Isely
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Isely
Isely
Zitat von DoubleHope:Wenn er das Wechselmodell möchte, der Anwalt aber selbst nicht dahinter steht, dann kann er ihn nicht gebrauchen - sorry.
Gast2000
Zitat von Isely:
Weil dem Anwalt juristisch die Hände gebunden sind.
Die Mutter muss dem zustimmen , um zwar auf privater Ebene.
Die anderen beiden Kinder würden gerichtlich niemals zur Diskussion stehen , auf welcher rechtlichen Grundlage?
Er mag ein Wechselmodell für sein Kind anstreben , ob das per Gericht durch zu bringen ist. Das weiss ich nicht, aber ganz sicher nicht für die 2 anderen, dass ist völlig richtig was der Anwalt ihm gesagt hat.
Andy61
Andy61
Zitat von paulaner:Ich kenne mich da nicht aus: Wechselmodell heißt 50/50?
Und, wenn ja...wie soll das gehen? Ichgeheim arbeitet Vollzeit. Da müsste er ja daran auf jeden Fall etwas ändern, oder?
Ichgeheim
unfassbar
Zitat von Ichgeheim:Dem mittleren schieße ich damit aber vor den Bug, denn könnte ich da ja nicht mit reinnehmen. Aber ja ist auf lange Sicht, auch ne Geschichte, wenn der von ihr zu hören bekommt, der ist eh auch nicht dein richtiger Papa gewesen
Gast2000
Zitat von DoubleHope:Wechselmodell kann er sehr wohl gerichtlich umsetzen, auch gegen den Willen der Mutter. Wenn er es will, braucht einen erfahrenen Anwalt der auch dahinter steht und natürlich wenn es im Sinne des Kindeswohls ist. Hierbei ist dann der instabile Lebenswandel der Ex in die Waagschale zu werfen. Aber dies kein Thema für jetzt, da habt ihr völlig recht. Andererseits sollt die Umgangsregelung nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn die beiden sind jetzt getrennt.
Beantragt ein Elternteil Umgang in Form eines paritätischen Wechselmodells und ist dies im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen am besten für das Kindeswohl, so kann das Familiengericht das Wechselmodell anordnen auch gegen den Willen des anderen Elternteils. Das hat der für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Beschluss vom 1. Februar 2017 entschieden.
Üblicherweise vereinbaren die Eltern das Wechselmodell frei untereinander. Der BGH Beschluss schafft jetzt die Möglichkeit dies auch per Anordnung durch das Gericht durchzusetzen. Bisher war dies nicht möglich.
Häufig ist aber der Gang mindestens zum OLG notwendig.
Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Aber wie gesagt ich glaube sie wird das mit den 2 kleinen schnellstmöglich regeln wollen damit sie nicht mehr hier her kommen muss.
Baumo
Isely
Zitat von Baumo:Interessiert sie denn gar nicht wie sehr dir das wehtut?
Ichgeheim
Zitat von paulaner:Das interessiert Betrüger NIE. Allerhöchstens irgendwann mal.
Andy61
Zitat von Gast2000:Danke für die weiteren Ausführungen dazu. Ja, das ist mir auch so bekannt. Allerdings steht in meinem
Post nichts gegenläufiges. Jeder gute Anwalt wird dennoch, nicht nur aber vor allen Dingen aus Kosten-
gründen, dazu raten eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung anzustreben. Klar kann das Familiengericht das Wechselmodell, auch gegen den Willen des anderen Elternteils, anordnen. Aber
es ist dazu nicht verpflichtet und kann - nach Abwägung aller Umstände - ein anderes Urteil fällen.
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