich ob ich Öl und chilisalz für Salat rausstellen kann damit die Kinder sie nicht bemerken
Ichgeheim
Zitat von Sorgild:
Na was meinste.. wenn der Vater von Kind Nummer 1 mit dir ein B. trinken will demnächst. Würdeste ja sagen?
Das soll er mal schön bleiben lassen. Der TE hat eine Ehe zu verarbeiten. Ablenkungen dieser Art sind in Sachen Verarbeiten und Selbstreflektion nicht hilfreich. Sonst endet er da, wo seine Ex gerade ist.
Ichgeheim
Zitat von Nephilim:
Das wird schon, ist alles noch sehr frisch...
Übrigens, ich bin noch immer sauer auf dich... du hast mir damals gesagt als ich meinte was Sie mit dem Typen macht soll ich die Fresse halten.... stehst du da immer noch dazu...?
Bitte nicht böse nehmen... ich bin dir nicht sauer...
Zitat von Ichgeheim:Also der der vater vom großen ist der ftemdgänger gewesen, Dro. spielten auch ne Rolle, da war es etwas anders.
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