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Frau schreibt mit anderem Mann

I
Zitat von SlevinS:

Jein. Oftmals geht es dabei auch um das Soziale Standing. Frau will guten Ruf nicht verlieren. Also wird versucht alles so zu drehen, dass du der Buhmann bist und sie sich deswegen trennen musste.


Ja stimmt, auch möglich.
Gut das ihre Mutter davon schon weiß, ihr Schwiegervater, meine Mutter, ich, ihr.

05.11.2020 13:21 • #4261


S
Zitat von Ichgeheim:
Darf ich ihr verbieten mit der kleinen abzuhauen? Dann muss sie aber auch hier bleiben dürfen oder?

Du darfst auf jeden Fall mitentscheiden, wo die Kleine hingeht. Wenn deine Frau ne eigene Bude hat ok. Aber bei irgendwelchen Leuten auf dem Sofa? Da darfst du definitiv ne sagen.
Und ja, sie darf bleiben, solange sie mit ihrem Verhalten nicht die Gesundheit eurer Familie gefährdet und durch das wiederholte Ignorieren der Corona Maßnahmen tut sie genau das.Ansonsten hättest du wirklich ganz schlechte Karten, sie aus dem Haus zu werfen. Stichpunkt Lebensmittelpunkt. Die könnte mit Hilfe der Polizei jederzeit wieder bei dir rein.


Nachsatz: ich würde zu ihr sagen: Du kannst gehen und du kannst deine Kinder mitnehmen. Ob du unser Kind mitnehmen darfst, entscheidest weder du noch ich, sondern der Scheidungsrichter und solange bleibt das Kind in seinem gewohnten Umfeld. PUNKT

05.11.2020 13:22 • x 5 #4262


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


B
Zitat von Ichgeheim:

Ach rechtlich ist sie bestimmt gut informiert

Und sie kann ja erstmal paar Schwänze ausprobieren um zu schauen welcher auch langfristig Interesse hat.
Der aktuelle scheint ja nicht ganz mitzuspielen, sonst wäre es doch für sie grad einfacher und müsste nicht so ein Drama machen. Aber man wird sehen.


Oh du hast doch Eier;)
Fällt dir langsam auf dass sie gar kein Interesse daran hat dass es mit euch wieder wird?man merkt richtig dass sie dich nicht will und nur ihr Ding durchsetzen will. Du merkst es jetzt oder?
Meine millionstgenannter tip: Handy ausstellen.
Falls dein Kind ' verschwindet ' deinen Anwalt anrufen, ihm Mandat geben und zurücklehnen. Er sagt dir dann immer was zu tun
Bleibt dir nix anderes übrig. Die Frau zeigt dir deutlich dass sie dich satt hat und zeigt infaires Verhalten.
Es ist wirklich schade weil du bis zum ende auf ein gutes Ende gehofft hast aber du siehst ja selbst dass sie an dir null Interesse hat.

05.11.2020 13:23 • x 4 #4263


A
Zitat von Ichgeheim:

Darf ich ihr verbieten mit der kleinen abzuhauen? Dann muss sie aber auch hier bleiben dürfen oder?


Das kannst Du, ihr habt gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne Gerichtsbeschluss kann sie mit der kleinen nirgendwo hin - Du musst natürlich aufpassen das sie sie nicht einfach mitnimmt. Ich kenne Fälle, das zog die Frau einfach 600 Kilometer weg, während der EM auf der Arbeit war. Dann kann er zwar klagen, aber es wird schwer die Kinder wieder zu kriegen.

05.11.2020 13:25 • x 1 #4264


T
Zitat von Isely:
Sie geht also weg ? So richtig das ganze WE ?
Die Kinder bleiben bei dir ? Sehr gut.

Ich finde du gibst da noch die nötige Stabilität , bis zum Show down.

Spätestens am Montag, solltest du gut vorbereitet bei deinem Anwalt sitzen.

Schildere ihm die Lage was ihr treiben mit Partys und ständige Übernachtung angeht.
Du musst aufzeigen das du dir Sorgen um euer aller Gesundheit machst.
Da die Kontaktanzahl zu Fremden sich wöchentlich vermehrt.

Ich rate dir hier wirklich eindringlich die geforderten und von ihr aber ignorierten Massnahmen was COVID angeht, zu nutzen um zwar zu deinem Vorteil.

Um es ganz knallhart zu sagen, ich denke auch rechtlich, sie dürfte nach ihrer Sause am WE gar nicht mehr ins Haus.
Es ist und bleibt fahrlässig was sie da treibt.

Du wirst vermutlich so schnell keine bessere Handhabe mehr so zugespielt bekommen, auch wenn hier das Corona Argument etwas missbräuchlich wirkt.


Da gehe ich voll und ganz mit!

05.11.2020 13:29 • #4265


A
Da das Sorgerecht Euch beiden gemeinsam zusteht, darf sie Eure Tochter nicht ohne Deine Zustimmung mitnehmen.

Entweder Du stimmst einem Umzug der Tochter zu, dann ist der Umzug unproblematisch. Solltest Du das nicht tun, müsste sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen lassen. Das geht bei Eilbedürftigkeit ggf. auf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Um das zu verhindern ist es notwendig, dass Du Ihre Betreuungs-Defizite dokumentierst. Das wird wichtig, denn evtl. kannst damit sogar das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Dich übertragen lassen. Das mit dem einstweiligen Rechtsschutz gilt auch für Dich. Sie flattert rum, vernachlässigt die Kinder - sprich mit Deinem Anwalt. Hol Dir das alleinige Sorgerecht, dann kann sie mit der kleinen gar nicht mehr weg.

Und nochmal, wenn Du den Anwalt nicht erreicht - ruf beim VafK an.

05.11.2020 13:37 • x 2 #4266


paulaner
Zitat von Ichgeheim:
Darf ich ihr verbieten mit der kleinen abzuhauen? Dann muss sie aber auch hier bleiben dürfen oder?

Zumindest solltest du wissen wo dein Kind ist.
Und...hier bleiben...du hast sie ja nicht rausgeworfen. Du hast nur dich nicht rauswerfen lassen.

05.11.2020 13:39 • x 3 #4267


U
Ein Warmwechsel wird in diesem Falle auch wahrscheinlich auch nicht so glatt laufen. Welcher Mann möchte gleich mit einer Frau mit drei Kindern von drei Vätern zusammenziehen und dazu noch deren Versorger spielen. Eine neue Beziehung dürfte sich sehr schwierig gestalten. Sollte es derzeit eine Romanze geben, ist diese noch rosarot gewesen. Kinderfreie Zeit, Zeit für sich selbst, Tattoos, Fitnessstudio, Sektchen mit Freundinnen, Zigarettchen mit dem vielleicht Zukünftigen all das war bisher spontan möglich.
Alle Verpflichtungen konnte sie mit dem TE teilen, er hat ihr die Freiräume geschaffen und sie hat sie genutzt. (ich will damit nicht sagen, dass er TE es nicht hätte tun sollen. Kleine Auszeiten, etwas für sich selbst tun, braucht jeder mal und es ist wunderbar, wenn sich das Partner gegenseitig ermöglichen).
Diese Zeiten werden aber bei einem warmen Wechsel wesentlich geringer und schon gar nicht mehr spontan ausfallen. Das bekommt der Neue natürlich auch mit und wird zum ersten Mal bemerken, was es wirklich bedeutet, eine Frau mit drei Kindern zu haben. Vielleicht ahnt er dies auch jetzt schon und beginnt die Notbremse zu ziehen.
Auch seine Frau spürt, dass die Annehmlichkeiten wegfallen, sehr zu ihrer Verärgerung. Ich glaube nicht, dass sie bereits an dem Punkt ist, wo sie wütend auf sich selbst ist. Ich glaube, für sie ist der Buhmann eindeutig der TE und er bekommt ihre ganze Wut zu spüren. Diese Wut wird sich ganz sicher noch steigern abwechselnd mit Phasen, wo sie wieder was von ich hab mich selbst verloren und wollte die Trennung nicht, faselt. Sie wird alle Register ziehen, um den Status Quo zu behalten, denn dieser ermöglicht ihr alles - in Trennung leben, aber einen Versorger und Babysitter zu haben. Immerhin hatte sie doch ihren Mann so lange im Griff, kann doch nicht sein, dass er auf einmal aus der Spur kommt.
Als nächstes kommt die Frage, wo sie denn unterkommen will, dazu noch mit zwei Kindern? Egal ob Freundin oder Freund oder Lover, keiner von diesen wird sie lange aufnehmen. Dann sind die lustigen Östrogenpartys schnell ganz schnell Geschichte, ebenso wie das vielleicht gemütliche Schäferstündchen oder das gemütliche Zigarettchen und ungestörten wertvollen Gesprächen.

05.11.2020 13:41 • x 11 #4268


S
Das alleinige Sorgerecht wird er wohl nicht kriegen und er wäre blöd, es darauf anzulegen. Reicht wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht entzogen wird und dafür hat er alle Karten in der Hand. Kinder dürfen pro Forma nicht einfach so aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden. Schon gar nicht gegen den Willen des anderen Elternteils. Da geht Kindeswohl vor Elternwohl.

05.11.2020 13:43 • x 3 #4269


T
Zitat von paulaner:
Zumindest solltest du wissen wo dein Kind ist.
Und...hier bleiben...du hast sie ja nicht rausgeworfen. Du hast nur dich nicht rauswerfen lassen.


Genau so! Du hast dich nur nicht aus deinem einengen Haus werfen lassen, in dem sie die Coronaregeln gebrochen hat.

05.11.2020 13:45 • x 1 #4270


S
Zitat von Ichgeheim:
Darauf habe ich l geschrieben, nochmal ich habe dich nicht rausgeschmissen.


Nach meiner Erfahrung kannst du diese Rechtfertigungen auch lassen.
Ist Komplett für die Katz

05.11.2020 13:47 • x 3 #4271


T
Zitat von Ichgeheim:
Oh bei WhatsApp hat sie nun keinen Status mehr drin, nichts mehr mit mann Frau Herzchen, Kinder, Ring, Haus.
Jetzt räumt sie auf.


Sch**ß auf WhatsApp und soziale Medien mit ihr. Schalte den Chat mit ihr auf stumm oder noch besser blockier sie dort. Teile deinen Status nicht mehr mit ihr. Damit sind diese Kanäle schon mal zu. Sie kann dich wenn was wichtiges ist anrufen oder SMSen. Fertig.
Das Handy würde ich anlassen - hinterher wird dir das noch negativ ausgelegt wegen der Kinder...

05.11.2020 13:51 • #4272


A
Zitat von Sorgild:
Das alleinige Sorgerecht wird er wohl nicht kriegen und er wäre blöd, es darauf anzulegen. Reicht wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht entzogen wird und dafür hat er alle Karten in der Hand. Kinder dürfen pro Forma nicht einfach so aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden. Schon gar nicht gegen den Willen des anderen Elternteils. Da geht Kindeswohl vor Elternwohl.


Grundsätzlich hast Du recht, aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wäre ja auch schon was. Andererseits, haben wir uns bezüglich der Vernachlässigung der Kinder nicht ein wenig aufgeschaukelt ? Umgekehrt würden Frauen aber diesen Ball, der schon auf dem Elfmeterpunkt liegt, nicht verschenken.

Corona spielt ihm in die Hände,er soll seinen Anwalt fragen wie die lokalen Gerichte urteilen. Es wäre auch ein starkes Zeichen der Abgrenzung gegenüber der NF.

05.11.2020 13:51 • x 2 #4273


S
Zitat von Ichgeheim:
Ich bin bis Sonntag weg, kann dich jetzt nicht ertragen oder in deiner Nähe sein, bevor es eskaliert.


Junge, hast du das schriftlich?
Das reicht! Damit kannst du nachweisen, dass du sie NICHT rausgeschmissen hast, sondern das sie geht , weil sie dich nicht länger erträgt. Und damit ist Feierabend für sie.. Du brauchst jetzt unbedingt einen Anwalt. Zeige dem die Nachricht, sage ihm, ne die Kleine bleibt hier. Kindeswohl... dein Anwalt wird da ein Schreiben aufsetzen, was sich gewaschen hat.
Wenn sie die Kleine dann trotzdem mitnimmt, dürfte das den Straftatbestand einer Kindesentziehung erfüllen.

Die Entziehung Minderjähriger ist im deutschen Strafrecht die Wegnahme einer nicht volljährigen Person von einem oder beiden Elternteilen, dem Vormund oder Pfleger und stellt die Kindesentführung unter Strafe.

In Deutschland ist dies eine Straftat oder bei Gefährdung des Opfers ein Verbrechen nach § 235 des Strafgesetzbuches.

Der Straftatbestand kann auch von Angehörigen realisiert werden. Ob der entführte Minderjährige im Inland verbleibt oder ins Ausland verbracht wird, ist unerheblich. Bei Jugendlichen ist die Strafbarkeit nur bei Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List gegeben.

Wer den Minderjährigen mit der Tat in Lebensgefahr oder in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt, sie gegen Bezahlung begeht oder um sich oder einen Dritten dabei zu bereichern, sieht nach deutschem Recht einer Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entgegen. Mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu fünfzehn Jahren wird bestraft, wer als Täter den Tod des Opfers fahrlässig verursacht, in minder schweren Fällen ist die Länge der Freiheitsstrafe auf ein bis zehn Jahre beschränkt.

Liegt kein mit erhöhter Strafe bedrohter Fall vor, ist die Entziehung Minderjähriger ein Antragsdelikt. Die Tat wird somit nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten verfolgt, außer im Falle besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Bewirkt der Täter, dass das Kind an einem anderen Ort festgehalten wird (z. B. bei seinen Verwandten), so liegt ein Dauerdelikt vor. Der Täter kann dann immer wieder aufs Neue verurteilt werden, bis er entweder das Kind freilässt oder dieses volljährig wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Entziehun...3%A4hriger

05.11.2020 13:55 • x 2 #4274


U
Was die Kinder angeht hast du rechtlich bei denen die nicht von dir sind keine Handhabe aber mE eine große moralische Verpflichtung. Du bist für sie der Papa und sie lieben dich wie du sie auch. Derzeit bist du ihre Konstante und sie brauchen dich. Bevor deine Frau die Kinder (inkl. dem eigenen) irgendwohin von einem zum nächsten Schlafplatz schleift, solltest du ihr anbieten, dass in dieser schwierigen Situation es das Beste wäre, die Kinder werden nicht auseinandergerissen und sollen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Bitte sie darum, dass sie in diesem einem Fall an das Wohl der Kinder denken soll und nicht an sich. Diese haben es in dieser Situation eh schon schwer genug. Sie scheinen ihr doch derzeit eh nur im Weg zu sein und sie möchte sie mitnehmen, um dich unter Druck zu setzen.
Wenn du derzeit die Tage für die Kinder stemmen kannst, dann nutze sie. Mach etwas Schönes mit ihnen, gib ihnen Halt, Mut und Vertrauen. Das werden sie brauchen. Es ist doch völlig egal, ob du ihr damit das Wochenende für ihre Aktivitäten welcher Art auch immer frei gibst. Bei einer Trennung dürfen Kinder nicht zum Spielball werden. Ich halte dich hier für sehr verantwortungsbewusst und glaube, dass du auch im Sinne der Kinder handeln wirst. Sie hat gesagt, kümmere dich um den ganzen Sch* hier, was ja auch die Kinder impliziert. Du wirst das ganz sicher rocken. Ich finde allerdings eine derartige Aussage von einer Mutter ziemlich bedenklich.
Es ist sogar besser für die Kinder, wenn sie nicht da ist. Ihre Wut würde sie auch an ihnen auslassen. Ich denke, dass Gemecker über die unaufgeräumten Zimmer nach der Sektparty, ist in Verbindung damit zu sehen, dass sie wütend darüber war, dass du nach Hause gekommen bist.
Sollte sie aber die Kinder am Montag holen, muss sie dir sagen, wo dein Kind ist.

05.11.2020 14:04 • x 3 #4275


A


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