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Frau schreibt mit anderem Mann

I
Auch ein Wechselmodell braucht man in dieser Akuten Phase nicht einbringen.
Warte bis sie ihre Sinne wieder zusammen hat.

Nochmal ,- steige in ihren blinden Aktionismus nicht ein.
Mach das nicht.

06.11.2020 10:26 • x 3 #4426


I
Zitat von DoubleHope:
Wenn er das Wechselmodell möchte, der Anwalt aber selbst nicht dahinter steht, dann kann er ihn nicht gebrauchen - sorry.


Weil dem Anwalt juristisch die Hände gebunden sind.
Die Mutter muss dem zustimmen , um zwar auf privater Ebene.
Die anderen beiden Kinder würden gerichtlich niemals zur Diskussion stehen , auf welcher rechtlichen Grundlage?

Er mag ein Wechselmodell für sein Kind anstreben , ob das per Gericht durch zu bringen ist. Das weiss ich nicht, aber ganz sicher nicht für die 2 anderen, dass ist völlig richtig was der Anwalt ihm gesagt hat.

06.11.2020 10:31 • x 1 #4427


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


G
Zitat von Isely:

Weil dem Anwalt juristisch die Hände gebunden sind.
Die Mutter muss dem zustimmen , um zwar auf privater Ebene.
Die anderen beiden Kinder würden gerichtlich niemals zur Diskussion stehen , auf welcher rechtlichen Grundlage?

Er mag ein Wechselmodell für sein Kind anstreben , ob das per Gericht durch zu bringen ist. Das weiss ich nicht, aber ganz sicher nicht für die 2 anderen, dass ist völlig richtig was der Anwalt ihm gesagt hat.

Hinzu kommt, sein RA kennt die Richter am Gericht und wie die in welchen Fällen entscheiden.
Richtig ist, dass der TE bei den nicht leibeigenen Kindern weder Pflichten noch Rechte hat. Richtig ist
auch, dass beide der 50/50 Regelung zustimmen müssen. In den meisten EU-Staaten ist das so bereits
gesetzlich geregelt, in DE noch nicht. Es ist also wichtig und richtig möglichst eine Einigung zwischen
den Parteien, ohne Gericht und Anwalt, anzustreben. Alles andere wird sehr teuer mit ungewissem
Ausgang. Also jetzt erst einmal abwarten und die Füße still halten, kühlen Kopf bewahren und nichts
tun was eskalierend wirkt.

06.11.2020 10:48 • x 2 #4428


A
Wechselmodell kann er sehr wohl gerichtlich umsetzen, auch gegen den Willen der Mutter. Wenn er es will, braucht einen erfahrenen Anwalt der auch dahinter steht und natürlich wenn es im Sinne des Kindeswohls ist. Hierbei ist dann der instabile Lebenswandel der Ex in die Waagschale zu werfen. Aber dies ist kein Thema für jetzt, da habt ihr völlig recht. Andererseits sollt die Umgangsregelung nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn die beiden sind jetzt getrennt.

Beantragt ein Elternteil Umgang in Form eines paritätischen Wechselmodells und ist dies im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen am besten für das Kindeswohl, so kann das Familiengericht das Wechselmodell anordnen auch gegen den Willen des anderen Elternteils. Das hat der für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Beschluss vom 1. Februar 2017 entschieden.

Üblicherweise vereinbaren die Eltern das Wechselmodell frei untereinander. Der BGH Beschluss schafft jetzt die Möglichkeit dies auch per Anordnung durch das Gericht durchzusetzen. Bisher war dies nicht möglich.

Häufig ist aber der Gang mindestens zum OLG notwendig.

06.11.2020 11:10 • #4429


paulaner
Ich kenne mich da nicht aus: Wechselmodell heißt 50/50?
Und, wenn ja...wie soll das gehen? Ichgeheim arbeitet Vollzeit. Da müsste er ja daran auf jeden Fall etwas ändern, oder?

06.11.2020 11:13 • #4430


A
Zitat von paulaner:
Ich kenne mich da nicht aus: Wechselmodell heißt 50/50?
Und, wenn ja...wie soll das gehen? Ichgeheim arbeitet Vollzeit. Da müsste er ja daran auf jeden Fall etwas ändern, oder?


Mütter reduzieren in dieser Situation ganz selbstverständlich die Arbeitszeit, oder arbeiten gar nicht mehr.

Klar ist:

1. Er hat Kita-Anspruch - Kind ist betreut
2. Er kann Verwandte um Unterstützung bitten
3. Er kann für Betreuungslücken eine Tagesmutter nehmen
4. Er muss mit seinem Arbeitgeber entsprechende Regelungen treffen.

Ohne Wechselmodell zahlt er Unterhalt, er muss rechnen ob eine Arbeitszeitreduzierung in den Betreuungswochen nicht günstiger ist. Bei uns gibt es eine Betriebs-Kita - ist natürlich absolut selten.

06.11.2020 11:17 • #4431


I
Danke für die Infos

06.11.2020 11:27 • #4432


U
Zitat von Ichgeheim:
Dem mittleren schieße ich damit aber vor den Bug, denn könnte ich da ja nicht mit reinnehmen. Aber ja ist auf lange Sicht, auch ne Geschichte, wenn der von ihr zu hören bekommt, der ist eh auch nicht dein richtiger Papa gewesen


Deine NF wird irgendwann froh sein, wenn du auch für die Großen noch da bist. Und sie sind ja auch schon in dem Alter, wo sie dich selbst besuchen können, mit dir telefonieren können und whatsappen können. Wenn du den Kontakt nicht abreißen lässt, wirst du auch diese Kinder behalten. Sie werden schon selbst äußern, dass sie öfter zu dir wollen.

06.11.2020 11:30 • x 2 #4433


G
Zitat von DoubleHope:
Wechselmodell kann er sehr wohl gerichtlich umsetzen, auch gegen den Willen der Mutter. Wenn er es will, braucht einen erfahrenen Anwalt der auch dahinter steht und natürlich wenn es im Sinne des Kindeswohls ist. Hierbei ist dann der instabile Lebenswandel der Ex in die Waagschale zu werfen. Aber dies kein Thema für jetzt, da habt ihr völlig recht. Andererseits sollt die Umgangsregelung nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn die beiden sind jetzt getrennt.

Beantragt ein Elternteil Umgang in Form eines paritätischen Wechselmodells und ist dies im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen am besten für das Kindeswohl, so kann das Familiengericht das Wechselmodell anordnen auch gegen den Willen des anderen Elternteils. Das hat der für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Beschluss vom 1. Februar 2017 entschieden.

Üblicherweise vereinbaren die Eltern das Wechselmodell frei untereinander. Der BGH Beschluss schafft jetzt die Möglichkeit dies auch per Anordnung durch das Gericht durchzusetzen. Bisher war dies nicht möglich.

Häufig ist aber der Gang mindestens zum OLG notwendig.

Danke für die weiteren Ausführungen dazu. Ja, das ist mir auch so bekannt. Allerdings steht in meinem
Post nichts gegenläufiges. Jeder gute Anwalt wird dennoch, nicht nur aber vor allen Dingen aus Kosten-
gründen, dazu raten eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung anzustreben. Klar kann das Familiengericht das Wechselmodell, auch gegen den Willen des anderen Elternteils, anordnen. Aber
es ist dazu nicht verpflichtet und kann - nach Abwägung aller Umstände - ein anderes Urteil fällen.

06.11.2020 11:31 • #4434


S
Zitat von Ichgeheim:
Aber wie gesagt ich glaube sie wird das mit den 2 kleinen schnellstmöglich regeln wollen damit sie nicht mehr hier her kommen muss.


Ich geh am STOCK!

Das bedeutet, sie schiebt ihren ältesten einfach zu dir ab, der mit dem sie am wenigsten woanders glänzen kann, weil er wahrscheinlich so.. ehmm schwierig ist, ja? Der arme Junge. Gott ist das eine S@uerei!
Ich flehe dich an, mach bei dieses sch*** Spiel bitte nicht mit!

Bitte mach ihr klar, das sie Mutter von drei Kindern ist und zwei davon nicht von dir sind! Das ist ihre Baustelle und ich würde sofort die Polizei einschalten, wenn sie sich mit den Kleinen absetzt, den großen aber bei dir lässt. Sie ist allein sorgePFLICHTIG für den und nicht du!
Und wenn du nicht willst, dass deine Tochter den gleichen Mist irgendwann durchmachen muss, wie ihre Brüder dann sorge dafür, dass deine Frau zwar Kontakt hat, sie aber nicht länger vers@uen kann. Bedenke, die Frau ist diagnostiziert psychisch krank. Das, was sie hat, ist offiziell als Krankheit in diesem Land anerkannt.

06.11.2020 11:34 • x 3 #4435


B
Da sieht mans mal wieder. Es endet immer im Rosenkrieg. Deswegen hat dir ja jeder geraten nach dir zu schauen.
Jetzt hat sie bei ihm übernachtet.. Damit hat sie die Ehe klar beendet. Interessiert sie denn gar nicht wie sehr dir das wehtut?

06.11.2020 11:37 • #4436


I
Umgangsrecht einfordern heisst ja, Trennung offiziell.
Will er momentan nicht, Steuernachteile für das Jahr. Oder ?
Würde mir aber fast egal sein, weil man sich so selbst geisselt.
Einfacherer wäre es jetzt schon fix zu datieren.

Kümmern ums leibliche Kind, Wechselmodell , das geht in den KG nehme ich an?
Kommt mittags ?
Oder besteht die Möglichkeit mit Tageshort Betreuung?
Ansonsten:

Suche freundliche, aufgestellte Kinderliebe- und Tierfreundliche Person, zur Betreuung über Mittag , leichte Haushaltsaufgaben erwünscht.
Im 14 tägigen Wechsel....

Geht nicht, gibts nicht.

06.11.2020 11:39 • x 1 #4437


paulaner
Zitat von Baumo:
Interessiert sie denn gar nicht wie sehr dir das wehtut?

Das interessiert Betrüger NIE. Allerhöchstens irgendwann mal.

06.11.2020 11:41 • #4438


I
Zitat von paulaner:
Das interessiert Betrüger NIE. Allerhöchstens irgendwann mal.


Ja das war glaub nur am anfang mal kurz. Das ganze tut ihr Leid, sie wollte nie das sowas passiert. Blabla halt.

Mittlerweile scheint das bei ihr komplett vorbei zu sein, jetzt geht's nur noch um Geld und Kinder.

06.11.2020 11:56 • #4439


A
Zitat von Gast2000:
Danke für die weiteren Ausführungen dazu. Ja, das ist mir auch so bekannt. Allerdings steht in meinem
Post nichts gegenläufiges. Jeder gute Anwalt wird dennoch, nicht nur aber vor allen Dingen aus Kosten-
gründen, dazu raten eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung anzustreben. Klar kann das Familiengericht das Wechselmodell, auch gegen den Willen des anderen Elternteils, anordnen. Aber
es ist dazu nicht verpflichtet und kann - nach Abwägung aller Umstände - ein anderes Urteil fällen.


Klar ist es immer besser, wenn sich die Eltern außergerichtlich einigen. Das Problem bei Umgang und Sorgerecht sind außerdem die niedrigen Streitwerte, da hängt sich kein Anwalt gerne rein. Meine Anwältin, mit der ich zwei Scheidungen durchgezogen habe sagte mit ganz klar, dass sie im Sorgerecht nur auf Honorarbasis aktiv wird (200 Euro pro angefange Stunde). Ich habe mir dann die gemeinsame Sorge für meine Tochter ohne Anwalt erstritten (ich war mit der Mutter nicht verheiratet).

Im verbundenen Verfahren für Ehefolgesachen (genau § 137 Verbund von Scheidungs- und Folgesachen) also Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Umgang- und Sorgerecht machen das Anwälte halt so mit, aber auch meistens ohne Herzblut und die Aussage das Kind gehört zur Mutter heiß für mich übersetzt: Ich mache Dir gerne die Scheidung, aber lass mich mit den Themen in Ruhe wo ich nichts verdienen kann.

Der Kampf ums Kind geht aus diesen Gründen richtig ins Geld, ein Vater der Prozesskostenhilfe bekommt kann das machen, einem selbstzahlenden weil berufstätigem Vater geht irgendwann das Geld aus.

Gerade beim Kindeswohl sind die Familiengerichte schnell dabei Gutachten einzuholen (8.000 - 16.000 Euro), die müssen die Eltern zahlen sofern sie leistungsfähig sind.

06.11.2020 11:58 • #4440


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